19.9 Eigenverwaltung
Grundlage für die Berechnung der Vergütung des Sachwalters ist die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV).Die Vergütung beträgt in der Regel 60 vom Hundert des Insolvenzverwalters.
Hinweis Alle hier genannten Zahlenwerte dienen nur zur groben Orientierung. |
| So können Sie die Vergütung des Sachwalters berechnen | |
|---|---|
| Vergütung des Sachwalters | Da, abhängig vom Termin der Antragstellung unterschiedliche Berechnungsgrundlagen gelten (bis einschließlich 31.12.2020 InsVV Fassung vom 15.07.2013, ab 01.01.2021 InsVV Fassung vom 17.12.2020), muss zunächst das Antragsdatum angegeben werden. Führen Sie folgende Schritte durch: |
| Schritt 1 | Wählen Sie den Termin für die Antragstellung sowie einen Eröffnungstermin aus dem Kalender aus. |
| ✔ | Wenn Sie in der Akte einen Termin für die Antragstellung sowie einen Eröffnungstermin eingetragen und den Status des Verfahrens auf „eröffnet“ gesetzt haben, wird der Termin im Auswahlmenü angezeigt, andernfalls geht nach Auswahl des Berechnungsmodells ein Hinweisfenster auf, in dem Sie ihn aus dem Kalender auswählen müssen und automatisch in das Logbuch eintragen lassen können. |
| Schritt 2 | Klicken Sie auf Bearbeiten. |
| Schritt 3 | Geben Sie als Berechnungsgrundlage die Einnahmen ab Insolvenzeröffnung sowie ggf. den Geldkontenbestand bei Insolvenzeröffnung ein. Soweit ein Teil des Geldbestandes besichert ist, können Sie dies als Abzugsposition eintragen. |
Tipp Kommentare zu den einzelnen Posten können jederzeit eingegeben und angezeigt werden, indem Sie auf die Schaltfläche K klicken. Wenn Sie auf die Schaltfläche B klicken, werden die Werte aus der Buchhaltung übernommen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie zuvor Kontenbereiche mit Sachverhalt und Kostenbeitragsprozentwert an-gelegt haben. |
| Schritt 4 | Falls Sie noch Einnahmen erwarten, die noch nicht in einem Zahlungsfluss wirksam geworden sind, haben Sie die Möglichkeit, diese unter Zukünftige Einnahmen verwalten anzulegen. |
| Schritt 5 | Klicken Sie den Titel Bereinigung nach § 1 II Nr. 2-5 InsVV an. |
| Schritt 6 | Klicken Sie auf die Schaltfläche B , um die Kontensumme der InsO-Kontenbereiche mit dem Sachverhalt Abfindung Aus-Absonderungsrechte nach § 1 Abs.2 Nr. 2InsVV einzufügen. |
Tipp Alternativ können Sie die Werte in diesem Bereich auch von Hand eingeben. |
| Schritt 7 | Geben Sie den Überschuss ein, der sich aus aufrechenbaren Gegen-forderungen ergibt (gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 InsVV). |
| Schritt 8 | Klicken Sie auf die Schaltfläche B , um die Summe der Kosten aus den InsO-Kontenbereichen mit dem Sachverhalt Verwalterhonorare nach § 1 Abs. 2 Nr. 4a InsVV einzufügen oder geben Sie den Wert per Hand ein. |
| Schritt 9 | Geben Sie den Überschuss , der sich bei Betriebsfortführung getrennt nach den Bereichen vorläufiges Verfahren und eröffnetes Verfahrens nach Abzug der Ausgaben ergibt, (gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4b InsVV) ein oder klicken Sie auf die Schaltflächen B , um die Werte aus der Buchhaltung zu übernehmen. Außerdem können Sie ab Versionen 9.5/ 10.5 nachlaufende Masseverbindlichkeiten aus dem Zeitraum des vorläufigen Verfahens manuell eingeben. Bei der Berechnung des Überschusses erfolgt jeweils eine Deckelung auf 0,00 (keine negativen Werte möglich). |
| Schritt 10 | Klicken Sie auf die Schaltfläche B , um die Summe der Kosten aus den InsO-Kontenbereichen mit dem Sachverhalt Massekostenvorschuss/Insolvenz-planzuschuss nach § 1 Abs. 2 Nr. 5 InsVV einzufügen oder geben Sie den Wert per Hand ein. |
| Schritt 11 | Geben Sie bei Bedarf die gezahlte Umsatzsteuerzahllast ein. Die Eingabe in diesem Feld stellt eine Mindermeinung dar und wird erst dann freigegeben, wenn ein Haken gesetzt wird. |
Tipp Kommentare zu den einzelnen Posten können jederzeit eingegeben und angezeigt werden, indem Sie auf die Schaltfläche K klicken. Wenn Sie auf die Schaltfläche B klicken, werden die Werte aus der Buchhaltung übernommen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie zuvor Kontenbereiche mit Sachverhalt und Kostenbeitragsprozentwert angelegt haben. |
| ✔ | Im Feld Bereinigung nach § 1 II Nr. 2-5 InsVV wird die Summe der Felder von Schritt 5-10 angezeigt. Mit einem Klick auf den entsprechenden Titel wird die Detailberechnung geschlossen. |
| Schritt 12 | Nach Klicken auf den Titel Mehrvergütung für die Verwertung von Absonderungsrechten öffnet sich der entsprechende Detailbereich. Bei der Eigenverwaltung steht dem Sachwalter nach § 282 I Satz 1 InsO das Verwertungsrecht grundsätzlich nicht zu. Die Vergleichsberechnung nach § 1 Abs. 2 InsVV stellt aber hier eine Mindermeinung dar. Dieser Programmbereich wird erst nach Setzen eines entsprechenden Hakens frei. Soweit der Haken nicht gesetzt ist, wird dieser Teil im Report nicht dargestellt. Aus der evtl. vorhandenen Differenz der Buchungswerte mit und ohne verwertete Absonderungsgegenstände wird der maximale Mehrbetrag der Vergütung berechnet und angezeigt. Es erfolgt eine Deckelung in Höhe von 50 % der Feststellungsbeiträge. |
| ✔ | Aus der evtl. vorhandenen Differenz der Buchungswerte mit und ohne verwertete Absonderungsgegenstände wird der maximale Mehrbetrag der Vergütung berechnet und angezeigt. |
| Schritt 13 | Klicken Sie auf die Schaltfläche B , um die Summe der Kosten aus den InsO-Kontenbereichen mit dem Sachverhalt Verwertete Absonderungs-gegenstände gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV einzufügen oder geben Sie den Wert manuell ein. |
| ✔ | In den Feldern Berechnungsmasse und Vergütung aufgrund dieser Berechnungsmasse werden automatisch die errechneten Werte mit und ohne Berücksichtigung der Absonderungsrechte und im Feld Mehrbetrag der Vergütung mit Absonderungsrechten die Differenz der beiden Werte als Grundlage der Vergleichsberechnung gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV angezeigt. |
Tipp Durch Klicken auf die Schaltfläche Staffelb. anzeigen können Sie den berechneten Wert kontrollieren. |
| Schritt 14 | Klicken Sie die Schaltfläche B , um die zur Masse geflossenen Feststellungs-kosten (Sachverhalt „Feststellungsbeiträge gem. § 1 II Nr.1“) einzufügen oder geben Sie selber den Wert ein (der Wert 50 vom Hundert des Betrags darf nicht überschritten werden). Für die weitere Berechnung wird der geringere der beiden Beträge (Mehrbetrag der Vergütung mit Absonderungsrechten bzw. 50% der zur Masse geflossenen Feststellungskosten) als Grundlage verwendet. |
| Schritt 15 | Als Mindestvergütung sind nach InsVV 1.400,- € (bei Antragstellung bis 31.12.2020 1.000,- €) vorgesehen. Diesen Betrag steuert das Programm automatisch ein und er ist nicht veränderbar. |
| Schritt 16 | Bei einer Berechnung nach InsVV n. F. klicken Sie bitte auf den Titel des Bereichs Mindestvergütung . |
Tipp Als Mindestvergütung sind nach InsVV für Eigenverwaltungsverfahren 1.400,- € (Antragstellung bis 31.12.2020 1.000,- €) vorgesehen. Die genannten Beträge steuert das Programm automatisch ein in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Antragstellung ein. |
| Schritt 17 | Klicken Sie in der Detailberechnung nach InsVV n.F. auf die Schaltfläche B am Gläubigerfeld, um die Anzahl der Gläubiger zu übernehmen, die im ausgewählten Verfahren Forderungen angemeldet haben. Dabei werden Gläubiger nicht berücksichtigt, die unter Gläubiger->Tabelle bei allen Forderungen bei dem Feld Doppelanmeldungen einen Haken gesetzt haben (z.B. Anmeldung sowohl vom Gläubiger selber als auch von dessen Anwalt). |
| Doppelanmeldung |
Tipp Das Feld Mindestbetrag wird automatisch vorbelegt und kann nicht bearbeitet werden. |
| ✔ | Im Feld Regelsatz der Vergütung wird der höhere der beiden berechneten Beträge (Staffelberechnung oder Mindestvergütung) als Basis für die weitere Berechnung angezeigt. |
Hinweis Über das Häkchen Zusatzvergütung § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV bei Zu- und Abschlägen nicht berücksichtigen , können Sie festlegen, ob der um Zuschläge erhöhte bzw. Abschläge verminderte Wert inklusive oder exklusive Zusatzvergütung gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV berechnet werden soll. |
| ✔ | Im Feld Fiktive Verwaltervergütung finden Sie die Summe der Einzelbeträge. |
| Schritt 18 | Geben Sie den gewünschten Regelbruchteil der Vergütung gem. § 12 Abs. 1 InsVV (i.d.R. 60%) ein. |
| ✔ | Sie finden nun im Feld Wert Regelbruchteil Regelvergütung den errechneten Betrag. |
| Schritt 19 | Klicken Sie auf die Schaltfläche Zu-/Ab. gem. § 3 InsVV , um eventuelle Abweichungen von der Regelvergütung einzutragen. |
| In dem nun geöffneten Formular Zu- und Abschläge können Sie die Werte folgendermaßen eintragen. |
| Zu-/Abschlag |
| Schritt 20 | |
| Schritt 21 | Geben Sie den Grund des Zu-/Abschlags und den Wert in % oder in EUR in die entsprechenden Felder ein. |
Tipp Alternativ können Sie den Grund der Zu- und Abschläge auch aus der Bibliothek auswählen. Klicken Sie dazu auf die entsprechende Schaltfläche. |
| Bibliothek |
Hinweis Die Bibliothek wird von unserer Seite mit Fundstellen zu den Zu-/Abschlägen aus der Kommentierung von Stephan/Riedel, InsVV Kommentar, 1. Auflage 2010, Graeber|Graeber, InsVV, 4. Aufl. 2022 sowie Stephan/Riedel Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung | InsVV, 4. Auflage 2019 ausgeliefert. Prozentwerte oder EUR-Werte für Zu-Abschläge sind nicht vorbelegt, können aber von Ihnen nach Erfahrungswerten eingetragen werden. Natürlich können Sie auch andere Fundstellen aus anderen Kommentaren selber eintragen. |
| Schritt 22 | Geben Sie eine Maßnahme/Besonderheit sowie Beschreibung ein. |
| Schritt 23 | Klicken Sie auf Übernehmen , um die Eingaben temporär zu speichern oder auf Speichern , um die Änderungen in der Datenbank zu speichern. |
| Schritt 24 | Klicken Sie auf Schließen , um die Summe der Zu-/Abschläge zu übernehmen und das Formular zu schließen. |
Hinweise
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| Schritt 25 | Geben Sie die Umsatzsteuer (Höhe und Anteil) im Feld Zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von an. |
Tipp Gegebenenfalls ist die Aufteilung der Umsatzsteuer in Leistungen mit 16% bzw. 19% notwendig. Deshalb haben Sie die Möglichkeit, bis zu zwei Umsatzsteuerwerte mit einer prozentualen Aufteilung (max. 100%) anzugeben. Durch Klicken auf die Schaltfläche X können Sie die Aufteilung löschen. |
| Eingabe unterschiedlicher Steuersätze |
| Schritt 26 | Geben Sie den Betrag der bereits entnommenen Vorschüsse auf die Vergütung ein. |
Tipp Ob eine Steuerverrechnung zulässig ist, ist derzeit noch umstritten. Winsolvenz bietet Ihnen jedoch optional diese Möglichkeit. |
Hinweis Bei der Berechnung der Umsatzsteuerwerte auf Nettowerte wird seit Winsolvenz 10.14/ winsolvenz.p3 9.12 entsprechend der Regelung in Nr. 14.5 des UStAE (Umsatzsteuer-Anwendungserlasses) kaufmännisch und nicht mehr finanzmathematisch gerundet, also der Centbetrag abgerundet, wenn die nachfolgende Ziffer höchstens 4 bzw. aufgerundet, wenn die unmittelbar folgende Ziffer größer als 4 ist. Finanzmathematisch wird bei nachfolgender Ziffer 5 eine weitere Ziffer berücksichtigt. Quelle : Umsatzsteuer-Anwendungserlass – konsolidierte Fassung (Stand 12. Juli 2023), abgerufen auf der Webseite des Bundesministerium der Finanzen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass |
| Schritt 27 | Klicken Sie auf die Schaltfläche Auslagen inkl. USt , um Ihre Auslagen einzugeben oder die Auslagenpauschale zu errechnen. |
| Das Formular Auslagen unterstützt Sie sowohl bei der Berechnung der tatsächlich entstandenen Auslagen als auch beim Errechnen des Pauschalbetrags. Im Folgenden wird auf beide Fälle eingegangen. |
| Einzelaufstellung der Auslagen - Auslagen verwalten |
| Schritt 28 | Klicken Sie auf Anlegen . |
| Schritt 29 | Geben Sie auf jeden Fall die Belegnummer, das Belegdatum, die Anzahl und den Nettowert in die Felder Beleg-Nr ., Datum , Anzahl und Nettowert ein. |
| Schritt 30 | Optional können Sie auch noch einen Text und die evtl. fällige Umsatzsteuer eingeben. |
| Schritt 31 | Klicken Sie auf Übernehmen , um die Eingaben temporär zu speichern oder auf Speichern , um die Änderungen in der Datenbank zu speichern. |
| ✔ | Im Feld Gesamtwert wird der Gesamtbetrag der eingegebenen Belege angezeigt. |
| Pauschalierung der Auslagen | |
| Es gibt zwei Möglichkeiten der Deckelung nach § 8 InsVV (gem. Satz 1 oder Satz 2). Sie können beide Berechnungen im Formular durchführen lassen, übernommen wird automatisch die niedrigere Pauschale. | |
| Schritt 32 | Sie können als Berechnungsgrundlage optional als Berechnungsgrundlage auch 60% der Regelvergütung verwenden - § 8 II i.V.m. § 12 InsVV (60,00 % der Regelvergütung) . Wählen Sie bei Deckelzung der Auslagen nach § 8 III 2 die gewünschte Option (einschließlich oder ohne Zu- und Abschläge gem. § 3 InsVV) aus. |
| Schritt 33 | Ändern Sie, bei Bedarf, die ausgewählte Option. |
| Schritt 34 | Geben Sie die Dauer der Tätigkeit in Monaten ein. |
| Schritt 35 | Klicken Sie auf den Titel Detail der Berechnung und wählen Sie aus, ob die Deckelung der Auslagen jahresweise oder insgesamt angezeigt werden soll. |
| Schritt 36 | Geben Sie die Umsatzsteuer (Höhe und Anteil) im Feld Zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von an. |
Tipp Gegebenenfalls ist die Aufteilung der Umsatzsteuer in Leistungen mit 16% bzw. 19% notwendig. Deshalb haben Sie die Möglichkeit, bis zu zwei Umsatzsteuerwerte mit einer prozentualen Aufteilung (max. 100%) anzugeben. Durch Klicken auf die Schaltfläche X können Sie die Aufteilung löschen. |
| Eingabe unterschiedlicher Steuersätze |
| ✔ | In den Feldern Auslagenpauschale (netto) und Auslagenpauschale (brutto) erscheinen automatisch die errechneten Werte. |
| Schritt 37 | Abhängig davon, welchen Betrag Sie übernehmen wollen, klicken Sie ent-weder auf die Schaltfläche Gesamtwert einfügen (für die Einzelaufstellung) oder Pauschale einfügen (für die Auslagenpauschale). |
| ✔ | Der Auslagenassistent wird geschlossen, der entsprechende Wert wird in das Feld Auslagen inkl. USt. übernommen und der USt. Betrag gesamt berechnet. |
| Schritt 38 | Klicken Sie auf die Schaltfläche # , um den Vorsteuerabzug für die Masse zu berücksichtigen. Hier öffnet sich ein Pop-Up Fenster in dem entschieden werden kann, ob die Vorsteuer gar nicht einfach oder rekursiv (siehe dazu nachfolgenden Tipp) und zu welchem Prozentanteil zu berücksichtigen ist. |
Tipp Ist der Schuldner zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann die in der Vergütungsabrechnung geltend gemachte Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt als zu erwartende Vorsteuer geltend gemacht werden. Nach älterer Rechtsprechung war es zulässig (BGH, Entscheidung v. 25.10.2007, siehe ZInsO 24/07 Seite 1347)., die Berechnung rekursiv durchzuführen, d.h. die zu erwartende Vorsteuer geht wiederum in die Berechnung der Vergütung ein, erhöht die Umsatzsteuer usw. – es erfolgt also die Berechnung des Wertes, bei dem Umsatzsteuer und zu erwartende Vorsteuer identisch sind. |
Tipp Nach der BGH Entscheidung vom 26.2.2015 (IX ZB 9/13), siehe ZInsO 2015, Seite 711, 712, ist nur noch der einfache Vorsteuerabzug zulässig. Danach ist eine zu erwartende Umsatzsteuererstattung an die Insolvenzmasse wegen des Vorsteuerabzugs hinsichtlich der festzusetzenden Vergütung des Verwalters im Voraus bei der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters nur in der Höhe zu berücksichtigen, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt. Wenn Sie auf die # Schaltfläche gehen, stehen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten zum Vorsteueransatz zur Verfügung (rekursive Berechnung für bereits erstellte Vergütungsabrechnungen). Außerdem kann entschieden werden, zu welchem Prozentanteil der Vorsteuerabzug zu berücksichtigen ist – z.B. wenn das Insolvenzverfahren neben den geschäftlichen Verbindlichkeiten auch Privatverbindlichkeiten des Schuldners umfasst. |
| Schritt 39 | Sollten für übertragene Zustellungen Portoauslagen gem. § 8 III InsO angefallen sein, können Sie diese in die entsprechenden Felder eintragen. Dieser Betrag fließt nicht in die Berechnung der Deckelung ein. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, pauschalierte Zustellungen zu berechnen. Bei dieser Methode wird die Umsatzsteuer noch zusätzlich berechnet. Hinweise
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| Schritt 40 | Es kann verwaltet werden, ob die berechnete Vergütung beantragt worden ist. Wird der Haken gesetzt, kann eingetragen werden, wann (vorbelegt aktuelles Datum) und von wem (vorbelegt Benutzerkürzel) die Vergütung beantragt worden ist. |
| Vorschüsse Vergütung | Dann gibt es im sich öffnenden Pop-Up Fenster die Möglichkeit, für die Vergütung, die Auslagen und die Zustellungen jeweils anteilig Vorschüsse zu erhalten. Es gibt die Möglichkeit, bei der Vorschussberechnung für die Vergütung mit die eingetragenen Zuschläge zu berücksichtigen, (Standard für die Neuanlage) oder die Zuschläge zunächst nicht zu berücksichtigen und erst bei der Endabrechnung zu verwenden ( Zuschläge berücksichtigen) . |
Hinweis Beachten Sie bitte, dass die Einträge einer Vorschussberechnung historisiert sind, d.h. den Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt entsprechen. Dazu gehört auch die Auswahl, ob Zuschläge berücksichtigt werden sollen oder nicht. Wenn Sie eine Neuberechnung wünschen, muss die Berechnung gelöscht und neu angelegt werden. |
| Schritt 41 | Klicken Sie auf Übernehmen , um die Eingaben temporär zu speichern oder auf Speichern , um die Änderungen in der Datenbank zu speichern. |
| Schritt 42 | Klicken Sie auf Schließen , um den Assistenten zu verlassen. |
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