Änderungen zum 01.07.2020

31.1 Zweites Corona Steuerhilfegesetz

Hinweis

Durch das zweite Corona Steuerhilfegesetz werden der Regelsteuersatz von 19 auf 16 Prozentpunkte und der ermäßigte Steuersatz von 7 auf 5 Prozentpunkte für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 vermindert.

Im Zuge des darauf erfolgten Updates 9.6.a bzw. 10.7.a wurden die Vorläufe ab Juli 2020 (bei Quartalsweisen Vorläufen der Vorlauf des dritten Quartals, bei Jahresvorläufen der Vorlauf 2020) neu verarbeitet. Außderdem richtet sich hinsichtlich der Verarbeitung des Steuersatzes dieser zukünftig nicht mehr nach dem Vorlaufenddatum, sondern nach dem Belegdatum (ggf. Leistungsdatum, soweit vorhanden).

31.2 Neue und geänderte Steuersätze

neu/ geän-dert Kategorie Bezeichnung Gültig ab Gültig bis Datev-schlüssel Steuer-satz
Steuersatz geänderte Steuersätze ab 01.07.2020
neu Voller Steuersatz Voller Satz 16% (ab 1.7.2020) 01.07.2020 31.12.2020 160 16,000
neu Ermäßigter Steuersatz Ermäßigter Satz 5 % (ab 1.7.2020) 01.07.2020 31.12.2020 50 5,000
neu Alter Voller Steuersatz Alter voller Satz 19% (ab. 1.7.2020) 01.07.2020 31.12.2020 190 19,000
neu Alter ermäßigter Steuersatz Alter ermäßigter Satz 7% (ab. 1.7.2020) 01.07.2020 31.12.2020 70 7,000
neu Voller Steuersatz Voller Satz 19% (ab. 1.1.2021) 01.01.2021 190 19,000
neu Ermäßigter Steuersatz Ermäßigter Satz 7 % (ab 1.1.2021) 01.07.2021 70 7,000
neu Alter Voller Steuersatz Alter voller Satz 16% (ab. 1.7.2020) 01.07.2021 160 16,000
neu Alter ermäßigter Steuersatz Alter ermäßigter Satz 5% (ab. 1.7.2020) 01.07.2021 50 5,000
geän-dert Voller Steuersatz Voller Satz 19% (ab 1.1.2007) 01.01.2007 30.06.2020 190 19,000
geän-dert Ermäßigter Steuersatz Ermäßigter Satz 7% 01.07.1983 30.06.2020 70 7,000
geän-dert Alter Voller Steuersatz Alter voller Satz 16% (ab 1.1.2007) 01.01.2007 30.06.2020 160 16,000

31.3 Neue und geänderte Konten

Mit Wirkung ab 1.7.2020 sind bei den SKR 03/04 basierten Standardkontenrahmen (auch SKR03 InsO und SKR04 InsO) für die Verarbeitung von 16%igen und 5%igen Umsätzen neue Steuersammelkonten und Skontikonten hinzugekommen. Bei IDB-Konten, die die Bezeichnung „19%“ oder „7“ enthielten wurden die Bezeichnungen um „/16 %“ bzw. „/5%“ ergänzt.

Nur SKR 03/04 Kontenrahmen (ohne SKR InsO KIontenrahmen):

Da die IDB Konten 4410 (SKR 04) bzw. 8410 (SKR 03) seitens der DATEV eine Kontenfunktion AM 80 190 (feste Steuersatzuordnung mit 19 %) wurden weitere Konten 4409 bzw. 8410 angelegt mit Funktionszusatz 001, so dass automatisch auch der aktuelle Regelsteuersatz (16%, 19%) gebucht werden kann. Diese Konten haben eine Umleitung auf die EA Konten 4410 bzw. 8410 für Zahlungsflussbuchungen. Dies wurde gemacht, damit es bei DATEV Importen nicht zu Abweichungen kommt, wenn die IDB Konten 4410 bzw. 8410 mit der festen Steuersatzzuordnung gebucht werden.

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