Besonderheiten bei der Abrechnung von veröffentlichten Verfahren

23.6 Besonderheiten bei der Abrechnung von veröffentlichten Verfahren

Bei der Abrechnung wird unterschieden in gebührenpflichtige und gebührenfreie Verfahren. Gebührenfrei sind Verfahren mit folgenden Eigenschaften, die Sie vor dem GIS-Export in Winsolvenz einstellen sollten:

IK-Verfahren NachlassverfahrenDie Verfahrensart wird in der Akte ( Verfahren > Akte ) im gleichnamigen Feld angegeben. Wählen Sie hier den Eintrag (IK) Verbraucherinsolvenzverfahren bzw. IN (Nachlassverfahren) aus.
IN-Verfahren gemäß § 4a InsO (Stundungsverfahren)

Diese Option finden Sie im Formular Verfahren/Akte auf der Karteikarte GIS-Optionen . Aktivieren Sie, falls zutreffend, die Option Abschließen .

Diese Option finden Sie im Formular Verfahren/Akte auf der Karteikarte Status als Option Stundung der Verfahrenskosten .

IN-Verfahren mit weniger als 20 GläubigernBerücksichtigt werden bei der Berechnung alle in Winsolvenz angelegten Gläubiger, unabhängig davon, ob Forderungen angemeldet wurden oder nicht. Reine Massegläubiger sind jedoch ausgenommen, d.h. werden nicht mitgezählt.
Massearme/masse-unzulängliche VerfahrenZur Kennzeichnung massearmer oder masseunzulänglicher Verfahren, legen Sie den entsprechenden Termin ( Erklärung Massearmut bzw. Erklärung Masseunzulänglichkeit ) im Formular Verfahren/Logbuch an. Sie finden diese beiden Einträge im Auswahlmenü am Feld Eintragsart .

Hinweis

Bitte beachten Sie auch die Hinweise in Ihrem Vertrag.

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