15.1 Fremdrechte an Vermögensgegenständen oder Debitorenforderungen
(Aktivsicht)
| Fremdrechte zuordnen | Der Gläubiger hat ein Absonderungsrecht an einem oder mehreren Vermögensgegenständen oder/und an einer oder mehreren Debitoren-forderungen. Dabei werden Besicherungsverhältnisse erfasst, Kosten-beiträge, Ränge und Maximalwerte je Besicherungsverhältnis erfasst. |
| So können Sie Besicherungen herstellen | |
|---|---|
| Besicherungen herstellen | Für das Herstellen einer Besicherung steht Ihnen in Winsolvenz der Assistent Herstellung von Besicherungen zur Verfügung. Führen Sie dazu folgende Schritte durch: |
| Schritt 1 | Markieren Sie die Debitorenforderung/den Vermögensgegenstand im Formular Vermögen/Debitoren oder Vermögen/Vermögensgegenstände , der/dem Sie ein Fremdrecht zuordnen wollen. |
| Schritt 2 | Klicken Sie auf der Karteikarte Besicherung (Besich.) im Bereich Detail 2 des Formulars auf die Schaltfläche Zuordnen . |
| ✔ | Der Assistent zum Zuordnen von Fremdrechten wird geöffnet. In der folgenden Abbildung sehen Sie als Beispiel die erste Seite des Assistenten, aufgerufen aus dem Vermögensgegenstände-Formular nach dem Filtern. |
Fremdrechte zuordnen für VGGst
Hinweis Wenn bereits eine Besicherung angelegt ist, gelangen Sie direkt auf die zweite Seite des Assistenten. Klicken Sie auf die Schaltfläche < Zurück , um weitere Besicherungen hinzuzufügen. |
| Schritt 3 | Filtern Sie die gewünschte Tabellenforderung. |
| Schritt 4 | Markieren Sie die Tabellenforderung(en), die Sie zuordnen möchten. |
| Schritt 5 | Ändern Sie ggf. die im unteren Bereich angezeigten Werte. Klicken Sie dazu auf Bearbeiten . |
Tipp In das Feld Betrag Sicherheiten/Aufrechnungen wird automatisch der Betrag eingesteuert, für den Sicherheiten bzw. Aufrechnungsmöglichkeiten vorliegen. Die Hauptrechtsgrundlage entspricht der bisherigen Rechtsgrundlage für die gesamte Absonderungsforderung, d.h. wenn beispielsweise 100 bewegliche Gegenstände mittels Sicherungseigentum und gleichzeitig ein Grundstück mittels Grundschuld besichert ist, so kann hier Sicherungseigentum eingegeben werden, was in der Mehrzahl der Fälle stimmt. Im Verhältnis zum Grundstück braucht dann das Sicherungseigentum nur noch in Grundschuld geändert zu werden. Die Sicherheit wird grundsätzlich so behandelt, als sei das Sicherungsrecht wirksam. Sie kann aber auch (teilweise) bestritten werden, dafür sind die Felder bestr., geprüft am, von vorgesehen. Dann dient das Feld von (vorbelegt mit dem Kürzel des Bearbeiters) für den Eintrag des qualifizierten Sachbearbeiters, der das Sicherungsrecht geprüft hat. Falls die zugrunde liegende Tabellenforderung bestritten ist, ergibt sich daraus ein weiterer Wert „nach Bestr.“, der eine Einschränkung des besicherten Betrages in Form des Kappungsbetrages bewirkt. Je nach Einstellung bei der Bilanz wird entweder der Bilanzwert vor oder nach Bestreiten benutzt. Wählen Sie die entsprechende Option hinter dem Feld Kappungsbetrag , um den jeweiligen Wert anzuzeigen. Die Schaltfläche Sicherung/Aufrechnung eintragen bzw. rückgängig machen, dient zum Erfassen neuer bzw. zum Löschen bereits vorhandener Sicherungen oder Absonderungen zu den ausgewählten Tabellenforderungen. |
| Schritt 6 | Klicken Sie auf Weiter > . |
| ✔ | Die zweite Seite des Assistenten ( Besicherung bearbeiten ) wird geöffnet. |
Besicherung bearbeiten
| In diesem Formular können Sie die markierte Besicherung bearbeiten und löschen. Dazu stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung: | |
|---|---|
| Löschen | Löscht die ausgewählte Forderung |
| Rang + 1 Rang – 1 | Ändert den Rang der ausgewählten Forderung |
| Prozentrechner | Öffnet den Windows (Taschen-) Rechner. |
| Mehrfach-zuordnen | Öffnet das Formular Mehrfachzuordnen, in dem Sie alle unten beschriebenen Eigenschaften mehreren Forderungen gleichzeitig zuordnen können. Beachten Sie die Auswahlmöglichkeit für Werte, die nur für den Liquidations-/Fortführungsfall gelten sollen. |
Mehrfachzuordnen
| Schritt 7 | Klicken Sie auf Bearbeiten , um die vorgegebenen Werte anzupassen oder zu ergänzen. |
| Schritt 8 | Ändern Sie die Angaben. |
Tipp Im Feld Art des Fremdrechts ist standardmäßig Absonderung vorgegeben, als Rang der erste freie Rang. Der Prozentanteil im Rang (zur Aufteilung bei mehreren Fremdrechten) ist abhängig von der Anzahl der ausgewählten Vggst. vorbelegt. Im Verhältnis der max. gesicherten Beträge aufteilen bedeutet, dass der im Prozentanteil im Rang eingetragene Prozentwert im Verhältnis der maximal gesicherten Beträge der Gläubigerforderungen ausgeteilt wird. Wird z.B. ein Prozentanteil von 50 % auf zwei maximal gesicherte Beträge von 600 und 400 aufteilt, so wird der Prozentanteil im Verhältnis 3 zu 2 aufteilt, ergibt bei den einzelnen Werten somit 30 und 20 %. Zusätzlich können Sie die Rechtsgrundlage (falls abweichend von der Hauptrechtsgrundlage) und eine interne Bemerkung angeben. Die beiden Felder Maximalwert und +Dingliche Zinsen können verwendet werden, um den max. Anteil der Besicherung an dem Gut anzugeben. Ist der prozentuale Anteil höher als der in den beiden Feldern vorgegebene Wert, wird der Anteil gekappt (zusätzlich zur Kappung auf den maximal gesicherten Betrag der Gläubigerforderung). Der Rest geht in den nächsten Rang oder in die Freie Masse. Gesetzliche und vereinbarte Kostenbeiträge können, soweit sie betragsmäßig eingetragen werden sollen, ebenfalls per Mehrfachzuordnung als Betrag im Verhältnis der max. gesicherten Beträge aufgeteilt werden (s.o.). Die Option USt. in die Freie Masse kann bei Bedarf gesetzt werden. | |
Hinweis Falls Sie bei „Art des Fremdrechts“ die Aufrechnung gewählt haben, so sind einige Felder wie z.B. die Kostenbeiträge gesperrt. |
| Kostenbeiträge, Gültigkeit | |
| Schritt 9 | Geben Sie die Kostenbeiträge und die Gültigkeit auf den entsprechenden Karteikarten im unteren Teil des Formulars ein. |
Hinweis Bitte beachten Sie, dass die eingegebenen Werte nur für Liquidation oder Fortführung gelten (im Filter eingestellt). Klicken Sie auf Nach Liq. bzw. Fort. kopieren , um die Werte zu übertragen. |
Tipp Es gibt zwei Arten von Kostenbeiträgen , die auch kumulativ gesetzt werden können:
Bei beiden Arten ist neben einer prozentualen Eingabe auch die Eingabe eines Festbetrages möglich, z.B. weil bei den gesetzlichen Kostenbeiträgen die Kosten der Verwertung höher sind als die pauschalierten 5 %. |
| Berechnungs-methoden | Vom Brutto heißt, der Kostenbeitragssatz wird aus dem Bruttowert berechnet, z.B. bei einem Bruttowert von 119,00 und 9 % Kostenbeitrag (4 % Festellungsbeitrag sowie 5 % Verwertungsbeitrag) ergibt dies 10,71. Wird diese Option nicht aktiviert, wird der Kostenbeitrag aus dem Nettowert (bei USt=19%) 100,00 gerechnet, ergibt somit 9,00. Soweit der Verwertungsbeitrag zustätzlich mit 19 % Umsatzsteuer zu besteuern ist, ergibt sich ein Bruttokostenbeitrag von 9,95 %. Vorab vom Gesamterlös abziehen bzw. Nach Aufteilung vom Anteil abziehen wirkt sich dann aus, wenn eine Übersicherung vorliegt, d.h. der Wert des Vermögensgegenstandes bzw. bei einer anteiligen Besicherung des Anteils am Sicherungsgut ist höher, als der Wert des Sicherungsgutes. Bei Mehrfachbesicherungen können Kostenbeiträge der einzelnen Gläubigerforderungen unabhängig voneinander definiert werden. Soweit es sich um vereinbarte Kostenbeiträge handelt, ist darauf zu achten, dass sich der mit einem Gläubiger vereinbarte Kostenbeitrag bei einem Abzug vom Gesamterlös auch zu Lasten der anderen beteiligten Gläubiger auswirkt. |
| Schritt 10 | Klicken Sie auf Speichern und Schließen . |
| Anzeigen (Karlsruher Fremdrechtemodell) | Nach dem Klicken auf die Schaltfläche Rechenweg in den Formularen Vermögen/Debitoren und Vermögen/Vermögensgegenstände erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die Berechnung der an die Sicherungs-gläubiger auszukehrenden Verwertungserlöse. |
Berechnung der Fremdrechte und Freien Masse für Debitorenforderung
Tipp
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