Buchungsvorbereitungen

5.1 Buchungen vorbereiten

So können Sie eine Buchung vorbereiten
Buchung vorbereiten Führen Sie dazu folgende Schritte durch:
  1. Schritt
Kontieren Sie Ihre Belege vor der Datenerfassung wie bei der herkömmlichen Buchführung.
  1. Schritt
Bringen Sie den Kontierungsstempel auf dem Beleg auf.
  1. Schritt
Fassen Sie die Belege in Buchungskreisen zusammen.

Tipp

In der EDV-Buchführung wird ausschließlich nach Buchungskreisen erfasst. Dazu werden die Kassenbelege, Bankbelege usw. zunächst nach dem Datum und innerhalb eines Datums nach Belegnummern sortiert. Mit dieser Vorgehensweise haben Sie die Möglichkeit Buchungen in verkürzter Form und besonders rationell zu erfassen.

5.2 Kontenrahmen auswählen

Tipp

Im folgenden Kapitel wird davon ausgegangen, dass Sie bereits einen Kanzlei- oder Verfahrenskontenrahmen angelegt haben.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel Kontenrahmen.

So können Sie einen Kontenrahmen auswählen
Kontenrahmen auswählen

Bevor Sie in Winsolvenz erstmalig in einem Verfahren Buchungen erfassen, sollten Sie sich vergewissern, dass der für dieses Verfahren vorgesehene Kontenrahmen ausgewählt wurde.

Um einen Kontenrahmen auszuwählen führen Sie folgende Schritte durch:

  1. Schritt
Wählen Sie Verfahren > Akte aus der Hauptmenüleiste, um das Formular Verfahren/Akte zu öffnen.
  1. Schritt
Wählen Sie einen Kontenrahmen aus dem Menü am Feld Kto.-Rahmen. Klicken Sie dazu auf die Schaltfläche neben dem Feld.
  1. Schritt
Wählen Sie die Länge der Sachkontonummern (4 bis 8 Stellen) aus dem Menü am Feld Länge aus.

Tipp

Ein handelsüblicher Kontenrahmen besitzt normalerweise vier Stellen im Sachkontenbereich und fünf Stellen (Sachkonto + 1) im Personen­kontenbereich.

Jede Stelle erhöht den Eingabeaufwand Ihrer Belegbuchungen. Sie sollten daher prüfen, ob Sie diese zusätzliche Detaillierungstiefe durch eine Erweiterung des Kontenrahmens auch tatsächlich für Ihre Verfahren benötigen.

Achtung

Nachdem in einem Verfahren gebucht wurde, kann die Auswahl des Kontenrahmens nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Die Erweiterung der Anzahl der Stellen ist jederzeit möglich (auch in einem bereits gebuchten Verfahren), allerdings können diese Erweiterungen nicht mehr rückgängig gemacht werden.

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