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Hinweis Durch das zweite Corona Steuerhilfegesetz werden der Regelsteuersatz von 19 auf 16 Prozentpunkte und der ermäßigte Steuersatz von 7 auf 5 Prozentpunkte für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 vermindert. Im Zuge des darauf erfolgten Updates 9.6.a bzw. 10.7.a wurden die Vorläufe ab Juli 2020 (bei Quartalsweisen Vorläufen der Vorlauf des dritten Quartals, bei Jahresvorläufen der Vorlauf 2020) neu verarbeitet. Außderdem richtet sich hinsichtlich der Verarbeitung des Steuersatzes dieser zukünftig nicht mehr nach dem Vorlaufenddatum, sondern nach dem Belegdatum (ggf. Leistungsdatum, soweit vorhanden). Die Formulare der UStVA 2020 sowie der UStE 2020* (unterjährig) sind unverändert. Die Umsätze mit den Steuersätzen mit 16 und 5 Prozentpunkten werden laut Vorgabe des Bundesfinanzministeriums unter steuerpflichtigen Umsätzen „zu anderen Steuersätzen“ eingesteuert.
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Das Erstellen von Umsatzsteuervoranmeldungen/-jahreserklärungen setzt neben den Buchungen einige grundsätzlichen Eingaben, wie z.B. der Angabe von Finanzamt und Steuernummer, voraus. Die dazu notwendigen Schritte finden Sie im folgenden Abschnitt. Anschließend folgen Informationen zum Anlegen einer Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. einer Umsatzsteuerjahreserklärung und den Besonderheiten beim ELSTER-Versand. Abschließend werden noch die Erstellung der Zusammenfassenden Meldung (ZM) sowie der EÜR erläutert.
15.1 Steuerakte anlegen
In der Steuerakte haben Sie die Möglichkeit, alle steuerrelevanten Daten, z.B. das zuständige Finanzamt, die Steuernummer, den Zeitraum der Umsatzsteuer-Voranmeldung etc., an einem zentralen Ort verfahrensübergreifend zu verwalten.
Um fällige Steuererklärungen zu versenden, werden folgende Mindestinformationen in der Steuerakte benötigt:
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Steuernummer ( o h n e Trenn- und Leerzeichen)
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Bundesland
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Beginn Steuerpflicht
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Name und Anschrift des Finanzamtes (für den Formularausdruck)
Ferner muss eine Personenkontonummer mit Ihrem Finanzamt existieren, um das optionale, automatische Einbuchen der Steuerzahllast bzw. des Steuerguthabens nutzen zu können.
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| Verfahren/Steuerakte |
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Hinweis Das automatische Einbuchen steht Ihnen nur bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen zur Verfügung. |
| So können Sie eine Steuerakte anlegen | |
| Steuerakte anlegen | Führen Sie dazu folgende Schritte durch: |
| 1. Schritt | Klicken Sie auf Verfahren > Steuerakte, um das entsprechende Formular zu öffnen. |
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Tipp Alternativ dazu können Sie auch direkt aus der Akte heraus das Formular öffnen. Klicken Sie dazu nach dem Filtern auf die Schaltfläche Steuerakte. Wenn Sie aus der Akte in die Steuerakte wechseln, wird automatisch Ihr aktives Verfahren in die Steuerakte übernommen. |
| 2. Schritt | Filtern Sie das gewünschte Verfahren. Sie können nach der Verfahrensbezeichnung, dem Aktenzeichen (AZ Ger./int.), dem Finanzamt oder der aktuellen Steuernummer (SteuerNr.) filtern. |
| 3. Schritt | Klicken Sie im Bereich Detail 1 auf Anlegen, um Adresse, Bankverbindung, Ansprechpartner usw. des zuständigen Finanzamtes einzugeben. |
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Tipp Die Funktionsart Finanzamt wird automatisch eingetragen. |
| 4. Schritt | Wählen Sie die Anrede aus. |
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Hinweis Im Menü zum Feld Anrede können nur die Anreden ausgewählt werden, die der vom Gericht verwendeten Schnittstelle (z.B. Bundeseinheitliche Schnittstelle, BES) zugeordnet wurden (Einstellungen > Komboboxen > Anrede). |
| 5. Schritt | Deaktivieren Sie die Option Postempfänger, falls das auf den Beteiligten zutrifft. |
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Tipp Auf den Karteikarten Spezielles und Bemerkungen haben Sie die Möglichkeit, weitere Informationen zum Beteiligten einzutragen. |
| 6. Schritt | Klicken Sie auf Adresse, um den Adressassistenten aufzurufen. |
| 7. Schritt | Geben Sie im Feld Name einen Teil des Namens des Steuerberaters ein, um zu prüfen, ob die Adresse schon angelegt ist und klicken Sie auf Weiter >. |
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Hinweis Grundsätzlich werden bei der Adresssuche sowohl das Verfahren als auch die Referenzadressen durchsucht. Referenzadressen sind an der Typbezeichnung <R> erkennbar. Soweit vom Winsolvenz Adressen Administrator bei den Einstellungen zugelassen, können auch andere Verfahren durchsucht werden, deren Adressen sind dann mit einem <A> gekennzeichnet. Verfahrensadressen können verwendet werden. Bei allen Adresstypen haben Sie die Möglichkeit die Adresse zu kopieren. Mit der Kopie wird die verfahrensbezogene Adresse grundsätzlich unabhängig von der originalen Referenzadresse bzw. der Adresse aus einem anderen Verfahren. Soweit Sie die Adresse aus einer Referenzadresse kopiert haben, können Sie im allgemeinen Adressregister die Zusammenhänge zwischen den beiden Adressen erkennen. Ein Adressen Administrator kann kontrollieren und steuern, ob sich die Änderung einer Referenzadresse auch in die Verfahrensadressen auswirkt. |
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Tipp Falls die Meldung „Die Liste enthält nur die ersten 50 gefundenen Einträge.“ ausgegeben wird, sollten Sie im Assistenten einen Schritt zurückgehen und mit mehr/anderen Angaben in der Filterzeile noch einmal neu filtern oder die Max.Anz. erhöhen. |
| 8. Schritt | Falls die Adresse noch nicht existiert, gehen Sie auf Neue Adresse. |
| 9. Schritt | Wählen Sie eine Briefanrede aus und geben Sie den Namen des Steuerberaters ein. |
| 10. Schritt | Füllen Sie die anderen Felder auf der Karteikarte Anschrift aus und klicken Sie auf Speichern. |
| 11. Schritt | Geben Sie die gewünschten Informationen auf den Karteikarten Person und Bank, Zusatz und Ansprechpartner ein. |
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Hinweis
Mit dem Button |
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Tipp Im Formular Anschrift können Sie Folgendes angeben: Namenszusatz (Zusatz), Titel, Vorname, Straße, Hausnummer (Straße|HNr: Beachten Sie bitte, dass die Hausnummer in ein extra Feld geschrieben werden muss), Postleitzahl, Ort (PLZ | Ort), Land (hier können Sie eine Auswahl aus der hinterlegten Liste treffen), zwei verschiedene Telefonnummern, Fax- Nummer und E-Mail-Adresse ( Tel.1 | Fax, Tel.2 | Email). |
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Hinweis Zu einem Beteiligten können Sie bis zu 10 Ansprechpartner verwalten. Dabei können Sie entscheiden, wer allgemeiner Ansprechpartner, Ansprechpartner für Gläubiger und Ansprechpartner für Debitoren sein soll. Diese speziellen Ansprechpartner werden je nach Funktion des Beteiligten (Beteiligter, Gläubiger, Debitor) bei der Textanbindung in die entsprechenden Textfelder eingesteuert. |
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Tipp Im Formular Person und Bank können Sie Folgendes angeben: Ob der Beteiligte eine natürliche Person ist, den Geburtsnamen, das Geburtsdatum (Geb.Datum), den Beruf, die Kontonummer (Konto-Nr.), die Bankleitzahl (BLZ) und den Namen seiner Bank (Bankname). Der Bankname, BIC und IBAN wird bei bekannter Bankleitzahl automatisch eingefügt, wenn Sie das Feld mit der Tabulator-Taste verlassen oder mit der Maus in ein anderes Feld klicken. Sie können erfassen, ob (Bankver.), wann (geprüft am) und von wem (von)eine Bankverbindung geprüft worden ist. Im Formular Zusatz sind diese Informationen einfügbar: Adresszusatz, Postfachdaten (Postleitzahl, Postfachbezeichnung und Nummer des Postfachs: PLZ|Postf.|Nr.), weitere Adressen bzw. das geschäftliche Rubrum (weit. Anschrift/Rubr. Geschäft), eine allgemeine Bemerkung. Die USt.ID-Nr. wird in Winsolvenz ebenso wie das EU-Land zur Adresse gespeichert und kann in der Buchführung bei einem entsprechenden EU Sachverhalt in die Primanotazeile eingesteuert werden. Eine Prüfung auf Plausibilität des Zusammenhangs USt.-Nr. zu EU Land (Kürzel) erfolgt nicht. Im Formular Ansprechpartner finden Sie eine Liste mit folgenden Feldern: Anrede, Name, Tel. (= Telefon), Funktion (z.B. Geschäftsführer). Sie können bis zu zehn Ansprechpartner aufführen. |
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Hinweis Falls Sie eine bereits vorhandene Adresse aus dem Verfahren übernommen haben und diese ändern, wird eine Meldung ausgegeben. |
| 12. Schritt | Klicken Sie auf Speichern, um die Änderungen in der Datenbank zu speichern. |
| 13. Schritt | Klicken Sie auf Bearbeiten im Bereich Detail 2, um die notwendigen Daten für die Umsatzsteuervoranmeldung einzugeben. |
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Hinweis Mitwirkender Steuerberater: Sie können für USt-VA und UStE separat entscheiden, ob der in der Verfahrensakte hinterlegte Steuerberater an das Finanzamt per ELSTER übertragen wird bzw. in das jeweilige Steuerformular eingedruckt wird. Beim Anlegen eines Verfahrens ist der Haken für die UStVA gesetzt, für die UStE ist er gesetzt. |
| 14. Schritt | Geben Sie die aktuell gültige Steuernummer in das Feld Neue Steuer-Nr. ein. Zusätzlich können Sie auch die alte Steuernummer und eine zusätzliche Steuernummer eingeben. |
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Hinweis Geben Sie die Steuernummer ohne Trenn- oder Leerzeichen ein. Sie wird bei der Übertragung an das Finanzamt automatisch richtig formatiert. |
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Tipp In das Feld Steuer-Identifikationsnr. können Sie die 11-stellige personen-bezogene Steueridentifikationsnummer eintragen (ohne führende Nullen). Die Identifikationsnummer wird vom Programm auf Plausibilität geprüft (mindestens eine Ziffer muss doppelt vorkommen, es gibt eine Prüfziffer). Diese Steuernummer dient derzeit nur der Verwaltung und wird nicht in die Formulare USt-VA oder UStE eingesteuert oder per ELSTER übertragen. In das Feld Steuer-Nr. Neuerwerb können Sie die Steuernummer für den Eigenerwerb des Schuldners eingeben. Diese Steuernummer dient nur der Verwaltung. Hintergrund: Neuerwerb ist mit Regierungsentwurf als neuer Tatbestand vorgesehen und wird aktuell schon von einigen Gerichten praktiziert. |
| 15. Schritt | Wählen Sie aus, welche Steuernummer verwendet werden soll. Standardmäßig wird die neue Steuernummer verwendet. |
| 16. Schritt | Geben Sie optional die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer in das Feld USt-ID Nr. ein. |
| 17. Schritt | Wählen Sie das Bundesland des zuständigen Finanzamts aus. Diese Angabe dient zur Prüfung und Formatierung der Steuernummer und darf deshalb nicht leer sein. |
| 18. Schritt | Wählen Sie optional die Zahlungsart, die in diesem Verfahren mit dem Finanzamt vereinbart wurde, aus. |
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Tipp Wenn Sie die Zahlungsart Überweisung automatisch ausgewählt haben, wird nach dem Versand der Daten automatisch eine Überweisung im Überweisungs-pool erzeugt. |
| 19. Schritt | Wählen Sie aus der Liste am Feld Freigabe durch den Benutzer aus, der zur Freigabe berechtigt ist. Um zu verhindern, dass Umsatzsteuer-Voranmeldungen von nicht befugten Personen übertragen werden, kann für jedes Verfahren ein Verantwortlicher für die Freigabe bestimmt werden. |
| 20. Schritt | Geben Sie an, ob von Ihrem Finanzamt die Soll- oder Ist-Versteuerung gefordert wird. |
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Hinweis Bei einem Wechsel der Versteuerungsart müssen alle bereits verarbeiteten Buchungen neu verarbeitet werden. Klicken Sie dazu auf die Schaltfläche > neben dem Optionsfeld. |
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Hinweis Sie haben die Möglichkeit, einer Akte einen „Sachb. Steuern“ zuzuordnen. In den verschiedenen Steuerformularen kann nach diesem Sachbearbeiter gefiltert werden und es besteht die Möglichkeit, die Kontaktdaten als Textfelder in Vorlagen (Word) einzufügen. |
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Tipp Bei Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer erst bei Zahlung einer Rechnung fällig, bei SOLL-Versteuerung bei Rechnungsstellung. Normalerweise wird von den Finanzämtern SOLL-Versteuerung verlangt. |
| 21. Schritt | Wählen Sie den Erklärungszeitraum aus. |
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Hinweis
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Tipp Als Beginn der Steuerpflicht stehen Ihnen als Termine der Beginn des vorläufigen Verfahrens sowie des eröffneten Verfahrens zur Auswahl zur Verfügung (soweit als Logbucheinträge vorhanden). |
| 22. Schritt | Geben Sie an, ob Name und Anschrift des mitwirkenden Steuerberaters für die USt-VA oder die UStE eingesteuert bzw. per ELSTER übertragen werden sollen. |
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Hinweis Sie müssen den Steuerberater in der Akte auf der Karteikarte Spez. Beteiligte mit der Funktionsart Steuerberater angelegt haben. |
| 23. Schritt | Aktivieren Sie die Option Kleinunternehmen nach § 19 Abs. 1 UstG, wenn der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UstG zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50000 € voraussichtlich nicht überschreiten wird. |
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Tipp Wenn diese Option aktiviert ist, wird der Erklärungszeitraum automatisch auf Jährlich gesetzt. Weitere Informationen finden Sie in der untenstehenden Tabelle. |
| 24. Schritt |
Geben Sie den Beginn und/oder das Ende der Steuerpflicht ein. Beim Klicken auf die Schaltfläche > neben dem Feld Beginn der Steuerpflicht, wird – sofern vorhanden – der Eröffnungstermin eingetragen. In der Steuerakte werden bezüglich der Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung folgende Defaultwerte gesetzt. |
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A Reguläre Steuerpflicht in einem IN-Verfahren |
B Kleinunternehmer-regelung nach § 19 |
C IK-Verfahren oder Verfahren ohne umsatzsteuer-pflichtige Umsätze z.B. § 18 EStG z.B. Freiberufler |
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| VA-Zeitraum | Monatlich | Jährlich | [Jährlich] - Empfohlen |
| Versteuerungsart | Soll |
[Soll] Eintrag unerheblich |
[Soll] Eintrag unerheblich |
| Beginn der Steuerpflicht | [01.01.1900] | [01.01.1900] | [ ] |
| Ende der Steuerpflicht | [ ] | [ ] | [ ] |
| Auswirkungen auf UStVA | Es wird ab Verfahrensanlage sichergestellt, dass dieses Verfahren in der UStVA-Zentrale gelistet wird. Soll das Verfahren erst ab IE in der UStVA-Zentrale erscheinen, kann über [>] neben dem Feld das Eröffnungsdatum aus dem Logbuch eingesteuert werden. | Durch die Einstellung „Jährlich“ werden die Verfahren ausschließlich in der UStE-Zentrale eingestellt – d.h. es werden keine UStVAn erstellt. | Durch den leeren Eintrag in „Beginn der Steuerpflicht“ wird gewährleistet, dass das Verfahren weder in der UStVA Zentrale noch in der UstE-Zentrale angezeigt werden. |
| Auswirkungen auf UStE | Das Verfahren erscheint in dem Wirtschaftsjahr der Verfahrensanlage in der UstE | ||
| Anmerkung | Wird beim Ende der Steuerpflicht ein Wert eingetragen z.B. nach § 200 InsO, so wird das Verfahren ab dem Folgemonat nicht mehr in die UStVA eingestellt. | ||
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A Reguläre Steuerpflicht in einem IN-Verfahren |
B Kleinunternehmerregelung nach § 19 |
C IK-Verfahren oder Verfahren ohne umsatzsteuerpflichtige Umsätze z.B. § 18 EStG z.B. Freiberufler |
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Tipp In der Steuerzentrale werden nur die Verfahren angezeigt, deren Beginn der Steuerpflicht im Monat vor dem Fällig zum-Datum im Filter liegt und deren Ende der Steuerpflicht noch nicht vorüber ist. Wird kein Datum für den Beginn der Steuerpflicht eingetragen, ist das Verfahren nicht in der Steuerzentrale verfügbar, deshalb steht bei neu angelegten Regelinsolvenz-Verfahren das Default-Datum 1.1.1900. Bei Verfahren, die aus WINSOLVENZ 99 importiert wurden, wird automatisch der Eröffnungstermin als Begin der Steuerpflicht eingetragen. |
| 25. Schritt | Wechseln Sie auf den Reiter UStVA, um die speziellen Informationen für die Umsatzsteuer-Voranmeldung einzutragen. |
| 26. Schritt | Aktivieren Sie die Option Verr. Erstattungsbetr., wenn Sie die Verrechnung des Erstattungsbetrags wünschen. |
| 27. Schritt | Aktivieren Sie die Option Einzugsermächtigung widerrufen, wenn Sie eine dem Finanzamt erteilte Einzugsermächtigung widerrufen möchten. |
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Tipp Die Option Einzugsermächtigung widerrufen ist nur aktiv, wenn im Feld Zahlungsart die Auswahl Einzugsermächtigung getroffen wurde. |
| 28. Schritt | Wenn Ihr Antrag auf Dauerfristverlängerung genehmigt wurde, aktivieren Sie die gleichnamige Option. |
| 29. Schritt | Aktivieren Sie die Option Automatisches Buchen, wenn Sie die Werte der Umsatzsteuer-Voranmeldung nach dem Versand automatisch als Forderungen/Verbindlichkeiten einbuchen wollen. |
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Tipp Alternativ können Sie die Werte aus der Steuerzentrale heraus einbuchen. |
| 30. Schritt |
Geben Sie Personenkonten für die Einbuchung der UStVA-Zahllast bzw. Erstattung an. Sie haben die Möglichkeit, jeweils ein Personenkonto für die Verbuchung der Umsatzsteuerzahllast bzw. der Erstattung anzugeben, das beim automatischen Buchen verwendet wird. Damit können Sie z.B. das Finanzamt als Kreditor anlegen, um unnötige Mahnungen zu vermeiden. |
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Hinweis Falls das für die Verbuchung der UStVA-Zahllast bzw. Erstattung zu verwendende Personenkonto ein Kreditoren-Personenkonto ist, wird als Aufwandskonto weiterhin das Konto aus der Parametrisierung für den Masserang § 55 I (bei Masseunzulänglichkeit Masserang § 209 I2) verwendet. Bei einem Debitorenkonto wird das Erlöskonto aus der Parametrisierung für die Kategorie Debitorenforderungen nach IE verwendet. |
In das Feld Beleg1 der automatisch erzeugten Buchung wird eine Rechnungsnummer in der Form VA-jj-mm geschrieben, mit:
jj= Jahr der UStVA, 2-stellig
mm = Monat der UStVA, 2-stellig bzw. das Quartal, mit einem der Werte Q1, Q2, Q3 oder Q4.
| 31. Schritt | Tragen Sie, wenn gewünscht, eine alternative Verfahrensbezeichnung in das entsprechende Feld ein, die im Protokollausdruck verwendet wird. |
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Tipp Verwenden Sie hier eine kurze Bezeichnung, da das Feld im Steuerformular nur 30 Zeichen lang ist. |
| 32. Schritt | Wechseln Sie auf den Reiter ZM, um die speziellen Informationen für die Zusammenfassende Meldung einzutragen. Nur wenn ein Haken bei Zusammenfassende Meldung erforderlich gesetzt ist, wird das Verfahren auch in der ZM-Zentrale angezeigt. Der Erklärungszeitraum hängt von mehreren Faktoren ab und kann vom Erklärungszeitraum der UStVA abweichen. |
| 33. Schritt |
Wechseln Sie auf den Reiter UStE, um die speziellen Informationen für die Umsatzsteuer-Erklärung einzutragen. Falls die Anlage UN erforderlich sein sollte, aktivieren Sie bitte die Anlage über die entsprechende Checkbox. |
| 34. Schritt | Aktivieren Sie, wenn sich der Firmensitz der Gesamtschuldnerin im Ausland befindet, die entsprechende Option. |
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Tipp Nur wenn diese Option aktiviert ist, wird die entsprechende Anlage eingeblendet. |
| 35. Schritt | Wählen Sie die entsprechende Unternehmensform aus dem Menü am Feld Art des Unternehmens aus. |
| 36. Schritt | Klicken Sie auf Speichern, um die Änderungen in der Datenbank zu speichern. |
| Zusätzliche Funktionen der Steuerakte | Mehrfachzuordnen | Funktion zum Zuordnen eines Finanzamts oder eines zur Freigabe berechtigten zu mehreren Datensätzen im Grid. |
15.2 Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellen
Als zentrales Formular für die Umsatzsteuer-Voranmeldung dient die UStVA-Zentrale. Hier finden Sie die optimierte Auswertung der Buchhaltung im Hinblick auf die für die Steuererklärung relevanten Daten.
| Rechnungslegung/Auswert. Vorlauf/UStVA-Zentrale |
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Das Formular ist in folgende Bereiche gegliedert:
Allgemeiner Bereich
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Filter (Alt-3)
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Grid mit den fälligen Umsatzsteuer-Voranmeldungen (Alt+4)
Umsatzsteuer-Verprobung
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Ergebnis der Steuerberechnung der im Grid markierten Umsatzsteuer-Voranmeldung (Alt+5)
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Ergebnis der Umsatzsteuer-Verprobung der im rechten Detail 1 markierten UStVA-Zeile (auf Kontenebene)
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Hinweis Im rechten Detailbereich der ausgewählten UStVA werden bei kreditorisch/ debitorischen Buchungen mehr Detailinformationen angezeigt, um die steuerlich relevante Buchung einfacher finden zu können. Dazu gehören Beleg 1, Datum, Personenkontonummer und der Name des Personenkontoinhabers. Im Falle einer automatischen Vorsteuerbuchung werden Ihnen die Informationen der zugehörigen Hauptbuchung angezeigt. |
| Führen Sie dazu folgende Schritte durch: | |
| Umsatzsteuer-voranmeldung erstellen | So können Sie eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen |
| 1. Schritt | |
| 2. Schritt | Filtern Sie das Verfahren, für das Sie die UStVA erstellen möchten. Wählen Sie dabei den Fälligkeitstermin wie unten beschrieben aus. |
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Tipp Sie haben in diesem Formular die Möglichkeit nach der Verfahrens-bezeichnung, dem Aktenzeichen, dem zur Freigabe berechtigten Sach-bearbeiter, der Steuernummer, des Zeitraums der UStVA dem Status, Betrag, der Versandfähigkeit (Vf.) und nach nicht-versandten (N.v.) UStVA zu filtern. |
Abhängig vom angezeigten Zeitraum werden folgende Verfahren angezeigt:
| Filteranzeige | Ausgabe (des aktuellen Jahres bis zum Monatsletzten*) |
| Januar |
Monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen mit Dauerfristverlängerung aus dem Vorjahr Monatliche Dezember Umsatzsteuervoranmeldungen mit Dauerfristverlängerung aus dem Vorjahr |
| Februar | Monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen |
| März |
Monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen |
| April |
Monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen mit Dauerfristverlängerung |
| Mai | Monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen |
| Juni |
Monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen |
| Juli |
Monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen mit Dauerfristverlängerung |
| August | Monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen |
| September |
Monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen mit Dauerfristverlängerung |
| Oktober |
Monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen mit Dauerfristverlängerung |
| November | Monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen |
| Dezember |
Monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen |
| Spezieller Zeitraum |
Öffnet ein weiteres Fenster mit Datumsauswahl (von Datum - bis Datum
inkl. Jahresangabe) Bei Auswahl dieses Zeitraums werden alle Umsatzsteuererklärungen angezeigt, deren Fälligkeit im ausgewählten Bereich liegt. |
*) Die Angabe bis zum Monatsletzten bezieht sich darauf, dass ein Verfahren, bei dem der Aufhebungsbeschluss nach § 200 InsO an einem beliebigen Tag innerhalb des Erklärungszeitraums liegt bzw. das Vorlaufdatum dort endet, ebenfalls in der Auswertung erscheinen muss.
Nach dem Filtern erhalten Sie eine Liste der Verfahren deren Fälligkeit im ausgewählten Zeitraum liegt. Wenn Sie weitere Informationen zu der Umsatzsteuererklärung, wie z.B. zum Steuerbetrag oder dem Status der Übermittlung an das Finanzamt, wünschen, klicken Sie auf das +-Zeichen neben dem Verfahren im Grid. Diese Funktion steht Ihnen allerdings erst zur Verfügung, nachdem eine UStVA erstellt wurde.
| 3. Schritt | Markieren Sie das Verfahren, für das Sie die UStVA erstellen möchten und klicken Sie auf die Schaltfläche USt-VA erstell. Der Status der UStVA wechselt auf Erstellt. Gleichzeitig wird die UStVA zum Versand freigegeben, wenn Sie zur Freigabe berechtigt und alle Vorläufe verarbeitet sind (Siehe Steuerakte). |
| ✔ | Damit ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellt und kann verprobt werden. |
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Hinweis
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| Um die Umsatzsteuervoranmeldung zu verproben führen Sie folgende Schritte durch: | |
| Umsatzsteuer-voranmeldung verproben | So können Sie die Umsatzsteuervoranmeldung verproben |
| 1. Schritt | |
| ✔ |
Im Bereich Detail 1 werden die Werte angezeigt, so wie sie an das Finanzamt übertragen werden:
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Angegeben wird die Zeilennummer im UStVA-Formular, die Bezeichnung, die Kennzeichen der Bemessungsgrundlage und der Steuer und die errechneten Werte. Bei neu erstellten UStVA mit Anmeldezeitraum ab dem Jahr 2021 wird die Bemessungsgrundlage auf volle Euro gekappt dargestellt – so, wie sie auch mittels ELSTER an die Finanzverwaltung übermittelt und im amtlichen Formular ausgegeben wird. Beachten Sie bitte, dass der Steuerwert aus dem gekappten Betrag und nicht aus dem Betrag mit Nachkommastellen errechnet wird, weil dieser Betrag nicht mittels ELSTER übermittelt wird, sondern von der Finanzverwaltung aus dem gekappten Betrag berechnet wird. |
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| 2. Schritt | Klicken Sie auf eine beliebige Zeile im Detail 1, um die zugehörigen Buchungen im Bereich Detail 2 anzuzeigen. |
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Hinweis Änderungen können Sie nur im Formular Dialog-Buchen vornehmen. |
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Tipp Ab 2006 gibt es in Zeile 16 das zusätzliche Feld Belege (Verträge, Rechnungen, Erläuterungen usw.) sind beigefügt bzw. werden gesondert nachgereicht. Klicken Sie auf die Schaltfläche Belege, um diese Option zu aktivieren (anzukreuzen). Diese Funktion ist nur für erstellte UStVA verfügbar. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Schaltfläche nur aktiv ist, wenn Sie die Hauptzeile (die Zeile, vor der + oder – steht) im Grid markiert haben. |
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Voraussetzung für die folgenden Schritte ist, dass bereits eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellt wurde. Haben Sie in der Steuerakte festgelegt, dass die Umsatzsteuervoranmeldung freigegeben werden muss, müssen die folgen Schritte zusätzlich durchgeführt werden. |
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| Umsatzsteuer-voranmeldung freigeben | So können Sie eine Umsatzsteuervoranmeldung freigeben |
| 1. Schritt |
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Tipp Berechtigt ist, neben dem in der Steuerakte angegebenen Benutzer, auch der Administrator. |
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Hinweis Sie haben die Möglichkeit, einer Akte einen „Sachb. Steuern“ zuzuordnen. In den verschiedenen Steuerformularen kann nach diesem Sachbearbeiter gefiltert werden und es besteht die Möglichkeit, die Kontaktdaten als Textfelder in Vorlagen (Word) einzufügen. |
| 2. Schritt | Öffnen Sie das Formular UStVA-Zentrale. |
| 3. Schritt | Filtern Sie das gewünschte Verfahren. |
| 4. Schritt | Markieren Sie das Verfahren und klicken Sie auf die Schaltfläche Freigabe. |
| 5. Schritt | Speichern Sie die Änderung. |
| Voraussetzung für die folgenden Schritte ist, dass bereits eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellt und freigeben wurde. | |
| Umsatzsteuer-voranmeldung elektronisch verschicken | So können Sie die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch verschicken |
| Um die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch zu verschicken führen Sie folgende Schritte durch: | |
| 1. Schritt | Öffnen Sie das Formular UStVA-Zentrale. |
| 2. Schritt | Filtern Sie das gewünschte Verfahren. |
| 3. Schritt | Klicken Sie auf ELSTER. |
| ✔ | Danach wird die Datei mit einer Signatur versehen (die Übertragung der UStVA ohne Signatur wird seitens der Finanzverwaltung nicht mehr akzeptiert). Das Signatur-Medium (Soft-Zertifikat (PFX-Datei), Elster-USB- -Stick oder Signaturkarte (Smartcard) können Sie unter Einstellungen/Verwalter beim jeweiligen Verwalter einrichten. |
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| 4. Schritt | Geben Sie die erforderlich PIN (Passwort) ein und gehen dann auf Daten senden. Das System zeigt Ihnen bei erfolgreicher Übertragung ein Übertragungsprotokoll in pdf-Form an. |
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Tipp
Bei der Übertragung aufgetretene Fehlermeldungen werden in der
UStVA-Zentrale angezeigt. Um die vollständige Meldung zu sehen, zeigen
Sie mit dem Cursor auf den Anfang des Textes. Nach der ersten erfolgreichen Übertragung wird mit jeder Änderung der Werte in der Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Senden automatisch die Option Berichtigte Anmeldung gesetzt, sodass sichergestellt ist, dass immer nur eine gültige UStVA existiert. |
| 5. Schritt | Gehen Sie auf OK, um zur UStVA-Zentrale zurückzukehren. |
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Hinweis Auch nach dem erfolgreichen Testversand erhalten Umsatzsteuer-Voranmeldungen den Status “Erfolgreicher Testverand” und können standardmäßig nicht noch einmal versendet werden. Es gibt allerdings die Möglichkeit, den Status über die Tastenkombination ⇑+F9 wieder zurückzusetzen, um die UStVA nach dem Test ein zweites Mal zu versenden. |
| Berichtigte Umsatzsteuervoran-meldung versenden | Wenn Sie eine Umsatzsteuervoranmeldung berichtigen wollen, müssen Sie nichts weiter tun, als die berichtigte UStVA an das Finanzamt zu senden, da nach dem ersten erfolgreichen Versand einer UStVA jede weitere UStVA automatisch als berichtigte Anmeldung verschickt wird. Dadurch ist sichergestellt, dass immer nur eine gültige UStVA existiert. |
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Voraussetzung für die folgenden Schritte ist, dass bereits Umsatzsteuervoranmeldungen erstellt wurden. Führen Sie folgende Schritte durch: |
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| Mehrfachversand Umsatzsteuer-voranmeldung | So können Sie Umsatzsteuervoranmeldungen per Mehrfachversand versenden |
| 1. Schritt | |
| 2. Schritt | Klicken Sie auf Versenden – die UStVA werden je Verwalter gruppiert versendet, d.h. Sie müssen das jeweilige Zertifikat auswählen und die entsprechende PIN eingeben. Dann werden die entsprechenden Übertragungsprotokolle hintereingander angezeigt. |
| So können Sie eine Überweisung erstellen | |
| Überweisung erstellen |
Voraussetzung für die folgenden Schritte ist, dass bereits eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellt und diese erfolgreich übertragen wurde. Führen Sie folgende Schritte durch: |
| 1. Schritt | Öffnen Sie das Formular UStVA-Zentrale. |
| 2. Schritt | Filtern Sie das gewünschte Verfahren. |
| 3. Schritt | Markieren Sie das Verfahren und klicken Sie auf die Schaltfläche Überw. erzeugen. |
| ✔ | Die Überweisung wird ohne weitere Rückmeldung erstellt. |
| So können Sie Beträge einbuchen | |
| Beträge einbuchen |
Voraussetzung für die folgenden Schritte ist, dass bereits eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellt und diese erfolgreich übertragen wurde. Führen Sie folgende Schritte durch: |
| 1. Schritt | Öffnen Sie das Formular UStVA-Zentrale. |
| 2. Schritt | Filtern Sie das gewünschte Verfahren. |
| 3. Schritt | Markieren Sie das Verfahren und klicken Sie auf die Schaltfläche Einbuchen. |
| ✔ | Der Betrag wird ohne weitere Rückmeldung eingebucht. |
| So können Sie Auswertungen erstellen | |
| Auswertungen erstellen |
In der UStVA-Zentrale können Sie folgende Auswertungen erstellen: Excel-Tabellen mit den im Grid angezeigten Daten Report 6059 zur Umsatzsteuervoranmeldung Die Vorgehensweise ist in beiden Fällen ähnlich. Führen Sie folgende Schritte durch: |
| 1. Schritt | Filtern Sie die gewünschten Verfahren im Grid. |
| 2. Schritt | Klicken Sie auf die Schaltfläche Excel bzw. Reports. |
| Zusätzliche Funktionen der UStVA-Zentrale | |
| St.-Akte | Öffnet das aktuelle Verfahren im Formular Steuerakte. |
| Vorlauf | Öffnet das Formular Dialogbuchen mit dem aktuellen Verfahren. |
| Druck. | Öffnet die externe Komponente zur Ansicht und zum Ausdrucken der Umsatzsteuervoranmeldung im amtlichen Formular. |
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Hinweis Sie sollten vermeiden, Umsatzsteuerkonten direkt zu bebuchen, da dieses nicht in die Umsatzsteuervoranmeldung eingehen. Bei der Buchung von Umsatzsteuer erscheint ein entsprechender Hinweistext: Warnung: Direkt gebuchte Umsatzsteuer fließt nicht in die UStVA und UStE ein! |
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Hinweis Vorläufe, deren Vorlaufenddatum (Datum bis) vor Beginn der Steuerpflicht (Verfahren->Steuerakte) oder nach Beendigung der Steuerpflicht liegt, gehen nicht in die Steuerberechnung ein. Hierauf wird durch eine Warnmeldung bei der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung hingewiesen. |
15.3 Umsatzsteuererklärung erstellen (Fibu-Modul)
Als zentrales Formular für die Umsatzsteuer-Erklärung (UStE) dient das Formular UStE-Zentrale. Hier finden Sie die optimierte Auswertung der Buchhaltung im Hinblick auf die für die UStE relevanten Daten.
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Tipp Die Umsatzsteuer-Erklärung ist, sofern keine Berichtigungen erstellt werden, i.d.R. einmal pro Jahr bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Sie können die Umsatzsteuererklärung sowohl in Papierform als auch elektronisch versenden Weitere Informationen dazu erhalten Sie auch bei Ihrem Finanzamt oder unter www.elster.de. Zur UStE gehören der vierseitige Hauptvordruck USt 2 A sowie die Anlagen UR und UN. Die Anlage UR ist grundsätzlich von jedem Unternehmen zusammen mit dem Hauptvordruck abzugeben. Sie enthält unter anderem Angaben zu innergemeinschaftlichen Erwerben und steuerfreien Umsätzen vor. Die Anlage UN ist nur von Unternehmen abzugeben, die im Ausland ansässig sind. |
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Hinweis Die Anlage UN entfällt ab dem Steuerjahr 2018. Die Kennzahlen finden sich zukünftig auf dem Mantelbogen der UStE wieder, der entsprechend länger geworden ist. |
| Rechnungslegung/Auswert. Vorlauf/UStE-Zentrale |
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Das Formular ist in folgende Bereiche gegliedert:
Allgemeiner Bereich
-
Filter (Alt+3)
-
Grid mit den fälligen Umsatzsteuer-Erklärungen (Alt+4)
Umsatzsteuer-Verprobung
-
Ergebnis der Steuerberechnung der im Grid markierten Umsatzsteuer-Erklärung (Alt+5)
| Führen Sie dazu folgende Schritte durch: | |
| Umsatzsteuer-erklärung erstellen | So können Sie die Umsatzsteuererklärung erstellen |
|
Hinweis
Damit Sie in Winsolvenz auch die Möglichkeit zu Test- bzw.
Korrekturausdrucken haben, wird die Prüfung der Versandfähigkeit
derzeit Sollten Sie die UStE auf einem ausgedruckten Formular über die Funktion Drucken beim Finanzamt einreichen, prüfen Sie zunächst immer über die Funktion Status Protokoll; ob die Versandfähigkeit gegeben ist und alle relevanten Felder für Ihrer UStE richtig befüllt sind! |
| 1. Schritt | Wählen Sie Rechnungslegung > Auswert. Vorlauf > UStE-Zentrale aus der Hauptmenüleiste, um das Formular zu öffnen. |
| 2. Schritt |
Filtern Sie das Verfahren, für das Sie die UStE erstellen möchten. Sie haben in diesem Formular die Möglichkeit nach der Verfahrensbezeichnung, dem Aktenzeichen, dem zur Freigabe berechtigten Sachbearbeiter, der Steuernummer, der Fälligkeit der UStE, dem Status, Betrag und der Versandfähigkeit zu filtern. Nach dem Filtern erhalten Sie eine Liste der Verfahren deren Fälligkeit im ausgewählten Jahr liegt. Wenn Sie weitere Informationen zu der Umsatzsteuererklärung, wie z.B. zum Steuerbetrag oder dem Status der Übermittlung an das Finanzamt, wünschen, klicken Sie auf das +-Zeichen neben dem Verfahren im Grid. Diese Funktion steht Ihnen erst zur Verfügung, nachdem die UStE erstellt wurde.
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| 3. Schritt |
Markieren Sie das Verfahren, für das Sie die Umsatzsteuer-Erklärung erstellen möchten und klicken Sie auf die Schaltfläche UStE erstellen. Der Status der UStE wechselt auf Erstellt. Kleinunternehmer-Umsatz und Vorauszahlungssoll Ohne eingetragenes Vorauszahlungsoll ist das Versenden einer Umsatzsteuererklärung nicht möglich. Das Vorauszahlungssoll muss von Ihnen geprüft und im folgenden Formular eingetragen werden – dazu wird Ihnen als Hilfestellung der Gesamtwert der erfolgreich versendeten Umsatzsteuervoranmeldungen angezeigt – bitte prüfen Sie, welche Werte Sie tatsächlich an das Finanzamt gezahlt haben bzw. Ihnen vom Finanzamt erstattet worden sind. Im Falle einer Sondervorauszahlung wird auch der Betrag der Sondervorauszahlung (1/11) hier automatisch ermittelt. Der Kleinunternehmerumsatz kann nicht automatisch berechnet werden. Fügen Sie diesen Wert folgendermaßen ein. |
| 4. Schritt | Markieren Sie die gewünschte UStE. |
| 5. Schritt | Klicken Sie auf die Schaltfläche Werte. um das Eingabeformular zu öffnen. |
| Werteingabe |
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Tipp Im oberen Teil des Formulars finden Sie alle USt-Voranmeldungen im gewählten Verfahren. |
| 6. Schritt | Markieren Sie die zu berücksichtigenden UStVA und klicken Sie auf die > Schaltfläche neben dem Feld Vorauszahlungssoll im Jahr der UStE inkl. Sonderzahlungen, um die Summe automatisch berechnen zu lassen. Alternativ können Sie auch einen Wert in das Feld eingeben. |
| 7. Schritt | Tragen die restlichen Informationen in die entsprechenden Felder ein und klicken Sie OK. |
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Tipp Sie können die Art des Unternehmens auch in der Steuerakte angeben. Wenn Sie in der Steuerakte die Option Kleinunternehmer aktiviert haben, können Sie in den Feldern Umsatz im Kalenderjahr vor der UStE bzw. Umsatz im Kalenderjahr der UStE einen Umsatz von max. 17500 € eintragen. |
| 8. Schritt | Klicken Sie auf Speichern, um die Eingaben in der Datenbank zu speichern. |
| ✔ | Damit ist die Umsatzsteuer-Erklärung erstellt und kann weiterbearbeitet, verprobt und versendet werden. |
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Hinweise
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| Führen Sie dazu folgende Schritte durch: | |
| Umsatzsteuer-erklärung verproben | So können Sie die Umsatzsteuererklärung verproben |
| 1. Schritt | |
| ✔ | Im unteren Bereich des Formulars werden die Werte angezeigt, die an das Finanzamt übertragen werden: |
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| Angezeigt werden die Zeilennummer im UStE-Formular, die Bezeichnung, die Kennzeichen der Bemessungsgrundlage und der Steuer und die errechneten bzw. eingegebenen Werte | |
| Bei neu erstellten UStE mit Erklärungszeitraum ab dem Jahr 2021 wird die Bemessungsgrundlage auf volle Euro gekappt dargestellt – so, wie sie auch mittels ELSTER an die Finanzverwaltung übermittelt und im amtlichen Formular ausgegeben wird. Beachten Sie bitte, dass der Steuerwert aus dem gekappten Betrag und nicht aus dem Betrag mit Nachkommastellen errechnet wird, weil dieser Betrag nicht mittels ELSTER übermittelt wird, sondern von der Finanzverwaltung aus dem gekappten Betrag berechnet wird. |
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Voraussetzung für die folgenden Schritte ist, dass bereits eine Umsatzsteuer-Erklärung erstellt wurde. Führen Sie folgende Schritte durch: |
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| Umsatzsteuer-erklärung bearbeiten | So können Sie Umsatzsteuererklärung bearbeiten |
| 1. Schritt | |
| 2. Schritt | Wählen Sie das Formular aus, in dem Sie Änderungen vornehmen möchten und klicken Sie auf Bearbeiten. |
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Voraussetzung für die folgenden Schritte ist, dass bereits eine Umsatzsteuer-Erklärung erstellt wurde. Führen Sie folgende Schritte durch: |
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| Mehrfachversand Umsatzsteuer-erklärung | So können Sie Umsatzsteuererklärung per Mehrfachversand versenden |
| 1. Schritt | |
| 2. Schritt | Klicken Sie auf Versenden – die UStE werden je Verwalter gruppiert versendet, d.h. Sie müssen das jeweilige Zertifikat auswählen und die entsprechende PIN eingeben. Dann werden die entsprechenden Übertragungsprotokolle hintereingander angezeigt. |
| So können Sie Auswertungen erstellen | |
| Auswertungen erstellen | In der UStE-Zentrale können Sie den Report 6058 Nachweis zur Umsatzsteuerjahreserklärung verwenden. Der Report stellt die Zeilennummern der Ust-Erklärung sowie die Konten und Buchungen dar, die in die jeweiligen Zeilen der UStE eingegangen sind. |
| 1. Schritt | Filtern Sie das/ die gewünschten Verfahren, markieren Sie ggf. einzelne Verfahren. |
| 2. Schritt | Klicken Sie auf die Schaltfläche Reports und wählen den Report 6058 aus. Er lässt sich entweder über alle Verfahren oder nur über die markierten Verfahren erstellen. |
| Mantelbogen |
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Sie haben nun die Möglichkeit die Werte im Formular zu ändern. Bei mehrseitigen Formularen ist jede Vordruckseite auf einer eigenen Dialog-seite dargestellt. Um zu einer bestimmten Vordruckseite zu wechseln, klicken Sie auf die Schaltfläche Seite x. |
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Die Schriftfarbe der Daten ändert sich abhängig von der Herkunft: Schwarz: Feldinhalt wurde manuell in das Formular eingegeben. Grau: Feldinhalt wurde vom Programm berechnet bzw. beigestellt. Blau: Feldinhalt wurde vom Programm berechnet bzw. beigestellt, Sie haben den Wert aber verändert. |
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Grün: Feldinhalt wurde aus einem anderen Formular übernommen. Sie können zwischen den berechneten und den von Ihnen geänderten Werten umschalten. Drücken Sie dazu die Taste ” oder wählen Sie den entsprechenden Menüpunkt im Kontextmenü. |
| In mehrzeiligen Eingabefeldern (z.B. “Bei dieser Erklärung hat mitgewirkt”) führt das Betätigen der Taste J bei gleichzeitigem Drücken der Steuerungs-taste S zum Einfügen einer neuen Zeile, soweit noch Platz ist. |
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Tipp
Weitere Informationen finden Sie in der Online-Hilfe, die Sie über die
Schaltfläche |
| 3. Schritt |
Klicken Sie nach dem Bearbeiten auf ,
um das Formular zu schließen. Die Daten werden jetzt nach Winsolvenz
übertragen.
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Achtung Wenn Sie den Fortschrittsdialog schließen, werden die Änderungen verworfen. |
| So können Sie die Umsatzsteuererklärung freigeben | |
| Umsatzsteuer-erklärung freigeben |
Voraussetzung für die folgenden Schritte ist, dass bereits eine Umsatzsteuer-Erklärung erstellt wurde. Haben Sie in der Steuerakte festgelegt, dass die Umsatzsteuer-Voranmeldung freigegeben werden muss, müssen die folgen Schritte zusätzlich ausgeführt werden. |
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Tipp Klicken Sie auf die Schaltfläche Status-Protokoll, um herauszufinden, ob eine Freigabe erforderlich ist. |
| 1. Schritt | Melden Sie sich als der zur Freigabe berechtigte Benutzer an. |
| 2. Schritt | Öffnen Sie das Formular UStE-Zentrale. |
| 3. Schritt | Filtern Sie das gewünschte Verfahren. |
| 4. Schritt | Markieren Sie das Verfahren und klicken Sie auf die Schaltfläche Freigabe. |
| 5. Schritt | Speichern Sie die Änderung. |
| Voraussetzung für die folgenden Schritte ist, dass bereits eine Umsatzsteuer-Erklärung erstellt und freigeben wurde. | |
| Umsatsteuererklärung elektronisch versenden | So können Sie Umsatsteuererklärung elektronisch versenden |
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Hinweis Eine evtl. notwendige automatische Aktualisierung der ELSTER-Schnittstelle kann nur als Windows Administrator oder Hauptbenutzer durchgeführt werden. Das gleichzeitige Versenden von ELSTER-Daten an das Finanzamt durch verschiedene Personen wird von der externen ELSTER-Komponente nicht unterstützt. |
| Führen Sie folgende Schritte durch: | |
| 1. Schritt | Öffnen Sie das Formular UStE-Zentrale. |
| 2. Schritt | Filtern Sie das gewünschte Verfahren. |
| 3. Schritt | Markieren Sie das Verfahren und klicken Sie auf die Schaltfläche ELSTER. |
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Tipp Für den Versand der Daten und den Formulardruck wird eine getrennte Komponente verwendet. |
| 4. Schritt | Klicken Sie auf Senden. |
| ✔ | Die Anwendung prüft zunächst, ob eine neuere Version der ELSTER-Software vorliegt und aktualisiert diese wenn nötig. Danach wird die Umsatzsteuervoranmeldung an die Finanzbehörde übertragen und – nach dem erfolgreichen Versenden – ein Protokoll ausgedruckt. |
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Hinweis Um die Aktualisierung erfolgreich durchführen zu können muss der angemeldete Benutzer Schreibrechte auf das Installationsverzeichnis haben. Der Ausdruck des Protokolls und die Anzahl der Kopien sind durch das StDÜV vorgeschrieben und kann nicht beeinflusst werden. Achten Sie deshalb darauf, dass ein Drucker angeschlossen ist und genügend Papier zur Verfügung steht. |
| 5. Schritt | Prüfen Sie, ob die Übertragung erfolgreich war und klicken Sie auf Schließen, um zur Steuerakte zurückzukehren. |
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Tipp Klicken Sie auf die Schaltfläche Status-Protokoll, um herauszufinden, ob Fehler aufgetreten sind. |
| So können Sie eine Überweisung erstellen | |
| Überweisung erstellen | Führen Sie dazu folgende Schritte durch: |
| Voraussetzung für die folgenden Schritte ist, dass bereits eine Umsatzsteuer-Erklärung erstellt und diese erfolgreich übertragen wurde. |
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Tipp Klicken Sie auf die Schaltfläche Status-Protokoll, um herauszufinden, ob eine Überweisung erstellt werden kann. |
| Führen Sie folgende Schritte durch: | |
| 1. Schritt | Öffnen Sie das Formular UStE-Zentrale. |
| 2. Schritt | Filtern Sie das gewünschte Verfahren. |
| 3. Schritt | Markieren Sie das Verfahren und klicken Sie auf die Schaltfläche Überw. erzeugen. |
| ✔ | Die Überweisung wird ohne weitere Nachfrage erstellt. |
| So können Sie einen Export nach Excel durchführen | |
| Excel-Export |
In der Steuerakte können Sie Excel-Tabellen mit den im Grid angezeigten Daten erstellen. Führen Sie dazu folgende Schritte durch: |
| 1. Schritt | Filtern Sie die gewünschten Verfahren im Grid. |
| 2. Schritt | Klicken Sie auf die Schaltfläche Excel. |
| Öffnet die externe Komponente zur Ansicht und zum Ausdrucken der Umsatzsteuervoranmeldung im amtlichen Formular. | |
| Steuerakte | Öffnet das aktuelle Verfahren im Formular Steuerakte. |
| Versandstatus | Durch Klicken auf diese Schaltfläche kann der Status einer gedruckten oder nicht erfolgreich versendeten (Status “Versandfehler”) USt-Erklärung in den Status „Erfolgreich versandt“ geändert werden. |
| Statusprotokoll | Öffnet ein Protokoll mit allen Status-Informationen zur gewählten UStE. |
| Zusätzliche Funktionen in der UStE-Zentrale | Zusätzliche Funktionen in der UStE-Zentrale |
15.4 Herkunft der Daten im Formular Umsatzsteuer-Erklärung 2010
Im Folgenden finden Sie für jede Seite des UStE-Formulars die Angabe über die Herkunft der Werte.
| Mantelbogen Seite 1 | Mantelbogen Seite 1 |
|
| Mantelbogen Seite 1 | Zeile | Kennzahl | Inhalt | Quelle |
| A. Allgemeine Angaben | ||||
| 1 | - | An das Finanzamts | Steuerakte/Finanzamt | |
| 3 | 11 | Steuernummer | Steuerakte/Alte, neue oder zusätzliche Steuernummer | |
| 5 | 121 | Eingangsstempel | - | |
| 6 | 110 | Berichtigt | UStE-Zentrale/Automatisch nach dem ersten erfolgreichen Versand | |
| 9 | - | Name des Unternehmers | Einstellungen > Verwalter/Adresse des Verwalters | |
| 9 | - | Ggf. abweichender Firmenname | Akte/Verfahrensbezeichnung | |
| 10 | - | Art des Unternehmens | Steuerakte > Reiter UStE | |
| 11 | - | Straße, Haus-Nr. | Einstellungen > Verwalter/Adresse des Verwalters | |
| 12 | - | Ort | Einstellungen > Verwalter/Adresse des Verwalters | |
| 13 | - | E-Mail Adresse | Einstellungen > Verwalter/Adresse des Verwalters | |
| 13 | - | Telefon | Einstellungen > Verwalter/Adresse des Verwalters | |
| 15 | 200 |
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Steuerakte/Beginn, Ende der Steuerpflicht Wird nur ausgegeben, wenn Beginn und Ende nicht der 1.1. bzw. der 31.12. eines Jahres ist. |
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| 16 | 201 |
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Manuell | |
| 18 | 129 | Verrechnung erwünscht | Steuerakte/Verrech. Erstattungsbetr. | |
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B. Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UstG) Die Felder in diesem Bereich werden nur gefüllt, wenn in der Steuerakte die Option Kleinunternehmer nach (§ 19 Abs. 1 UStG) aktiviert wurde. In diesem Fall werden dennoch die Werte der Buchhaltung zu Vergleichszwecken übernommen. Bitte beachten Sie, dass Sie diese Werte nach Kenntnisnahme im Formular löschen müssen, damit Sie eine ordnungsgemäße USTE erstellen können |
||||
| 24 | 238 | Umsatz Kalenderjahr 2009 | UStE-Zentrale/Schaltfläche Werte Der Wert wird im Detailbereich in der Spalte „Steuer“ dargestellt, aber als Umsatz mittels Elster übertragen. | |
| 25 | 239 | Umsatz Kalenderjahr 2010 | UStE-Zentrale/Schaltfläche Werte. Der Wert wird im Detailbereich in der Spalte „Steuer“ dargestellt, aber als Umsatz mittels Elster übertragen | |
| Unterschrift | ||||
| 27 | Anlage UR beigefügt | Automatisch, wenn entsprechende Konten bebucht wurden | ||
| 28 | Anlage UR nicht beigefügt,… | Automatisch, wenn keine entsprechende Konten bebucht wurden | ||
| 29 | Bei der Ausfertigung dieser Steuerklärung einschließlich der Anlagen hat mitgewirkt |
Steuerakte/Option Mitwirk. Steuerberater Akte/Spezielle Beteiligte. Bitte beachten Sie, dass bei mehreren Steuerberatern stets der zeitlich zuerst angelegte verwendet wird. |
||
| Mantelbogen Seite 2 | Mantelbogen Seite 2 |
|
| C: Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben | ||||
|
Kennzahl Steuer |
Steuer | |||
| Mantelbogen Seite 2 | Zeile |
Kennzahl Bem.-Grdl. |
Inhalt |
Quelle für Bemessungsgrundlage |
| 33 | ||||
| - | 19% vom errechneten Betrag der Bemessungsgrundlage | |||
| 34 | 178 | Lieferungen nach § 3 Abs. 1b UStG zu 19 %. | Betrag der Konten mit der Kontenfunktion Lieferung § 3 Abs. 1b UStG (AM 84 001 und AM 84 190) zzgl. Betrag der Konten mit der Kontenfunktion AM 87 001 und AM 87 190. | |
| - | 19% vom errechneten Betrag der Bemessungsgrundlage | |||
| 35 | 179 | Sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9a UStG zu 19 v. H. | Betrag der Konten mit der Kontenfunktion Sonstige Leistung § 3 Abs. 9a UStG (AM 85 001 und AM 85 190) zzgl. Betrag der Konten mit der Kontenfunktion AM 86 001 und AM 86 190. | |
| - | 19% vom errechneten Betrag der Bemessungsgrundlage | |||
| 36 | 275 | Leistungen und sonstige Leistungen zu 7 v. H. | Betrag der steuerpflichtigen Umsätze zum Steuersatz von 7% aus der UStVA (Kz. 86) abzgl. des Betrags der Lieferungen nach § 3 Abs. 1b UStG (Kz. 195 UStE) abzgl. des Betrags der sonstigen Leistungen nach § 3 Abs. 9a UStG (Kz. 196 UStE) | |
| - | 7% vom errechneten Betrag der Bemessungsgrundlage | |||
| 37 | 195 | Lieferungen nach § 3 Abs. 1b UStG zu 7 v. H. | Betrag der Konten mit der Kontenfunktion Lieferung § 3 Abs. 1b UStG (AM 84 002 und AM 84 070) zzgl. Betrag der Konten mit der Kontenfunktion AM 87 001 und AM 87 070. | |
| - | 7% vom errechneten Betrag der Bemessungsgrundlage | |||
| 38 | 196 | Sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9a UStG zu 7 v. H. | Betrag der Konten mit der Kontenfunktion Sonstige Leistung § 3 Abs. 9a UStG (AM 85 002 und AM 85 070) zzgl. Betrag der Konten mit der Kontenfunktion AM 86 002 und AM 86 070. | |
| - | 7% vom errechneten Betrag der Bemessungsgrundlage | |||
| 42 | 155 | Umsätze aus früheren Kalenderjahren zu anderen Steuersätzen | Betrag der Umsätze, die anderen Steuersätzen unterliegen aus der UStVA (Kz. 35) | |
| 156 | Betrag der Umsätze, die anderen Steuersätzen unterliegen aus der UStVA (Kz. 36) | |||
| 47 | 777 | Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer mit USt-IdNr.. | Betrag der Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer mit USt-IdNr. aus der UStVA (Kz. 77) | |
| - | - | |||
| 48 | 255 | Steuerpflichtige Lieferungen (einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben) von Sägewerkserzeugnissen, die in der Anlage zum UstG nicht aufgeführt sind | Manuell | |
| 256 | Manuell | |||
| 50 | 344 | Steuerpflichtige Umsätze (einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben) von Getränken, die in der Anlage zum UStG nicht aufgeführt sind, sowie von alkoholischen Flüssigkeiten (z.B. Wein) zu 8,3 %. | Betrag der Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Sägewerkserzeugnisse, Getränke und Alkohol. Flüssigkeiten, z.B. Wein) aus der UStVA (Kz. 76) | |
| - | 8,3% vom errechneten Wert der Bemessungsgrundlage | |||
| 51 | 257 | Umsätze aus früheren Kalenderjahren zu anderen Steuersätzen | Manuell | |
| 258 | Manuell | |||
| 52 | 361 | Übrige, steuerpflichtige Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, für die keine Steuer zu entrichten ist | Manuell | |
| - | - | |||
| 56 | - | Nachsteuer/Anrechnung der Steuer, die auf bereits versteuerte Anzahlungen entfällt | - | |
| 317 | Manuell | |||
| 57 | 367 | Betrag der Anzahlungen für die anzurechnende Steuer in Zeile 65 angegeben worden ist | Manuell | |
| - | - | |||
| 58 | - | Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen u. a. wegen Steuersatzänderung | - | |
| 319 | Betrag der Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform sowie Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen wegen Steuersatzerhöhung aus der UStVA (Kz. 65) | |||
| 60 | - | Summe | - | |
| - | Summe aller Steuerbeträge dieser Seite | |||
| Mantelbogen Seite 3 | Mantelbogen Seite 3 |
|
|
Kennzahl Steuer |
Steuer | |||
| Mantelbogen Seite 3 | Zeile |
Kennzahl Bem.-Grdl. |
Inhalt |
Quelle für Bemessungsgrundlage |
| D. Abziehbare Vorsteuerbeträge | D. Abziehbare Vorsteuerbeträge | |||
| 62 | - | Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG) | - | |
| 320 | Betrag der Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG), aus Leistungen im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UStG) und aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Abs. 5 UStG) aus der UStVA (Kz. 66) abzüglich Kz. 466 (Zeile 65). | |||
| 63 | - | Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Erwerben von Gegenständen (§ 15 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 UStG) | - | |
| 761 | Betrag der Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG) aus der UStVA (Kz. 61) | |||
| 64 | - | Entrichtete Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG) | - | |
| 762 | Betrag der entrichteten Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG) aus der UStVA (Kz. 62) | |||
| 65 | - | Vorsteuerabzug für die Steuer, die der Abnehmer als Auslagerer nach § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG schuldet (§ 15 Abs.1 Satz 1 Nr. 5 UStG) | - | |
| 466 | Betrag der Transaktionen an Konten mit der Funktion S48xxx (=Vorsteuer aus Buchungen an Konten mit AV 35xxx) | |||
| 66 | - | Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b Abs. 1 UStG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG) | - | |
| 467 | Betrag der Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b Abs. 1 UStG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UstG) der UStVA (Kz. 67) | |||
| 67 | - | Vorsteuerbeträge, die nach den allgemeinen Durchschnittssätzen berechnet sind (§ 23 UStG) | - | |
| 333 | Betrag der Vorsteuerbeträge, die nach allgemeinen Durchschnittssätzen berechnet sind (§§ 23 und 23a UStG) der UStVA (Kz. 63) | |||
| 68 | - | Vorsteuerbeträge nach dem Durchschnittssatz für bestimmte Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 23a UStG) | - | |
| 334 | Manuell | |||
| D. Abziehbare Vorsteuerbeträge | 69 | - | Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG (§ 15 Abs. 4a UStG) | - |
| 759 | Manuell | |||
| 70 | - | Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Abs. 5 UStG) | - | |
| 760 | Manuell | |||
| 71 | - | Summe | - | |
| - | Summe der Zeilen 62 bis 70 | |||
| E. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) | E. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) | |||
| 72 | Sind im Kalenderjahr 2010 Grundstücke, Grundstücksteile, Gebäude oder Gebäudeteile, für die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung gestellt wurde, erstmals tatsächlich zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden? | |||
| 370 | Manuell | |||
| 76 |
Haben sich im Jahre 2010 die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug
maßgeblichen Verhältnisse geändert bei 1. Grundstücken, Grundstücksteilen, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die innerhalb der letzten 10 Jahre erstmals tatsächlich und nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet worden sind? |
|||
| 371 | Manuell | |||
| 77 | - |
|
||
| 372 | Manuell | |||
| 78 | - |
|
- | |
| 369 | Manuell | |||
| E. Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG) | 80 | - | Veräußerung | Manuell |
| 80 | - | Lieferung i.S. des § 3 Abs. 1b UStG | Manuell | |
| 80 | - | Wechsel der Besteuerungsform, § 15a Abs. 7 UstG | Manuell | |
| 81 | 81 | - | Nutzungsänderung, und zwar | |
| 82 | 82 | - | Übergang von steuerpflichtiger zu steuerfreier Vermietung oder umgekehrt bzw. Änderung des Verwendungsschlüssels bei gemischt genutzten Grundstücken (insbesondere bei Mieterwechsel) | |
| 83 | 83 | - | Steuerfreie Vermietung bisher eigengewerblich genutzter Räume oder umgekehrt; Übergang von einer Vermietung für NATO oder ähnliche Zwecke zu einer nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfreien Vermietung | |
| 84 | 84 | - | ||
| 86 | - | Vorsteuerberichtigungsbeträge zu 1. (Grundstücke usw., § 15a Abs. 1 Satz 2 UStG) | Betrag der Konten mit der Kontenfunktion Berichtigung des Vorsteuerabzugs § 15a UStG mit dem Zusatz nachträglich abziehbare VSt. unbeweglicher WG (F 42 971) | |
| - | Betrag der Konten mit der Kontenfunktion Berichtigung des Vorsteuerabzugs § 15a UStG mit dem Zusatz zurückzuzahlende abziehbare VSt. unbeweglicher WG (F 42 972) | |||
| 87 | - | Vorsteuerberichtigungsbeträge zu 2. (andere Wirtschaftgüter usw., § 15 a Abs. 1 Satz 1 UStG) | Betrag der Konten mit der Kontenfunktion Berichtigung des Vorsteuerabzugs § 15a UStG mit dem Zusatz nachträglich abziehbare VSt. beweglicher WG (F 42 000) | |
| - | Betrag der Konten mit der Kontenfunktion Berichtigung des Vorsteuerabzugs § 15a UStG mit dem Zusatz zurückzuzahlende abziehbare VSt. beweglicher WG (F 42 970) | |||
| 88 | - | zu 3. (Wirtschaftsgüter usw., § 15 a Abs. 2 UStG) | Betrag der Konten mit der Kontenfunktion Berichtigung des Vorsteuerabzugs § 15a UStG mit dem Zusatz nachträglich abziehbare VSt. § 15a Abs. 2 (F 42 973) | |
| - | Betrag der Konten mit der Kontenfunktion Berichtigung des Vorsteuerabzugs § 15a UStG mit dem Zusatz zurückzuzahlende VSt. § 15 a Abs. 2 (F 42 974) | |||
| 89 | 357 | Summe | Summe der Zeilen 86 bis 88 | |
| 359 | Summe der Zeilen 86 bis 88 | |||
| Mantelbogen Seite 4 | Mantelbogen Seite 4 |
|
| Mantelbogen Seite 4 | Zeile |
Kennzahl Steuer |
Inhalt | Quelle für Steuer |
| F. Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer | ||||
| 92 | - | Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben | Übertrag aus Zeile 60 | |
| 93 | - | Umsatzsteuer auf innergemeinschaftlichen Erwerbe | Übertrag von Zeile 13 der Anlage UR | |
| 94 | - | Umsatzsteuer, die vom letzten Abnehmer im innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft geschuldet wird (§ 25b Abs. 2 UStG) | Übertrag aus Zeile 20 der Anlage UR | |
| 95 | - | Umsatzsteuer, die vom Leistungsempfänger geschuldet wird (§ 13b UStG) | Übertrag aus Zeile 26 der Anlage UR | |
| 96 | - | Umsatzsteuer, die vom Abnehmer als Auslagerer geschuldet wird (§ 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG) | Übertrag aus Zeile 30 der Anlage UR | |
| 97 | - | Vorsteuerbeträge, die auf Grund des § 15a UStG zurückzuzahlen sind | Übertrag aus Zeile 89 | |
| 98 | - | Zwischensumme | Summe der Zeilen 92 bis 97 | |
| 99 | - | Abziehbare Vorsteuerbeträge | Übertrag aus Zeile 71 | |
| 100 | - | Vorsteuerbeträge, die auf Grund des § 15a UStG nachträglich abziehbar sind | Übertrag aus Zeile 89 | |
| 101 | - | Verbleibender Betrag | Betrag aus Zeile 98 abzgl. Betrag aus Zeile 99 abzgl. Betrag aus Zeile 100 | |
| 102 | 318 | In Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge (§ 14c UStG) sowie Steuerbeträge, die nach § 6a Abs. 4 Satz 2 UStG geschuldet werden | Betrag der Steuerbeträge, die vom letzten Abnehmer eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts geschuldet werden (§ 25b Abs. 2 UStG), in Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge sowie Steuerbeträge, die nach § 6a Abs. 4 Satz 2 oder § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG geschuldet werden (§ 14c UStG) der UStVA (Kz. 69) abzüglich dem Betrag aus Kz. 853 der Anlage UR der USTE | |
| 103 | 331 | Steuerbeträge, die nach § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG geschuldet werden | Manuell | |
| 104 | 391 | Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen (nur für Kleinunternehmer, die § 19 Abs. 1 UStG anwenden) | Manuell | |
| 105 | - | Umsatzsteuer | Summe der Beträge der Zeilen 101 bis 104 | |
| 106 | - | Anrechenbare Beträge | Übertrag aus Zeile 22 der Anlage UN | |
| 107 | 816 | Verbleibende Umsatzsteuer | Betrag der Zeile 105 abzgl. dem Betrag der Zeile 106 | |
| 108 | - | Vorauszahlungssoll 2010 (einschließlich Sondervorauszahlung) | Manuell – Eingabe im Formular „Werte“ bei „Vorauszahlungssoll“ | |
| 109 | 820 | Noch an die Finanzkasse zu entrichten | Betrag der Zeile 108 abzgl. dem Betrag der Zeile 107 | |
| Anlage UR Seite 1 | Anlage UR Seite 1 |
|
|
Kennzahl Steuer |
Steuer | |||
| Anlage UR Seite 1 | Zeile |
Kennzahl Bem.-Grdl. |
Inhalt |
Quelle für Bemessungsgrundlage |
| 1 | ||||
| 2 | - | Unternehmer | Einstellungen > Verwalter/Adresse des Verwalters | |
| A. Innergemeinschaftliche Erwerbe | ||||
| 7 | 791 | Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe nach § 4b UStG | Betrag die steuerfreien innergemeinschaftlichen Erwerbe nach § 4b UStG. aus der UStVA (Kz. 91) | |
| 9 | ||||
| - | 19% vom Betrag der Bemessungsgrundlage | |||
| 10 | 793 | Zum Steuersatz von 7 v. H. | Betrag der steuerpflichtigen innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 7 v. H. aus der UStVA (Kz. 93) | |
| 7% vom Betrag der Bemessungsgrundlage | ||||
| 11 | 798 | Zu anderen Steuersätzen | Betrag der steuerpflichtigen innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen Steuersätzen aus der UStVA (Kz. 95) | |
| 799 | Betrag der Steuer der steuerpflichtigen innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen Steuersätzen aus der UStVA (Kz. 98) | |||
| 12 | 794 | neuer Fahrzeuge von Lieferern ohne USt-IdNr. zum allgemeinen Steuersatz (§ 1b UStG) | Betrag der steuerpflichtigen innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge von Lieferern ohne USt-IdNr. zum allgemeinen Steuersatz. aus der UStVA (Kz. 94) | |
| 796 | Betrag der steuerpflichtigen innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge von Lieferern ohne USt-IdNr. zum allgemeinen Steuersatz. aus der UStVA (Kz. 96) | |||
| 13 | Summe | |||
| - | Summe der Zeilen 9 bis 12 | |||
| B. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte (§ 25b UStG) | ||||
| 15 | 742 | Lieferungen des ersten Abnehmers | Betrag der Lieferungen des ersten Abnehmers bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25 b Abs. 2 UStG) aus der UStVA (Kz. 42) | |
| 17 | ||||
| - | 19% vom Betrag der Bemessungsgrundlage | |||
| 18 | 746 | Zum Steuersatz von 7 v. H. | Manuell | |
| - | 7% vom Betrag der Bemessungsgrundlage | |||
| 19 | 747 | Zu anderen Steuersätzen | Manuell | |
| 748 | Manuell | |||
| 20 | Summe | |||
| - | Summe der Zeilen 17 bis 19 | |||
|
C. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (13b UStG) In der UStE (und in den UStVA) müssen die § 13b-Sachverhalte nach vier Sachverhalten getrennt ausgewiesen werden. |
||||
| 22 | 846 | Steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern (§ 13b Abs. 1 UStG) | Beträge aus der UStVA (Kz. 46 bzw. 47) | |
| 847 | ||||
| 23 | 871 | Andere Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 und 5 UStG) | Betrag aus der UStVA (Kz. 52 -Sachverhalt 1 | |
| 872 | Betrag aus der UStVA (Kz. 53) - Sachverhalt 1 | |||
| 24 | 873 | Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände und Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 2 und 3 UStG) | Betrag aus der UstVA (Kz. 73) mit dem zugeordneten Sachverhalt Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände (§ 13b Abs. 2 Satz Nr. 2 und 3 UStG) | |
| 874 | Betrag aus der UstVA (Kz. 74) - Sachverhalt 2 | |||
| 25 | 877 | Andere Leistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 und 6 UStG) | Betrag aus der UstVA (Kz. 84) –Sachverhalt 3 | |
| 878 | Betrag aus der UstVA (Kz. 85) | |||
| 26 | Summe | |||
| - | Summe der Zeilen 22 bis 25 | |||
| D. Auslagerer als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 6 UstG | ||||
| 29 | 852 | Lieferungen, die der Auslagerung vorangegangen sind (§ 4 Nr. 4a Satz 1 Buchst. a Satz 2 UStG) | Betrag der Konten mit der Kontenfunktion AV 35 | |
| 853 | Betrag der Transaktionen an Konten mit Funktion S84xxx (=Umsatzsteuer aus Buchungen an Konten mit AV 35xxx) | |||
| 30 | Summe | |||
| - | Betrag der Zeile 29 | |||
| Anlage UR Seite 2 | Anlage UR Seite 2 |
|
| Anlage UR Seite 2 | Zeile |
Kennzahl Bem.-Grdl. |
Inhalt |
Quelle für Bemessungsgrundlage |
| E. Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertangaben | ||||
| 33 | 741 | Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG) an Abnehmer mit USt-IdNr. | Betrag der innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit USt-IdNr. aus der UStVA (Kz. 41) | |
| 34 | 744 | neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr. | Betrag der innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b UStG) neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr. aus der UStVA (Kz. 44) | |
| 35 | 749 | neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) | Manuell | |
| 36 | - | Summe | Summe der Zeilen 33 bis 35 | |
| 38 | - | Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 4 Nr. 1 Buchst. a UStG) | Betrag der Konten mit den Funktionen AM 82511 und AM 88511 | |
| 39 | - | Umsätze nach § UStG | Betrag der Konten mit den Funktionen AM 82000 und AM | |
| 40 | - | Umsätze im Sinne des Offshore-Steuerabkommens, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere | Betrag der Konten mit den Funktionen AM 82510 und AM 88510 | |
| 41 | - | Reiseleistungen nach § 25 Abs. 2 UStG | Manuell | |
| 42 | 237 | Summe | Summe der Zeilen 38 bis 41 | |
| 44 | 286 | Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug nicht zum Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) gehörend nach § 4 Nr. 12 UStG (Vermietung und Verpachtung von Grundstücken usw.) | Betrag der Konten mit den Funktionen AM 83512 und AM 89512 | |
| 45 | 287 | Nach § 4 Nr. UStG | Betrag der Konten mit den Funktionen AM 83000 und AM 89000 | |
| 46 | - | Summe | Summe der Zeilen 44 und 45 | |
| 48 | - | Zum Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) gehörend nach § 4 Nr. UStG | Betrag der Konten mit den Funktionen AM 83510 und AM 89510 | |
| 49 | - | Nach § UStG | Manuell | |
| 50 | 240 | Summe | Summe der Zeilen 48 und 49 | |
| F. Ergänzende Angaben zu Umsätzen | ||||
| 52 | - | Umsätze, die auf Grund eines Verzichts auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG) als steuerpflichtig behandelt worden sind | Manuell | |
| 53 | 209 | Steuerpflichtige Umsätze im Sinne des § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 UStG eines im Inland ansässigen Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet | Betrag aus der UStVA (Kz. 60) | |
| 55 | 208 | Beförderungs- und Versendungslieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet (§ 3c UStG) in Abschnitt C der Steuererklärung (Hauptvordruck USt 2 A) enthalten | Manuell | |
| 56 | 206 | In anderen EU-Mitgliedstaaten zu versteuern | Manuell | |
| 57 | 721 | Nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG | Betrag aus der UStVA (Kz. 21) | |
| 58 | 205 | Sonstige im Inland nicht steuerbare Umsätze | Betrag der Konten mit der Kontenfunktion AM 62 000 zzgl. der Konten mit der Kontenfunktion AM 63 000 zzgl. der Konten mit Kontenfunktion AM 64 000 zzgl. der Konten mit der Kontenfunktion 65xxx | |
| 59 | 204 | In den Zeilen 56 bis 58 enthaltene Umsätze, die nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG den Vorsteuerabzug ausschließen | Manuell | |
| 60 | - | Grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr (§ 26 Abs. 3 UStG) | Manuell | |
| Anlage UN | Die Anlage UN muss im Bedarfsfall wie unter Umsatzsteuer-Erklärung bearbeiten beschrieben, manuell ausgefüllt werden. Es werden keine Werte aus Winsolvenz übernommen. |
|
Hinweis Sie sollten vermeiden, ein Umsatzsteuerkonto direkt zu bebuchen, da diese nicht in die Umsatzsteuerjahreserklärung eingehen. Bei direkter Buchung von Umsatzsteuer erscheint ein entsprechender Hinweistext: Warnung: Direkt gebuchte Umsatzsteuer fließt nicht in die UStVA und UStE ein! |
Umsatzsteuerkonten sind die Konten mit den Funktionen
-
S 60: Umsatzsteuer fällig innergem. Lieferung
-
S 66: Umsatzsteuer nach § 13b UStG
-
S 69: Umsatzst. land-/forstw. Betriebe (Pauschalierer)
-
S 73: USt. aus steuerpfl. innerg. Erwerb von Neufahrz.
-
S 74: USt. aus steuerpfl. innerg. Erwerb
-
S 78: USt. aus steuerpfl. innerg. Erwerb ohne VSt.
-
S 80: Umsatzsteuer fällig
-
S 84: Umsatzsteuer nach § 13a UstG
|
Hinweis Vorläufe, deren Vorlaufenddatum (Datum bis) vor Beginn der Steuerpflicht (Verfahren->Steuerakte) oder nach Beendigung der Steuerpflicht liegt, gehen nicht in die Steuerberechnung ein. Hierauf wird durch eine Warnmeldung bei der Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung hingewiesen. |
15.5 Unterjährige Erstellung der Umsatzsteuererklärung (Fibu-Modul) ab Steuerjahr 2017
Ab dem Steuerjahr 2017 ist eine unterjährige Umsatzsteuerjahreserklärung, d.h. eine bereits in 2017 erstellte Erklärung sowohl als Ausdruck auf amtlichen Formular als auch per ELSTER Übertragung möglich.
15.6 Zusammenfassende Meldung (ZM) erstellen (Fibu-Modul)
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Als zentrales Formular für die Zusammenfassende Meldung (ZM) dient das Formular ZM-Zentrale. Hier finden Sie die Auswertung der Buchhaltung im Hinblick auf die für die ZM relevanten Daten. In Abhängigkeit von der gesetzlichen Bemessungsgrundlage muss die ZM monatlich oder quartalsweise (ausnahmsweise jährlich) beim Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden. |
| Ab Winsolvenz Version 10.13/ winsolvenz.p3 Version 9.11 ist bei der Ermittlung der Periodenzuordnung von innergemeinschaftlichen Lieferungen bei der ZM in Winsolvenz nicht mehr das Leistungsdatum, sondern nur noch das Belegdatum/Buchungsdatum entscheidend (Hintergrund ist das BMF-Schreiben vom 20.05.2022 i.V.m § 18a Abs. 8 UStG für den Zeitraum ab 2020). |
| Mit Winsolvenz 10.13a/ winsolvenz.p3 Version 9.11a haben wir den neuen Report 3056 „Prüfprotokoll Zeitraum Zuordnung (2020 – 2022)“ angeboten, mit dem verfahrensübergreifend geprüft werden kann, ob es eine Notwendigkeit gibt, ZM Meldungen neu zu erstellen und zu übermitteln um die zu korrigierenden Zusammenfassenden Meldungen zu identifizieren. |
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Tipp Eine ZM muss abgegeben werden, wenn Sie steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen i.S.d. § 18a Abs. 7 Satz 1 Nr.1 und 2 UStG und/ oder innergemeinschaftliche sonstige Leistungen i.S.d. § 18a Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 UStG und/ oder Lieferungen i.S.d. § 25b Abs. 2 UStG im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ausgeführt haben. Die Abgabefristen (25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums) weichen von den Fristen der UStVA ab, auch gibt es nicht die Möglichkeit der Dauerfristverlängerung. Der Zeitraum, für den die ZM erstellt werden muss (monatlich, quartalsweise), kann in der Steuerakte auf der Karteikarte ZM eingetragen werden. Er hängt u.a. von der Art der Leistung sowie den erzielten Umsätzen ab. |
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Hinweis Soweit die Summe der Bemessungsgrundlagen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und für Lieferungen i. S.d. § 25b Abs. 2 UStG im Laufe eines Kalendervierteljahres 100.000 € übersteigt (z.B. 35.000 € im Januar, 70.000 € im Februar), müssen auch rückwirkend zwei Monats-ZM abgegeben werden (im Beispiel für den Februar und rückwirkend für den Januar). Die Abgabe einer Zwei-Monats-ZM ist in Winsolvenz über die Abgabe zweier einzelner Monatserklärungen abgebildet. Die Abgabe einer Zwei-Monats-ZM ist in Winsolvenz derzeit nicht vorgesehen. |
| Rechnungslegung/Auswert. Vorlauf/ZM-Zentrale |
|
Das Formular ist in folgende Bereiche gegliedert:
Allgemeiner Bereich
-
Menüzeile (Alt+2)
-
Filter (Alt+3)
-
Grid mit den fälligen ZM-Erklärungen (Alt+4)
ZM-Detailwerte
-
Menüzeile (Alt+5)
-
Stammdaten zu Unternehmer/Steuerberater (ab Meldejahr 2020 wird bei der Übertragung kein Mitwirkender Steuerberater mehr übertragen)/Werte (linkes Detail) sowie die Zeilen der Steuerberechnung (rechtes Detail) der im Grid markierten ZM (Alt+6)
| Führen Sie dazu folgende Schritte durch: | |
| ZM erstellen | So können Sie die ZM erstellen |
| 1. Schritt | Wählen Sie Rechnungslegung > Auswert. Vorlauf > ZM-Zentrale aus der Hauptmenüleiste, um das Formular zu öffnen. |
| 2. Schritt |
Filtern Sie das/ die Verfahren, für das/ die Sie die ZM erstellen möchten. Sie haben in diesem Formular die Möglichkeit, nach der Verfahrensbezeichnung, dem Aktenzeichen (intern oder extern), dem Sachbearbeiter Steuern (spezieller Beteiligter zum Verfahren), der Steuernummer, der Ust-Ident-Nr. und der Fälligkeit/ Jahr der ZM zu filtern. Nach dem Filtern erhalten Sie eine Liste der Verfahren, deren Fälligkeit im ausgewählten Monat/Jahr liegt. Wenn Sie weitere Informationen zu der ZM wünschen, klicken Sie auf das +-Zeichen neben dem Verfahren im Grid. Diese Funktion steht Ihnen allerdings erst zur Verfügung, nachdem die ZM erstellt wurde. Falls die ZM berichtigt erstellt worden ist, steht die (neueste) Berichtigung in der obersten Zeile.
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Hinweise
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| 3. Schritt |
Markieren Sie das Verfahren, für das Sie die ZM erstellen möchten und klicken Sie auf die Schaltfläche Erstellen. Werte Sofern Sie die Erklärung monatlich übermitteln wollen, obwohl Sie eigentlich nur zu einer quartalsweisen Abgabe verpflichtet sind, können Sie hier (Nichtinanspruchnahme…) eine entsprechende Markierung setzen bzw. diese Erklärung später widerrufen. Fügen Sie diese Werte folgendermaßen ein: |
| 4. Schritt | Klicken Sie auf die Schaltfläche Bearbeiten. Die Karteikarte Werte wird damit automatisch ausgewählt und die Werte der Anzeige nach § 18a Abs. 1 UStG (Nichtinanspruchnahme/ Widerruf) können ausgewählt werden. |
| Werteingabe |
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Tipps Im oberen Teil des Formulars finden Sie alle ZM (ursprüngliche Erklärung, Berichtigungen) im gewählten Verfahren. Sie können immer nur die neueste ZM des Verfahrens Löschen. Notwendige Voraussetzung für die Abgabe der ZM ist die Eingabe der Ust-ID-Nr. für das Verfahren in der Steuerakte. Mit der Schaltfläche Steuerakte können Sie direkt aus dem Formular dorthin wechseln. |
|
Hinweis Soweit Sie ZM für einen Monat oder ein Quartal oder in Ausnahmefällen ein Jahr erstellen müssen, dürfen die Vorläufe nicht monats- bzw. quartalsübergreifend (oder nicht jahresübergreifend) angelegt werden. Wenn Sie z.B. in einem Verbraucherinsolvenzverfahren keine ZM abgeben müssen, ist dies unbeachtlich. |
| 5. Schritt | Klicken Sie auf Speichern, um die Eingaben in der Datenbank zu speichern. |
| ✔ | Damit ist die ZM erstellt und kann manuell nachbearbeitet und per XML-Upload zum Server der Finanzverwaltung versandt werden. |
| 6. Schritt | Klicken Sie auf Formularwerte. |
| ✔ |
Danach wird die Datei mit einer Signatur versehen (die Übertragung der ZM ohne Signatur wird seitens der Finanzverwaltung nicht mehr akzeptiert). Das Signatur-Medium (Soft-Zertifikat (PFX-Datei), Elster-USB- -Stick oder Signaturkarte (Smartcard) können Sie unter Einstellungen/Verwalter beim jeweiligen Verwalter einrichten.
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| 7. Schritt | Geben Sie die erforderlich PIN (Passwort) ein und gehen dann auf Daten bearbeiten. |
| Daten bearbeiten |
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Sie haben nun die Möglichkeit, die Werte im Formular in einer Baumstruktur zu sehen und ggf. zu ändern.
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Hinweise
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Tipp Weitere Informationen finden Sie in der Online-Hilfe, die Sie über die Schaltfläche Hilfe öffnen können. |
| 8. Schritt | Klicken Sie nach dem Bearbeiten auf OK, um das Formular zu schließen. Die Daten werden jetzt nach Winsolvenz übertragen. |
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Achtung Wenn Sie den Fortschrittsdialog einfach nur mit Abbrechen schließen, werden die Änderungen verworfen. |
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Achtung Der Datenexport ist derzeit auf derzeit auf ca. 300 Meldezeilen pro ZM begrenzt. Kontrollieren Sie ggf., ob Ihre Daten vollständig übertragen sind. |
| Führen Sie folgende Schritte durch: | |
| 9. Schritt | Gehen Sie auf Elster um den Übertragungsvorgang zu starten. Geben Sie die erforderlich PIN (Passwort) ein und gehen dann auf Daten senden. Das System zeigt Ihnen bei erfolgreicher Übertragung ein Übertragungsprotokoll in pdf-Form an. |
| So können Sie Auswertungen erstellen | |
| Auswertungen erstellen | In der ZM-Zentrale können Sie den Report 6057 Nachweis zur ZM verwenden. Der Report stellt die Buchungen mit Kontenfunktion oder BU-Schlüssel dar, die in die jeweiligen Zeilen der ZM eingegangen sind. |
| 1. Schritt | Filtern Sie das/ die gewünschten Verfahren, markieren Sie ggf. einzelne Verfahren. |
| 2. Schritt | Klicken Sie auf die Schaltfläche Reports und wählen den Report 6057 aus. Er lässt sich entweder über alle Verfahren oder nur über die markierten Verfahren erstellen. |
15.7 Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen (Fibu-Modul)
Die EÜR-Zentrale unterstützt Sie beim Erstellen der Einnahmenüberschussrechnung und der Ausgabe der Daten auf dem amtlichen Formular.
Beachten Sie bitte, dass die EÜR auf dem Steuerjahr 2017 nur noch signiert versendet werden kann.
| Rechnungslegung/Auswert. Vorlauf/EÜR-Zentrale |
|
|
Tipp Nach § 60 Abs. 4 EStDV muss der Steuererklärung eine Gewinnermittlung beigefügt werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStDV durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt wird. Der dazu notwendige Vordruck muss erstmals für das Wirtschaftsjahr abgegeben werden, das nach dem 31.12.2004 beginnt. Die Abgabepflicht gilt auch für Körperschaften (§ 31 KStG), die nicht zur Buchführung verpflichtet sind. Steuerbegünstigte Körperschaften brauchen den Vordruck nur dann abzugeben, wenn die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben die Besteuerungsgrenze von insgesamt 30.678 Euro im Jahr übersteigen. Einzutragen sind die Daten des einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes (§ 64 Abs.2 AO). Die Wahlmöglichkeiten des § 64 Abs.5 AO (Ansatz des Gewinns mit dem branchenüblichen Reingewinn bei der Verwertung unentgeltlich erworbenen Altmaterials) und des § 64 Abs.6 AO (Gewinnpauschalierung bei bestimmten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die eng mit der steuerbegünstigten Tätigkeit oder einem Zweckbetrieb verbunden sind) bleiben unberührt. Der mit dem Vordruck EÜR ermittelte Gewinn braucht deshalb nicht mit dem bei der Besteuerung anzusetzenden Gewinn übereinzustimmen. Übersteigen die Schuldzinsen den Betrag von 2050 Euro, muss zusätzlich die Anlage S (Schuldzinsen) beigefügt werden. |
|
Hinweis In der aktuellen Version von Winsolvenz werden die Salden nicht automatisch in das amtliche Formular übernommen. Sie können die notwendigen Salden z.B. der SuSa-Liste entnehmen. |
| Führen Sie dazu folgende Schritte durch: | |
| Einnahmenüber-schussrechnung erstellen | So können Sie eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen |
| 1. Schritt | |
| 2. Schritt |
Filtern Sie das Verfahren, für das Sie die EÜR erstellen möchten. Sie haben in diesem Formular die Möglichkeit nach der Verfahrensbezeichnung, den Aktenzeichen, dem zur Freigabe berechtigten Sachbearbeiter und der Fälligkeit der EÜR zu filtern. Nach dem Filtern erhalten Sie eine Liste der Verfahren deren Fälligkeit im ausgewählten Jahr liegt. |
| 3. Schritt | Markieren Sie das/die Verfahren, für das Sie die EÜR erstellen möchten und klicken Sie auf die Schaltfläche Erstellen. |
| 4. Schritt | Beantworten Sie die Frage, ob die Anlage SZE (Schuldzinsen) erstellt werden soll. |
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Tipp Es kann nur eine EÜR pro Betrieb und Jahr erstellt werden. Die Anlage SZE muss nur beigefügt werden, wenn die Schuldzinsen den Betrag von 2050 Euro, übersteigen. |
Als nächstes müssen die Werte in das amtliche Formular übertragen werden. Sie finden die erforderlichen Beträge z.B. in der SuSa-Liste.
|
Tipp Voraussetzung für die folgenden Schritte ist, dass bereits eine EÜR erstellt wurde. |
| 5. Schritt | Klicken Sie im Formular EÜR-Zentrale auf die Schaltfläche Formularwerte. |
| Formular zur Bearbeitung auswählen | |
|
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| 6. Schritt | Wählen Sie das Formular aus, in dem Sie Änderungen vornehmen möchten und klicken Sie auf Bearbeiten. |
| EÜR Anlage EÜR |
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Tipp Die Einträge aus der Steuerakte (Steuernummer, Name und Art des Betriebs) werden automatisch übernommen. Wurden in der Steuerakte Änderungen vorgenommen, können diese mit der Schaltfläche Aktualisieren in das amtliche Formular übertragen werden. |
Sie haben nun die Möglichkeit die Werte im Formular zu ändern. Bei mehrseitigen Formularen ist jede Vordruckseite auf einer eigenen Dialogseite dargestellt. Um zu einer bestimmten Vordruckseite zu wechseln, klicken Sie auf die Schaltfläche Seite x.
Die Schriftfarbe der Daten ändert sich abhängig von der Herkunft:
Schwarz: Feldinhalt wurde manuell in das Formular eingegeben.
Grau: Feldinhalt wurde vom Programm berechnet bzw. beigestellt.
Blau: Feldinhalt wurde vom Programm berechnet bzw. beigestellt, Sie haben den Wert aber verändert.
Grün: Feldinhalt wurde aus einem anderen Formular übernommen.
Sie können zwischen den berechneten und den von Ihnen geänderten Werten umschalten. Drücken Sie dazu die Taste „” oder wählen Sie den entsprechenden Menüpunkt im Kontextmenü.
In mehrzeiligen Eingabefeldern (z.B. “Bei dieser Erklärung hat mitgewirkt”) führt das Betätigen der Tastenkombination Strg+Einfg zum Einfügen einer neuen Zeile, soweit noch Platz ist.
|
Tipp
Weitere Informationen finden Sie in der Online-Hilfe, die Sie über die
Schaltfläche |
| 7. Schritt |
Klicken Sie nach dem Bearbeiten auf Wenn nötig, können Sie die entsprechende Anlage nachträglich hinzufügen oder entfernen. Klicken Sie dazu auf die Schaltfläche vor der Anlage. |
|
Hinweis
Um Inkonsistenzen zu vermeiden, muss nach dem Ändern oder Entfernen der
Anlage S die Anlage EÜR aktualisiert werden. Öffnen Sie dazu die Anlage
EÜR durch Klicken auf Bearbeiten, prüfen Sie die Werte und schließen Sie
das Formular über die Schaltfläche |
Nach dem Füllen der Formulare mit Daten, können diese jederzeit auf weißem Papier ausgedruckt werden. Markieren Sie dazu die zu druckenden EÜRen im Grid und klicken Sie auf Drucken.
|
Hinweis Die EÜRen werden f o r m u l a r w e i s e auf dem zuletzt verwendeten Drucker ausgedruckt, d.h. es kann vorkommen, dass das Formular für die EÜR auf einem anderen Drucker ausgegeben wird, als die Anlage S. |
Um dies zu verhindern können Sie zunächst beide Anlagen einer EÜR im Bearbeitungsmodus (Formularwerte > Drucken) ausdrucken und anschließend die restlichen EÜRen über die Schaltfläche Drucken im Grid.
|
Ab dem Wirtschaftsjahr 2010 können Sie die EÜR auch mittels der Schaltfläche ELSTER zum Server der Finanzverwaltung übertragen. Ob das jeweilige Jahr übertragen werden kann, hängt allerdings von einer Freigabe der Finanzverwaltung ab. |
|
Hinweis In der Spalte „Status“ können Sie sehen, ob eine EÜR erstellt, gedruckt oder per ELSTER versendet worden ist. Falls der Versand per ELSTER fehlerhaft war, sehen Sie an dieser Stelle auch die Art des Fehlers. |
15.8 Weitere Informationen zum ELSTER-Versand
Der Versand erfolgt über ein separates Softwaremodul, das von der Finanzbehörde entsprechend autorisiert wurde und eine sichere Übertragung nach StDüV gewährleistet. Details hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Finanzverwaltung unter www.elster.de. Alternativ dazu haben Sie weiterhin die Möglichkeit, die Daten als Formular auszudrucken.
Um die Übersichtlichkeit beizubehalten, wurde der Reiter Steuer aus dem Formular Akte entfernt und alle steuerrelevanten Informationen in das neue Formular Steuerakte überführt.
| Vor dem ersten ELSTER-Versand |
Bei Auslieferung von Winsolvenz ist eine Testmarkierung gesetzt, der bewirkt, dass die gesendeten Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt nicht weiterverarbeitetet werden. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Daten zunächst probeweise an das Finanzamt zu versenden, um beispielsweise die Übertragung aus Ihrer jeweiligen Systemumgebung zu testen oder sich einen ersten Eindruck von der Vorgehensweise zu verschaffen. Um zum ersten Mal einen echten Versand durchzuführen, muss im Formular ELSTER-Betriebsart, das Sie über den Menüpunkt Datei > ELSTER-Betriebsart öffnen können, das Häkchen vor der Option ELSTER-Testbetrieb entfernt und Winsolvenz neu gestartet werden. Testverfahren Sie sollten für den ELSTER-Test der Umsatzsteuer-Voranmeldung ein Testverfahren verwenden, da nach einem erfolgreichen Testversand die jeweilige Umsatzsteuer-Voranmeldung als “Erfolgreich versendet” gekennzeichnet wird. Dieser Status kann nicht zurückgesetzt werden. Für den Test der UStE wurde der Status “Erfolgreicher Testversand” eingeführt, d.h. es kann hier auch mit einem realen Verfahren getestet werden. Aktualisierung der ELSTER-Schnittstelle Wenn nötig, wird die ELSTER-Schnittstelle vor dem Übermitteln der Umsatzsteuer-Voranmeldung automatisch aktualisiert. Für diesen Vorgang sind Schreibrechte auf das Installationsverzeichnis notwendig. Melden Sie sich in diesem Fall als Windows-Administrator oder Hauptbenutzer an. |
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Tipp Sie können die automatische Aktualisierung der UStVA ELSTER-Komponente abschalten. Deaktivieren Sie dazu den entsprechenden Eintrag in der ELSTER-Konfiguration (Datei > ELSTER-Betriebsart in der Menüleiste). Danach sind keine Schreibrechte auf das Installationsverzeichnis mehr nötig. |
| Protokolldruck | Nach dem erfolgreichen Versand der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird automatisch ein Protokoll ausgedruckt. Der Ausdruck des Protokolls und die Anzahl der Kopien sind durch das StDÜV vorgeschrieben und kann nicht beeinflusst werden. Achten Sie deshalb darauf, dass ein Drucker angeschlossen ist und genügend Papier zur Verfügung steht. |
| Führen Sie dazu folgende Schritte durch: | |
| Teilnahmeerklärung nach § 6 StDÜV erstellen | So können Sie die Teilnahmeerklärung nach § 6 StDÜV erstellen |
| 1. Schritt | |
| 2. Schritt | Wählen Sie den Speicherort aus ( z.B. C:AG.NET). |
| ✔ | Alle notwendigen Daten werden automatisch in die Excel-Datei Finanzamt.XLS exportiert. Nachdem die Datei erfolgreich erstellt wurde, wird eine Meldung ausgegeben. |
| 3. Schritt | Bestätigen Sie die Meldung mit OK. |
| 4. Schritt | Klicken Sie doppelt auf die Datei Teilnahmeerklärung § 6 StDÜV.doc im Verzeichnis C:AG.NET. |
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Hinweis Abhängig von den Sicherheitseinstellungen, wird die folgende Warnung ausgegeben. Klicken Sie auf Ja, um die Serienbriefe mit den exportierten Daten zu füllen.
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| 5. Schritt | Klicken Sie auf Datenquelle suchen…, um die im ersten Teil erstellte Excel-Datei, z.B. Finanzamt.XLS auszuwählen und klicken Sie auf OK. |
| Technische Informationen |
Speicherort der XML-Dateien Der Informationsaustausch zwischen Winsolvenz und der externen Komponente für den ELSTER-Versand erfolgt über XML-Dateien. Diese Dateien werden im Verzeichnis: „C:und Einstellungen[Benutzer]Einstellungen Anwendungsdatenbzw. „C:[Benutzer]“ gespeichert“. |
| Einstellungen für einen Proxyserver |
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Hinweis Diese Einstellungen können nur durch Ihren EDV-Administrator durchgeführt werden. |
Um über einen Proxyserver zu versenden, müssen bestimmte Einstellungen vorgenommen werden. Diese Einstellungen beziehen sich im Wesentlichen auf das Forwarding des ausgehenden Datenverkehrs auf die nachfolgenden Zieladressen d.h. kommt eine Verbindungsanfrage an diesen Port, muss die Zieladresse auf die echte Adresse des Servers umgesetzt werden.
Bei einer normalen Routereinstellung müssen i.d.R. keine Anpassungen vorgenommen werden, da die ausgehenden Ports i.d.R. geöffnet sind.
Beispiel:
IP-Adresse des Proxyserver: 10.10.10.10. Für ELSTER eingerichtete Ports auf dem Proxy-Rechner (1024 bis 1028) werden umgesetzt auf:
| Port | Wird umgesetzt auf: | |
| 1024 | 62.157.211.58 | Port 8000 |
| 1025 | 62.157.211.59 | Port 8000 |
| 1026 | 213.182.157.55 | Port 8000 |
| 1027 | 193.109.238.26 | Port 8000 |
| 1028 | 193.109.238.27 | Port 8000 |
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Hinweis Die aktuellen IP-Adressen finden Sie in dem Dokument Konfiguration der ELSTER-Internetanbindung. |
| Die Ports können prinzipiell frei gewählt werden, müssen jedoch in der Konfigurationsdatei von Winsolvenz auf dem jeweiligen Arbeitsplatz entsprechend angepasst werden. Sie sollten alle fünf Ports an Ihrem Proxyserver öffnen, da die jeweiligen Finanzamtserver beim Übertragungsversuch hintereinander angesprochen werden. Gerade zu Stoßzeiten z.B. Fristende des jeweiligen Erklärungszeitraumes, kann es hierbei zu Engpässen kommen, sodass die Übertragung, wenn vorheriger Server besetzt ist, über Port 2 an den zweiten Server, über Port 3 an den dritten Server usw. erfolgt. |
| Eine detaillierte Übersicht über die Konfiguration eines Proxyservers für ELSTER finden Sie im Unterverzeichnis FormularDepotXI des Winsolvenz- Installationsverzeichnisses (Standardmäßig in C:AG Winsolvenzbzw. C:Files (x86)AG Winsolvenz). |
15.9 Elektronische Signatur der Umsatzsteuererklärung und –voranmeldung sowie der Zusammenfassenden Meldung (ZM)
Die elektronische Signatur der Umsatzsteuererklärung und –voranmeldung under der Zusammenfassen Meldung (ZM) kann auf verschiedene Weise erfolgen. Derzeit unterstützt Winsolvenz die Signatur mittels Softwarezertifikat, die Signierung mittels Smart-Card sowie ELSTER-Stick.
Die elektronische Signatur wird von der Finanzverwaltung vorausgesetzt. Das Ausdrucken der Steuererklärung sowie die Übersendung sind nicht mehr erforderlich.
| Zuordnung des Signaturtyps zum Insolvenzverwalter |
Der Signaturtyp sowie der Medientyp und der Ablageort für den Signaturparameter werden je Insolvenzverwalter gespeichert. Zur Eingabe gehen Sie bitte unter Einstellung->Verwalter. Bei dem Signaturparameter handelt es sich um eine je Signaturtyp unterschiedliche dll, die Sie auf Ihrem Rechner abspeichern (siehe hierzu auch allg. Handbuch, Kapitel 5). |
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Tipp Sie können Umsatzsteuererklärungen und –voranmeldungen auch gesammelt signiert übertragen (sog. „Batch-Versand“). Die Signatur ist immer personenbezogen auf den Insolvenzverwalter. Werden mehrere Erklärungen verschiedener Verwalter übertragen, so werden diese vom Programm gruppiert je Verwalter übertragen. Dann ist zwischen den einzelnen Übertragungsvorgängen die Eingabe der entsprechenden Legitimation (PIN-Nummer bei Software-Zertifikat) erforderlich. |
| Softwarezertifikat | Ein Software-Zertifikat ist eine Datei mit einem speziellen Format, in der eine persönliche Sicherheitsumgebung (PSE) abgelegt wird. Die Daten sind kryptographisch, das heißt verschlüsselungstechnisch, geschützt und können im Falle des ELSTER Benutzer-Zertifikats (ELSTER-Basis Software-Zertifikat) nur mittels Passwort zur Benutzung aktiviert werden. Die dll zur Signatur erhalten Sie unter www.elster.de . |
Verknüpfung mit
können Sie prüfen, ob
eine Adresse in einem Verfahren an verschiedenen
Stellen verwendet wird. Im allgemeinen Adressregister können Sie prüfen,
in welchen verschiedenen Verfahren Kopien von Referenzadressen verwendet
werden.
öffnen können. Klicken
Sie auf
, um Hinweise zu den einzelnen
Formularen zu erhalten.
,
um das Formular zu schließen. Die Daten werden jetzt nach Winsolvenz
übertragen.