25.4 RB Bogen
| Musseingabefelder | Der RB Bogen muss für beendete Regelinsolvenzverfahren abgegeben werden. Nachfolgende Felder sind Mussfelder (mit „*“ im Formular gekennzeichnet) für den RB Bogen:
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Hinweise
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Datenherkunft der Felder des RB Bogens | RB BOGEN Feldbezeichnung | automatisch gefüllt | Bemerkungen |
|---|---|---|---|
| Anzahl der Abschlagszahlungen | JA | Anzahl der Tabellenauszahlungen mit Verteilungsart „Abschlagsverteilung“ | |
| Anzahl der gesicherten Arbeitsplätze nach Sanierung | (JA) | Aus den Stammdaten in der Insolvenzstatistik | |
| Anzahl der Wochen der Betriebsfortführung im Insolvenzantragsverfahren | (JA) | Aus den Stammdaten in der Insolvenzstatistik | |
| Anzahl der Wochen der Betriebsfortführung nach Insolvenzeröffnung | (JA) | Aus den Stammdaten in der Insolvenzstatistik | |
| Arbeitnehmerzahl bei Betriebsfortführung im Insolvenzantragsverfahren | (JA) | Aus den Stammdaten in der Insolvenzstatistik | |
| Arbeitnehmerzahl bei Betriebsfortführung nach Insolvenzeröffnung | (JA) | Aus den Stammdaten in der Insolvenzstatistik | |
| Art der erfolgten Beendigung des Verfahrens RB | JA | Entsprechende Systemlogbuchart s.u. | |
| Art des Registers | JA | Verfahren/Akte/Status: Registergericht:Art | |
| Betrag an Bundesagentur für Arbeit | JA | Zuordnung einer Beteiligtenart mit entsprechender Beteiligtentypzoordnung | |
| Betrag an Finanzämter | JA | Zuordnung einer Beteiligtenart mit entsprechender Beteiligtentypzoordnung | |
| Betrag an Sozialversicherungst-räger | JA | Zuordnung einer Beteiligtenart mit entsprechender Beteiligtentypzoordnung | |
| Betriebsfortführung | JA | Verfahren/Akte/Status: Fortführung | |
| Datum der Beendigung des Verfahrens TT.MM.JJJJ | JA | Datum Eintrag der entsprechenden Systemlogbuchart s.u. | |
| Datum der Einreichung des Schlussberichts bei Gericht TT.MM.JJJJ | JA | Datum Eintrag der Systemlogbuchart „Schlussbericht“. | |
| Datum des Eröffnungsbeschlusses TT.MM.JJJJ | JA | Eintrag mit Systemlogbuchart „Eröffnungstermin“ | |
| Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sachwalters | (JA) | Aus den Stammdaten in der Insolvenzstatistik | |
| E-Mail-Adresse des Ansprechpartners | JA | Verfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Sachbearbeiter Kanzlei | |
| Familienname oder Firmenname des Schuldners | JA | Verfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Schuldner | |
| Gerichtsnummer | JA | Einstellungen/Gericht | |
| Hausnummer (bis) des Insolvenzverwalters | JA | Einstellungen/Verwalter | |
| Hausnummer (bis) des Schuldners | JA | Verfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Schuldner | |
| Hausnummer (von) des Insolvenzverwalters | JA | Einstellungen/Verwalt- er | |
| Hausnummer (von) des Schuldners | JA | Verfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Schuldner | |
| Höhe der gesamten Abschlagszahlungen | JA | Höhe der Tabellenauszahlungen mit Verteilungsart „Abschlagsverteilung“ | |
| Korrekturmeldung | JA | Beim Erstellen wird geprüft, ob bereits ein solcher Bogentyp versendet worden ist. | |
| Land des Schuldners | JA | Verfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Schuldner | |
| Name des Ansprechpartners | JA | Verfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Sachbearbeiter Kanzlei | |
| Name des Gerichtes | JA | Verfahren/Akte: Zugeordnetes Gericht | |
| Name des Insolvenzverwalters | JA | Einstellungen/Verwal-ter | |
| Name des Registergerichtes | JA | Verfahren/Akte/Status: Registergericht | |
| Notiz | NEIN | ./. | |
| Nummer des Registergerichts | NEIN | ./. | |
| Ort des Insolvenzverwalters | JA | Einstellungen/Verwal-ter | |
| Ort des Schuldners | JA | Verfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Schuldner | |
| Postleitzahl des Insolvenzverwalters | JA | Einstellungen/Verwal-ter | |
| Postleitzahl des Schuldners | JA | Verfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Schuldner | |
| Registernummer | JA | Verfahren/Akte/Status: Registergericht:Nr. | |
| Restschuldbefreiung wurde angekündigt | (JA) | Wenn Schuldner angelegt und als “Natürliche Person” gekennzeichnet (nur für Verfahren, die bis zum 30.6.2014 einschließlich an das Statistische Bundesamt übermittelt werden) | |
| Sanierungserfolg | (JA) | Aus den Stammdaten in der Insolvenzstatistik | |
| Schuldner Straße | JA | Verfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Schuldner | |
| Straße des Insolvenzverwalters | JA | Einstellungen/Verwal-ter | |
| Summe der befriedigten Absonderungsrechte | JA | Kontensaldo von E/A Konto mit Einstellungen/InsO-Kontenber.: Insolvenzkategorie: Absonderungen | |
| Höhe der nicht befriedigten Absonderungsrecht | JA | Geltend gemachte Absonderungsrecht abzüglich Summe der befriedigten Absonderungsrechte (strikt bedingt für Beendigungen ab 01.01.2022, nur erforderlich für Verfahren mit Insolvenzeröffnung ab 01.01.2022) | |
| Summe der Forderungen der Bundesagentur für Arbeit | JA | Zuordnung einer Beteiligtenart mit entsprechender Beteiligtentypzoordnung | |
| Summe der Forderungen der Finanzämter | JA | Zuordnung einer Beteiligtenart mit entsprechender Beteiligtentypzoordnung | |
| Summe der Forderungen der Sozialversicherungsträger | JA | Zuordnung einer Beteiligtenart mit entsprechender Beteiligtentypzoordnung | |
| Summe der quotenberechtigten Insolvenzforderungen | JA | Summe der Forderungen mit letztem Prüfungs-/ Berichtigungsergebnis festgestellt, festgestellt f. d. Ausfall, aufschiebend bedingt festgestellt, auflösend bedingt festgestellt. Es wird geprüft, dass die Summe der Einzelbeträge von Bundesagentur für Arbeit, Finanzämter und Sozialversicherungsträger nicht den Gesamtbetrag übersteigt. | |
| Telefon-Nummer des Ansprechpartners | JA | Verfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Sachbearbeiter Kanzlei | |
| Telefon-Vorwahl des Ansprechpartners | JA | Verfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Sachbearbeiter Kanzlei | |
| Umsatzsteuernummer | JA | Verfahren/Steuerakte: Neue Steuernummer | |
| Ursprüngliches Aktenzeichen | (JA) | Aus den Stammdaten in der Insolvenzstatistik oder AZGericht aus Verfahren | |
| Vorfinanzierung von Insolvenzgeld | (JA) | Aus den Stammdaten in der Insolvenzstatistik, wenn Art der Beendigung entweder “Einstellung mangels Masse - § 207 InsO” / “Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit - § 211 InsO” / “Aufhebung des Insolvenzverfahrens aufgrund eines rechtskräftigen Insolvenzplanes - § 258 InsO” /“Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Schlussverteilung - § 200 InsO” ist. | |
| Vorname des Ansprechpartners | JA | Verfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Sachbearbeiter Kanzlei | |
| Vorname des Insolvenzverwalters | JA | Einstellungen/Verwalter | |
| Vorname des Schuldners | JA | Verfahren/Akte/Spez. Beteiligte: Schuldner | |
| Zur Verteilung an Insolvenzgläubiger verfügbarer Betrag | JA | Gezahlter Betrag an Insolvenzgläubiger ohne Zahlungen in der RSB | |
| Anzahl der Abschlagszahlungen | JA | Anzahl der Tabellenauszahlungen mit Verteilungsart „Abschlagsverteilung“ | |
| Anzahl der gesicherten Arbeitsplätze nach Sanierung | (JA) | Aus den Stammdaten in der Insolvenzstatistik | |
| Anzahl der Wochen der Betriebsfortführung im Insolvenzantragsverfahren | (JA) | Aus den Stammdaten in der Insolvenzstatistik | |
| Anzahl der Wochen der Betriebsfortführung nach Insolvenzeröffnung | (JA) | Aus den Stammdaten in der Insolvenzstatistik | |
| Arbeitnehmerzahl bei Betriebsfortführung im Insolvenzantragsverfahren | (JA) | Aus den Stammdaten in der Insolvenzstatistik | |
| Arbeitnehmerzahl bei Betriebsfortführung nach Insolvenzeröffnung | (JA) | Aus den Stammdaten in der Insolvenzstatistik | |
| Art der erfolgten Beendigung des Verfahrens RB | JA | Entsprechende Systemlogbuchart s.u. | |
| Art des Registers | JA | Verfahren/Akte/Status: Registergericht:Art | |
| Betrag an Bundesagentur für Arbeit | JA | Es wird geprüft, dass die Summe der Einzelbeträge von Bundesagentur für Arbeit, Finanzämter und Sozialversicherungsträger nicht den Gesamtbetrag übersteigt. | |
| Betrag an Finanzämter | JA | Es wird geprüft, dass die Summe der Einzelbeträge von Bundesagentur für Arbeit, Finanzämter und Sozialversicherungsträger nicht den Gesamtbetrag übersteigt. |
| Besondere Felder des RB Bogens | Umsatzsteuernummer Gemeint ist hier die allg. Steuernummer des Schuldners, nicht die USt-ID-Nr. Die Eingabe muss ohne Trennzeichen erfolgen. |
Spalten für Registergericht Mit Registergericht Nummer ist die Nummer des Registergerichts selbst, mit Registernummer die Nummer des Schuldners bei dem jeweiligen Register des Gerichts gemeint. Als Registerarten sind neben Handelsregister A und B auch (G)enossenschafts-, (V)ereins- und (P)artnerschaftsregister auswählbar. | |
Absonderungsrechte und Insolvenzforderungen Hinweis für Verfahren, die aufgrund eines rechtskräftigen Insolvenzplans aufgehoben wurden: In diesen Fällen sind für Verfahren mit fixer Quote und Erlass der Restforderungen, bei denen keine Zusagen in die Zukunft gemacht wurden, lediglich Angaben zu befriedigten Absonderungsrechten und quotenberechtigten Insolvenzforderungen notwendig. | |
| Die quotenberechtigten Forderungen sind inklusive der nicht befriedigten Absonderungsrechte anzugeben. | |
BA steht für Bundesagentur für Arbeit. Die Sozialversicherungsträger sind die Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung. | |
| Zu den Trägern der gesetzlichen Krankenkasse zählen die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die landwirtschaftlichen Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Ersatzkassen (z. B. Deutsche Angestellten-Krankenkasse). Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die verschiedenen Unfallkassen der öffentlichen Hand, die Eisenbahn-Unfallkasse sowie die Unfallkasse Post und Telekom. Zu den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung zählen der Deutsche Rentenversicherung Bund, die Regionalträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz), die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die landwirtschaftlichen Alterskassen. Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen (z. B. AOK-Pflegekasse). | |
Verteilungen an Insolvenzgläubiger und Abschlagszahlungen Angaben zur Höhe des zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger verfügbaren Betrages sind nur bei Aufhebung des Verfahrens nach der Schlussverteilung notwendig und bei Verfahren, die aufgrund eines rechtskräftigen Insolvenzplans aufgehoben wurden, sofern es sich um ein Verfahren mit fixer Quote und Erlass der Restforderungen handelt, bei dem keine Zusagen in die Zukunft gemacht wurden. Es wird geprüft, dass die Summe der Einzelbeträge von Bundesagentur für Arbeit, Finanzämter und Sozialversicherungsträger nicht den Gesamtbetrag übersteigt. An dieser Stelle sind lediglich Abschlagszahlungen vor Abhaltung des Schlusstermins zu berücksichtigen. | |
Vorfinanzierung Insolvenzgeld Hiermit ist die Möglichkeit gemeint, dass das Insolvenzgeld von einem sogenannten Dritten (meist Banken) vorfinanziert wird. | |
Betriebsfortführung Wenn die Frage nach einer Betriebsfortführung verneint wird, brauchen die weiteren Fragen zur Fortführung nicht ausgefüllt zu werden. |
| Besondere Felder des RB Bogens | Sanierungserfolg Wenn die Sanierung nicht möglich oder nicht erfolgreich war, brauchen die weiteren Fragen zur Sanierung nicht ausgefüllt zu werden. „Keine Angabe möglich“ ist ein zulässiger Eintrag. Sowohl bei der Sanierung und Erhaltung des bisherigen Unternehmensträgers als auch bei Sanierung und Erhaltung des Betriebes oder von Betriebsteilen (übertragende Sanierung) ist die Angabe der gesicherten Arbeitsplätze nach der Sanierung erforderlich. Eigenverwaltung Auswahl, wann die Verwaltung angeordnet worden bzw. ob diese aufgehoben worden ist. Die Möglichkeiten schließen sich lt. statistischem Bundesamt gegenseitig aus. Restschuldbefreiung Bei natürlichen Personen muss angegeben werden, ob die Restschuldbefreiung angekündigt worden ist. Achtung: Die Übermittlung des RB Bogens bei natürlichen Personen darf erst für das Jahr erfolgen, indem über den Antrag zur Ankündigung der Restschuldbefreiung entschieden worden ist. |
| Natürliche Personen | Bei einem Regelinsolvenzverfahren einer natürlichen Person muss angegeben werden, ob die Restschuldbefreiung angekündigt worden ist. (§ 291). Erforderliches Kriterium in Winsolvenz hierfür ist, dass bei den Adressdaten des Schuldners ein Haken bei natürlicher Person gesetzt worden ist. |
Für folgende Arten der Beendigung werden bestehende oder mit Version 7.0 neu hinzugekommene Systemlogbucharten benutzt:
| Systemlogbuch-arten für Beendigungen von Regelinsolvenz-verfahren/ RB Bogen | Art der Beendigung | Logbuchart |
| Beendigung aufgrund Rechtsmittelentscheid § 34 InsO | Beendigung aufgrund Rechtsmittelentscheid § 34 InsO (neu ab 7.0) | |
| Einstellung wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes - § 212 InsO | Einstellung wegen Wegfalls des Eröffnungsgrunds | |
| Einstellung mit Zustimmung der Gläubiger - § 213 InsO | Einstellung mit Zustimmung der Gläubiger | |
| Einstellung mangels Masse - § 207 InsO | Eingestellt mangels Masse | |
| Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit - § 211 InsO | Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit | |
| Aufhebung des Verfahrens aufgrund eines rechtkräftigen Insolvenzplans - § 258 InsO | Aufgehoben nach Planbestätigung | |
| Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Schlussverteilung - § 200 InsO | Aufgehoben nach Verteilung |
Hinweis Achten Sie bei der Anlage von Beendigungsterminen darauf, Systemlogbucharten zu verwenden. Diese sind seit Version 7.0 kenntlich gemacht durch eine fette Schriftart sowie einen grauen Hintergrund. |
| Anlage von Stammdaten | Unabhängig von Meldebögen können erweiterte Stammdaten, wie Informationen zu Fortführung, Sanierung und Eigenverwaltung hier hinterlegt werden. Diese Werte werden dann bei der Erstellung der nachfolgenden Bögen benutzt. |
| Anlage eines RB Bogens | Mit Statistik Erstellen können Sie wahlweise einen einzelnen Bogen – wenn mehrer Verfahrenszeilen markiert sind - auch mehrere Bögen erstellen. |
Hinweis Sie können für mehrere Verfahren zugleich Statistiken erstellen und ggf. fehlende Werte nacharbeiten. Dies ist zeitsparender als jede Statistik einzeln zu erstellen. Wenn Statistiken zugleich erstellt werden und verschiedene Verfahrensarten beteiligt sind so wird
Korrekturmeldungen auf bestehende Bögen können nur einzeln angelegt werden. |
| Hinweis auf unvollständige Statistiken | Verfahren, bei denen die zuletzt erstellte Statistik unvollständig oder fehlerhaft ist, erscheinen mit einem roten Symbol. Statistiken, die vollständig/ fehlerfrei sind, erscheinen mit einem blauen Symbol. |
Verfahren mit unvollständigen und vollständigen Bögen
| Plausibilitäts-prüfung | Wenn eine Statistik gespeichert wird, erfolgt eine Plausibilitätsprüfung. Dabei wird geprüft, ob Musseingabefelder gefüllt sind. Je nach Eingabe einer Beendigungsart müssen weitere Felder gefüllt werden oder frei bleiben. |
Beispiel Plausibilitätsprüfung Entscheidung Sachwalter
Nur eine fehlerfreie Statistik kann an das StatistikGateway übertragen werden. Wie Sie die Statistiken gesammelt übertragen sehen Sie in einem Kapitel weiter unten.
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