19.8 Treuhänder nach § 293 InsO
Grundsätzlich wird nach § 14 InsVV die Vergütung des Treuhänders nach § 293 Ins0 nach der Summe der Beträge, die auf Grund der Abtretungserklärung des Schuldners (§ 287 11 Ins0) oder auf andere Weise zur Befriedigung der Gläubiger des Schuldners beim Treuhänder eingehen, berechnet.
| So können Sie Vergütung des Treuhänders nach § 293 InsO berechnen | |
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| Vergütung des Treuhänders nach § 293 InsO berechnen | Da, abhängig vom Eröffnungstermin, unterschiedliche Berechnungs-grundlagen gelten (bis einschließlich 31. Dezember 2003 InsVV a.F., ab 01. Januar 2004 InsVV n.F.), muss zunächst der Eröffnungstermin angegeben werden. Die Beschreibung im Folgenden gilt, bis auf wenige Schritte, für beide Berechnungen. Die Unterschiede werden im jeweiligen Schritt erklärt. Führen Sie folgende Schritte durch: |
| Schritt 1 | Wählen Sie ggf. den Eröffnungstermin aus dem Kalender aus. |
| ✔ | Wenn Sie in der Akte einen Eröffnungstermin eingetragen und den Status des Verfahrens auf „eröffnet“ gesetzt haben, wird der Termin im Auswahl-menü angezeigt, andernfalls geht nach Auswahl des Berechnungsmodells ein Hinweisfenster auf, in dem Sie ihn aus dem Kalender auswählen müssen und automatisch in das Logbuch eintragen lassen können. |
Hinweis Der Wert der „Summe der abgetretenen Beträge“ kann vom Programm berechnet werden. Dazu werden die unter Verfahren->Kosten->InsO-Kontenber. > Kategorie „Kosten in der Wohlverhaltensphase“ parametrierten Einnahmekonten ausgewertet. Relevant ist dabei der unter der Endabrechnung eingetragene Zeitraum. |
Das Formular Verfahrenskostenberechnung für den Treuhänder nach § 293 InsO ist zweigeteilt. Im unteren Teil können Sie die notwendigen Daten für die Endabrechnung eingeben und im oberen Teil die Vorschüsse, die am Ende von der errechneten Vergütung abgezogen werden, verwalten.
Hinweis Alle hier genannten Zahlenwerte dienen nur zur groben Orientierung. |
| Vorschüsse | |
| Schritt 2 | Klicken Sie auf Bearbeiten . |
| Schritt 3 | Geben Sie den Zeitraum, die Höhe der Vergütung/zus. Vergütung und die Höhe der Umsatzsteuer (in %) für diesen Zeitraum in die entsprechenden Felder ein. |
| Schritt 4 | Klicken Sie auf Übernehmen , um die Eingaben temporär zu speichern oder auf Speichern , um die Änderungen in der Datenbank zu speichern. |
| Schritt 5 | Klicken Sie auf Bearbeiten . |
| Schritt 6 | Geben Sie den Berechnungszeitraum ein. Das Programm ermittelt hieraus automatisch die Länge des Zeitraums, sie können die Länge aber auch manuell eingeben. |
| Schritt 7 | Geben Sie die Summe der abgetretenen Beträge (§ 287 11 Ins0) ein. |
Tipp Kommentare hierzu können jederzeit eingegeben und angezeigt werden, indem Sie auf die Schaltfläche K klicken. Wenn Sie auf die Schaltfläche B klicken, werden die Werte aus der Buch-haltung übernommen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie zuvor Kontenbereiche mit Sachverhalt und Kostenbeitragsprozentwert angelegt haben. |
| ✔ | Aus dem eingegebenen Betrag wird automatisch die Vergütung des Verwalters gem. § 14 Abs. 2 berechnet und angezeigt. Sollte diese den Mindestsatz gem. § 14 Abs. 3 unterschreiten, wird für die folgenden Berechnungen automatisch der Mindestsatz angenommen. |
| Schritt 8 | Geben Sie bei der Berechnung nach InsVV n.F. die Anzahl der Gläubiger ein oder klicken Sie auf die Schaltfläche B , um die Gläubigeranzahl aus der Auszahlung zu übernehmen. |
Tipp Nach § 14 Abs. 3 InsVV n.F. wird die Vergütung um 50 Euro je 5 Gläubiger erhöht, wenn der Treuhänder die durch Abtretung eingehenden Beträge an mehr als 5 Gläubiger verteilt hat. Hierzu sind im Programm zwei Berechnungsmethoden hinterlegt. Bei der Methode alt wird die Erhöhung nur einmalig auf die Gesamtvergütung durchgeführt, bei der Methode neu wird je Auszahlungsjahr entschieden, ob eine Auszahlung durchgeführt worden ist oder nicht. Die Werte werden ebenfalls aus der Auszahlung vorgeschlagen, können aber auch manuell verändert werden. |
| Schritt 9 | Klicken Sie auf die Schaltfläche Zu-/Abschläge , um eventuelle Abweichungen von der Regelvergütung einzutragen. Ab Version 5.2 können Sie die nicht in § 3 InsVV genannten Zu-/Abschläge auch für die Berechnung des Treuhänders nach § 293 InsO berücksichtigen. In dem nun geöffneten Formular Zu- und Abschläge können Sie die Werte folgendermaßen eintragen. |
| Zu-/Abschlag |
| Schritt 10 | Klicken Sie auf Anlegen . |
| Schritt 11 | Geben Sie den Grund des Zu-/Abschlags und den Wert in % oder in EUR in die entsprechenden Felder ein. |
Tipp Alternativ können Sie den Grund der Zu- und Abschläge auch aus der Bibliothek auswählen. Klicken Sie dazu auf die entsprechende Schaltfläche. |
| Bibliothek |
Hinweis Die Bibliothek wird von unserer Seite mit Fundstellen zu den Zu-/Abschlägen aus der Kommentierung von Stephan/Riedel, InsVV Kommentar, 1. Auflage 2010, Graeber|Graeber, InsVV, InsVV, 4. Aufl. 2022 sowie Stephan/Riedel Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung | InsVV, 4. Auflage 2019 ausgeliefert. Prozentwerte oder EUR-Werte für Zu-Abschläge sind nicht vorbelegt, können aber von Ihnen nach Erfahrungswerten eingetragen werden. Natürlich können Sie auch andere Fundstellen aus anderen Kommentaren selber eintragen. |
| Schritt 12 | Geben Sie eine Maßnahme/Besonderheit sowie Beschreibung ein. |
| Schritt 13 | Klicken Sie auf Übernehmen , um die Eingaben temporär zu speichern oder auf Speichern , um die Änderungen in der Datenbank zu speichern. |
| Schritt 14 | Klicken Sie auf Schließen , um die Summe der Zu-/Abschläge zu übernehmen und das Formular zu schließen. |
Hinweise
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| ✔ | Winsolvenz errechnet den erhöhten Mindestsatz und zeigt ihn im entsprechenden Feld an. |
| Schritt 15 Obliegenheits- überwachung | Tragen Sie ggf. die Anzahl der Stunden und den Stundensatz für die Überwachung der Obliegenheiten des Schuldners (15 Euro nach InsVV a.F., 35 Euro nach InsVV n.F., gem. § 15 Abs. 1) ein. Nach § 15 Abs. 2 InsVV darf dieser Wert den Gesamtbetrag der Vergütung nach § 14 InsVV nicht überschreiten und wird deshalb ggf. automatisch begrenzt. |
| Schritt 16 Abweichende Regelung | Es ist möglich, die Grenze durch eine abweichende Regelung entweder durch Eingabe eines maximalen Stundensatzes oder durch Eingabe eines Maximalwertes zu erhöhen, wenn die Gläubigerversammlung nach § 15 II 2 InsVV eine Entsprechende Entscheidung getroffen hat. |
| ✔ | Im Feld Summe: Vergütung + zusätzliche Vergütung wird die Zwischen-summe angezeigt. |
| Schritt 17 | Geben Sie die Umsatzsteuer (Höhe und Anteil) im Feld Zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von an. |
Tipp Gegebenenfalls ist die Aufteilung der Umsatzsteuer in Leistungen mit 16% bzw. 19% notwendig. Deshalb haben Sie die Möglichkeit, bis zu zwei Umsatzsteuerwerte mit einer prozentualen Aufteilung (max. 100%) anzugeben. Durch Klicken auf die Schaltfläche X können Sie die Aufteilung löschen. |
Hinweis Bei der Berechnung der Umsatzsteuerwerte auf Nettowerte wird seit Winsolvenz 10.14/ winsolvenz.p3 9.12 entsprechend der Regelung in Nr. 14.5 des UStAE (Umsatzsteuer-Anwendungserlasses) kaufmännisch und nicht mehr finanzmathematisch gerundet, also der Centbetrag abgerundet, wenn die nachfolgende Ziffer höchstens 4 bzw. aufgerundet, wenn die unmittelbar folgende Ziffer größer als 4 ist. Finanzmathematisch wird bei nachfolgender Ziffer 5 eine weitere Ziffer berücksichtigt. Quelle : Umsatzsteuer-Anwendungserlass – konsolidierte Fassung (Stand 12. Juli 2023), abgerufen auf der Webseite des Bundesministerium der Finanzen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass |
| Eingabe unterschiedlicher Steuersätze |
| Schritt 18 | Geben Sie den Betrag der bereits entnommenen Vorschüsse auf die Vergütung ein. |
| ✔ | Im Feld Gesamtvergütung (brutto) wird der aktuell errechnete Betrag angezeigt. |
| Detail der Berechnung |
| ✔ | Im Feld Gesamtvergütung (brutto) wird der aktuell errechnete Betrag angezeigt. |
| Schritt 19 | Klicken Sie auf die Schaltfläche Auslagen inkl. USt , um Ihre Auslagen einzugeben oder die Auslagenpauschale zu errechnen. Das Formular Auslagen unterstützt Sie sowohl bei der Berechnung der tat-sächlich entstandenen Auslagen als auch beim Errechnen des Pauschal-betrags. Im Folgenden wird auf beide Fälle eingegangen. |
| Auslagen verwalten |
| Bei der Berechnung der Umsatzsteuer wird innerhalb eines Steuersatzes (z.B. 19 %) ein Gesamtnettowert gebildet und darauf die Umsatzsteuer berechnet. Damit wird vermieden, dass es zu Abweichungen des Gesamtbruttowertes durch Runden der Einzelbeträge der Auslagen kommt. | |
| Schritt 20 | Klicken Sie auf Anlegen . |
| Schritt 21 | Geben Sie auf jeden Fall die Belegnummer, das Belegdatum, die Anzahl und den Nettowert in die Felder Beleg-Nr ., Datum , Anzahl und Nettowert ein. |
| Schritt 22 | Optional können Sie auch noch einen Text und die evtl. fällige Umsatzsteuer eingeben. |
| Schritt 23 | Klicken Sie auf Übernehmen , um die Eingaben temporär zu speichern oder auf Speichern , um die Änderungen in der Datenbank zu speichern. |
| ✔ | Im Feld Gesamtwert wird der Gesamtbetrag der eingegebenen Belege angezeigt. |
| Schritt 24 | Klicken Sie auf die Schaltfläche Gesamtwert einfügen , um den Betrag zu übernehmen. |
| ✔ | Der Auslagenassistent wird geschlossen, der entsprechende Wert wird in das Feld Auslagen inkl. USt. übernommen und die Gesamtsumme (Brutto) ausgerechnet. |
| Schritt 25 | Sollten für übertragene Zustellungen Portoauslagen gem. § 8 III InsO angefallen sein, können Sie diese in die entsprechenden Felder eintragen. Dieser Betrag fließt nicht in die Berechnung der Deckelung ein. |
| Schritt 26 | Es kann verwaltet werden, ob die berechnete Vergütung beantragt worden ist. Wird der Haken gesetzt, kann eingetragen werden, wann (vorbelegt aktuelles Datum) und von wem (vorbelegt Benutzerkürzel) die Vergütung beantragt worden ist. |
| Schritt 27 | Klicken Sie auf Übernehmen , um die Eingaben temporär zu speichern oder auf Speichern , um die Änderungen in der Datenbank zu speichern. |
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