Vereinfachtes Insolvenzverfahren IK

19.7 Vereinfachtes Insolvenzverfahren IK

Grundlage für die Berechnung der Vergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren ist die Insolvenzrechtliche Vergütungs-verordnung (InsVV). Es gilt § 13 der InsVV.

Hinweis

Für Verfahren mit Antragsdatum ab dem 01.07.2014 richtet sich auch für Kleinverfahren die Vergütungsgerechnung nach der des Regelinsolvenzverfahrens mit der Ausnahme, dass es eine verminderte Mindestvergütung gibt. Soweit das in Winsolvenz eingetragene Antragsdatum nach dem 30.06.2014 liegt, wird automatisch die Vergütung für eröffnete Insolvenzverfahren vom System vorgeschlagen. Die Vergütungsberechnung für ältere Kleinverfahren ist auch weiterhin im Programm hinterlegt.

So können Sie Vergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren berechnen
Vergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren berechnen

Da, abhängig vom Eröffnungstermin, unterschiedliche Berechnungs-grundlagen gelten (bis einschließlich 31. Dezember 2003 InsVV a.F., ab 01. Januar 2004 InsVV n.F.), muss zunächst das Eröffnungsdatum angegeben werden.

Die Beschreibung im Folgenden gilt, bis auf wenige Schritte, für beide Berechnungen. Die Unterschiede werden im jeweiligen Schritt erklärt.

Führen Sie folgende Schritte durch:

Schritt 1Wählen Sie den Eröffnungstermin aus dem Kalender aus.
Schritt 2

Klicken Sie auf Bearbeiten .

Schritt 3Klicken Sie auf die Schaltfläche B , um die Insolvenzmasse gem. Schluss-rechnung gem. 1 Abs.1, § 10 und § 13 Abs. 1 Satz 1 einzufügen oder geben Sie den Wert manuell ein.
Schritt 4Falls Sie noch Einnahmen erwarten, die noch nicht in einem Zahlungsfluss wirksam geworden sind, haben Sie die Möglichkeit, diese unter Zukünftige Einnahmen verwalten anzulegen.

Tipp

Kommentare zu den einzelnen Posten können jederzeit eingegeben und angezeigt werden, indem Sie auf die Schaltfläche K klicken.

Schritt 5Klicken Sie auf die Schaltfläche B , um die Kontensumme der InsO-Kontenbereiche mit dem Sachverhalt Abfindung aus Absonderungs-rechten nach § 1 Abs.2 Nr. 2InsVV einzufügen.
Schritt 6Geben Sie den Überschuss ein, der sich aus aufrechenbaren Gegen-forderungen ergibt (gem. §§ 10, 1 Abs. 2 Nr. 3 InsVV, § 13 Abs.1 Satz 1).
Schritt 7Klicken Sie auf die Schaltfläche B , um die Summe der Kosten der InsO-Kontenbereiche mit dem Sachverhalt Verwalterhonorare nach §§ 10, 1 II Nr. 4a InsVV einzufügen, oder geben Sie den Wert ein.
Schritt 8Geben Sie einen evtl. Überschuss aus der Betriebsfortführung nach §§ 10, 1 II Nr. 4b InsVV einzufügen, oder klicken Sie auf die Schaltfläche B , um die Werte aus der Buchhaltung zu übernehmen.
Schritt 9Klicken Sie auf die Schaltfläche B , um die Summe der Kosten der InsO-Kontenbereiche mit dem Sachverhalt Massekostenvorschuss / Insolvenz-planzuschuss einzufügen, oder geben Sie den Wert manuell ein.
Als Ergebnis der Berechnung wird im Feld Maßgebliche Berechnungsmasse die bereinigte Berechnungsmasse und im Feld Regelvergütung (Netto) der 15%-ige Anteil davon (gem. § 13 Abs. 1 Satz 1 InsVV) angezeigt.
Schritt 10Als Mindestvergütung sind nach InsVV a.F. 250 Euro vorgesehen. Diesen Betrag steuert das Programm automatisch ein und er ist nicht veränderbar.
Schritt 11Bei einer Berechnung nach InsVV n.F. klicken Sie bitte auf den Titel des Bereichs Mindestvergütung .

Tipp

Nach der neugefassten InsVV beträgt die Mindestvergütung 600 Euro, wenn nicht mehr als 10 Gläubiger Forderungen im Verfahren angemeldet haben. Dabei ist allein die Anzahl der Gläubiger, die eine Forderung angemeldet haben, entscheidend.

Schritt 12Klicken Sie auf die Schaltfläche B am Gläubigerfeld, um die Anzahl der Gläubiger zu übernehmen, die im ausgewählten Verfahren Forderungen angemeldet haben.

Tipp

Das Feld Mindestbetrag wird automatisch mit 600 Euro vorbelegt und kann nicht bearbeitet werden.

In den beiden folgenden Feldern wird der errechnete Gesamtbetrag der Mindestvergütung aufgeschlüsselt. Im Feld Maßgebliche Vergütung (Netto ) finden Sie die Summe der Einzelbeträge.
Schritt 13Geben Sie die Umsatzsteuer (Höhe und Anteil) im Feld Zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von an.

Tipp

Gegebenenfalls ist die Aufteilung der Umsatzsteuer in Leistungen mit 16% bzw. 19% notwendig. Deshalb haben Sie die Möglichkeit, bis zu zwei Umsatzsteuerwerte mit einer prozentualen Aufteilung (max. 100%) anzugeben.

Durch Klicken auf die Schaltfläche X können Sie die Aufteilung löschen.

Eingabe unterschiedlicher Steuersätze
Schritt 14

Die Bereits entnommenen Vorschüsse können über ein entsprechend parametriertes Konto ( Kosten> InsO-Kontenber. > Sachverhalt „Vorschuss auf Vergütung“ ) aus der Buchführung übernommen werden.

Alternativ ist es auch möglich, einen Vorschuss manuell einzutragen.

Sie können wahlweise eine prozentuale Aufteilung vornehmen oder die Bruttowerte mit entsprechenden Steuersätzen eingeben. Es müssen jeweils zwei Felder ausgefüllt werden, das dritte Feld wird dann automatisch berechnet.

Im Feld Gesamtvergütung (brutto) wird der aktuell errechnete Betrag angezeigt.
Schritt 15

Klicken Sie auf die Schaltfläche Auslagen inkl. USt , um Ihre Auslagen einzugeben oder die Auslagenpauschale zu errechnen.

Das Formular Auslagen unterstützt Sie sowohl bei der Berechnung der tatsächlich entstandenen Auslagen als auch beim Errechnen des Pauschalbetrags. Im Folgenden wird auf beide Fälle eingegangen.

Einzelaufstellung der Auslagen - Auslagen verwalten
Schritt 16Klicken Sie auf Anlegen .
Schritt 17Geben Sie auf jeden Fall die Belegnummer, das Belegdatum, die Anzahl und den Nettowert in die Felder Beleg-Nr ., Datum , Anzahl und Nettowert ein.
Schritt 18Optional können Sie auch noch einen Text und die evtl. fällige Umsatzsteuer eingeben.
Schritt 19Klicken Sie auf Übernehmen , um die Eingaben temporär zu speichern oder auf Speichern , um die Änderungen in der Datenbank zu speichern.
Im Feld Gesamtwert wird der Gesamtbetrag der eingegebenen Belege angezeigt.
Pauschalierung der Auslagen

Bei den pauschalierten Auslagen findet eine zweifache Deckelung statt:

Absolute Grenze sind 30 % der Regelvergütung.

Weitere Grenze sind 250 € pro Monat. Hinsichtlich dieser Grenze kann ausgewählt werden, ob die Berechnung je Jahr oder auf den Gesamtzeitraum durchgeführt werden soll.

Schritt 20Wählen Sie die Deckelung der Auslagen nach § 8 III 2 (einschließlich oder ohne Zu- und Abschläge gem. § 3 InsVV) aus.
Schritt 21Ändern Sie bei Bedarf die errechnete Nettovergütung.
Schritt 22Geben Sie die Dauer der Tätigkeit in Monaten ein.
Schritt 23Klicken Sie auf den Titel Detail der Berechnung und wählen Sie aus, ob die Deckelung der Auslagen jahresweise oder insgesamt angezeigt werden soll.
Schritt 24Geben Sie die Umsatzsteuer (Höhe und Anteil) im Feld Zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von an.

Tipp

Gegebenenfalls ist die Aufteilung der Umsatzsteuer in Leistungen mit 16% bzw. 19% notwendig. Deshalb haben Sie die Möglichkeit, bis zu zwei Umsatzsteuerwerte mit einer prozentualen Aufteilung (max. 100%) anzugeben.

Durch Klicken auf die Schaltfläche X können Sie die Aufteilung löschen.

Eingabe unterschiedlicher Steuersätze
In den Feldern Auslagenpauschale (netto) und Auslagenpauschale (brutto) erscheinen automatisch die errechneten Werte.
Detail der Berechnung
Schritt 25Abhängig davon, welchen Betrag Sie übernehmen wollen, klicken Sie entweder auf die Schaltfläche Gesamtwert einfügen (für die Einzel-aufstellung) oder Pauschale einfügen (für die Auslagenpauschale).
Der Auslagenassistent wird geschlossen, der entsprechende Wert wird in das Feld USt. Betrag gesamt übernommen und die Gesamtsumme (Brutto) ausgerechnet.
Schritt 26

Für übertragene Zustellungen nach § 8 III InsO können zweierlei Werte eingetragen werden:

Porto als durchlaufender Posten ohne Umsatzsteuer

Pauschalierte Auslagen zzgl. Umsatzsteuer

Die Zustellungen werden als Zuschläge in Realwertform analog § 3 Abs. 1 InsVV geltend gemacht.

Schritt 27Klicken Sie auf die Schaltfläche # , um den Vorsteuerabzug für die Masse zu berücksichtigen. Hier öffnet sich ein Pop-Up Fenster in dem entschieden werden kann, ob die Vorsteuer gar nicht einfach oder rekursiv (siehe dazu nachfolgenden Tipp) und zu welchem Prozentanteil zu berücksichtigen ist.

Tipp

Ist der Schuldner zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann die in der Vergütungsabrechnung geltend gemachte Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt als zu erwartende Vorsteuer geltend gemacht werden.

Nach älterer Rechtsprechung war es zulässig (BGH, Entscheidung v. 25.10.2007, siehe ZInsO 24/07 Seite 1347)., die Berechnung rekursiv durchzuführen, d.h. die zu erwartende Vorsteuer geht wiederum in die Berechnung der Vergütung ein, erhöht die Umsatzsteuer usw. – es erfolgt also die Berechnung des Wertes, bei dem Umsatzsteuer und zu erwartende Vorsteuer identisch sind.

Nach der BGH Entscheidung vom 26.2.2015 (IX ZB 9/13), siehe ZInsO 2015, Seite 711, 712, ist nur noch der einfache Vorsteuerabzug zulässig. Danach ist eine zu erwartende Umsatzsteuererstattung an die Insolvenzmasse wegen des Vorsteuerabzugs hinsichtlich der festzusetzenden Vergütung des Verwalters im Voraus bei der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters nur in der Höhe zu berücksichtigen, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt.

Wenn Sie auf die # Schaltfläche gehen, stehen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten zum Vorsteueransatz zur Verfügung (rekursive Berechnung für bereits erstellte Vergütungsabrechnungen). Außerdem kann entschieden werden, zu welchem Prozentanteil der Vorsteuerabzug zu berücksichtigen ist – z.B. wenn das Insolvenzverfahren neben den geschäftlichen Verbindlichkeiten auch Privatverbindlichkeiten des Schuldners umfasst.

Schritt 28Sollten für übertragene Zustellungen Portoauslagen gem. § 8 III InsO angefallen sein, können Sie diese in die entsprechenden Felder eintragen. Dieser Betrag fließt nicht in die Berechnung der Deckelung ein.
Schritt 29Es kann verwaltet werden, ob die berechnete Vergütung beantragt worden ist. Wird der Haken gesetzt, kann eingetragen werden, wann (vorbelegt aktuelles Datum) und von wem (vorbelegt Benutzerkürzel) die Vergütung beantragt worden ist.
Schritt 30Klicken Sie auf Übernehmen , um die Eingaben temporär zu speichern oder auf Speichern , um die Änderungen in der Datenbank zu speichern.
Schritt 31Klicken Sie auf Schließen , um den Assistenten zu verlassen.

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