Dialogbuchen in Winsolvenz

6.1 Formular Rechnungslegung/Dialog-Buchen

In der folgenden Abbildung sehen Sie den Aufbau des Formulars Rechnungslegung/Dialog-Buchen:

Rechnungslegung/Dialog-Buchen

7

6

5

4

3

1

2

Dieses Formular ist in folgende Bereiche aufgeteilt:
1 Menüleiste Primanota
2 Angaben zum gewählten Vorlauf
3 Primanota
4 Menüleiste Dialogbuchen
5 Buchungsdialog
6 Konten, Kontenbezeichnung und Kontensalden (Salden über alle verarbeiteten Buchungen im gesamten Zeitraum inkl. EB-Werte)
7 Optionen für das Dialogbuchen

Menüleiste
Primanota (F4)
Neben den Standardfunktionen Schließen, Speichern und Löschen, stehen Ihnen in dieser Menüleiste folgende Funktionen zur Verfügung:
Verarb.

Mit der Funktion Verarbeiten wird ein unverarbeiteter Vorlauf erstmals und ein verarbeiteter Vorlauf ein weiteres Mal verarbeitet. Dabei werden die aus der Buchung resultierenden Transaktionen erzeugt.

Ein verarbeiteter Vorlauf muss nur dann erneut verarbeitet werden, wenn der Funktionsplan oder die Versteuerungsart (Ist-/Sollversteuerung) geändert wur­den.

Festschr. Mit dieser Funktion können verarbeitete Vorläufe endgültig für die weitere Bearbeitung gesperrt werden. Sie steht bei unverarbeiteten Vorläufen nicht zur Verfügung.

Achtung

Das Festschreiben ist endgültig und kann weder durch die Anwender noch durch den Systemadministrator rückgängig gemacht werden.

Vorlauf Nach dem Klicken auf Vorlauf können Sie einen anderen Vorlauf und/oder ein anderes Verfahren auswählen.
Transakt.

Über die Funktion Transaktionen werden alle vom Programm erzeugten Automatikbuchungen angezeigt (Siehe Beispiel unten).

Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden Transaktionen nicht automatisch in der Primanota-Zeile angezeigt.

Sum Die Funktion Sum. bildet die Summe der Umsätze der ausgewählten Buchungen. Es können beliebige Buchungen aus der Primanota ausgewählt werden.

Hinweis

Soll-Haben-Kennungen werden in dieser Funktion nicht berücksichtigt.

Mehrf. Zuord.

Durch Mehrfachzuordnen können innerhalb eines Vorlaufs mehreren Buchungen gleichzeitig Werte für die Felder BU-Schlüssel, Gegenkonto, Belegfeld 1 und 2, Datum, Konto, Buchungstext, EA Kostenstelle und EA - Konto übertragen werden.

Nach Klicken auf die Schaltfläche > neben den Feldern, gelangen Sie entweder in das Kontensuchformular oder in das Anlegeformular für Buchungstexte.

Tipp

Sie können im Formular Mehrfachzuordnen auch keinen Wert angeben, um Werte zu löschen.

Suche

Mit dieser Funktion können Sie Buchungen finden, die bestimmte Eigenschaften besitzen, z.B. deren Gegenkontonummer mit „80“ beginnt. Dabei wird immer zum nächsten Datensatz gesprungen, die gefilterten Buchungen im Grid ändern sich nicht.

Eine Besonderheit gibt es dabei zu beachten: Wenn Sie nach einer Bedingung suchen, die entweder wahr oder falsch sein kann, z.B. die Eigenschaft “besichert”, müssen Sie in das Feld Beginnt mit entweder t (falls die Bedingung zutreffen soll) oder f (falls die Bedingung nicht zutreffen soll) eintragen, da hier nach den Booleschen Werten “True” oder “False” gesucht wird.

Buch. Übersicht Ein Klick auf diese Schaltfläche öffnet das EA-Journal. Hier erhalten Sie eine Übersicht über alle Buchungen des angegebenen Verfahrens.

Beispiel für Transaktionen

Im nachfolgend aufgeführten Beispiel wurde auf das Automatik – Konto 8400 (Erlöse 19% USt) der Brutto – Erlös mit 119,- € gebucht.

In der Transaktionsliste ist zu erkennen, dass die Mehrwertsteuer in Höhe von 19,- € vom System automatisch auf das Konto 1776 (Umsatzsteuer 19%) gebucht wurde, während auf Konto 8400 der Nettobetrag gebucht wird.

Informationen zu dieser Menüleiste finden Sie im Allgemeinen Handbuch zu Winsolvenz.

Menüleiste Dialogbuchen (F5) Für eine reguläre, handelsrechtliche Standardbuchung eines Geschäfts-vorfalles müssen die folgenden Felder ausgefüllt werden:

ZI 1 bis 2 Zusatzinformationen für § 13b II Sachverhalten, 1 bis 12
Konto 5 bis 9 Nummer des Kontos
4- bis 8-stellig bei Sachkonten
5- bis 9-stellig bei Personenkonten
Datum 10 Wertstellungsdatum der Buchung
Eingabeformat: tt.mm.yyyy
Gegenkonto 5 bis 9 Nummer des Gegenkontos
4- bis 8-stellig: Sachkonten
5- bis 9-stellig: Personenkonten
S/H 1 Soll/Haben Kennung für das Konto
Umsatz 12 Brutto-Umsatz inkl. MwSt., exkl. Skonto
WKZ 3 Währungskennzeichen
Muss-Felder im Formular Rechnungslegung / Dialog-Buchen Feldname Anzahl der Stellen Übliche Werte (DATEV)

Ist bei dieser handelsrechtlichen Buchung ein Geldkonto betroffen, ist es notwendig ein Insolvenzkonto im Feld EA - Konto anzugeben.

Feldname Anzahl der Stellen Übliche Werte (DATEV)
EA-Konto 5 bis 9 Nummer des insolvenzrechtlichen Einnahme-/Ausgabe - Kontos (4- bis 8-stellig, analog zum ausgewählten Kontenrahmen)

Optionale Felder im Formular Rechnungslegung / Dialog-Buchen Neben den Pflichtfeldern stehen folgende optionale Felder für die handelsrechtliche und/oder die insolvenzrechtliche Buchführung zur Verfügung.
Optionale Felder Feldname Anzahl der Stellen Übliche Werte (DATEV)
EA-Nr. 10,3 Laufende Nummer der EA-Buchung (10 Stellen für die Kontoauszugsposition, 3 Stellen für Split-Buchungen). Durch Klicken auf die Schaltfläche > können Sie das Formular zum Auffüllen fehlender EA-Nummern öffnen. Doppelte EA-Nummern werden automatisch vermieden. Weitere Informationen zur EA-Nummer finden Sie im Abschnitt EA-Nummerie­rung.
GU 1 Generalumkehr (G)
BU 2 Berichtigungs- /Umkehr - Schlüssel für Storni und MwSt.-Buchungen, die nicht über eine automatische Kontenfunktion erzeugt werden (Siehe Abschnitt BU-Schlüssel).
Beleg 1 12 In diesem Feld geben Sie Ihre Rechnungsnummer ein. Die einmal erfasste Rechnungsnummer wird durch die aktivierte Schleppfeldlogik so lange in die folgenden Buchungen übernommen, bis Sie den Wert im Feld Beleg 1 erneut verändern.
Beleg 2 12 Das Datum der Fälligkeit wird beim Einbuchen einer Rechnung im Feld Beleg 2 in der Form tt.mm.yy eingetragen. Bei der Begleichung der Rechnung oder bei regulären Buchungen wird in diesem Feld die Nummer des Kontoauszuges eingetragen.
Skonto 12 Skontobetrag (Siehe Abschnitt Skonto.)
Buchungstext 30 Buchungstext (Siehe Abschnitt Buchungstext.)
Leistungs- datum 8 Leistungsdatum für Rechnungsstellungsbuchungen
Ist- in Sollver-steuerung Bei einer Sollverstellung kann hier eingestellt werden, dass die einzelne Primanotazeile wie bei einer Istversteuerung behandelt wird
EA-Steuer 3,2 Enthält den Steuersatz für die EA-Splitbuchung.
EA-Split - Zeigt an, ob es sich bei der Buchung um eine EA-Splitbuchung handelt.
Zusatzdat. 10 Im Feld Zusatzdatum können Sie die zusätzlichen relevanten Daten Ihrer Buchung abbilden. So wird z.B. bei der Verbuchung eines Konto­auszuges das Wertstellungsdatum der einzelnen Kontenbewegung oder des einzelnen Belegs in das Feld Datum eingetragen, während das Datum des Kontoauszuges im Feld Zusatzdatum eingetragen wird.

Hinweis

Die bisherige Zuordnung eines Vermögensgegenstands zu einer Zahlung über den Beleg 3 Feld wurde mit der Erlösverwaltung von Winsolvenz überflüssig. Um Buchhaltern, die keinen Zugriff auf die Verzeichnisse in Winsolvenz haben, diese Information nicht vorzuenthalten, wurde die neue Spalte IV-Zahlung (Inventarverkaufszahlung) in das Grid integriert, die anzeigt, dass es sich bei der Buchung um eine Zahlungsbuchung für einen Vermögensgegenstand handelt.

Hinweis

Sofern Sie Winsolvenz ab Version 6.4 und LEXolution.DMS ab Version 4.5 im Einsatz haben, kann eine Prima Nota mit dem zugehörigen, in LEXolution.DMS abgelegten Rechnungsbeleg verknüpft werden. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Handbuch im Kapitel Integration von LEXolution.DMS

BU-Schlüssel Der BU – Schlüssel ist ein zusammengesetzter Funktionsschlüssel, der aus folgenden Bestandteilen besteht:
Berichtigung Umsatzsteuer
2 bis 5 1-9
7 bis 9

Verwendet wird ein Berichtigungsschlüssel in den folgenden Fällen:

  • Bei Generalumkehrbuchungen

  • Bei automatischen Konten, wenn die Automatik aufgehoben werden soll

  • Bei aufzuteilender und reduzierter Vorsteuer 50 %

  • Bei individuellen Umsatzsteuerschlüsseln

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über mögliche Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssel und deren Kombination.

2 Generalumkehr Um zu verhindern, dass die Jahresverkehrszahlen auf den Konten durch Korrekturbuchungen aufgebläht werden, können Sie mit dem Generalumkehrschlüssel 2 arbeiten. Er bewirkt, dass die Berichtigung nicht auf der Gegenseite, sondern auf der gleichen Seite wie die Falschbuchung (mit einem Minuszeichen) durchgeführt wird. Die Berichtigung erfassen Sie wie üblich als Gegenbuchung.
Berichtigungs-schlüssel Schlüssel Name Erläuterung
3 Generalumkehr bei aufzuteilender Vor­steuer

33

Bis Ende 2005

Generalumkehr bei reduzierter Vor­steu­er Wenn Sie Buchungen mit reduzierter Vorsteuer 50 % (Berichtigungsschlüssel 93) mit Generalumkehr berichtigen wollen, geben Sie den Generalumkehrschlüssel 33 an.
4 Aufhebung der Au­tomatik (Funktions­sperre) Sprechen Sie ein Konto an, das mit einer Aktivfunktion (Automatik) belegt ist, Sie aber wollen erreichen, dass diese ausgeschaltet wird, müssen Sie den Berichtigungsschlüssel 4 angeben. Buchungen auf automatischen Konten mit diesem Schlüssel werden durchgeführt, als ob keine Automatik vorhanden wäre. Der Berichtigungsschlüssel 4 darf nur in Verbindung mit automatischen Konten eingegeben werden. Wenn zwei automatische Konten im Buchungssatz enthalten sind, werden die Funktionen beider
5 Individueller USt - Schlüs­sel – Vorgesehen Sie können bis zu zehn individuelle Umsatzsteuerschlüssel (50 bis 59) mit verschiedenen Steuersätzen definieren, zum Beispiel 50 bis 55 für Umsatz­steuer und 56 bis 59 für Vorsteuer. Wenn Sie den individuellen Umsatzsteuerschlüssel 5 eingeben, ohne dass die entsprechenden individuellen Funktionen gespeichert sind, wird die Buchung abgelehnt.
7 Generalumkehr bei individuellem USt-Schlüs­sel – Vorgesehen Wenn Sie eine Buchung mit individuellem Umsatzsteuerschlüssel durch Generalumkehr berichtigen wollen, setzen Sie statt des individuellen Umsatzsteuerschlüssels 5 den Generalumkehrschlüssel 7 (70 bis 79). Es gelten die gleichen Programmregeln wie bei Generalumkehrschlüssel 2.
8 Generalumkehr bei Aufhebung der Auto­matik Sie können Buchungen, bei denen Sie die Funktion durch Berichtigungsschlüssel 4 gesperrt haben, durch Generalumkehr berichtigen. Dazu verwenden Sie den Berichtigungsschlüssel 8. Bei Generalumkehrschlüssel 8 wird Generalumkehr und Funktionssperre gleichzeitig durchgeführt.
9 Aufzuteilende Vorsteuer Der Gesetzgeber schreibt in bestimmten Fällen vor, dass die Vorsteuer in einen abziehbaren und nicht abziehbaren Teil aufzuteilen ist (§ 15 Abs. 4 u. 5 UStG). Der Berichtigungsschlüssel 9 in Verbindung mit dem Vorsteuerschlüssel 8 oder 9 (bzw. 7) oder mit einem automatischen Vorsteuer­konto bewirkt, dass die zu ermittelnde Vorsteuer auf die Konten für auf­zuteilende Vorsteuer gebucht und damit nicht für die USt-Voranmeldung abgefragt wird. Jede andere Kombination führt zur Ablehnung des Buchungssatzes. Mandanten, für die § 15 Abs. 4 u. 5 UStG zutrifft, können zunächst alle Vorsteuerbeträge auf diese Konten buchen. Zum ge­gebenen Zeitpunkt können Sie den Steueranteil, der abziehbar ist, auf die Konten „Abziehbare Vorsteuer“ umbuchen. Der Generalumkehrschlüssel zum Berichtigungsschlüssel 9 ist Generalumkehrschlüssel 3.

Hinweis

Berichtigungsschlüssel ohne Umsatzsteuerschlüssel müssen durch eine Null ergänzt werden, z.B. ‘20’ für Generalumkehr ohne Steuerschlüssel, ‘23’ für Generalumkehr mit Steuerschlüssel ‘3’.

Zur Verdeutlichung der Generalumkehrschlüssel finden Sie hier eine Übersicht.

Berichtigungsschlüssel Bezeichnung
2 Generalumkehr
33 Generalumkehr zu BU 93
3 Generalumkehr zu BU 9
4 Funktionssperre (Automatik aufheben)
5 Individuelle Steuerschlüssel
7 Generalumkehr zu individuellen Steuerschlüsseln
8 Generalumkehr zu BU 4
9 Aufzuteilende Vorsteuer
93 Reduzierte Vorsteuer (50%)

Bei direkter Bebuchung eines Kontos mit einer der Funktionen SAV 14 und SAV 15 (Direktbuchung des Skonto) benötigt Winsolvenz die zusätzliche Angabe des § 13b-Sachverhalts (Abs.1 Satz 1 Nr. 1-5) zur korrekten Einsteuerung der Steuerkorrektur-Beträge in die UStVA-Kennzahlen (52-53, 73-74 oder 84-85). Für SAV 14 ist außerdem aufzuteilende Vorsteuer möglich. Dazu werden zehn neue BU-Schlüssel (+ zehn für Generalumkehr) definiert, die die Nummer des § 13b Abs.1 Satz 1 repräsentieren:

Sachverhalt BU ZI Generalumkehr-BU
§ 13b Abs.1 Satz 1 Nr. 1 10 1 20
§ 13b Abs.1 Satz 1 Nr. 2 10 2 20
§ 13b Abs.1 Satz 1 Nr. 3 10 3 20
§ 13b Abs.1 Satz 1 Nr. 4 10 4 20
§ 13b Abs.1 Satz 1 Nr. 5 usw. 10 5 bis 12 20
Aufzuteilende Vorst. + § 13b Abs.1 Satz 1 Nr. 1 90 1 30
Aufzuteilende Vorst. + § 13b Abs.1 Satz 1 Nr. 2 90 2 30
Aufzuteilende Vorst. + § 13b Abs.1 Satz 1 Nr. 3 90 3 30
Aufzuteilende Vorst. + § 13b Abs.1 Satz 1 Nr. 4 90 4 30
Aufzuteilende Vorst. + § 13b Abs.1 Satz 1 Nr. 5 usw. 90 5 bis 12 30
Sachverhalt BU Generalumkehr-BU

BU-Schlüssel-Auswahlformular Nach dem Klicken auf die Schaltfläche > neben dem Feld BU wird das Auswahlformular geöffnet.

BU-Schlüssel auswählen

Sie können die angezeigten Buchungsschlüssel einschränken, um die Suche zu erleichtern. Wählen Sie dazu eine der Kategorien

  • Vorsteuer

  • Umsatzsteuer

  • § 13b Sachverhalte oder

  • EG-Sachverhalte.

Umsatzsteuer-schlüssel Bei der Verwendung eines Umsatzsteuerschlüssels innerhalb des BU - Schlüssels, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie auf ein automatisches Konto buchen oder nicht. Ein Automatikkonto hat eine Programmfunktion, die bewirkt, dass aus dem Brutto-Betrag des Kontos die Umsatzsteuer herausgerechnet und gebucht wird, zum Beispiel SKR 03-Konto 3400 (Wareneingang 19% Vorsteuer).

Hinweis

In einem Buchungssatz mit einem automatischen Konto darf kein Umsatzsteuerschlüssel stehen. Sonst wird der gesamte Buchungssatz abgelehnt.

Die automatischen Konten sind in Ihrem SKR-Kontenrahmen sowie in Winsolvenz mit den entsprechenden Kurzbezeichnungen versehen:

  • (A)V = Automatische Vorsteuerrechnung

  • (A)M = Automatische Umsatzsteuerrechnung

  • KU = Konten ohne Automatik (Keine Umsatzsteuer).

Beispiel

Ausschnitt aus dem DATEV SKR 03-Kontenrahmen

Winsolvenz bucht auf das automatische Konto den um die Steuer verminderten Betrag. Die Umsatzsteuer selbst wird automatisch auf das für den betreffenden Steuersatz vorgesehene Umsatzsteuersammelkonto, zum Beispiel auf das SKR 03-Konto S 1575 (Abziehbare Vorsteuer 16%) verbucht. Die Sammelkonten sind in Ihrem SKR mit der Kurzbezeichnung S versehen.

In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, automatische Konten mit einem Netto-Betrag anzusprechen. Bei solchen Buchungen ist der Berichtigungsschlüssel 4 zu setzen. Dieser Berichtigungsschlüssel bewirkt, dass die automatische Errechnung der Umsatzsteuer bei allen automatischen Konten des Buchungssatzes unterbleibt (Funktionssperre).

Um die Umsatzsteuerrechnung über Umsatzsteuerschlüssel durchzuführen, geben Sie im Feld BU den ge­wünschten Umsatzsteuerschlüssel laut nachfolgender Umsatzsteuerschlüssel-Tabelle ein.

Steuerschlüssel USt/VSt
1 Umsatzsteuer Umsatzsteuerfrei mit Vorsteuerabzug/Vorsteuerfrei
2 Umsatzsteuer, ermäßigter Satz
3 Umsatzsteuer, voller Satz
4 Umsatzsteuer, alter ermäßigter Satz
5 Umsatzsteuer, alter voller Satz
6 Vorsteuer Vorsteuer, alter ermäßigter Satz
7 Vorsteuer, alter voller Satz
8 Vorsteuer, alter Satz
9 Vorsteuer, voller Satz
93 Reduzierte Vorsteuer 50%

Die über Umsatzsteuerschlüssel errechnete Umsatzsteuer wird auf Sammel-konten gebucht, die im Funktionsplan festgelegt sind. (Funktionen, die mit „S“ beginnen = Passivfunktionen nach DATEV-Terminologie). Die Umsatz-steuereinzelbeträge erscheinen im Journal. Den gültigen Steuersatz ermittelt Winsolvenz über das Feld Datum der Buchung.

Bei Konten, auf denen mit Umsatzsteuerschlüsseln gebucht wurde, wird in der Spalte BU der entsprechende Umsatzsteuerschlüssel gedruckt. Es gibt für Vor- und Umsatzsteuer getrennte Umsatzsteuerschlüssel.

Andere Steuersätze können Sie ebenfalls mit Umsatzsteuerschlüsseln berechnen lassen, wenn Sie ent­sprechende individuelle Steuerschlüssel einrichten. Zur Steuerung der umsatzsteuerlichen EG-Sachverhalte stehen eigene EG – Umsatzsteuer- (10 bis 19) und EG – Berichtigungsschlüssel (60 bis 69) zur Verfügung.

Tipp

Winsolvenz errechnet bei Steuerschlüsseln die Umsatzsteuer aus dem Haben-Konto und die Vorsteuer aus dem Soll-Konto, wenn:

  • beide Konten des Buchungssatzes die gleiche Zusatzfunktion haben und diese eine Errechnung der Umsatzsteuer zulässt (V oder M), oder

  • beide Konten des Buchungssatzes keine Zusatzfunktion haben.

Hat nur ein Konto eine Zusatzfunktion, kann die Grundregel aufgehoben werden und das Programm rechnet die Steuer aus dem Konto mit der entsprechenden Zusatzfunktion.

Schlüssel Erläuterung
1 (USt) Die mit Umsatzsteuerschlüssel 1 gebuchten Beträge - Umsatzsteuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug - werden nur dann für die UStVA-Kennzahl 43 herangezogen, wenn die Buchungen auf Kon­ten mit der Zusatzfunktion M durchgeführt werden.

Hinweis

Abweichend von der Grundregel berücksichtigt der Umsatzsteuerschlüssel 1 (wenn beide Konten die Zusatzfunktion M haben), die gebuchten Beträge nicht nur aus dem Haben-Konto, sondern auch aus dem Soll-Konto für den Ausweis in UStVA-Kennzahl 43. Liegt zum Beispiel im Erlösbereich eine Umbuchung vor, wird der Wert in der UStVA zu Null saldiert.

Tipp

Sie können den Umsatzsteuerschlüssel 1 auch für vorsteuerfreie Buchungen auf Aufwandskonten verwenden. Da er auf den Konten gedruckt wird, macht dieser Schlüssel in diesen Fällen deutlich, dass der Vorsteuerschlüssel bei dieser Eingangsrechnung nicht vergessen wurde, sondern dass keine Vorsteuer angefallen ist.

Schlüssel Erläuterung
2/3 (USt)

Die Umsatzsteuerschlüssel 2 und 3 sind in allen Jahren für die jeweils aktuellen Steuersätze anzuwenden (siehe Tabelle). Die Umsatzsteuer wird aus dem Konto des Buchungssatzes errechnet, das mit der Zusatzfunktion M oder mit keiner Zusatzfunktion belegt ist.

Haben beide Konten eines Buchungssatzes die Zusatzfunktion M oder keine Zusatzfunktion, wird die Umsatzsteuer aus dem Konto errechnet, das im Haben angesprochen ist (siehe Grundregel).

Alle anderen Kombinationen von Umsatzsteuerschlüsseln und Zusatzfunktionen sind nicht erlaubt. Sie führen zur Ablehnung des Buchungssatzes, mit Ausnahme bei gültigen Skontobuchungen und bei Ist - Versteuerung.

4/5 (USt) Über die Umsatzsteuerschlüssel 4 und 5 können Sie Sonderfälle der Umsatzsteuerrechnung abwickeln (siehe Tabelle oben). Diese Steuerschlüssel errechnen Steuersätze früherer Perioden, abhängig vom Belegdatum. Es gelten die Regeln der Umsatzsteuerschlüssel 2 und 3.
6/7 (VSt) Über die Vorsteuerschlüssel 6 und 7 können Sie Sonderfälle der Umsatzsteuerrechnung abwickeln (siehe Tabelle oben). Diese Steuerschlüssel errechnen Steuersätze früherer Perioden, abhängig vom Belegdatum. Es gelten die Regeln der Vorsteuerschlüssel 8 und 9.
8/9 (VSt)

Die Vorsteuerschlüssel 8 und 9 sind in allen Jahren für die jeweils aktuellen Steuersätze anzuwenden (siehe Tabelle oben). Die Vorsteuer wird aus dem Konto des Buchungssatzes errechnet, das mit der Zusatzfunktion V belegt ist.

Haben beide Konten eines Buchungssatzes die Zusatzfunktion V oder keine Zusatzfunktion, wird die Vorsteuer aus dem Konto errechnet, das im Soll angesprochen ist (siehe Grundregel).

Alle anderen Kombinationen von Vorsteuerschlüsseln und Zusatzfunktionen lehnt das Programm, mit Ausnahme von ausgenommen gültigen Skontobuchungen, ab.

93 (VSt), gültig ab 01.04.99

Der 2-stellige Vorsteuerschlüssel 93 steht für die Berechnung der reduzierten Vorsteuer bei nicht ausschließlich betrieblich genutzten Fahrzeugen zur Verfügung. Er wird an der sechsten und siebten Stelle im Gegenkonto eingegeben.

Die Grundbuchung wird mit dem Vorsteuerschlüssel 93 durchgeführt. Zusätzlich zur Grundbuchung löst das Programm eine abgeleitete Buchung aus, die einer Direktbuchung auf dem Vorsteuersammelkonto mit 50 % vom aktuellen Steuersatz auf der Gegenseite entspricht. Gegenkonto ist das Konto, aus dem die Vorsteuer herausgerechnet wird. Eine Skontobuchung mit Vorsteuerschlüssel 93 ist nicht zulässig. Es wird der gesamte Buchungssatz abgelehnt.

Kombinationen Berichtigungs-schlüssel (B) Umsatzsteuerschlüssel (U)
USt-Schlüssel VorSt-Schlüssel
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9
0 A D D D D D D D D D
2 A D D D D D D D D D
3 B D D D D
4 C
5 E E E E E E E E E E
7 E E E E E E E E E E
8 C
9 B D D D D
Zeichenerklärung A Diese Kombination ist immer gültig.
B Im Buchungssatz muss mindestens ein automatisches Konto mit Vorsteuerrechnung enthalten sein.
C Im Buchungssatz muss mindestens ein automatisches Konto enthalten sein.
D Im Buchungssatz darf weder ein automatisches Konto noch ein Saldovortragskonto enthalten sein.
E Hier gelten die gleichen Bedingungen wie bei D. Zusätzlich muss ein individueller USt-Schlüssel im Kontenrahmen gespeichert sein – Vorgesehen in einer der nächsten Programmversionen.

Hinweis

Bei BU Schlüsseln für § 13 b II Satz 1 bis 10 UStG Sachverhalte ist die Eingabe einer Zusatzinformation (ZI) erforderlich. Diese Zusatzinformation kann in einem Pop-Up-Formular eingegeben werden. Je nach ZI Nr. ist die Buchung erst nach einem bestimmten Zeitpunkt möglich.

Zusatzinformation § 13 b Abs. 2 UStG

Skonto

Bei der Buchung von Zahlungsvorgängen sind oft Skonti zu berücksichtigen. Sie können zwischen zwei Optionen wählen:

  • Sie verbuchen Skonto in einem eigenständigen Buchungssatz

  • Sie verbuchen Skonto über das Feld Skonto

Unabhängig davon, ob Sie den Skontobetrag über die Skontospalte oder über einen eigenständigen Buchungssatz direkt eingeben, zum Beispiel SKR 03 Skonto-Konto 3736 (Erhaltene Skonti 19% Vorsteuer), gilt das Bruttoprinzip: Eingabe der Skonti erfolgen immer einschließlich der Umsatzsteuer.

Für den Skontobetrag stehen Ihnen insgesamt zehn Stellen zur Verfügung. Die Eingabe des Skontobetrages erfolgt wie beim Feld Umsatz mit zwei Nachkommastellen.

Beispiel Ein Kunde bezahlt die Ausgangsrechnung 123 vom 01.12. am 15.12. zum vollen Steuersatz.
Betrag Aktion
Rechnungsdatum 01.12.2010 1.500,00 € Einbuchung am 01.12.2010
Zahlungseingang Kasse 1.455,00 € Buchung am 15.12.2010
Gewährter Skontoabzug 45,00€ Buchung am 15.12.2010
Rechnungslegung/Buchen

Bei der Verbuchung von Skonto über das Skonto – Feld beachten Sie bitte die folgende Eingaberegel:

  • In das Feld Umsatz wird der Betrag abzüglich Skonto eingegeben.

  • In das Feld Skonto wird der Skonto – Betrag eingegeben.

Beide Beträge inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Automatische Korrektur der Mehrwertsteuer bei Skonto - Buchungen Am 01.12.2010 wird die Rechnung in voller Höhe eingebucht. Auf Grund dieser Rechnung wird im November auf dem Konto 1776 (Mehrwertsteuer 19%) der Betrag von 238,50 € eingestellt. Durch den Skontoabzug in Höhe von 45,- € am 15.12. wird das Konto 1776 (Mehrwertsteuer 19%) um den daraus resultierenden Differenzbetrag von 7,18 € wieder entlastet. Diese Buchungen werden in Winsolvenz automatisch für Sie durchgeführt. Details einer solchen automatisierten Buchung können Sie sich bei verarbeiteten Vorläufen über die Funktion Transaktionen anzeigen lassen.

Hinweis

Die Eingabe eines Skonto-Betrages in der Skontospalte in Verbindung mit einer Fremdwährung ist nicht zulässig, da der Kurs für die Umrechnung des Zahlungsbetrages vom Kurs für den Skontobetrag abweichen kann.

Buchungsregeln für Skonto-Buchungen

Bei automatischen Skontobuchungen prüft Winsolvenz die Zugehörigkeit des Steuerschlüssels zum Personenkonto.

Zulässig sind die

  • Umsatzsteuerschlüssel 1 bis 5 für Debitorenkonten bzw. Sachkonten und die

  • Vorsteuerschlüssel 6 bis 7 für Kreditorenkonten bzw. Sachkonten.

Stimmt die Kontenart mit dem eingegebenen Steuerschlüssel nicht überein, wird der gesamte Buchungssatz abgelehnt (Grundbuchung und Skontobuchung).

Voller Steuersatz, wenn kein Umsatzsteuer-schlüssel vorliegt

Während der Erfassung einer Zahlungsflussbuchung mit Skonto unterstützt Sie Winsolvenz bei der Auswahl des korrekten Umsatzsteuerschlüssels.

Die Grundlage für den Vorschlag des korrekten Steuerschlüssels bildet dabei der bei der Buchung der Rechnungsstellung verwendete Steuersatz. Bei Altdebitoren muss auf den im Debitorenverzeichnis erfassten Steuersatz zurückgegriffen werden, da die entsprechenden Rechnungstellungen als Saldenvortrag eingebucht werden und somit keinen Steuersatz enthalten.

Die zur Zahlungsflussbuchung gehörende Rechnungsstellung wird über das Feld Beleg1 im Dialog-Buchen ermittelt. Wird beim Zahlungsfluss kein Wert im Feld Beleg1 erfasst oder es gibt keine Rechnungstellung mit derselben Belegnummer im System, so kann Winsolvenz keinen Vorschlag für den Steuerschlüssel machen. In diesen Fällen rechnet Winsolvenz automatisch mit dem Regelsteuersatz (aktuell 19%).

Es werden augenblicklich der Regelsteuersatz, der ermäßigte Steuersatz und der Steuersatz 0% unterstützt. Bitte beachten Sie, dass bei Altdebitoren der Steuersatz 0% explizit im Debitorenverzeichnis erfasst werden muss. Wird kein Steuersatz eingegeben, geht Winsolvenz in diesen Fällen vom Regelsteuersatz aus.

Voller Steuersatz auch bei aufzuteilender Vorsteuer Auch bei Buchungen von Skonto mit vollem Steuersatz bei aufzuteilender Vorsteuer (Berichtigungsschlüssel 3 bzw. 9,) müssen Sie keinen Vorsteuerschlüssel eingeben. Winsolvenz rechnet automatisch mit vollem Steuersatz und bucht auf das Sammelkonto für aufzuteilende Vorsteuer.
Andere Steuersätze mit USt-Schlüssel eingeben Der Skontobetrag wird dann nicht mehr auf das Sammelkonto zum vollen Steuersatz gebucht, sondern auf das Sammelkonto, das dem durch den Umsatzsteuerschlüssel definierten Steuersatz entspricht. Gleichzeitig wird die entsprechende Umsatzsteuer errechnet und gebucht.

Hinweis

Ist für den Skontobetrag, der in die Skontospalte eingegeben wurde, ein anderer als der volle Steuersatz anzuwenden, müssen Sie den entsprechenden Umsatzsteuerschlüssel (Standard- bzw. individueller Umsatzsteuerschlüssel) beim Zahlungsvorgang mit angeben.

Andere Steuersätze ohne Skontosammelkonten Der Skontobetrag fließt ohne Herausrechnung der Umsatzsteuer auf ein allgemeines Skontosammelkonto, zum Beispiel SKR 03 - Konto S 8730 bzw. S 3730, wenn Sie mit Steuersätzen buchen, für die im Kontenrahmen keine Skontosammelkonten enthalten sind.

Tipp

Sie können sich zum individuellen Steuersatz das entsprechende Skontosammelkonto individuell einrichten.

Welche Skonto - Konten in Ihrem Standardkontenrahmen (SKR) mit automatischen Funktionen versehen sind, geht aus den Kurzbezeichnungen in Ihrem SKR hervor:

  • S/AV = Skonto - Sammelkonten für Vorsteuer – Rechnung

  • S/AM = Skonto - Sammelkonten für Umsatzsteuer – Rechnung

Aufhebung der Automatik mit BU-Schlüsseln 40/80 notwendig Wenn keine Steuer aus der Skontobuchung über Skontospalte gerechnet werden soll, geben Sie den Berichtigungsschlüssel 40 (Aufhebung der Automatik) bzw. 80 (Generalumkehr bei Aufhebung der Automatik) ein.
Buchungsschlüssel für § 13b Sachverhalte

In DATEV gibt es die BU-Schlüssel 91, 92, 94 und 95 für die Buchung der § 13b-Sachverhalte beim Leistungsempfänger. Bei Verwendung dieser BU-Schlüssel muss zusätzlich ein Sachverhalt von 1-5, der der Nr. des § 13b Abs. 1 Satz 1 entspricht, angegeben werden.

In Winsolvenz erfolgt diese Eingabe als dritte Ziffer des BU-Schlüssels, also BU(S)-Schlüssel 914 entspricht dem BU-Schlüssel 91 mit Sachverhalt 4 = § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 (Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers).

Hinweis

Ab Wirtschaftjahr 2013 ist bei der Buchung von Lieferantenskonto die Zuordnung zu Warenlieferungen oder Roh-/ Hilfs- und Betriebsstoffen notwendig.

Hinter der Feldüberschrift „Skonto“ wird angegeben, ob Skonto für Warenlieferungen oder für Roh-/Hilfs- und Betriebsstoffe ausgewählt worden sind.

Standardeinstellung bei Winsolvenz ist an dieser Stelle Warenlieferung. Mittels „>“ Button kann der

Skonto Sachverhalt auswählen

BU-Schlüssel im Zusammenhang mit § 13 b Sachverhalten sind:

BU. Sachverhalt
46 Erlöse nach § 13b UStG, Buchung beim Leistungserbringer
47 Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet
86 Generalumkehr + Erlöse nach § 13b UStG, Buchung beim Leistungserbringer
87 Generalumkehr + Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet
10 + ZI Nur Angabe des neuen Sachverhalts Nr. 7 (Für direkte Skontobuchungen)
90 + ZI Aufzuteilende Vorsteuer mit Angabe des Sachverhalts Nr. 7
91+ ZI 1 bis 12 Leistungen nach § 13b Abs2 S1 Nr1 bis 10 mit 7%Vst 7%USt
92+ ZI 1 bis 12 Leistungen nach § 13b Abs2 S1 Nr1 bis 10 mit 0%Vst 7%USt
94+ ZI 1 bis 12 Leistungen nach § 13b Abs2 S1 Nr1 bis 10 mit 19 %Vst 19%USt
95+ ZI 1 bis 12 Leistungen nach § 13b Abs2 S1 Nr1 bis 10 mit 0%Vst 19%USt

Zusätzlich dazu gibt es Generalumkehrschlüssel zu den 9x – Schlüsseln: 3x.

Für die DATEV-Schlüssel 91, 92, 94 und 95 muss – bei Buchungen im Zeitraum vom 1. Juli 2004 bis 31. Dezember 2004 mit einem Automatikkonto gebucht werden (Funktionen AV 46002, AV 48002, AV 46001 und AV 48001).

In DATEV wird der Sachverhalt für die § 13b-Schlüssel als Zusatzinformation mit dem Schlüssel D_L+L-Art’ gespeichert und im- und exportiert. Diese Zusatzinformation wird beim DATEV-Import von Winsolvenz an den DATEV-BU-Schlüssel als 3. Ziffer angehängt. Beim Export wird sie analog geschrieben.

Buchungstext Sie können zu jedem Buchungssatz einen individuellen Buchungstext angeben. Der Text darf maximal 30 Zeichen lang sein. Der eingegebene Buchungstext erscheint im Journal und auf den Konten.

Tipp

Über die Schaltfläche > gelangen Sie in den Bereich Standardtexte. Hier können Sie Standardtexte Anlegen, Bearbeiten, Löschen und vorhandene Texte in Ihre Buchung einfügen.

So können Sie die Felder, die im Formular Dialogbuchen angezeigt und editiert werden, selbst bestimmen
Ausblendbare Felder Führen Sie dazu folgende Schritte durch:
  1. Schritt

Klicken Sie auf die Schaltfläche > im unteren Teil des Formulars.

Tipp

Sie können das Formular auch über die Menüpunkte Rechnungslegung > Kanzleikontenr. > Dialogbuch. def. aufrufen.

  1. Schritt
Filtern Sie den Kontenrahmen, der im gewünschten Verfahren verwendet wird.
  1. Schritt
Markieren Sie das Feld, dessen Eigenschaften Sie ändern wollen.

Hinweis

Mussfelder können weder auf unsichtbar noch auf nicht-editierbar geändert werden.

  1. Schritt
Geben Sie im Feld Nr. die Stelle ein, an der das Feld angezeigt werden soll. Dadurch haben Sie die Möglichkeit die Reihenfolge der Felder zu beeinflussen.
  1. Schritt
Geben Sie an, ob der Cursor in das Feld gesetzt werden soll, wenn die Enter-Taste gedrückt wird, oder ob das Feld mit der Enter-Taste nicht erreichbar sein soll.
  1. Schritt

Geben Sie an, ob das Feld editierbar sein soll (Editierbare Felder sind automatisch auch sichtbar).

Mit den nächsten beiden Optionen legen Sie fest, in welchem Buchungsmodus der Inhalt des Feldes bei einer weiteren Buchung wieder eingefügt (geschleppt) wird, oder nicht.

  1. Schritt
Geben Sie an, ob das Feld im Kurzbuchungsmodus und/oder im Standardmodus geschleppt wird.
  1. Schritt
Klicken Sie auf Speichern, um die Änderungen in der Datenbank zu speichern.

Hinweis

Die Einstellungen werden für jeden Kontenrahmen getrennt gespeichert.

In der folgenden Abbildung sind alle Felder – außer den Muss-Feldern – ausgeblendet.

Konten, Kontenbezeichnungen und Salden

Im unteren Drittel des Formulars Rechnungslegung/Buchen finden Sie die Konten, die Kontenbezeichnung und Salden. Um die Arbeit mit Winsolvenz auch bei größeren Verfahren und dezentraler Datenerfassung schnell und effizient zu gestalten, werden die Kontenbezeichnungen und Salden standardmäßig nur über die Schaltfläche > eingesteuert. Sie können diese Einstellung aber, wie in den folgenden Abschnitten beschrieben, ändern.

Angezeigt wird die Summe der Buchungen bis zum Buchungstag der markierten Buchungen (Belegsalden) oder die Summe aller Buchungen (Gesamtsalden).

Optionen für das Dialogbuchen

Hinweis

Das Feld Importkonto steht nur zur Anzeige und Suche zur Verfügung und kann nicht bearbeitet werden.

Optionen für das Dialogbuchen

Ganz unten finden Sie die Optionen für das Dialogbuchen. Im Feld wird jeweils der aktuelle Wert angezeigt, den Sie über die Schaltfläche neben dem Feld ändern können.

Option Standard
<>
Kurzbuchen
Mit dieser Option bestimmen Sie, welche Werte der Felder nach dem Klicken auf Nächster automatisch aus der vorangegangenen Buchung übernommen werden sollen. Die Umschaltung erfolgt entweder über die Tastatur mit STRG+⇑+B für Standard oder STRG+⇑+Z für Kurzbuchungen oder über die Schaltfläche - neben der Anzeige.

Hinweis

Diese Einstellung kann für jeden Kontenrahmen separat geändert werden. Näheres dazu finden Sie im Kapitel Ausblendbare Felder.

Feld Standardbuchungsmodus Kurzbuchungsmodus
WKZ Ja Ja
Beleg 1 Ja Ja
Beleg 2 Nein Ja
Datum Ja Ja
Zusatzdatum Nein Ja

Beim Dialogbuchen in Winsolvenz bleiben die Daten bei der Übernahme eines fehlerfrei übernommenen Buchungssatzes mit der Funktion Nächster, oder der Taste + für die Folgebuchung erhalten. Alle Felder, die nicht in der Tabelle aufgeführt sind, beinhalten von Buchungssatz zu Buchungssatz verschiedene (variable) Daten.

Option Beleg 1+
<>
Beleg 1-
Mit der Schaltfläche + neben der Anzeige oder mit der Tastenkombination STRG+⇑+E schalten Sie das automatische Erhöhen des Werts im Feld Beleg 1 ein (Beleg 1 +) oder aus (Beleg 1 -).

Hinweis

Es sind ausschließlich numerische Werterhöhungen ohne Präfix/Suffix möglich.

Option + Speichern <>
- Speichern
Ist die Option Speichern aktiviert (+ Speichern) wird der eingegebene Wert nach dem Klicken auf Nächster oder Drücken von + in die Primanota übernommen und gleichzeitig in der Datenbank gespeichert. Dies entspricht einem Buchungslauf mit Aktualisierung der Salden nach jeder Buchung.

Hinweis

Bedingung hierfür ist eine bestehende Verbindung zum Winsolvenz – Server. Arbeiten Sie ohne eine permanente Verbindung zur Kanzlei, sollte diese Funktion ausgeschaltet sein.

Option +Autosaldo
<>
-Autosaldo
Mit der Schaltfläche < neben der Anzeige schalten Sie das automatische Anzeigen der Belegsalden für den angemeldeten Benutzer ein (+ Autosaldo) bzw. aus (- Autosaldo).

6.2 Tastenkombinationen im Dialog Buchen

Tastenkombinationen im Dialog-Buchen Taste oder Tastenkombination
Winsolvenz DATEV
Funktionsbeschreibung
Eingabetaste Erzeugen einer Soll-Buchung im Feld Umsatz, oder
Springen zum nächsten Eingabefeld, oder
Verarbeiten der Buchung (nur nach letztem Eingabefeld/Zeile)
+ Erzeugen einer Haben-Buchung im Feld Umsatz, oder
Verarbeiten der Buchung, wenn alle Pflichtfelder gefüllt sind
Tabulatortaste Springen zum nächsten Feld
⇑ + Tabulatortaste Springen zum vorherigen Feld
- Im Nummernblock: Springen zum vorherigen Feld
* Im Nummernblock: Springen zum Feld Datum
/ Im Nummernblock: Springen zum Feld Skonto
Ende Springen zum Feld Buchungstext
F5 Löschen des Buchungssatzes
F7 Kopieren/Einfügen eines Buchungsfeldes (Feld muss in zu bearbeitender Buchungszeile kopiert werden und es in einer neu anzulegenden Zeile einzufügen)
F8 Kopieren/Einfügen einer Buchungszeile
F9 Korrigieren (Bearbeiten) der Buchungszeile
Alt6 +„-“B Wechseln des Buchungsmodus „Standardbuchen“/Kurzbuchen
Alt6 +„+“E Ein- /Ausschalten der automatischen Belegfeld1 – Erhöhung
Alt6+„#“ Automatisches Speichern nach jeder Primanotazeile
Alt6+„<“ Autosaldo ein/aus
Alt6+„>“ Pop-Up für die Parameter des Dialogbuchens
In den Feldern Gegenkonto oder Konto: Öffnen der Kontenliste

6.3 Vorläufe

Vorlauf auswählen

In einer rein handelsrechtlichen Buchführung werden die Vorläufe meist monatsbezogen, bei kleineren Ver­fahren auch für ein Quartal oder ein Geschäftsjahr (nur Umsatzsteuererklärung) angelegt. Mit dem Datum bis geben Sie den oberen Grenzwert des gewünsch­ten Buchungszeitraumes an und bestimmen somit auch den Turnus der Umsatzsteuervoranmeldung, d.h. Sie steuern über dieses Datum die Ausgabe der Umsatzsteuervoranmeldung, die betriebswirtschaftliche Auswertung und die Auswertung der monatlichen Konten.

Tipp

In der Insolvenzbuchführung sollten Sie darauf achten, dass Sie insolvenzrelevante Zeiträume ab­grenzen und damit eindeutig auswertbar machen. Als Minimalanforderung sollte der Zeitraum des vorläufigen Verfahrens, des eröffneten Verfahrens sowie der Zeitraum ab einer evtl. Erklärung der Masseunzulänglichkeit abgegrenzt werden.

Hinweis

Durch das zweite Corona Steuerhilfegesetz werden der Regelsteuersatz von 19 auf 16 Prozentpunkte und der ermäßigte Steuersatz von 7 auf 5 Prozentpunkte für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 vermindert.

Im Zuge des darauf erfolgten Updates 9.6.a bzw. 10.7.a wurden die Vorläufe ab Juli 2020 (bei Quartalsweisen Vorläufen der Vorlauf des dritten Quartals, bei Jahresvorläufen der Vorlauf 2020) neu verarbeitet. Außderdem richtet sich hinsichtlich der Verarbeitung des Steuersatzes dieser zukünftig nicht mehr nach dem Vorlaufenddatum, sondern nach dem Belegdatum (ggf. Leistungsdatum, soweit vorhanden).

Beispiel Vorläufiges Verfahren: 03.10.2003, Eröffnung zum 01.12.03, Erklärung Masseunzulänglichkeit: 15.01.04
Datum von Datum bis Bezeichnung Verarbeitungsstatus
15.01.2004 31.03.2004 Buchungen nach Erklärung Masseunzulänglichkeit Verarbeitet
01.12.2003 14.01.2004 Buchungen im eröffneten Verfahren Verarbeitet
03.10.2003 30.11.2003 Buchungen im vorläufigen Verfahren Verarbeitet

Hinweis

Achten Sie darauf, dass der vorangegangene Vorlauf jeweils einen Tag vor dem neuen Insolvenzsachverhalt endet.

Tipp

Die Vorläufe werden auf Grundlage der Daten (Voranmeldezeitraum, vorläufige Verwaltung, Insolvenz-Stichtage, wie z.B. Eröffnung und Erklärung der Masseunzulänglichkeit) in der Akte automatisch angelegt.

Verarbeitungsstatus der Vorläufe

Unverarbeitete Vorläufe

  • erscheinen nicht in den Winsolvenz Auswertungen.

  • werden in den USt-Erklärungen nicht berücksichtigt.

  • können nicht exportiert werden.

  • sind soweit „ungeprüft“. Es wurden noch keine Transaktionen z.B. das Verbuchen der Vorsteuer bei einem Automatikkonto durchgeführt.

Verarbeitete Vorläufe

  • werden in den Winsolvenz Auswertungen berücksichtigt.

  • fließen mit Ihren Ergebnissen in die USt -Erklärungen ein.

  • können exportiert werden.

  • werden von Winsolvenz logisch geprüft und für jede Buchung wird die entsprechende Trans­aktion durchgeführt.

Festgeschriebene Vorläufe

  • werden in den Winsolvenz Auswertungen berücksichtigt.

  • fließen mit Ihren Ergebnissen in die USt-Erklärungen ein.

  • können exportiert werden.

  • werden von Winsolvenz logisch geprüft und es wird für jede Buchung die entsprechende Transaktion durchgeführt.

Hinweis

Das Anlegen, Bearbeiten und Löschen von Buchungen ist bei festgeschriebenen Vorläufen nicht mehr möglich.

So können Sie Vorläufe anlegen
Vorläufe anlegen Führen Sie dazu folgende Schritte durch:
  1. Schritt
Wählen Sie Rechnungslegung > Dialogbuchen aus der Hauptmenüleiste.
  1. Schritt
Filtern Sie das gewünschte Verfahren.
  1. Schritt
Klicken Sie auf Anlegen.
  1. Schritt
Tragen Sie den gewünschten Zeitraum in die Felder Datum von und Datum bis ein und benennen Sie den Vorlauf.

Tipp

Als Anfangs- und als Enddatum wird automatisch der erste bzw. letzte Tag des aktuellen Mo­nats eingetragen. Ebenso wird die Bezeichnung automatisch mit dem aktuellen Monat/Jahr vor­belegt. Sie können diese Daten jedoch ändern.

  1. Schritt
Wählen Sie den gewünschten Verarbeitungsstatus aus dem Menü am Feld aus.
  1. Schritt
Klicken Sie auf Speichern, um die Änderungen in der Datenbank zu speichern.

So können Sie Vorläufe bearbeiten
Vorläufe bearbeiten Führen Sie dazu folgende Schritte durch:
  1. Schritt
Wählen Sie Rechnungslegung > Dialogbuchen aus der Hauptmenüleiste.
  1. Schritt
Filtern Sie das gewünschte Verfahren.
  1. Schritt
Markieren Sie den gewünschten Vorlauf und klicken Sie auf Bearbeiten.
  1. Schritt
Nehmen Sie die gewünschten Änderungen vor.

Hinweis

Änderungen am Vorlauf – Status lassen sich nur im Formular Rechnungslegung/Dialogbuchen durchführen.

Es ist nicht möglich das Enddatum eines Vorlaufs zu verkürzen, wenn in diesem bereits eine Buchung enthalten ist, die größer oder gleich dem gekürzten Datum ist.

  1. Schritt
Klicken Sie auf Speichern, um die Änderungen in der Datenbank zu speichern.

So können Sie Vorläufe neu verarbeiten
Vorläufe neu verarbeiten

Bei Änderungen des Funktionsplanes oder der Versteuerungsart z.B. bei einem Wechsel von Ist- auf Soll- Versteuerung ist es notwendig die Vorläufe neu zu verarbeiten. In der Akte werden Sie durch eine Meldung darauf hingewiesen.

Einzelne Vorläufe eines Verfahrens können Sie im Formular Rechnungslegung/Dialog-Buchen neu verarbeiten, indem Sie folgender-maßen vorgehen:

  1. Schritt
Wählen Sie Rechnungslegung > Dialogbuchen aus der Hauptmenüleiste.
  1. Schritt
Filtern Sie den gewünschten Vorlauf.
  1. Schritt
Klicken Sie auf Auswählen.

Tipp

Durch Klicken auf die Schaltfläche Neuverarbeiten in diesem Formular werden alle Vorläufe im gefilterten Verfahren neu verarbeitet.

  1. Schritt
Klicken Sie auf Verarbeiten (Verarb.) um den ausgewählten Vorlauf neu zu verarbeiten.

Hinweis

  1. Soweit Sie Steuererklärungen (Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuerjahreserklärungen) erstellen müssen, dürfen die Vorläufe nicht jahresübergreifend angelegt werden (also z.B. nicht vom 1.1.2007 bis zum 31.12.2008). Wenn Sie z.B. in einem Verbraucherinsolvenzverfahren keine Steuererklärungen abgeben müssen, ist dies unbeachtlich.

    1. Wenn Sie verpflichtet sind, Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich oder quartalsweise abzugeben (Verfahren->Steuerakte, Einstellung bei Erklärungszeitraum), dann darf der Vorlauf nicht über zwei Zeiträume gehen (also z.B. bei monatlichem Erklärungszeitraum nicht vom 15.1.2008 bis 15.2.2008).

  1. Schritt
Geben Sie das ‘Datum bis’ des Vorlaufs ein und klicken Sie auf OK.

Hinweis

Das ‘Datum bis’ bestimmt, in welchen Monatsverkehrszahlen und USt-Erklärungen die Buchungen erscheinen.

6.4 Vorlaufmanager

Optional steht Ihnen der sog. Vorlaufmanager zur Verfügung, der Sie bei der Verwaltung von Vorläufen soweit wie möglich unterstützt, aber dennoch die DATEV – Logik in vollem Umfang aufrechterhält.

Der Vorlaufmanager übernimmt dabei die richtige Zuordnung zu den jeweiligen Abgrenzungs­zeiträumen z.B. für die USt-Voranmeldung, anhand des Datums (=Wertstellungsdatum) einer Buchung.

Zur Anlage der Vorläufe wird im Wesentlichen auf folgende Daten in der Akte zurückgegriffen:

  • Umsatzsteuer – Voranmeldezeitraum: Monatlich, Quartal, Jährlich

  • Dauerfristverlängerung: Ja/Nein

  • Relevante Insolvenzstichtage: Vorläufige Verwaltung, Eröffnungsdatum, Schlusstermin

Aus diesen Angaben generiert der Vorlaufmanager selbstständig die Daten für den Vorlauf. Dabei werden auch Datumswerte relevanter Insolvenzsachverhalte in der Akte z.B. durch das vorläufige Verfahren, Insolvenzeröffnung automatisch berücksichtigt.

Sind keine Angaben in der Akte vorhanden oder kommen mehrere Vorläufe z.B. durch DATEV-Importe in Frage, wird die oben beschriebene Vorlaufmaske geöffnet.

Tipp

Der Vorlaufmanager kann im Formular Einstellungen/Kanzleidaten ein- oder ausgeschaltet werden. Aktivieren bzw. deaktivieren Sie dazu die Option IstAutoVorlaufAktiv.

6.5 Beträge buchen

Beispiel Ein Mitarbeiter reicht einen Benzinbeleg in Höhe von 49,- EUR ein, der bar ausbezahlt wird. Die Kassenausgabe wird im Haben auf dem SKR 03 - Konto 1000 (Kasse) verbucht. Die laufenden Kfz-Betriebskosten sind demnach auf dem Gegenkonto 4530 (Laufende Kfz-Betriebskosten) im Soll zu verbuchen. Da dies eine Ausgabe gegen die Masse nach § 55 InsO darstellt, wird das insolvenzrechtliche Einnahme-Ausgabekonto 3490 (Masse­ver­bindlichkeiten § 55) zusätzlich geführt.

So können Sie Beträge buchen
Beträge buchen Führen Sie zum Buchen von Beiträgen folgende Schritte durch:
  1. Schritt
Wählen Sie Rechnungslegung > Dialog-Buchen aus der Hauptmenüleiste.

Hinweis

Die Schritte 2 und 3 sind nur dann notwendig, wenn durch den Vorlaufmanager kein Vorlauf automatisch ausgewählt werden konnte.

Die beschriebenen Felder und deren Reihenfolge auf Ihrem Formular können – abhängig vom verwendeten Verfahren – abweichen. Informationen hierzu finden Sie im Kapitel Ausblendbare Felder.

  1. Schritt
Filtern Sie die Vorläufe des gewünschten Verfahrens.

Tipp

Es werden alle bereits existierenden Vorläufe zum jeweiligen Verfahren angezeigt (z.B. auch Vorläufe, die im Rahmen der Debitoren-/Kreditoren Einbuchung oder über einen Import eingelesen wurden). Hier können Sie entweder einen existierenden Vorlauf markieren und diesen zur Bearbeitung Auswählen oder einen neuen Vorlauf Anlegen. Ebenso können Sie (nicht festgeschriebene) Vorläufe Löschen oder Bearbeiten.

  1. Schritt
Markieren Sie den gewünschten Vorlauf und klicken Sie auf Auswählen, um den Vorlauf auszuwählen, den Sie bebuchen möchten.

Hinweis

Haben Sie einen Vorlauf ausgewählt, der bereits exportiert wurde, erhalten Sie vor dem Dialogbuchen zunächst eine Warnmeldung.

Bitte beachten Sie, dass die Daten nach einem durchgeführten Export möglicherweise auf einem anderen System zu Auswertungszwecken zur Verfügung stehen. Verändern Sie die Daten in Winsolvenz erzeugen Sie sich dabei möglicherweise eine ungewollte Inkonsistenz.

  1. Schritt
Klicken Sie auf Anlegen, um in den Anlege – Modus zu wechseln.
  1. Schritt
Wählen Sie das Währungskennzeichen (WKZ), z.B. EUR, aus.

Hinweis

Ab dem Wirtschaftsjahr 2002 wird im Feld Währungskennzeichen automatisch EUR eingesteuert. Eine DM – Buchführung ist bis zum Wirtschaftsjahr 2001 möglich. Bei gemischten Verfahren die z.B. mit Euro-Werten aus WINSOLVENZ 99 importiert wurden, ist eine nachträgliche Belegerfassung von DM – Beträgen bis zum Belegdatum 30.06.2002 möglich. Bei diesen Verfahren werden in den Reports sowohl DM-Beträge als auch die alternativen Euro-Beträge ausgewiesen.

Tipp

Sie können das Währungskennzeichen auch durch Eingeben des ersten Buchstabens, z.B. E, für EUR, auswählen.

  1. Schritt
Geben Sie den Bruttobetrag Ihrer Buchung inkl. Mehrwertsteuer und exklusive Skonti, z.B. 49,00, in das Feld Umsatz ein.

Tipp

Der maximal 12-stellige Betrag enthält zwei Nachkommastellen, die durch Komma getrennt ein­ge­geben werden müssen. Ganzzahlige Beträge werden durch den Sprung in das nächste Eingabefeld automatisch durch das Komma und den beiden Nachkommastellen (,00) ergänzt.

Durch Drücken der Taste V oder durch Klicken auf die Schaltfläche >, können Sie den Buchungshelfer öffnen. Weitere Informationen zum Buchungshelfer finden Sie im Kapitel Buchungshelfer.

Je nach dem mit welcher Taste sie das Feld Umsatz verlassen, wird ein anderer Vorgang ausgelöst:

  1. Schritt
Wählen Sie die Soll-/Haben – Kennung, z.B. H, aus.

Hinweis

Die Soll-/Haben – Kennung bezieht sich immer auf das Konto. Im nachfolgenden Beispiel nimmt das Anderkonto 1800 um den Betrag von 1.000,00 € zu. Dies entspricht somit einer Einnahme, respektive einem Zugang, auf dem Anderkonto.

Um eine Ausgabe bzw. eine Stornierung einer Eingabe von o.g. Anderkonto abzubilden, muss somit lediglich die S/H – Kennung geändert werden.

Die Soll-/Haben – Kennung wird bei jeder neuen Buchung automatisch auf den Wert H (Haben) zurückgesetzt.

Tipp

Buchen Sie Geldkonten möglichst auf dem Eingabefeld Konto, da Einträge in dieses Feld automatisch in die nächste Buchung übernommen werden. Somit wird das Anderkonto bei der Verbuchung eines gesamten Kontoauszuges jedes Mal automatisch in die nächste Buchung übertragen.

  1. Schritt
Geben Sie in das Feld Gegenkonto die Kontonummer ein, die entsprechend dem im Umsatzfeld erfassten Betrag mit dem entgegen gesetzten Vorzeichen, bebucht werden soll, z.B. 4530.

Tipp

Buchen Sie die Personenkonten möglichst auf dem Gegenkonto, da dieses Feld eine Suchfunktion besitzt, die das Ausbuchen von offenen Posten komfortabel und effizient gestaltet.

Um die Suchfelder zu öffnen, klicken Sie auf die Schaltfläche > neben dem Feld und geben den Begriff oder einen Teil davon ein. Drücken Sie anschließend die Taste Ü, um die Suche zu starten.

Bei der Suche nach einer Bezeichnung wird die gesamte Kontenbezeichnung mit Ihrer Eingabe verglichen.

  1. Schritt
Geben Sie das Datum, z.B. den 30.11.2003, ein.

Tipp

  1. Bei unvollständigen Datumswerten wird bei monatlichen Vorläufen das Datum aus dem Vorlaufenddatum ergänzt. Z.B. wird bei einerm Vorlauf 11/2019 bei einer Buchung in 2020 das Datum bei einer Eingabe 11 <Enter> mit 11.11.2019 ergänzt. Bei quartalsweisen Vorläufen und Jahresvorläufen gilt dies nicht – hier wird das Datum aus dem Monat und Jahr des aktuellen Tagesdatums ergänzt.

  2. Bei Zahlungsflussbuchungen wird im Feld Datum das Wertstellungsdatum der Buchung ein­ge­tragen. Über das zusätzliche Datumsfeld Zusatzdatum kann in Winsolvenz optional das Belegdatum beispielsweise eines Kontoauszuges eingetragen werden.

  1. Schritt
Geben Sie das Konto ein, z.B. 1000.

Tipp

Analog zum Gegenkonto, haben Sie hier ebenfalls die Möglichkeit, nach einer Bezeichnung zu suchen.

  1. Schritt
Geben Sie das EA – Konto, z.B. 3490, ein. Das EA – Konto bildet die insolvenzrechtliche Seite der Buchung ab. Bei Zahlungsflussbuchungen wird es zum Muss - Feld.

Tipp

Anhand des Kontenfunktionsplanes kann einem bestimmten Konto bereits ein Standard-EA-Konto zugewiesen werden.

Ist einem gebuchten IDB-Konto kein entsprechendes EA-Konto zugeordnet, wird automatisch ein EA-Konto mit der gleichen Kontonummer vorgeschlagen. Akzeptieren Sie diesen Vorschlag, wird ein Formular zur Abfrage der Kontenbezeichnung geöffnet.

Diese Logik kann im Bereich Rechnungslegung/ Kanzleikontenr. / Kontenrahmen in der Auswahlansicht für die Kontenrahmen über die Funktion “Default EA-Konten einsteuern – Ja/Nein” an- und abgeschaltet werden.

Hinweis

In Winsolvenz erfolgt die Zuweisung von Kontenbezeichnungen unabhängig von den Auswertungen der Konten. Zusätzlich zum Anlegen eines neuen EA-Kontos müssen Sie darauf achten, wie das Konto in den Auswertungen berücksichtigt werden soll, z.B. durch Anpassen des Makros für die EA-SuSa-Liste und der Kontenbereiche für die Verwaltervergütung und das EA-Kassenbuch. Dies gilt insbesondere beim Winsolvenz 99-Import in Winsolvenz, da hier keine Kontenbereiche, sondern nur Einzelkonten in den jeweiligen Rubriken konsolidiert werden.

  1. Schritt
Füllen Sie, wenn nötig, die optionalen Felder BU, Beleg 1, Beleg 2, Skonto, Buchungstext und Zusatzdatum aus.
  1. Schritt
Klicken Sie auf Speichern, um die Änderungen in der Datenbank zu speichern.

6.6 Allgemeine Informationen zum Buchen der Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04

8800 6889 Erlöse Sachanlageverkäufe Buchverlusten
Allgemeine Informationen zum Buchen der Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 IDB-SKR 03 IDB-SKR 04 Bezeichnung Diese Konten buchen Sie bei
8801 6885 Erlöse Sachanlageverkäufe 16% USt
8807 6884 Erlöse Sachanlageverkäufe § 4 Nr. 1a
8808 6888 Erlöse Sachanlageverkäufe § 4 Nr. 1b
8809 [./.] Erlöse Sachanlageverkäufe 16% USt
8817 6890 Erlöse Verkäufe immat. Vermögensgegenst.
8818 6891 Erlöse a. Verkäufen Finanzanlagen
8819 6892 Erl. Verkauf Finanzanl. 100/50% n. abz.
8820 4845 Erlöse Sachanlageverkäufe 16% USt Buchgewinnen
8827 4844 Erlöse Sachanlageverkäufe § 4 Nr. 1a
8828 4848 Erlöse Sachanlageverkäufe § 4 Nr. 1b
8829 4849 Erlöse Sachanlageverkäufe
8837 4850 Erlöse Verkäufe immat. Vermögensgegenst.
8838 4851 Erlöse a. Verkäufen Finanzanlagen
8839 4852 Erl. Verkauf Finanzanl. 100/50% st. frei
2315 4855 Abgänge Sachanlagen Restbuchwert
2316 4856 Abgänge immat. Vermögensgegenst. RBW
2317 4857 Abgänge Finanzanlagen Restbuchwert
2318 4858 Abgang Finanzanl. 100/50% st. frei RBW
IDB-SKR 03 IDB-SKR 04 Bezeichnung Diese Konten buchen Sie bei

6.7 Buchungsschlüssel nach Kategorien

In den folgenden Tabellen finden Sie alle von Winsolvenz unterstützten Buchungsschlüssel nach Kategorien geordnet. Bitte beachten Sie, dass die Buchungsschlüssel zeitraumabhängig sind. Ob ein Buchungsschlüssel gültig ist, richtig sich nach dem Vorlaufenddatum.

Ab Version Winsolvenz 10.6 bzw. winsolvenz.p3 9.5 sind drei- und vierstellige BU Schlüssel möglich, mit denen auch Sachverhalte gebucht werden können, die in den Vorversionen nur über Kontenfunktionen gebucht werden konnten. Die bisherigen ein- und zweistelligen BU Schlüssel können weiterhin verwendet werden.

Ab Version Winsolvenz 10.8 bzw. winsolvenz.p3 9.7 sind für die Verwendung in Vorläufen mit Vorlaufenddaum ab 1.1.2021 BU Schlüssel für die Minderung der Bemessungsgrundlage bei Umsatzsteuer und Vorsteuer 5.xxx und außerdem noch BU Schlüssel für § 13b Abs. 2 Nr. 12 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (drei- und vierstellige BU-Schlüssel) hinzugekommen.

Vorsteuer BU Bedeutung
1 Umsatzsteuerfrei mit Vorsteuerabzug ODER Vorsteuerfrei
6 Vorsteuer, alter ermäßigter Satz
7 Vorsteuer, alter voller Satz
8 Vorsteuer, ermäßigter Satz
9 Vorsteuer, voller Satz
16 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb, alter ermäßigter Satz
17 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb, alter voller Satz
18 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb, ermäßigter Satz
19 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb, voller Satz
21 Generalumkehr + Umsatzsteuerfrei mit Vorsteuerabzug ODER Vorsteuerfrei
26 Generalumkehr + Vorsteuer, alter halber Satz
27 Generalumkehr + Vorsteuer, alter voller Satz
28 Generalumkehr + Vorsteuer, halber Satz
29 Generalumkehr + Vorsteuer, voller Satz
30 Generalumkehr + Aufzuteilende Vorsteuer für Vorsteuer-Automatik
33 Generalumkehr + Um 50% Reduzierte Vorsteuer
36 Generalumkehr + Aufzuteilende Vorsteuer, alter ermäßigter Satz
37 Generalumkehr + Aufzuteilende Vorsteuer, alter voller Satz
38 Generalumkehr + Aufzuteilende Vorsteuer, ermäßigter Satz
39 Generalumkehr + Aufzuteilende Vorsteuer, voller Satz
66 Generalumkehr + Steuerpflichtiger innergem. Erwerb, alter ermäßigter Satz
67 Generalumkehr + Steuerpflichtiger innergem. Erwerb, alter voller Satz
68 Generalumkehr + Steuerpflichtiger innergem. Erwerb, ermäßigter Satz
69 Generalumkehr + Steuerpflichtiger innergem. Erwerb, voller Satz
90 Aufzuteilende Vorsteuer für Vorsteuer-Automatik
93 Um 50% Reduzierte Vorsteuer
96 Aufzuteilende Vorsteuer, alter ermäßigter Satz
97 Aufzuteilende Vorsteuer, alter voller Satz
98 Aufzuteilende Vorsteuer, ermäßigter Satz
99 Aufzuteilende Vorsteuer, voller Satz
171 Umsatzsteuerfrei mit Vorsteuerabzug nicht EU, § 4 Nr. 2-7
172 Umsatzsteuerfrei mit Vorsteuerabzug nicht EU, Offshore
173 Umsatzsteuerfrei mit Vorsteuerabzug nicht EU, §4 Nr. 1a
174 Umsatzsteuerfrei mit Vorsteuerabzug nicht EU, § 25 Abs. 2
181 Umsatzsteuerfrei ohne Vorsteuerabzug, § 4 Nr. 8ff.
182 Umsatzsteuerfrei ohne Vorsteuerabzug, § 4
183 Umsatzsteuerfrei ohne Vorsteuerabzug
184 Umsatzsteuerfrei ohne Vorsteuerabzug, § 4 Nr. 12
400 Vorsteuer, voller Satz
401 Vorsteuer, voller Satz
402 Vorsteuer, ermäßigter Satz
408 Vorsteuer, 10,7 %
409 Vorsteuer, 5,5 %
480 Steuerschuldner bei Auslagerung § 13a Abs. 1 Nr. 6
481 Steuerschuldner bei Auslagerung § 13a Abs. 1 Nr. 6, voller Satz
482 Steuerschuldner bei Auslagerung § 13a Abs. 1 Nr. 6, ermäßigter Satz
490 Ohne Vorsteuerabzug
700 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb
701 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb, voller Satz
702 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb, ermäßigter Satz
720 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb Neufahrzeuge § 1b Abs. 2 u. 3
721 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb Neufahrzeuge § 1b Abs. 2 u. 3, voller Satz
730 Steuerpflichtiger innergem. Dreiecksgeschäft
731 Steuerpflichtiger innergem. Dreiecksgeschäft, voller Satz
732 Steuerpflichtiger innergem. Dreiecksgeschäft, ermäßigter Satz
750 Vorsteuer EU-Sätze
781 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb §§ 4b und 25c, ermäßigter Satz
881 Vorsteuer, Altteile
5400 Vorsteuer (Minderung abziehbare Vorsteuer)
5401 Vorsteuer (Minderung abziehbare Vorsteuer) voller Satz
5402 Vorsteuer (Minderung abziehbare Vorsteuer) ermäßigter Satz
5408 Vorsteuer (Minderung abziehbare Vorsteuer) 10,7 %
5409 Vorsteuer (Minderung abziehbare Vorsteuer) 5,5 %
5881 Vorsteuer (Minderung abziehbare Vorsteuer) Altteile
6700 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb (ohne Vorsteuerabzug)
6701 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb (ohne Vorsteuerabzug) Regelsteuersatz
6702 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb (ohne Vorsteuerabzug) verminderter Steuersatz
6730 Steuerpflichtiger innergem. Dreiecksgeschäft (ohne Vorsteuerabzug)
6731 Steuerpflichtiger innergem. Dreiecksgeschäft (ohne Vorsteuerabzug) Regelsteuersatz
6732 Steuerpflichtiger innergem. Dreiecksgeschäft (ohne Vorsteuerabzug) verminderter Steuersatz
9000 Vorsteuer (Aufzuteilende Vorsteuer)
9400 Vorsteuer (Aufzuteilende Vorsteuer)
9401 Vorsteuer, voller Satz (Aufzuteilende Vorsteuer)
9402 Vorsteuer, ermäßigter Satz (Aufzuteilende Vorsteuer)
9408 Vorsteuer, 10,7 % (Aufzuteilende Vorsteuer)
9409 Vorsteuer, 5,5 % (Aufzuteilende Vorsteuer)
9480 Steuerschuldner bei Auslagerung § 13a Abs. 1 Nr. 6 (Aufzuteilende Vorsteuer)
9481 Steuerschuldner bei Auslagerung § 13a Abs. 1 Nr. 6 (Aufzuteilende Vorsteuer) Regelsteuersatz
9482 Steuerschuldner bei Auslagerung § 13a Abs. 1 Nr. 6 (Aufzuteilende Vorsteuer) verminderter Steuersatz
9700 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb (Aufzuteilende Vorsteuer)
9701 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb (Aufzuteilende Vorsteuer) Regelsteuersatz
9702 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb (Aufzuteilende Vorsteuer) verminderter Steuersatz
9720 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb Erwerb Neufahrzeuge § 1b Abs. 2 u. 3 (Aufzuteilende Vorsteuer)
9721 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb Erwerb Neufahrzeuge § 1b Abs. 2 u. 3 (Aufzuteilende Vorsteuer) Regelsteuersatz
9730 Steuerpflichtiger innergem. Dreiecksgeschäft (Aufzuteilende Vorsteuer)
9731 Steuerpflichtiger innergem. Dreiecksgeschäft (Aufzuteilende Vorsteuer) Regelsteuersatz
9732 Steuerpflichtiger innergem. Dreiecksgeschäft (Aufzuteilende Vorsteuer) verminderter Steuersatz
9881 Vorsteuer, Altteile (Aufzuteilende Vorsteuer)

Umsatzsteuer BU Bedeutung
1 Umsatzsteuerfrei mit Vorsteuerabzug ODER Vorsteuerfrei
2 Umsatzsteuer, ermäßigter Satz
3 Umsatzsteuer, voller Satz
4 Umsatzsteuer, alter ermäßigter Satz
5 Umsatzsteuer, alter voller Satz
10 Im anderen EU-Staat steuerpflichtige Lieferung
11 Steuerfreie innergem. Lieferung an Abnehmer mit IdNr
12 Steuerpflichtige EG-Lieferung, ermäßigter Satz
13 Steuerpflichtige EG-Lieferung, voller Satz
14 Steuerpflichtige EG-Lieferung, alter ermäßigter Satz
15 Steuerpflichtige EG-Lieferung, alter voller Satz
21 Generalumkehr + Umsatzsteuerfrei mit Vorsteuerabzug ODER Vorsteuerfrei
22 Generalumkehr + Umsatzsteuer, halber Satz
23 Generalumkehr + Umsatzsteuer, voller Satz
24 Generalumkehr + Umsatzsteuer, alter halber Satz
25 Generalumkehr + Umsatzsteuer, alter voller Satz
44 Im anderen EU-Land steuerpflichtige elektronische Dienstleistungen
46 Erlöse nach §13b UStG, Buchung beim Leistungserbringer
47 Nicht steuerb. sonst. Leist. EG, Leistungsempfänger schuldet USt.
60 Generalumkehr + Im anderen EU-Staat steuerpflichtige Lieferung
61 Generalumkehr + Steuerfreie innergem. Lieferung an Abnehmer mit IdNr
62 Generalumkehr + Steuerpflichtige EG-Lieferung, ermäßigter Satz
63 Generalumkehr + Steuerpflichtige EG-Lieferung, voller Satz
64 Generalumkehr + Steuerpflichtige EG-Lieferung, alter ermäßigter Satz
65 Generalumkehr + Steuerpflichtige EG-Lieferung, alter voller Satz
84 Generalumkehr + im anderen EU-Land steuerpflichtige elektronische Dienstleistungen
86 Generalumkehr + Erlöse nach §13b UStG, Buchung beim Leistungserbringer
87 Generalumkehr + Nicht steuerb. sonst. Leist. EG, Leistungsempfänger schuldet USt.
100 Umsatzsteuer
101 Umsatzsteuer, voller Satz
102 Umsatzsteuer, ermäßigter Satz
110 Umsatzsteuer Entnahme von Gegenständen
111 Umsatzsteuer Entnahme von Gegenständen, voller Satz
112 Umsatzsteuer Entnahme von Gegenständen, ermäßigter Satz
120 Umsatzsteuer Verwendung von Gegenständen
121 Umsatzsteuer Verwendung von Gegenständen, voller Satz
122 Umsatzsteuer Verwendung von Gegenständen, ermäßigter Satz
130 Umsatzsteuer sonstige Leistungen unentgeltlich
131 Umsatzsteuer sonstige Leistungen unentgeltlich, voller Satz
132 Umsatzsteuer sonstige Leistungen unentgeltlich, ermäßigter Satz
140 Umsatzsteuer unentgeltliche Zuwendung
141 Umsatzsteuer unentgeltliche Zuwendung, voller Satz
142 Umsatzsteuer unentgeltliche Zuwendung, ermäßigter Satz
171 Umsatzsteuerfrei mit Vorsteuerabzug nicht EU, § 4 Nr. 2-7
172 Umsatzsteuerfrei mit Vorsteuerabzug nicht EU, Offshore
173 Umsatzsteuerfrei mit Vorsteuerabzug nicht EU, §4 Nr. 1a
174 Umsatzsteuerfrei mit Vorsteuerabzug nicht EU, § 25 Abs. 2
181 Umsatzsteuerfrei ohne Vorsteuerabzug, § 4 Nr. 8ff.
182 Umsatzsteuerfrei ohne Vorsteuerabzug, § 4
183 Umsatzsteuerfrei ohne Vorsteuerabzug
184 Umsatzsteuerfrei ohne Vorsteuerabzug, § 4 Nr. 12
191 Nicht steuerb. Leistungen Drittland (Netto)
200 Erbrachte Leistung § 13b
201 Erbrachte Leistung § 13b Abs. 2 Nr. 10
202 Erbrachte Leistung § 13b Abs. 5, übrige Umsätze
220 Steuerpflichtige EG-Lieferung
221 Steuerpflichtige EG-Lieferung, voller Satz
222 Steuerpflichtige EG-Lieferung, ermäßigter Satz
225 Im anderen EU-Land steuerpflichtige elektronische Dienstleistungen
226 Im anderen EU-Land steuerpflichtige elektronische Dienstleistungen, voller Satz
227 Im anderen EU-Land steuerpflichtige elektronische Dienstleistungen, ermäßigter Satz
231 Steuerfreie innergem. Lieferung an Abnehmer mit IdNr
232 Steuerfreie innergem. Lieferung an Abnehmer ohne IdNr Neufahrzeuge
233 Innergem. Dreiecksgeschäft § 25b Abs. 2
240 Nicht steuerb. Lieferung EU
250 Nicht steuerb. sonstige Leistungen EU
260 Nicht steuerb. Lieferungen/Leistungen EU (Netto)
270 Nicht steuerb. sonst. Leist. EG, Leistungsempfänger schuldet USt.
280 Im anderen EU-Land steuerpflichtige elektronische Dienstleistungen
381 Umsatzsteuer, Altteile
5000 Minderung Bemessungsgrundlage/Vorsteuer
5100 Umsatzsteuer (Minderung Bemessungsgrundlage)
5101 Umsatzsteuer (Minderung Bemessungsgrundlage) voller Satz
5102 Umsatzsteuer (Minderung Bemessungsgrundlage) ermäßigter Satz
5110 Umsatzsteuer Entnahme von Gegenständen (Minderung Bemessungsgrundlage)
5111 Umsatzsteuer Entnahme von Gegenständen (Minderung Bemessungsgrundlage) voller Satz
5112 Umsatzsteuer Entnahme von Gegenständen (Minderung Bemessungsgrundlage) ermäßigter Satz
5120 Umsatzsteuer Verwendung von Gegenständen (Minderung Bemessungsgrundlage)
5121 Umsatzsteuer Verwendung von Gegenständen (Minderung Bemessungsgrundlage) voller Satz
5122 Umsatzsteuer Verwendung von Gegenständen (Minderung Bemessungsgrundlage) ermäßigter Satz
5130 Umsatzsteuer sonstige Leistungen unentgeltlich (Minderung Bemessungsgrundlage)
5131 Umsatzsteuer sonstige Leistungen unentgeltlich (Minderung Bemessungsgrundlage) voller Satz
5132 Umsatzsteuer sonstige Leistungen unentgeltlich (Minderung Bemessungsgrundlage) ermäßigter Satz
5140 Umsatzsteuer unentgeltliche Zuwendung (Minderung Bemessungsgrundlage)
5141 Umsatzsteuer unentgeltliche Zuwendung (Minderung Bemessungsgrundlage) voller Satz
5142 Umsatzsteuer unentgeltliche Zuwendung (Minderung Bemessungsgrundlage) ermäßigter Satz
5381 Umsatzsteuer (Minderung Bemessungsgrundlage) Altteile

Sachverhalte

13b Sachverhalte BU Bedeutung
31 Generalumkehr für Buchungen mit Steuerschlüssel 91
32 Generalumkehr für Buchungen mit Steuerschlüssel 92
34 Generalumkehr für Buchungen mit Steuerschlüssel 94
35 Generalumkehr für Buchungen mit Steuerschlüssel 95
91 Erhaltene Leistungen § 13b VSt verminderter Steuersatz, USt verminderter Steuersatz
92 Erhaltene Leistungen § 13b VSt 0 %, USt verminderter Steuersatz
94 Erhaltene Leistungen § 13b VSt Regelsteuersatz, USt Regelsteuersatz
95 Erhaltene Leistungen § 13b VSt 0 %, USt Regelsteuersatz
501 Erhaltene Leistungen § 13b (alle Sachverhalte) Regelsteuersatz
502 Erhaltene Leistungen § 13b (alle Sachverhalte) verminderter Steuersatz
505 Sonstige EU-Leistungen § 13b Abs. 1
506 Sonstige EU-Leistungen § 13b Abs. 1 Regelsteuersatz
507 Sonstige EU-Leistungen § 13b Abs. 1 verminderter Steuersatz
510 Leistungen von im Ausland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 1
511 Leistungen von im Ausland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 1 Regelsteuersatz
512 Leistungen von im Ausland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 1 verminderter Steuersatz
515 Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände § 13b Abs. 2 Nr. 2
516 Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände § 13b Abs. 2 Nr. 2 Regelsteuersatz
517 Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände § 13b Abs. 2 Nr. 2 verminderter Steuersatz
520 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen § 13b Abs. 2 Nr. 3
521 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen § 13b Abs. 2 Nr. 3 Regelsteuersatz
522 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen § 13b Abs. 2 Nr. 3 verminderter Steuersatz
525 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers § 13b Abs. 2 Nr. 4
526 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers § 13b Abs. 2 Nr. 4 Regelsteuersatz
527 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers § 13b Abs. 2 Nr. 4 verminderter Steuersatz
530 Lieferung von Gas und Elektrizität von im Ausland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 5
531 Lieferung von Gas und Elektrizität von im Ausland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 5 Regelsteuersatz
532 Lieferung von Gas und Elektrizität von im Ausland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 5 verminderter Steuersatz
535 Lieferung von Gas und Elektrizität von im Inland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 5b
536 Lieferung von Gas und Elektrizität von im Inland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 5b Regelsteuersatz
537 Lieferung von Gas und Elektrizität von im Inland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 5b verminderter Steuersatz
540 Treibhausgasemissionszertifikate § 13b Abs. 2 Nr. 6
541 Treibhausgasemissionszertifikate § 13b Abs. 2 Nr. 6 Regelsteuersatz
542 Treibhausgasemissionszertifikate § 13b Abs. 2 Nr. 6 verminderter Steuersatz
545 Altmetall/Schrott/Plastikabfälle o. Ähnliches § 13b Abs. 2 Nr. 7 (Anlage 3)
546 Altmetall/Schrott/Plastikabfälle o. Ähnliches § 13b Abs. 2 Nr. 7 (Anlage 3) Regelsteuersatz
547 Altmetall/Schrott/Plastikabfälle o. Ähnliches § 13b Abs. 2 Nr. 7 (Anlage 3) verminderter Steuersatz
550 Gebäudereinigung § 13b Abs. 2 Nr. 8
551 Gebäudereinigung § 13b Abs. 2 Nr. 8 Regelsteuersatz
552 Gebäudereinigung § 13b Abs. 2 Nr. 8 verminderter Steuersatz
555 Lieferungen von Gold § 13b Abs. 2 Nr. 9
556 Lieferungen von Gold § 13b Abs. 2 Nr. 9 Regelsteuersatz
557 Lieferungen von Gold § 13b Abs. 2 Nr. 9 verminderter Steuersatz
560 Lieferungen von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen § 13b Abs. 2 Nr. 10
561 Lieferungen von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen § 13b Abs. 2 Nr. 10 Regelsteuersatz
562 Lieferungen von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen § 13b Abs. 2 Nr. 10 verminderter Steuersatz
565 Lieferungen der in der Anlage 4 bezeichneten Gegenstände § 13b Abs. 2 Nr. 11
566 Lieferungen der in der Anlage 4 bezeichneten Gegenstände § 13b Abs. 2 Nr. 11 Regelsteuersatz
567 Lieferungen der in der Anlage 4 bezeichneten Gegenstände § 13b Abs. 2 Nr. 11 verminderter Steuersatz
570 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation § 13b Abs. 2 Nr. 12
571 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation § 13b Abs. 2 Nr. 12 Regelsteuersatz
572 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation § 13b Abs. 2 Nr. 12 verminderter Steuersatz
6501 Erhaltene Leistungen § 13b (alle Sachverhalte, ohne Vorsteuerabzug) Regelsteuersatz
6502 Erhaltene Leistungen § 13b (alle Sachverhalte, ohne Vorsteuerabzug) verminderter Steuersatz
6505 Sonstige EU-Leistungen § 13b Abs. 1 (ohne Vorsteuerabzug)
6506 Sonstige EU-Leistungen § 13b Abs. 1 (ohne Vorsteuerabzug) Regelsteuersatz
6507 Sonstige EU-Leistungen § 13b Abs. 1 (ohne Vorsteuerabzug) verminderter Steuersatz
6510 Leistungen von im Ausland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 1 (ohne Vorsteuerabzug)
6511 Leistungen von im Ausland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 1 (ohne Vorsteuerabzug) Regelsteuersatz
6512 Leistungen von im Ausland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 1 (ohne Vorsteuerabzug) verminderter Steuersatz
6515 Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände § 13b Abs. 2 Nr. 2 (ohne Vorsteuerabzug)
6516 Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände § 13b Abs. 2 Nr. 2 (ohne Vorsteuerabzug) Regelsteuersatz
6517 Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände § 13b Abs. 2 Nr. 2 (ohne Vorsteuerabzug) verminderter Steuersatz
6520 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen § 13b Abs. 2 Nr. 3 (ohne Vorsteuerabzug)
6521 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen § 13b Abs. 2 Nr. 3 (ohne Vorsteuerabzug) Regelsteuersatz
6522 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen § 13b Abs. 2 Nr. 3 (ohne Vorsteuerabzug) verminderter Steuersatz
6525 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers § 13b Abs. 2 Nr. 4 (ohne Vorsteuerabzug)
6526 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers § 13b Abs. 2 Nr. 4 (ohne Vorsteuerabzug) Regelsteuersatz
6527 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers § 13b Abs. 2 Nr. 4 (ohne Vorsteuerabzug) verminderter Steuersatz
6530 Lieferung von Gas und Elektrizität von im Ausland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 5 (ohne Vorsteuerabzug)
6531 Lieferung von Gas und Elektrizität von im Ausland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 5 (ohne Vorsteuerabzug) Regelsteuersatz
6532 Lieferung von Gas und Elektrizität von im Ausland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 5 (ohne Vorsteuerabzug) verminderter Steuersatz
6535 Lieferung von Gas und Elektrizität von im Inland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 5b (ohne Vorsteuerabzug)
6536 Lieferung von Gas und Elektrizität von im Inland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 5b (ohne Vorsteuerabzug) Regelsteuersatz
6537 Lieferung von Gas und Elektrizität von im Inland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 5b § 13b (ohne Vorsteuerabzug) verminderter Steuersatz
6540 Treibhausgasemissionszertifikate § 13b Abs. 2 Nr. 6 (ohne Vorsteuerabzug)
6541 Treibhausgasemissionszertifikate § 13b Abs. 2 Nr. 6 (ohne Vorsteuerabzug) Regelsteuersatz
6542 Treibhausgasemissionszertifikate § 13b Abs. 2 Nr. 6 (ohne Vorsteuerabzug) verminderter Steuersatz
6545 Altmetall/Schrott/Plastikabfälle o. Ähnliches § 13b Abs. 2 Nr. 7 (Anlage 3, ohne Vorsteuerabzug)
6546 Altmetall/Schrott/Plastikabfälle o. Ähnliches § 13b Abs. 2 Nr. 7 (Anlage 3, ohne Vorsteuerabzug) Regelsteuersatz
6547 Altmetall/Schrott/Plastikabfälle o. Ähnliches § 13b Abs. 2 Nr. 7 (Anlage 3, ohne Vorsteuerabzug) verminderter Steuersatz
6550 Gebäudereinigung § 13b Abs. 2 Nr. 8 (ohne Vorsteuerabzug)
6551 Gebäudereinigung § 13b Abs. 2 Nr. 8 (ohne Vorsteuerabzug) Regelsteuersatz
6552 Gebäudereinigung § 13b Abs. 2 Nr. 8 (ohne Vorsteuerabzug) verminderter Steuersatz
6555 Lieferungen von Gold § 13b Abs. 2 Nr. 9 (ohne Vorsteuerabzug)
6556 Lieferungen von Gold § 13b Abs. 2 Nr. 9 (ohne Vorsteuerabzug) Regelsteuersatz
6557 Lieferungen von Gold § 13b Abs. 2 Nr. 9 (ohne Vorsteuerabzug) verminderter Steuersatz
6560 Lieferungen von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen § 13b Abs. 2 Nr. 10 (ohne Vorsteuerabzug)
6561 Lieferungen von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen § 13b Abs. 2 Nr. 10 (ohne Vorsteuerabzug) Regelsteuersatz
6562 Lieferungen von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen § 13b Abs. 2 Nr. 10 (ohne Vorsteuerabzug) verminderter Steuersatz
6565 Lieferungen der in der Anlage 4 bezeichneten Gegenstände § 13b Abs. 2 Nr. 11 (ohne Vorsteuerabzug)
6566 Lieferungen der in der Anlage 4 bezeichneten Gegenstände § 13b Abs. 2 Nr. 11 (ohne Vorsteuerabzug) Regelsteuersatz
6567 Lieferungen der in der Anlage 4 bezeichneten Gegenstände § 13b Abs. 2 Nr. 11 (ohne Vorsteuerabzug) verminderter Steuersatz
6570 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation § 13b Abs. 2 Nr. 12 (ohne Vorsteuerabzug)
6571 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation § 13b Abs. 2 Nr. 12 (ohne Vorsteuerabzug) Regelsteuersatz
6572 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation § 13b Abs. 2 Nr. 12 (ohne Vorsteuerabzug) verminderter Steuersatz
9501 Erhaltene Leistungen § 13b (alle Sachverhalte, Aufzuteilende Vorsteuer) Regelsteuersatz
9502 Erhaltene Leistungen § 13b (alle Sachverhalte, Aufzuteilende Vorsteuer) verminderter Steuersatz
9505 Sonstige EU-Leistungen § 13b Abs. 1 (Aufzuteilende Vorsteuer)
9506 Sonstige EU-Leistungen § 13b Abs. 1 (Aufzuteilende Vorsteuer) Regelsteuersatz
9507 Sonstige EU-Leistungen § 13b Abs. 1 (Aufzuteilende Vorsteuer) verminderter Steuersatz
9510 Leistungen von im Ausland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 1 (Aufzuteilende Vorsteuer)
9511 Leistungen von im Ausland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 1 (Aufzuteilende Vorsteuer) Regelsteuersatz
9512 Leistungen von im Ausland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 1 (Aufzuteilende Vorsteuer) verminderter Steuersatz
9515 Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände § 13b Abs. 2 Nr. 2 (Aufzuteilende Vorsteuer)
9516 Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände § 13b Abs. 2 Nr. 2 (Aufzuteilende Vorsteuer) Regelsteuersatz
9517 Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände § 13b Abs. 2 Nr. 2 (Aufzuteilende Vorsteuer) verminderter Steuersatz
9520 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen § 13b Abs. 2 Nr. 3 (Aufzuteilende Vorsteuer)
9521 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen § 13b Abs. 2 Nr. 3 (Aufzuteilende Vorsteuer) Regelsteuersatz
9522 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen § 13b Abs. 2 Nr. 3 (Aufzuteilende Vorsteuer) verminderter Steuersatz
9525 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers § 13b Abs. 2 Nr. 4 (Aufzuteilende Vorsteuer)
9526 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers § 13b Abs. 2 Nr. 4 (Aufzuteilende Vorsteuer) Regelsteuersatz
9527 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers § 13b Abs. 2 Nr. 4 (Aufzuteilende Vorsteuer) verminderter Steuersatz
9530 Lieferung von Gas und Elektrizität von im Ausland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 5 (Aufzuteilende Vorsteuer)
9531 Lieferung von Gas und Elektrizität von im Ausland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 5 (Aufzuteilende Vorsteuer) Regelsteuersatz
9532 Lieferung von Gas und Elektrizität von im Ausland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 5 (Aufzuteilende Vorsteuer) verminderter Steuersatz
9535 Lieferung von Gas und Elektrizität von im Inland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 5b (Aufzuteilende Vorsteuer)
9536 Lieferung von Gas und Elektrizität von im Inland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 5b (Aufzuteilende Vorsteuer) Regelsteuersatz
9537 Lieferung von Gas und Elektrizität von im Inland ansässigem Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 5b (Aufzuteilende Vorsteuer) verminderter Steuersatz
9540 Treibhausgasemissionszertifikate § 13b Abs. 2 Nr. 6 (Aufzuteilende Vorsteuer)
9541 Treibhausgasemissionszertifikate § 13b Abs. 2 Nr. 6 (Aufzuteilende Vorsteuer) Regelsteuersatz
9542 Treibhausgasemissionszertifikate § 13b Abs. 2 Nr. 6 (Aufzuteilende Vorsteuer) verminderter Steuersatz
9545 Altmetall/Schrott/Plastikabfälle o. Ähnliches § 13b Abs. 2 Nr. 7 (Anlage 3, Aufzuteilende Vorsteuer)
9546 Altmetall/Schrott/Plastikabfälle o. Ähnliches § 13b Abs. 2 Nr. 7 (Anlage 3, Aufzuteilende Vorsteuer) Regelsteuersatz
9547 Altmetall/Schrott/Plastikabfälle o. Ähnliches § 13b Abs. 2 Nr. 7 (Anlage 3, Aufzuteilende Vorsteuer) verminderter Steuersatz
9550 Gebäudereinigung § 13b Abs. 2 Nr. 8 (Aufzuteilende Vorsteuer)
9551 Gebäudereinigung § 13b Abs. 2 Nr. 8 (Aufzuteilende Vorsteuer) Regelsteuersatz
9552 Gebäudereinigung § 13b Abs. 2 Nr. 8 (Aufzuteilende Vorsteuer) verminderter Steuersatz
9555 Lieferungen von Gold § 13b Abs. 2 Nr. 9 (Aufzuteilende Vorsteuer)
9556 Lieferungen von Gold § 13b Abs. 2 Nr. 9 (Aufzuteilende Vorsteuer) Regelsteuersatz
9557 Lieferungen von Gold § 13b Abs. 2 Nr. 9 (Aufzuteilende Vorsteuer) verminderter Steuersatz
9560 Lieferungen von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen § 13b Abs. 2 Nr. 10 (Aufzuteilende Vorsteuer)
9561 Lieferungen von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen § 13b Abs. 2 Nr. 10 (Aufzuteilende Vorsteuer) Regelsteuersatz
9562 Lieferungen von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen § 13b Abs. 2 Nr. 10 (Aufzuteilende Vorsteuer) verminderter Steuersatz
9565 Lieferungen der in der Anlage 4 bezeichneten Gegenstände § 13b Abs. 2 Nr. 11 (Aufzuteilende Vorsteuer)
9566 Lieferungen der in der Anlage 4 bezeichneten Gegenstände § 13b Abs. 2 Nr. 11 (Aufzuteilende Vorsteuer) Regelsteuersatz
9567 Lieferungen der in der Anlage 4 bezeichneten Gegenstände § 13b Abs. 2 Nr. 11 (Aufzuteilende Vorsteuer) verminderter Steuersatz
9570 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation § 13b Abs. 2 Nr. 12 (Aufzuteilende Vorsteuer)
9571 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation § 13b Abs. 2 Nr. 12 (Aufzuteilende Vorsteuer) Regelsteuersatz
9572 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation § 13b Abs. 2 Nr. 12 (Aufzuteilende Vorsteuer) verminderter Steuersatz

EG Sachverhalte BU Bedeutung
10 Im anderen EU-Staat steuerpflichtige Lieferung
11 Steuerfreie innergem. Lieferung an Abnehmer mit IdNr
12 Steuerpflichtige EG-Lieferung, ermäßigter Satz
13 Steuerpflichtige EG-Lieferung, voller Satz
14 Steuerpflichtige EG-Lieferung, alter ermäßigter Satz
15 Steuerpflichtige EG-Lieferung, alter voller Satz
16 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb, alter ermäßigter Satz
17 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb, alter voller Satz
18 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb, ermäßigter Satz
19 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb, voller Satz
44 Im anderen EU-Land steuerpflichtige elektronische Dienstleistungen
47 Nicht steuerb. sonst. Leist. EG, Leistungsempfänger schuldet USt.
60 Generalumkehr + Im anderen EU-Staat steuerpflichtige Lieferung
61 Generalumkehr + Steuerfreie innergem. Lieferung an Abnehmer mit IdNr
62 Generalumkehr + Steuerpflichtige EG-Lieferung, ermäßigter Satz
63 Generalumkehr + Steuerpflichtige EG-Lieferung, voller Satz
64 Generalumkehr + Steuerpflichtige EG-Lieferung, alter ermäßigter Satz
65 Generalumkehr + Steuerpflichtige EG-Lieferung, alter voller Satz
66 Generalumkehr + Steuerpflichtiger innergem. Erwerb, alter ermäßigter Satz
67 Generalumkehr + Steuerpflichtiger innergem. Erwerb, alter voller Satz
68 Generalumkehr + Steuerpflichtiger innergem. Erwerb, ermäßigter Satz
69 Generalumkehr + Steuerpflichtiger innergem. Erwerb, voller Satz
84 Generalumkehr + im anderen EU-Land steuerpflichtige elektronische Dienstleistungen
87 Generalumkehr + Nicht steuerb. sonst. Leist. EG, Leistungsempfänger schuldet USt.
191 Nicht steuerb. Leistungen Drittland (Netto)
220 Steuerpflichtige EG-Lieferung
221 Steuerpflichtige EG-Lieferung, voller Satz
222 Steuerpflichtige EG-Lieferung, ermäßigter Satz
225 Im anderen EU-Land steuerpflichtige elektronische Dienstleistungen
226 Im anderen EU-Land steuerpflichtige elektronische Dienstleistungen, voller Satz
227 Im anderen EU-Land steuerpflichtige elektronische Dienstleistungen, ermäßigter Satz
231 Steuerfreie innergem. Lieferung an Abnehmer mit IdNr
232 Steuerfreie innergem. Lieferung an Abnehmer ohne IdNr Neufahrzeuge
233 Innergem. Dreiecksgeschäft § 25b Abs. 2
240 Nicht steuerb. Lieferung EU
250 Nicht steuerb. sonstige Leistungen EU
260 Nicht steuerb. Lieferungen/Leistungen EU (Netto)
270 Nicht steuerb. sonst. Leist. EG, Leistungsempfänger schuldet USt.
280 Im anderen EU-Land steuerpflichtige elektronische Dienstleistungen
700 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb
701 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb, voller Satz
702 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb, ermäßigter Satz
720 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb Neufahrzeuge § 1b Abs. 2 u. 3
721 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb Neufahrzeuge § 1b Abs. 2 u. 3, voller Satz
730 Steuerpflichtiger innergem. Dreiecksgeschäft
731 Steuerpflichtiger innergem. Dreiecksgeschäft, voller Satz
732 Steuerpflichtiger innergem. Dreiecksgeschäft, ermäßigter Satz
750 Vorsteuer EU-Sätze
781 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb §§ 4b und 25c, ermäßigter Satz
881 Vorsteuer, Altteile
6700 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb (ohne Vorsteuerabzug)
6701 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb (ohne Vorsteuerabzug) Regelsteuersatz
6702 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb (ohne Vorsteuerabzug) verminderter Steuersatz
6730 Steuerpflichtiger innergem. Dreiecksgeschäft (ohne Vorsteuerabzug)
6731 Steuerpflichtiger innergem. Dreiecksgeschäft (ohne Vorsteuerabzug) Regelsteuersatz
6732 Steuerpflichtiger innergem. Dreiecksgeschäft (ohne Vorsteuerabzug) verminderter Steuersatz
9700 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb (Aufzuteilende Vorsteuer)
9701 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb (Aufzuteilende Vorsteuer) Regelsteuersatz
9702 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb (Aufzuteilende Vorsteuer) verminderter Steuersatz
9720 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb Erwerb Neufahrzeuge § 1b Abs. 2 u. 3 (Aufzuteilende Vorsteuer)
9721 Steuerpflichtiger innergem. Erwerb Erwerb Neufahrzeuge § 1b Abs. 2 u. 3 (Aufzuteilende Vorsteuer) Regelsteuersatz
9730 Steuerpflichtiger innergem. Dreiecksgeschäft (Aufzuteilende Vorsteuer)
9731 Steuerpflichtiger innergem. Dreiecksgeschäft (Aufzuteilende Vorsteuer) Regelsteuersatz
9732 Steuerpflichtiger innergem. Dreiecksgeschäft (Aufzuteilende Vorsteuer) verminderter Steuersatz

6.8 EA-Nummerierung

Winsolvenz unterstützt Sie bei der Vergabe von EA-Nummern, indem es

  • doppelte Nummern vermeidet

  • vorhandene EA-Nummern wieder freigibt, wenn eine EA-Buchung gelöscht oder verändert wurde

  • evtl. vorhandene Lücken in der Nummerierung anzeigt und Ihnen die Möglichkeit bietet diese zu füllen

  • die Möglichkeit bietet, nachträglich Split-Buchungen zu nummerieren

Neu ist die Möglichkeit, EA-Nummern mit Nachkommastellen anzugeben. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, für jede Kontoauszugsposition eine feste Nummer zu vergeben und trotzdem eventuell notwendige weitere Buchungen dieser Nummer zuzuordnen und damit auch die Reihenfolge in den Reports zu beeinflussen, z.B. bei Splitbuchungen (als Zahl nach dem Komma). Damit können Sie bei Sachverhalten, bei denen auf dem Kontoauszug nur eine Position vorhanden ist (z.B. Einnahme), eine Aufteilung für den insolvenzrechtlichen Sachverhalt (Einnahme minus Ausgabe) vornehmen, ohne die Hauptnummer erhöhen zu müssen.

Tipp

Geben Sie bei Splitbuchungen für die erste Buchung keine EA-Nummer an, um beim Speichern automatisch eine eindeutige EA-Nummer zu vergeben. Bei den weiteren Buchungen können Sie dann die EA-Nummer manuell ergänzen, z.B. 50,001; 50,002 usw.

Würde bereits bei der ersten Buchung z.B. die 50,000 manuell eingetragen, so würde die Nummer nicht reserviert werden und bei der nächsten automatischen Vergabe noch einmal vom System vergeben. Ist so etwas passiert, muss das Reservierungssystem zurückgesetzt werden.

Bei der Vergabe der EA-Nummern werden auch Geldtransferbuchungen berücksichtigt.

Hinweis

Beim Import von WINSOLVENZ 99 Buchhaltungsdaten und beim Update einer Winsolvenz Version kleiner 2.0, werden automatisch Nummern für die EA-Buchungen vergeben. Für Geldtransferbuchungen gilt dies beim Update einer Version bis einschließlich Version 2.3.

Zusätzlich können Sie die Nummernvergabe stärker beeinflussen als bisher. Dazu dient das neue Formular EA-Nummern Reservierung, das Sie über die Schaltfläche > am Feld EA-Nr. öffnen können.

EA-Nummern-Reservierung

Das Formular bietet Ihnen folgende Optionen:

Feld ‘EA-Nummer’ freischalten bzw. sperren

Mit dieser Option kann das Feld EA-Nr., das normalerweise nicht editierbar ist, geöffnet werden, um EA-Nummern manuell zu vergeben. Dieser Zustand bleibt bis zum Schließen des Formulars bestehen.

Bitte beachten Sie, dass es nach dem Freischalten zu doppelten Nummern bzw. Lücken kommen kann.

Reservierungssystem zurücksetzen Das System ermittelt die zahlenmäßig letzte vergebene EA-Nummer und reserviert diese als nächste freie Nummer.
Der aktuellen Buchung eine der folgenden Lücken zuweisen Weist der markierten Buchung die erste freie Nummer des ausgewählten Bereichs zu. Diese Option ist nur bei EA-Konten aktiv. Es werden die letzten 20 Lücken angezeigt.

Hinweis

Bei der Buchung von Konten mit EU Sachverhalten ist die Eingabe eine Kürzels für das EU Land sowie ggf. eines Steuersatzes sowie eine entsprechende USt.ID-Nr. erforderlich. Bei der Eingabe wird das Kürzel des EU Landes auf Zulässigkeit geprüft.

Die USt.ID-Nr. wird in Winsolvenz ebenso wie das EU Land zur Adresse des Personenkontos gespeichert und wird bei der nächsten Buchung mit dem Personenkonto und einem entsprechenden EU Sachverhalt wieder vorgeschlagen. Eine Prüfung auf Plausibiliät des Zusammenhangs USt.-Nr. zu EU Land (Kürzel) erfolgt nur in formeller Hinsicht.

EU-Angaben

Formelle Prüfung USt.-ID-Nr. zu EU-Land

Für die Neunummerierung mehrerer Buchungen steht Ihnen das folgende Formular zur Verfügung, mit dem Sie alle (markierten) EA-Buchungen und Geldtransfers nummerieren können.

Buchungen neunummerieren

Sie haben dabei zwei Möglichkeiten:

  1. Nur die Stellen vor dem Komma werden neu nummeriert, d.h. bei Splitbuchungen bleibt beispielsweise die Nummer der einzelnen Splitbuchungen (nach dem Komma) unverändert, während die Nummer der Buchung an sich (vor dem Komma) geändert wird, z.B. 10,012.

  2. Die Buchungen werden vollständig neu nummeriert. Die Zahl nach dem Komma wird auf 0 gesetzt, z.B. 10,000.

Hinweis

Sie benötigen Administratorrechte, um die EA-Nummerierung durchzuführen.

Achten Sie darauf, dass die Option +Speichern im Formular Dialog-Buchen aktiviert ist, da die EA-Nummer nur in diesem Fall bei Klicken auf die Schaltfläche Nächster automatisch vergeben wird. Nähere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt Optionen für das Dialogbuchen.

Um die Nummerierung mehrerer Buchungen zu ändern, gehen Sie wie folgt vor:
Nummerierung mehrerer Buchungen ändern So können Sie die Nummerierung mehrerer Buchungen ändern
  1. Schritt
  1. Schritt
Filtern Sie die gewünschten Buchungen.
  1. Schritt
Markieren Sie ggf. die Buchungen, deren Nummerierung Sie ändern möchten.

Tipp

Ohne Markierung oder wenn nur eine Buchung markiert ist, werden alle EA- und Geldtransferbuchungen nummeriert.

  1. Schritt
Klicken Sie auf die Schaltfläche Neunummerieren.
  1. Schritt
Wählen Sie eine der oben beschriebenen Optionen aus.
  1. Schritt
Geben Sie die Startnummer für die Neunummerierung an.
  1. Schritt
Klicken Sie auf OK. Die Nummerierung wird durchgeführt.
  1. Schritt
Klicken Sie auf Speichern, um die Änderungen in die Datenbank zu schreiben.

Tipp

Sie können die EA-Nummer einzelner Buchungen auch manuell ändern, indem Sie die Buchung markieren und auf die Schaltfläche Bearbeiten im unteren Detail klicken.

6.9 Opos-Splitt

Mit der Version 5.1 ermöglicht Winsolvenz das Aufteilen eines Zahlbetrages auf mehrere offene Posten – sog. „Opos-Splitt“.

Tipp

Soweit Sie das EZV-Modul lizenziert haben, ist mit dieser Version auch in diesem Bereich das Aufsplitten einer Buchungsposition des Kontoauszuges auf mehrere offene Posten möglich.

So können Sie einen Zahlbetrages auf mehrere offene Posten aufteilen
Aufteilen eines Zahlbetrages auf mehrere offene Posten

Führen Sie dazu folgende Schritte durch:

Gehen Sie auf den Button“>“ hinter dem Gegenkonto (Auswahlliste für Konten).

Auswahl der offenen Posten
  1. Schritt
Markieren Sie zwei oder mehr Zeilen. Dann ist der Button <Aufteilen> aktiv.

Hinweise

  1. Wenn nur eine Zeile markiert ist, ist der Aufteilen Button nicht aktiv.

    1. Eine Aufteilung ist auch auf verschiedene Personenkonten möglich. Damit wird abgebildet, dass eine Person verschiedene Forderungen aus unterschiedlichen insolvenzrechtlichen Zeiträumen besitzen kann.

  1. Schritt
Mit <Aufteilen> gelangen Sie in ein weiteres Formular:
Zahlung aufteilen

In diesem Formular teilt Ihnen Winsolvenz bereits automatisch den Betrag der Zahlung im Verhältnis der offenen Posten auf. Sie können aber auch manuell alle im Formular hellblau hinterlegten Felder, also „Zahlung“, „S/H“, „BU“, „Skonto“ sowie das „EA Konto“ eintragen.

Tipp

Soweit Sie manuelle Einträge gemacht haben, können Sie mit dem Button Zahlung aufteilen den Ursprungszustand wiederherstellen.

Hinweis

Bei Verfahren, bei denen Debitorenforderungen beim Zahlungsfluss für eine Versteuerung nach den Vorgaben der BFH-Entscheidung für eine „Ist- in der Sollversteuerung“ in Frage kommen werden die Forderungen vom System automatisch mit einem entsprechenden Haken markiert. Soll die Umsatzsteuer nicht abgeführt werden, so entfernen Sie bitte diesen Haken.

  1. Schritt
Mehrfachzuordnungen: Folgende Felder können mittels der darüber liegenden Leiste allen Buchungen zugeordnet werden:
Mehrfachzuordnung
  1. Schritt
Bei den Feldern „BU“ und „EA-Konto“ ist nach der generellen Zuordnung auf die Buchungssätze mittels Button V dann im Tabellenbereich darunter auch noch eine abweichende Eingabe möglich:
Manuelle Nachbearbeitung nach der Mehrfachzuordnung
  1. Schritt
  1. Schritt
Soweit Sie manuelle Einträge gemacht haben, können Sie mit dem Button Restbetrag aufteilen die Differenz zwischen den manuell eingetragenen Werten sowie dem Wert der Gesamtzahlung aus der Dialogbuchenmaske auf die markierten Zeilen aufteilen.
  1. Schritt
Mit dem Button Skonto aufteilen wird die Differenz zwischen dem offenen Betrag und der Zahlung (gemeint ist hier die Teilzahlung auf den einzelnen offenen Posten) als Skonto gesetzt. Bei der Übernahme in die Buchungsmaske erfolgt die Übernahme in den Buchungssatz der Zahlung, d.h. keine separate Skontobuchung.

Hinweis

Es ist möglich, innerhalb eines Opos-Splitts gemischt Soll und Haben zu buchen. Damit kann auch eine Aufrechnung – beispielsweise von einer Debitorenforderung mit einer Masseverbindlichkeit – abgebildet werden. Dazu ist ein manueller Eintrag notwendig.

  1. Schritt
Mit Übernehmen werden die einzelnen Teilbuchungen übernommen.

6.10 EA-Split, EA-Steuer

Die Felder EA-Split und EA-Steuer erlauben es Ihnen, Buchungen auf ein IDB-Konto mehreren EA-Konten zuzuordnen.

Tipp

Bitte beachten Sie, dass Felder u.U. ausgeblendet sein können.

Ein EA Splitt ist auch auf dasselbe EA Konto möglich. Voraussetzung ist aber, entweder ein unterschiedlicher Buchungstext verwendet wird oder eine unterschiedliche Kostenstelle.

Beispiel

Aus dem bislang ausschließlich Brutto-EA-Konto (116,-) kann nun z.B. eine EA-Netto- (100,-) sowie eine EA-Steuer-Transaktion (16,-) erzeugt werden.

Bei der Veräußerung von mehreren (auch besicherten Gütern) kann der jeweilige Anteil in einer handels­rechtlichen Buchung auf n-unterschiedliche EA-Konten verteilt werden (z.B. Auf Teilungsmasse erhöhende oder neutrale Konten).

Das Feld EA-Steuer ist ein maximal 3stelliger numerischer Prozentwert mit zwei Nachkommastellen, dessen Wertebereich zwischen 0,00 und 100,00 liegt. Das Feld wird, abhängig vom BU-Schlüssel, automatisch vorbelegt, individuelle Prozenteingaben im Wertebereich sind aber möglich. Der Wert des Feldes definiert das Netto-Steuer-Splitting.

Hinweis

Vorbelegungen durch Verbuchen von Automatik-Konten oder nicht eindeutigen BU-Schlüsseln z.B. einige EG-Sachverhalte oder Aufhebung der Automatik über BU-Schlüssel können nicht erfolgen.

Um eine manuelle Splitbuchung einzugeben, gehen Sie wie folgt vor:
Splitbuchung manuell eingeben So können Sie eine Splitbuchung manuell eingeben
  1. Schritt
  1. Schritt
Klicken Sie auf die Schaltfläche EA-Split (>), um das Formular zum Aufteilen der Buchung zu öffnen.

Manuelle Aufteilung der EA-Transaktionen

  1. Schritt
Klicken Sie auf Brutto-Aufteilen bzw. Netto-Aufteilen, um die Buchungen einzugeben.

Hinweis

Voraussetzung für das Aufteilen eines Netto-Betrags ist die Eingabe des Prozentwerts der Steuer in das Feld EA-Steuer.

  1. Schritt
Geben Sie die Buchungen ein.
  1. Schritt
Klicken Sie auf Schließen. Dabei wird die Eingabe automatisch gespeichert.
  1. Schritt
Klicken Sie auf Speichern, um die Änderungen in der Datenbank zu speichern.
Im obigen Beispiel würde die Neueingabe von 58,- € brutto die Aufteilung in
EA-Konto S/H Brutto Netto Steuer
8400 H 58,00 50,00 8,00
4100 H 58,00 50,00 8,00

auslösen.

Nach Klicken auf Nächster wird der aktuelle Datensatz hinzugefügt und das Eingabefeld für den nächsten Datensatz geöffnet. D.h. zunächst ohne Korrektur der Basistransaktion.

EA-Konto S/H Brutto Netto Steuer
8400 H 116,00 100,00 16,00
4100 H 58,00 50,00 8,00

Die Korrektur der Basistransaktion erfolgt erst dann, wenn bei der letzten Splitbuchung endgültig Übernehmen angeklickt wurde.

Beispiel bei einer Brutto-Verteilung: Basiswert 116,00

EA-Konto S/H Brutto Netto Steuer Aufteilbarer Betrag
8400 H 116,00 100,00 16,00 116,00 H
4100 H 58,00 50,00 8,00 58,00 H
4101 S 116,00 100,00 16,00 174,00 H
4102 H 29,00 25,00 4,00 145,00 H

6.11 Kalte Zwangsverwaltung - EA-Kostenstellen

Bei der “kalten Zwangsverwaltung” im Insolvenzverfahren wird eine Immobilie, die mit Grundpfandrechten belastet ist, durch den Insolvenzverwalter verwaltet. Er führt die Erlöse nach Abzug der Kosten an die Grundpfandgläubigerin ab, ohne dass ein gerichtliches Zwangsverfahren angeordnet werden muss. Dadurch können Kosten und Kommunikations-schwierigkeiten vermindert werden.

Im Laufe der kalten Zwangsverwaltung fallen naturgemäß über die Monate bzw. Jahre diverse Ausgaben und Einnahmen an. Diese Posten können über Winsolvenz nun über das Feld EA-Kost einem bestimmten Objekt oder einer Mieteinheit zugeordnet werden, ohne dass die gewohnte Winsolvenz Buchungslogik angetastet wird.

Beispiel Objekt A001 Objekt B001
Kellerwohnung = Einheit A001-SU1 Wohneinheit rechter Flügel= Einheit B001-RH1
Erdgeschosswohnung= Einheit A001-EG1 Wohneinheit linker Flügel= Einheit B001-RH2
Dachgeschosswohnung = Einheit A001-DG1
Man spricht hier von einem Objekt mit 3 Einheiten. Man spricht hier von einem Objekt mit 2 Einheiten.
Schornsteinfeger
Heizölrechnung
Stromrechnung für Gemeinschaftseinr.
Reparaturkosten f. Bad EG1
Kosten für Hausmeister Nebenkosten der Wohneinheit rechts
Jährliche Grundsteuer Miete der Wohneinheit rechts
Beispiel für Einnahmen und Ausgaben bei der Zwangsverwaltung Ausgaben Einnahmen
Beispiel für die Erfas-sung in Winsolvenz Die Sachverhalte können im Formular Dialogbuchen im Feld EA-Kost zusätzlich erfasst werden.

Tipp

Sollte das Feld EA-Kost nicht sichtbar sein, ist es möglicherweise ausgeblendet. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Ausblendbare Felder.

Rechnungslegung / Dialog-Buchen

Auswertungen im Bereich EA-Kostenstellen Im Bereich EA-Kostenstellen steht Ihnen ein neues Auswertungsformular zur Verfügung, das Sie über Rechnungslegung > Auswert. Wertstellung > EA-Kostenstelle aufrufen können.
Rechnungslegung/Auswert. Wertst./EA-Kostenstelle

3

2

1

Die Auswertung erfolgt über einen Filter in dem Sie nach Verfahren, Kostenstellen und der tagesbezogenen Datumsbegrenzung filtern können. Alternativ können Sie über einen bestimmten InsO-Zeitraum filtern, den Sie aus dem Menü am gleichnamigen Feld auswählen können.

Außerdem muss, sofern das Makro nicht eindeutig durch den Kontenrahmen bestimmt werden kann, ein zur Auswertung geeignetes Makro ausgewählt werden.

Hinweis

Es werden nur Buchungen gefiltert, deren Datum bis zwischen Von Tag und Bis Tag (jeweils einschließlich) liegt.

Die Ergebnisliste der gefilterten Daten ist in folgende Bereiche unterteilt:

1 Zuordnung der Konten in Insolvenzkategorien (Definition erfolgt über das entsprechende Makro).
2 Summe der Buchungen im gewählten Zeitraum und dem Gesamtsaldo zum aktuellen Datum.
3 Transaktionen des in der Liste ausgewählten Kontos.

Reports Die Ergebnisliste wird in den beiden Reports 6600 und 6601 (EA-Kostenstellen bzw. EA-Kostenstellen kompakt) ausgewertet.
Optionen
Seitenkopf im Ausdruck

Verfahrensbezeichnung, automatisches Rubrum, manuelles Rubrum

Datum (aktuelles Datum)

Buchungsebene ausblenden Buchungen werden nicht angezeigt

Report 6600
EA-Kostenstellen Detailliert mit Einzelbuchungen

Option Buchungsebenen ausgeblendet

Report 6601 EA-Kostenstellen kompakt

Zusammenfassender Report z.B. wenn mehrere Objekte für eine Bank zu verwalten sind.

Tipp

Mit dieser Funktion können auch Einnahmen und Ausgaben in Groß-verfahren oder in Fortführungen abgegrenzt werden:

  • Teilbetriebe

  • Filialen

  • Niederlassungen
    Sonstige Betriebsteile z.B. Abteilungen und Kostenstellen

  • “Eh da” - Kosten (interne, nicht haushaltswirksame Kosten)

6.12 Offene Posten - Buchführung

Hinweis

Für Anwender der WINSOLVENZ 99 Einnahme – Ausgaberechnung bietet diese Funktionalität eine wesentliche Änderung.

In WINSOLVENZ 99 (meist Ist – Versteuerung) wurde eine Rechnung eines Debitors erst mit dem Zahlungseingang auf dem Anderkonto in die Buchführung eingebucht. Leider ist dies in größeren Verfahren und bei vielen Finanzämtern nicht mehr zulässig. Aus diesem Grunde besteht in vielen Kanzleien die Notwendigkeit die Soll-Versteuerung in der Insolvenzbuchführung abzubilden.

Tipp

Die Abkürzungen OP und OPOS auf den folgenden Seiten stehen für „Offene Posten“.

Beispiel An den Debitor Firma Mustermeier werden Waren mit Ausgangsrechnung 985 und der Personenkontonummer 50 001 verkauft. Der Rechnungsbetrag beträgt 10.000,- € zzgl. 19% MwSt. 1.900,- €.

Einbuchen in die
OP-Liste
Ist – Versteuerung Soll – Versteuerung
Rechnungsdatum 10.11.2010 Einbuchung als OP am 10.11.2010
Zahlungseingang 15.12.2010 Einbuchung in EA – Rechnung am 15.12.2010 Ausbuchung des OPs am 15.12.2010
Finanzwirksames Ergebnis MwSt. – Zahllast an das Finanzamt im Dezember:1.600,00 € MwSt. – Zahllast an das Finanzamt im November: 1.600,00 €

In der folgenden Abbildung sehen Sie wie die Daten aus dem Beispiel im Formular Dialog-Buchen eingegeben werden müssen.

Formular Dialog-Buchen

Ausbuchen aus der OP-Liste Die Eingabe der maximal 12-stelligen, alphanumerischen Rechnungs-nummer muss bei jeder, den offenen Pos­ten betreffenden Buchung wie zum Beispiel Rechnungsein-/-ausgänge, Gutschriften, Zahlungsein-/-ausgänge, Teilzahlungen, Verzichte und Verluste etc. angegeben werden. Die Eingabe eines Leerzeichens ist nicht zulässig, dagegen sind die folgenden Sonderzeichen $, &, %, *, +, -, / erlaubt.

Hinweis

Für die Erfassung von Ein- und Ausgangsrechnungen (= Bildung des offenen Postens) sowie für die Zahlungen gilt:

Das Ein- und Ausbuchen einer Debitoren-/Kreditorenrechnung erfolgt über das Feld Beleg 1.

Ausbuchen in Winsolvenz Buchführung OP-Liste
Debitoren Debitoren
Konto Gegenkonto Beleg 1
AR-Nr. 311

AR-Nr. 310

AR-Nr. 311

AR-Nr. 312

Kreditoren Kreditoren
Konto Gegenkonto Beleg 1
ER-Nr. 551

ER-Nr. 550

ER-Nr. 551

ER-Nr. 552

Ausbuchen von Verwertungsgruppen und Vermögens-gegenständen

Das Ein- und Ausbuchen von Vermögensgegenständen oder Verwertungsgruppen erfolgt über den Inventarverkaufsassistenten.

Beim Aufrufen des Assistenten im Dialogbuchen-Formular, wird zunächst geprüft, ob bereits eine Forderung im Vermögensverzeichnis vorhanden ist und diese ggf. angelegt.

Dazu wird folgendes Eingabeformular geöffnet:

Rückbuchung bestätigen

Passen Sie ggf. die Insolvenzkategorie und die USt.-Angaben an und klicken Sie auf OK, um die Forderung anzulegen und den Inventarverkaufs-assistenten zu starten.

Weitere Hinweise finden Sie im Kapitel Debitoren eingeben und verwalten im allgemeinen Handbuch.

Winsolvenz - Logik für Personenkonten Alt Vorläufig Neu
Debitoren 10000 - 30000 40000 50000 - 60000
Alt (Tabelle) Vorläufig Neu (Masse)
Kreditoren 70000 80000 90000

So können Sie nach offenen Posten suchen
Suchen nach offenen Posten

Ist die genaue Schreibweise und/oder der Debitor bzw. Kreditor einer bereits eingebuchten Rechnung nicht bekannt, können Sie sich alle offenen Posten anzeigen lassen.

Führen Sie dazu folgende Schritte durch:

  1. Schritt
Klicken Sie auf die Schaltfläche > neben dem Feld Gegenkonto.
  1. Schritt
Geben Sie die Rechnungsnummer in das Feld Rech. Nr. ein und drücken Sie die Eingabetaste, um die Suche zu starten.

Tipp

Geben Sie ein Prozentzeichen ein, wenn Ihnen die gesamte Rechnungsnummer unbekannt ist.

Kennen Sie nur einen Teil der Rechnungsnummer, fügen Sie ein Prozentzeichen vor oder hinter dem Teilstring hinzu, z.B. AR%, um nach allen Rechnungen zu suchen, deren Rechnungsnummer mit AR beginnt.

  1. Schritt
Wählen Sie den offenen Posten aus der OP – Liste aus, den Sie verbuchen möchten.

Hinweis

In der OP – Liste werden nur Rechnungen angezeigt, deren Betrag nicht vollständig beglichen wurde. Evtl. vorhandene Differenzen bleiben auf dem jeweiligen Personenkonto als offene Posten bestehen.

  1. Schritt
Klicken Sie auf Konto und Beleg1 oder Betrag, Konto und Beleg1, um die entsprechenden Werte zu übernehmen.

6.13 Skonti nach § 13b UStG über Skontospalte buchen

Für Zahlungsbuchungen zu den Sachverhalten des § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 5 UStG kann ab 2006 die Skontospalte genutzt werden. Eine separate Buchung des Skontobetrages ist damit nicht mehr erforderlich. Der Skontobetrag wird automatisch auf einem separaten Skontokonto gesammelt.

Verwenden Sie bei Zahlungsbuchungen mit Skonto die entsprechenden Umsatzsteuerschlüssel (46, 91, 92, 94 und 95) bzw. Generalumkehr-schlüssel (31, 32, 34, 35 und 86).

Buchen Sie die Zahlungen zum Beispiel in Kanzlei-Rechnungswesen 5.1 im Buchungsmodus OPOS-Zahlungen, wird Ihnen der erforderliche Umsatzsteuerschlüssel automatisch vorgeschlagen.

Die neuen Skontosammelkonten finden Sie im Kapitel Änderungen zum Jahreswechsel 2006.

6.14 EG-Skonti über Skontospalte buchen

Ab 2006 haben Sie die Möglichkeit, EG-Skonti mit den EG-Umsatzsteuerschlüsseln getrennt nach den EG-Sachverhalten, auf eigenen Skontosammelkonten über die Skontospalte zu buchen. Bisher wurde der Skontobetrag über die Skontospalte auf das allgemeine Skontosammelkonto mit der Sammelfunktion S/AV 20000 „erhaltene Skonti“ bzw. S/AM 21000 „gewährte Skonti“ gebucht.

Die neuen EG-Skontosammelkonten im SKR 03 (SKR 04) ab 2006 finden Sie im Kapitel Änderungen zum Jahreswechsel 2006.

Tipp

Sie können sich im BU-Schlüsselauswahlformular alle BU-Schlüssel für die EG- bzw. § 13b Sachverhalte anzeigen lassen, indem Sie die gleichnamige Option aktivieren.

6.15 Buchungshelfer

In Winsolvenz steht Ihnen eine Funktionalität zur Verfügung, die es ermöglicht, Standardbuchungen noch schneller und effizienter zu erfassen. Der Buchungshelfer unterstützt Sie bei der Verbuchung von Insolvenz-buchungen und besitzt den folgenden Aufbau:

Buchungshelfer

2

3

1

1 Such- und Zuordnungsoption für die jeweilige Buchung
2 Liste der eingetragenen Buchungen – Jeweils gültig für einen Kontenrahmen
3 Maske zum Anlegen und Bearbeiten einer Buchung für den Buchungshelfer

Sie können den Buchungshelfer öffnen, indem Sie im Formular Dialog-Buchen (Rechnungslegung > Dialog-Buchen) im Bearbeiten - oder Anlegemodus auf die Schaltfläche neben dem Feld Umsatz klicken.

Tipp

Vor dem Anlegen eigener Buchungen im Buchungshelfer sollte zunächst definiert werden, in welcher Tiefe und in welchem Detaillierungsgrad die Helferbuchungen in Ihrer Kanzlei erfasst werden.

Beispiel

Erfassung einer Kostenbuchung (Bezahlung von Gehältern) über das Anderkonto

Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Sie erfassen die Buchung ohne ein EA-Konto und verzichten auf die Zuweisung von Insolvenz­zeiträumen. Die Buchung erhält die Kategorie „Alle“ und steht universell für jeden Insolvenzzeitraum zur Verfügung. Die erzeugten Buchungen müssen in diesem Fall individuell durch das jeweils gültige EA – Konto für den entsprechenden Insolvenzzeitraum (Masseverbindlichkeiten, Neumasseverbindlichkeiten) ergänzt werden.

S/H BU Gegenkonto Konto Buchungstext EA-Konto
H 4120 (6020) 1220 (1820) Gehaltszahlung
Kategorie Sie erfassen die Buchung mit einem EA – Konto und verweisen auf einen Insolvenzzeitraum. Die Buchung erhält die gewählte Kategorie und sollte nur für den gültigen Insolvenzzeitraum ausgewählt werden.
Ab Insolvenzeröffnung Option 1: Fortführungen und größere Verfahren, Gegenkonto > EA-Konto
S/H BU Gegenkonto Konto Buchungstext EA-Konto
H 4120 (6020) 1220 (1820) Gehaltszahlung 4120 (6020)
Option 2: Zerschlagung
S/H BU Gegenkonto Konto Buchungstext EA-Konto
H 4120 (6020) 1220 (1820) Gehaltszahlung 3490

Hinweis

Innerhalb der Kategorie Ab Insolvenzeröffnung gibt es keine programm-seitige Unterscheidungsmöglichkeit, ob es sich um Fortführungsbuchungen oder Buchungen im Rahmen einer Liquidation handelt. Dies kann seitens der Kanzlei über das Suchkürzel definiert werden. Das Suchkürzel kann hierbei einen mehrstelligen alphanumerischen Wert annehmen.

6.16 Kontensuchformular

Für die Suche nach Kontonummern oder Kontobezeichnungen wurde in Winsolvenz ein Formular entwickelt, das Ihnen die Suche wesentlich erleichtert.

Suche nach Konten

So können Sie nach einer Kontonummer suchen
Kontonummer suchen Führen Sie dazu folgende Schritte durch:
  1. Schritt
Klicken Sie auf die Schaltfläche > neben dem Kontonummernfeld.
  1. Schritt
Wählen Sie aus, welche Art von Konten (EA, IDB oder Personen-konten/Rechnungen) Sie suchen wollen.

Tipp

Normalerweise ist an dieser Stelle die richtige Kontenart bereits markiert.

  1. Schritt
Geben Sie die Suchbegriffe ein. Beachten Sie dabei die Hinweise auf dem Formular.

Hinweis

Um ein Konto mit Erweiterung zu suchen (z.B. 1361 3000), muss die vollständige Kontonummer ohne Leerzeichen oder Komma eingegeben werden. In diesem Fall also 13613000.

  1. Schritt
Klicken Sie auf Weiter, um die Suche zu starten oder innerhalb der angezeigten Konten/Rechnungen fortzusetzen.

Tipp

Verwenden Sie die Eingabetaste, um im Formular zu navigieren.

Abhängig von dem Formular, von dem aus Sie das Suchformular geöffnet haben, stehen Ihnen drei Möglichkeiten für das Übernehmen des Suchergebnisses zur Verfügung.

  1. Schritt
Klicken Sie auf Kontonummer, wenn Sie nur die Kontonummer übertragen wollen. Bei einem Klick auf +Beleg1 wird zusätzlich der Inhalt des Belegfelds 1 übertragen und bei Klicken auf +Umsatz auch der Umsatz.

6.17 Weitere Funktionen

Folgende Funktionen stehen Ihnen zusätzlich im Formular Rechnungslegung/Dialogbuchen zur Verfügung:

EU-Informationen Öffnet das Formular zum Erfassen von EU-Steuersachverhalten zur ausgewählten Buchung
Währ. kurs Öffnet das Formular zum Erfassen des Währungskurses zur
Inventarverkauf Abhängig von der Art der Buchung (Rechnungsstellung für Debitorenforderung, Zahlung für eine Debitorenforderung oder sonstiger Zahlung), wird die Forderung rückgebucht, eine Einzahlung für fakturierte Erlöse oder eine direkte Einzahlung angelegt. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Inventarverkauf im allgemeinen Handbuch.
Auskehr Öffnet den Assistenten zum Anlegen einer Auskehrbuchung. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Auskehr im allgemeinen Handbuch.

6.18 Verbuchung von Umsatzsteuer auf Kostenbeiträge

  • Winsolvenz kann Sie bei der Verbuchung von Sachverhalten, bei denen auf die Kostenbeiträge zusätzlich Umsatzsteuer abgeführt werden muss, unterstützen. Hintergrund ist die BFH Entscheidung vom 28.7.2011 V R 29/09 zur Steuerbarkeit des Verwertungsbeitrags bei beweglichen Gegenständen.

Dies ist in Winsolvenz sowohl bei der Verwertung von Vermögensgegenständen als auch bei dem Einzug von besicherten Forderungen möglich. Damit Winsolvenz eine entsprechende Meldung in der Buchführung anzeigen kann, ist bei der Herstellung der Besicherung erforderlich, dass Umsatzsteuer auf die Kostenbeiträge (in der Regel nur auf den Verwertungsbeitrag) eingetragen wird.

Verwertung von Vermögensgegenständen mit Umsatzsteuer auf den Verwertungsbeitrag

Im Inventarverkaufsassistenten können Sie mithilfe der Schaltfläche USt auf KB buchen automatisiert eine Doppelbuchung für den Verwertungs- und/ oder den Feststellungsbeitrag anlegen. Die Schaltfläche ist nur dann aktiv, wenn bei der Besicherung Umsatzsteuer auf Kostenbeiträge eingetragen worden ist. Dabei erfolgt eine Ausgabebuchung ohne Umsatzsteuer und eine Einnahmebuchung mit Umsatzsteuer. Für die Kostenbeiträge werden die in der Besicherung hinterlegten Prozentwerte oder Realbeträge verwendet. Die Konten, auf die gebucht werden soll, können im Assistenten ausgewählt werden.

Verwertung Sicherungsgut mit Umsatzsteuer auf den Kostenbeitrag

Das IDB-Konto für den Geldtransit muss dabei manuell ausgewählt werden, es kann nicht von regulären Geldkonten unterschieden werden.

Im Ergebnis werden dann mindestens zwei Buchungen (wenn nur der Verwertungsbeitrag zu versteuern ist) oder vier Buchungen (wenn sowohl der Feststellungsbeitrag als auch der Verwertungsbeitrag zu versteuern sind) angelegt, nämlich eine eine Buchung für eine Ausgabe ohne Umsatzsteuer und je eine Buchung für die Einnahme mit Umsatzsteuer.

Zusätzliche Buchungen mit/ ohne Umsatzsteuer

Forderungseinzug

Bei dem analogen Sachverhalt für den Forderungseinzug gibt es ebenfalls einen Assistenten, der die Verbuchung der Kostenbeiträge mit Umsatzsteuer übernimmt. Dieser wird entweder vom System automatisiert bei der Buchung aktiviert oder kann über das Kontextmenü der rechten Maustaste nachträglich aktiviert werden.

Kontextmenue der rechten Maustaste

Forderungseinzug mit Umsatzsteuer auf den Kostenbeitrag

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