Leistungsdatum im Dialog-Buchen

Mit dem Update zum Jahreswechsel 2015/2016 hat DATEV in dem Programm Rechnungswesen pro® die Buchungserfassung um das Leistungsdatum erweitert. Das Leistungsdatum kann ab dem DATEV Format V5.1 sowohl importiert als auch exportiert werden.
In winsolvenz.p3 gab es das Leistungsdatum bereits seit einiger Zeit – sowohl im Bereich des Dialog-Buchens als auch in den Bereichen Massegläubiger- und Debitorenverzeichnisse.
Mit der Version 8.7 von winsolvenz.p3 wurde die Verarbeitung des Leistungsdatums überarbeitet, um die Kompatibilität zu DATEV Rechnungswesen pro® zu gewährleisten.
Dies beinhaltet neben den Erweiterungen des Importformats auch eine wesentliche Änderung im Rahmen der Erfassung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen:
Neben der Erweiterung des Im- und Exportformats wurden auch umfangreiche Änderungen im Bereich der Erfassung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen vorgenommen. Die wesentlichste Änderung betrifft die Erfassung des Beleg-/Rechnungsdatums, das bei Eingabe eines Leistungsdatums auch nach dem Vorlaufenddatum liegen kann.

Hinweise

Das Leistungsdatum muss in DATEV Kanzlei Rechnungswesen pro ® zeitlich immer vor dem Rechnungsdatum liegen. Diese strenge Restriktion haben wir für winsolvenz.p3 mit der Version 9.0 aufgegeben: Das Leistungsdatum kann für insolvenzrechtliche Zwecke auch zeitlich nach dem Rechnungsdatum liegen. In diesem Falle ist aber das Rechnungsdatum relevant für die steuerrechtliche Zuordnung.

11.1 Leistungsdatum bei Rechnungseingängen (Masseverbindlichkeiten)

Bei der Buchung von Rechnungseingängen ist es möglich, ein Rechnungs-/ Belegdatum zu verwenden, das nach dem Vorlaufenddatum liegt.

Voraussetzung dafür ist, dass im Buchungssatz auch ein Leistungsdatum vorhanden ist, das innerhalb des Vorlaufs liegt.

Wenn das Rechnungsdatum nach dem Vorlaufenddatum liegt, erfolgt eine Umbuchung der Vorsteuer. Bitte beachten Sie, dass die Buchung eines Leistungsdatums nur bei kreditorisch/debitorischen Buchungen (Verwendung eines Personenkontos) möglich ist.

Buchung Rechnungsstellung mit Rechnungsdatum nach Vorlaufenddatum

In diesem Fall erscheint ein Dialog, in dem Sie angeben können, in welchem Vorlauf die Steuerbuchung erfolgen soll. Das bedeutet, dass die Vorsteuer erst im Monat des Vorlaufs für die Steuerbuchung geltend gemacht wird, also für die Umsatzsteuervoranmeldung wirksam wird.
Wenn noch kein Vorlauf für die Steuerbuchung vorhanden ist, kann ein neuer Vorlauf automatisiert angelegt werden.

Tipp

Wird für den neu anzulegenden Vorlauf keine Bezeichnung angegeben, so verwendet das System die Standardbezeichnung „UStVA-Zeitraum Monat/Jahr“.

Dialog: Auswahl des Vorlaufs für die Rechnungs-/ Steuerbuchung

Bei der Buchung § 13 b UStG Sachverhalten (Reverse Charge Verfahren), wird auch die Umsatzsteuerbuchung im Zeitraum des Rechnungsdatums durchgeführt.
Die Steuerbuchungen sind jeweils auch im Zeitraum des Leistungsdatums sichtbar. Sie sind jedoch nicht selbständig löschbar bzw. änderbar, sondern hängen von der entsprechenden Rechnungsstellungsbuchung ab.
Bei den Transaktionen der Steuerbuchungen ist erkennbar, dass sie sich in einem anderen Vorlauf befinden und somit in diesem Zeitraum ausgewertet werden.
In diesem Fall erscheint ein Dialog, in dem Sie angeben können, in welchem Vorlauf die Steuerbuchung erfolgen soll. Das bedeutet, dass die Vorsteuer erst im Monat des Vorlaufs für die Steuerbuchung geltend gemacht wird, also für die Umsatzsteuervoranmeldung wirksam wird.
Wenn noch kein Vorlauf für die Steuerbuchung vorhanden ist, kann ein neuer Vorlauf automatisiert angelegt werden.

Tipp

Wird für den neu anzulegenden Vorlauf keine Bezeichnung angegeben, so verwendet das System die Standardbezeichnung „UStVA-Zeitraum Monat/Jahr“.

Dialog: Auswahl des Vorlaufs für die Rechnungs-/ Steuerbuchung

Bei der Buchung § 13 b UStG Sachverhalten (Reverse Charge Verfahren), wird auch die Umsatzsteuerbuchung im Zeitraum des Rechnungsdatums durchgeführt.
Die Steuerbuchungen sind jeweils auch im Zeitraum des Leistungsdatums sichtbar. Sie sind jedoch nicht selbständig löschbar bzw. änderbar, sondern hängen von der entsprechenden Rechnungsstellungsbuchung ab.
Bei den Transaktionen der Steuerbuchungen ist erkennbar, dass sie sich in einem anderen Vorlauf befinden und somit in diesem Zeitraum ausgewertet werden.

Transaktionen zu Steuerbuchungen

Soweit ein Buchungsvorfall angelegt wird, bei dem sowohl das Rechnungsdatum als auch das Leistungsdatum außerhalb des Vorlaufs liegen, so werden sämtliche Buchungen in anderen Vorläufen angelegt.

Dialog: Auswahl des Vorlaufs für die Rechnungs-/ Steuerbuchung

Hinweise

Das Leistungsdatum ist nicht kombinierbar mit „VSt bei Zahlung“

11.2 Leistungsdatum bei Rechnungsausgängen (Debitorenforderungen)

Bei der Buchung von Rechnungsausgängen ist es ab Version 8.7 möglich, ein Rechnungs-/ Belegdatum zu verwenden, das nach dem Vorlaufenddatum liegt.
Voraussetzung dafür ist, dass im Buchungssatz auch ein Leistungsdatum vorhanden ist, das innerhalb des Vorlaufs liegt.

Die Buchung der Umsatzsteuer geschieht bereits mit der Erbringung der Leistung zum Leistungsdatum. Das Rechnungsdatum ist in diesem Fall nur für die Ermittlung des Fälligkeits- bzw. Skontodatums von Bedeutung.

Bitte beachten Sie, dass die Buchung eines Leistungsdatums nur bei kreditorisch/debitorischen Buchungen (Verwendung eines Personenkontos) möglich ist.

Buchung Rechnungsstellung mit Rechnungsdatum nach Vorlaufenddatum

Anders als bei den Rechnungseingängen, erscheint, soweit das Leistungsdatum vor dem Vorlaufenddatum aber innerhalb des Vorlaufs liegt, kein Dialog, weil eine Buchung der Umsatzsteuer in einem anderen Vorlauf nicht notwendig ist.
Soweit ein Buchungsvorfall angelegt wird, bei dem das Leistungsdatum außerhalb des Vorlaufs liegt, wird die Rechnungsstellungsbuchung in einen anderen Vorlauf umgebucht.

Dialog: Auswahl des Vorlaufs für die Rechnungsbuchung

Hinweis

Bei der Vorlaufauswahl werden nur Vorläufe angezeigt, die nicht festgeschrieben sind.

Tipp

Wird für den neu anzulegenden Vorlauf keine Bezeichnung angegeben, so verwendet das System die Standardbezeichnung „UStVA-Zeitraum Monat/Jahr“.

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