23.6 Besonderheiten bei der Abrechnung von veröffentlichten Verfahren
Bei der Abrechnung wird unterschieden in gebührenpflichtige und gebührenfreie Verfahren. Gebührenfrei sind Verfahren mit folgenden Eigenschaften, die Sie vor dem GIS-Export in Winsolvenz einstellen sollten:
| IK-Verfahren Nachlassverfahren | Die Verfahrensart wird in der Akte ( Verfahren > Akte ) im gleichnamigen Feld angegeben. Wählen Sie hier den Eintrag (IK) Verbraucherinsolvenzverfahren bzw. IN (Nachlassverfahren) aus. |
| IN-Verfahren gemäß § 4a InsO (Stundungsverfahren) | Diese Option finden Sie im Formular Verfahren/Akte auf der Karteikarte GIS-Optionen . Aktivieren Sie, falls zutreffend, die Option Abschließen . Diese Option finden Sie im Formular Verfahren/Akte auf der Karteikarte Status als Option Stundung der Verfahrenskosten . |
| IN-Verfahren mit weniger als 20 Gläubigern | Berücksichtigt werden bei der Berechnung alle in Winsolvenz angelegten Gläubiger, unabhängig davon, ob Forderungen angemeldet wurden oder nicht. Reine Massegläubiger sind jedoch ausgenommen, d.h. werden nicht mitgezählt. |
| Massearme/masse-unzulängliche Verfahren | Zur Kennzeichnung massearmer oder masseunzulänglicher Verfahren, legen Sie den entsprechenden Termin ( Erklärung Massearmut bzw. Erklärung Masseunzulänglichkeit ) im Formular Verfahren/Logbuch an. Sie finden diese beiden Einträge im Auswahlmenü am Feld Eintragsart . |
Hinweis Bitte beachten Sie auch die Hinweise in Ihrem Vertrag. |
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