17.2 Berechnungsbeispiel für die Auskehr an einen Sicherungsgläubiger
Die Sicherungsrechte an Gütern durchlaufen verschiedene Stadien, bis es zu einer Auskehr kommen kann. Wie Sie Sicherungsrechte anlegen können, erfahren Sie im Kapitel 15 Fremrechte verwalten.
Hinweis Bitte beachten Sie, dass eine Auskehr an Sicherungsgläuber erst dann möglich ist, wenn Geld auf dem Geldkonto vorhanden ist. Eine Auskehr ist also dann noch nicht möglich, wenn ein Vermögensgegenstand noch nicht (buchhalterisch) veräußert ist, oder lediglich eine Inventarverkaufsforderung vorliegt, die aber noch nicht eingezogen ist. |
Im folgenden Berechnungsbeispiel handelt es sich um einen Vermögensgegenstand, der eine einfache Besicherung eines Absonderungsgläubigers im Rang 1 mit den gesetzlichen Kostenbeiträgen (4 % Feststellungsbeitrag, 5 % Verwertungsbeitrag von Brutto) besitzt. Der Veräußerungserlös beträgt 11.900,00 € brutto – der Wert der Absonderungsforderung liegt bei 15.000,00 €, übersteigt also den Veräußerungserlös, so dass dem Gläubiger noch eine Ausfallforderung verbleibt. Die Veräußerung geschah steuerbar mit 19 % Umsatzsteuer:
Auskehr (Passivsicht) für Gläubiger
Winsolvenz berechnet einen auszukehrenden Betrag i.H.v. 8.929,00 €. Nun können Sie auf den Button „Berechnung ansehen“ gehen:
Berechnung der Auskehr für Gläubigerforderung
Darin erkennen Sie, dass der Bilanzwert der Absonderungsforderung i.H.v. 15.000,00 € sich aufteilt in den gesicherten Teil i.H.v. 8.929,00 € und den ungesicherten Teil i.H.v. 6071,00 €. Zudem wird Ihnen der im ungesicherten Teil enthaltene Kostenbeitrag i.H.v. 1071,00 € angezeigt.
Ferner ist hier erkennbar, dass sich die Besicherung nunmehr auf einen Anteil am Geldkontenbestand bezieht und keine Anteile an offenen Debitorenforderungen Bilanzwerten an noch nicht verwerteten Anteilen von Vermögensgegenständen mehr bestehen.
Für weitere Detailinformationen gehen Sie auf den Button „Detailrechnung aus Aktivsicht“:
Berechnung der Fremdrechte und Freien Masse für Vggst.
Hierin wird die „voraussichtliche Einzahlung“ angezeigt. Das ist die Summe über die auf den Anderkonten eingezahlten Beträge (hier brutto 11.900,00 €), die offenen Inventarverkaufsforderungen sowie die Bilanzwerte (Alt-debitorenforderungen, Vermögensgegenstände), hier jeweils nicht vorhanden.
Ferner wird hier – bezogen auf den Aktivgegenstand – die freie Masse und der enthaltene effektive Kostenbeitrag angezeigt. Wenn Sie den Button „Details“ unter „1. Voraussichtliche Einzahlung“ betätigen, erfahren Sie, wie sich die Einzelwerte zusammensetzen:
Berechnung der Fremdrechte an der vorraussichtlichen Einzahlung
Im Berechnungsbeispiel sehen Sie hier zunächst unter b., dass die Umsatzsteuer abzuführen ist, dass also von den 11.900,00 € Bruttoerlös nur die 10.000,00 € für die Fremdrechte zur Verfügung stehen.
Danach erfolgt die Berechnung des vorab abzuziehenden Kostenbeitragssatzes – hier 10,71 %. Beachten Sie bitte, dass hiermit der Kostenbeitrag im Verhältnis zum Zwischenergebnis 1 – hier also dem Nettowert – ausgedrückt wird. Mit „Details“ erfahren Sie die Zusammensetzung:
Berechnung der vorab abzuziehenden Kostenbeiträge
| Eingegebener Satz war 9,00 %, zu berechnen auf den Bruttowert von 11.900 €. Somit ergibt sich ein effektiver Kostenbeitrag von 9,00 % multipliziert mit dem Faktor 1,190 – ergibt 10,71 %. |
Gehen wir zurück auf die höhere Ebene und schauen uns die weitere Berechnung an: |
Falls eine ranghöhere Besicherung dieses Gläubigers vorliegen würde, würde sie jetzt (unter d.)abgezogen. Hier liegt die nicht vor.
Danach erfolgt eine Aufteilung der Besicherung innerhalb eines Ranges (unter e.), das ist dann gegeben, wenn ranggleich beispielsweise bei einer Vermischung oder Weiterverarbeitung von Sicherungsgut mehrere Gläubiger beteiligt sind, bei denen entsprechend Ihrer Beteiligung prozentuale Werte hinterlegt wurden. Hier in diesem Berechnungsbeispiel erhält der Sicherungsgläubiger den vollen Anteil, d.h. 100 %.
Der Gläubiger erhält einen maximalen Anteil, der sich durch seinen Anteil am Sicherungsgut zzgl. evtl. vorliegender dinglicher Zinsen ergibt (unter 2.). Eine Deckelung könnte hier stattfinden beispielsweise bei Besicherung eines Grundstücks durch den Rangwert einer Grundschuld, wiederum erhöht durch dingliche Zinsen.
Unter 3. erfolgt ggf. eine Übersicherungskappung (hier läuft diese leer, da der Gläubiger in diesem Beispiel bis zu 15.000 € beanspruchen kann), dann werden andere Sicherheiten in vorigen Rängen (z.B. bei einer Besicherung eines Grundstücks mit einer höherrangigen Grundschuld), Sicherheiten im gleichen Rang berücksichtigt.
Neben gesetzlichen Kostenbeiträgen wie in unserem Beispiel eingetragen können auch vertraglich vereinbarte Kostenbeiträge vorliegen. Da es sich in der Regel hierbei um einzelvertragliche Regelungen mit den Sicherungsgläubigern handelt, macht es Sinn, dass diese sich rein auf den Anteil der Forderung des Sicherungsgläubigers am Gut beziehen. Solche Kostenbeiträge werden als nachträglich vom Anteil abzuziehende Kostenbeiträge unter 4. berücksichtigt.
Damit ergibt sich in unserem einfachen Besicherungsbeispiel eine voraussichtliche Auskehr i.H.v. 8.929,00 €.
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