5.1 Buchungen vorbereiten
| So können Sie eine Buchung vorbereiten | |
| Buchung vorbereiten | Führen Sie dazu folgende Schritte durch: |
|
Kontieren Sie Ihre Belege vor der Datenerfassung wie bei der herkömmlichen Buchführung. |
|
Bringen Sie den Kontierungsstempel auf dem Beleg auf. |
|
Fassen Sie die Belege in Buchungskreisen zusammen. |
|
Tipp In der EDV-Buchführung wird ausschließlich nach Buchungskreisen erfasst. Dazu werden die Kassenbelege, Bankbelege usw. zunächst nach dem Datum und innerhalb eines Datums nach Belegnummern sortiert. Mit dieser Vorgehensweise haben Sie die Möglichkeit Buchungen in verkürzter Form und besonders rationell zu erfassen. |
5.2 Kontenrahmen auswählen
|
Tipp Im folgenden Kapitel wird davon ausgegangen, dass Sie bereits einen Kanzlei- oder Verfahrenskontenrahmen angelegt haben. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel Kontenrahmen. |
| So können Sie einen Kontenrahmen auswählen | |
| Kontenrahmen auswählen |
Bevor Sie in Winsolvenz erstmalig in einem Verfahren Buchungen erfassen, sollten Sie sich vergewissern, dass der für dieses Verfahren vorgesehene Kontenrahmen ausgewählt wurde. Um einen Kontenrahmen auszuwählen führen Sie folgende Schritte durch: |
|
Wählen Sie Verfahren > Akte aus der Hauptmenüleiste, um das Formular Verfahren/Akte zu öffnen. |
|
Wählen Sie einen Kontenrahmen aus dem Menü am Feld Kto.-Rahmen. Klicken
Sie dazu auf die Schaltfläche neben dem
Feld.
|
|
Wählen Sie die Länge der Sachkontonummern (4 bis 8 Stellen) aus dem Menü am Feld Länge aus. |
|
Tipp Ein handelsüblicher Kontenrahmen besitzt normalerweise vier Stellen im Sachkontenbereich und fünf Stellen (Sachkonto + 1) im Personenkontenbereich. Jede Stelle erhöht den Eingabeaufwand Ihrer Belegbuchungen. Sie sollten daher prüfen, ob Sie diese zusätzliche Detaillierungstiefe durch eine Erweiterung des Kontenrahmens auch tatsächlich für Ihre Verfahren benötigen. |
|
Achtung Nachdem in einem Verfahren gebucht wurde, kann die Auswahl des Kontenrahmens nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die Erweiterung der Anzahl der Stellen ist jederzeit möglich (auch in einem bereits gebuchten Verfahren), allerdings können diese Erweiterungen nicht mehr rückgängig gemacht werden. |
Verknüpfung mit
neben dem
Feld.