Vorsteuer bei Zahlung

Durch das BMF Schreiben IV A 3 - S 0550/10/10020-05 zu Anwendungsfragen zu § 55 Abs. IV InsO und des vorausgegangenen BFH Urteils vom 24.9.2014 - V R 48/13 wurden nicht nur Erweiterungen im Bereich der Ist- in Sollversteuerung (siehe Kapitel 9) notwendig.
Lt. BMF Schreiben sollen auch Masseverbindlichkeiten aus dem Zeitraum des vorläufigen Verfahrens so behandelt werden, dass deren Vorsteuer erst im Zeitpunkt der Zahlung geltend gemacht werden kann.
Zur Umsetzung war hier eine zusätzliche Buchung für die Vorsteuer erforderlich. Hintergrund ist, dass in der regulären Istversteuerung die Vorsteuer genau wie bei der Sollversteuerung bereits mit Rechnungsstellung geltend gemacht werden kann. Ziel war hier, eine Kompatibilität mit DATEV ® kompatiblen Programmen hinsichtlich der Transaktionsverarbeitung und auch der Erstellung von Steuererklärungen zu gewährleisten.
Ferner ist es möglich Vorsteuer bei Zahlung auch manuell für Masseverbindlichkeiten aus dem Zeitraum nach der Insolvenzeröffnung zu setzen, weil dies – unabhängig vom BMF Schreiben – von einigen Kunden gewünscht wurde, beispielsweise für Verbindlichkeiten bei Masseunzulänglichkeitsanzeige.
Beispiel zur Veranschaulichung: Vorläufiges Verfahren am 15.01.2015 eröffnet, Insolvenzeröffnung am 15.03.2015:
Leistungs-datum Zeitraum Zahlung Besteuerung-(szeitraum) Rechts-grundlage
15.02.2015 Vorläufiges Verfahren Im Vor-läufigen Verfahren

Vorl. Verfahren (Zeitraum in dem die

Zahlung liegt)

BFH/ BMF Schreiben
15.02.2015 Vorläufiges Verfahren Nach Insolvenzeröffnung

Nach IE, (Zeitraum in dem die

Zahlung liegt)

BFH/ BMF Schreiben
05.04.2015 Nach Insolvenz-eröffnung Nach Insolvenz-eröffnung Zeitraum in dem Leistung/ die Rechnungsstellung liegt (nach IE) 55 I

10.1 Automatischer Vorschlag Vorsteuer bei Zahlung

Winsolvenz schlägt Ihnen Vorsteuer bei Zahlung

bei Rechnungsstellungsbuchungen automatisch vor.

Voraussetzungen für den automatischen Vorschlag sind:

  • es handelt sich um ein Verfahren mit Insolvenzeröffnung nach dem 31.12.2011

  • es liegt eine kreditorische Rechnungsstellung (Massegläubiger) im Zeitraum des vorläufigen Verfahrens vor (Rechnungsstellungsdatum oder abweichendes Leistungsdatum)

  • es ist ein BU Schlüssel für Vorsteuer eingegeben oder es wird ein Aufwandskonto mit entsprechender Vorsteuerautomatikfunktion verwendet

  • es handelt sich nicht um ein Verfahren mit Eigenverwaltung

Es erscheint dann folgender Dialog: Vorsteuer später zahlen

Hinweis

Sie können die Funktion Vorsteuer bei Zahlung manuell auch für andere Fälle, z.B. Masseverbindlichkeiten nach der Insolvenzeröffnung aufrufen (s.u.).

Winsolvenz schlägt Ihnen Vorsteuer bei Zahlung

bei Zahlungsbuchungen automatisch vor.

Voraussetzung für den automatischen Vorschlag ist:

  • bei der Rechnungsstellungsbuchung wurde Vorsteuer bei Zahlung eingegeben

Es erscheint folgender Dialog: Vorsteuer bei Zahlung

10.2 Manuelle Auswahl von Vorsteuer bei Zahlung

Durch Aktivieren des Vorsteuer bei Zahlung. Buttons im Dialogbuchen haben Sie die Möglichkeit, automatisiert eine zusätzliche Primanotazeile zur Umbuchung der Vorsteuer anzulegen.

Voraussetzungen für das Setzen der entsprechenden Kennung sind:

  • es handelt sich um ein Verfahren mit Sollversteuerung

  • es liegt eine kreditorische Rechnungsstellung vor (Massegläubiger)

  • oder es liegt eine kreditorsiche Zahlung vor (Massegläubiger)

Auswahl Vorsteuer bei Zahlung bei der Zahlungsflussbuchung

Rechnungsstellungsbuchung: Wird Vorsteuer bei Zahlung ausgewählt, so erscheint folgender Auswahldialog:

Es erscheint folgender Dialog: Vorsteuer später zahlen

Zahlungsbuchung: Wird Vorsteuer bei Zahlung ausgewählt, so erscheint folgender Auswahldialog:

Es erscheint folgender Dialog Vorsteuer bei Bezahlung

Hinweise

Der Steuersatz entspricht dem verwendeten BU-Schlüssel bzw. dem Steuersatz des Automatikkontos bei der Rechnungsstellungsbuchung.

Wenn versucht wird, einen abweichenden Steuersatz bei der Zahlung einzugeben, so erscheint eine Fehlermeldung.

Die Vorsteuer bei Zahlung ist nur möglich für die Besteuerung mit dem Regelsteuersatz oder dem verminderter Steuersatz.

Es ist möglich, Vorsteuer bei Zahlung auch mittels Mehrfachzuordnung zuzuweisen.

10.3 Hinweismeldung

Automatische Hinweismeldung Bei Verfahren mit Insolvenzeröffnung nach dem 31.12.2012, bei denen Sollversteuerung in der Steuerakte eingetragen ist, gibt es bei der Übernahme der Buchung eine automatische Hinweismeldung (s.o.):

Bestätigung Hinweismeldung mit „nein“

Wird die Hinweismeldung mit „nein“ bestätigt, so bleibt bei dem Buchungssatz ein Achtungszeichen im Error Provider stehen

Achtungszeichen im Error Provider

Ebenso verhält es sich, wenn ein entsprechender Vorlauf neu verarbeitet wird, evtl. nach einem Import aus DATEV. Die Buchung ist dabei wohlgemerkt korrekt, sie entspricht aber der regulären Sollversteuerung, Vorsteuer wird somit nicht im Zeitpunkt der Zahlung geltend gemacht.

Achtung

Die Berücksichtigung von Buchungen mit Vorsteuer bei Zahlung ist nur bei Buchungen mit aktuellem Regelsteuersatz (derzeit 19%) sowie vermindertem Steuersatz (derzeit 7 %) möglich. Hier muss die entsprechende Rechnung (wieder) in den Vorlauf eingebucht werden, in dem die Besteuerung erfolgen soll.

10.4 DATEV®-Export

Bei Buchungssätzen, bei denen die Kennung für „Vorsteuer bei Zahlung“ gesetzt ist, ist auch immer eine weitere Buchungszeile vorhanden, in der die Vorsteuer umgebucht wird. Als Buchungstext wird hier „Automatische Vorsteuerbuchung“ sowie der Text der Hauptbuchung verwendet.
Damit wird erreicht, dass bei einer umsatzsteuerlichen Auswertung (z.B. UStE wird in DATEV erstellt) im Ergebnis dieselben Vorsteuerbeträge erscheinen wie in Winsolvenz (z.B. USt-Voranmeldungen).

10.5 Opos-Splitt

Beim der Aufteilung der Zahlung auf mehrere Forderungen kann vom System im Feld „VSt bei Zahlung“ kein Haken automatisch gesetzt werden. Wenn eine Forderung den Kriterien für die „Vorsteuer bei Zahlung“ erfüllt, so setzten Sie bitte diesen Haken.

Zahlung aufteilen

10.6 Einbuchung von Auszahlungen auf Tabellenforderungen

Ab Version 8.6 von winsolvenz.p3 können auch bei der automatisierten quotalen Auszahlung von Tabellenforderungen sowohl aus der Übernahme der Buchungen aus Rechnungslegung/Überweisungen als auch aus Rechnungslegung/EZV/Kontoauszüge die Steuerbeträge gebucht werden. Eine automatisierte Buchung ist möglich für den aktuellen Regelsteuersatz (derzeit 19 %) sowie den aktuellen verminderten Steuersatz (derzeit 7 %).

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