Winmacs - Honorarbereich: Vergleichsmehrwert abrechnen

In einem Verfahren wurde ein überschießender Vergleichswert/Vergleichsmehrwert festgelegt. Diese Miterledigung von nicht rechtshängigen Ansprüchen in einem rechtshängigen Verfahren kommt am häufigsten in Familien- oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor, die Abrechnungskonstellation ist aber grundsätzlich in vielen Rechtsgebieten möglich. Soweit nicht rechtshängige Ansprüche mit erledigt werden, müssen spezielle Gebühren und ein Abgleich nach § 15 a RVG berechnet werden.

 

Es gibt zwei verschiedene Vorgehensweisen, die Gebühren im Honorarbereich von Winmacs einzugeben:

  1. automatischer Abgleich durch das Programm
  2. manuelle Erfassung der Honorarrechnung

Hinweise: 

  • Die Verwendung des automatischen Abgleichs sorgt üblicherweise für eine schnellere Erstellung der Rechnung.
  • Der automatische Abgleich kann sowohl mit erstinstanzlichen Gebühren (z.B. Gebühren Nr. 3100 VV RVG ff.), als auch mit höheren Instanzen (z.B. Gebühren Nr. 3200 VV RVG ff.) erstellt werden.
  • Dieser Artikel kann nicht alle Varianten der Abrechnungsmöglichkeiten eines Vergleichs behandeln, es wird die standardmäßige Anwendung des Vergleichsmehrwerts erläutert ohne auf spezielle Anrechnungsvarianten oder Entscheidungen einzelner Gerichte einzugehen.

 

Beispielfall: Es wird gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor dem Arbeitsgericht geklagt, Streitwert € 5.000,00. In der mündlichen Verhandlung wird ein Vergleich geschlossen, in dem auch Regelungen bezüglich ausstehendem Lohn getroffen werden. Der Streitwert wird im Vergleich für das Verfahren auf € 5.000,00 festgelegt, für den Vergleich auf € 7.500,00

 

Automatischer Abgleich

Beim automatischen Abgleich werden lediglich folgende Gebühren eingetragen:

 - Verfahrensgebühr (aus dem rechtshängigen Streitwert)

 - Terminsgebühr (aus dem Wert des Gesamtvergleiches)

 - außergerichtliche Vergleichsgebühr Nr. 1000 VV RVG (aus dem Wert des Gesamtvergleiches)

 

Sobald man die Eingabe der Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG bestätigt, wird von Winmacs die Frage gestellt, ob die Vergleichsmehrwertautomatik angewendet werden soll. Diese Frage wird mit "Ja" beantwortet.

Das Programm ergänzt automatisch die fehlenden Abrechnungspositionen und passt den Wert der einzelnen Gebühren auf die Streitwerte an: 

Die Rechnung kann durch Eingabe ggf. weiteren Gebühren/Auslagen ergänzt oder mit dem Einfügen von Endpositionen abgeschlossen werden.

 

 

 

Manuelle Erfassung

Die Gebühren werden sodann über das Feld "Neu hinzufügen" bzw. über den Gebührenkatalog erfasst. Für die Gebühren, die den überschießenden Vergleichswert betreffen - muss entsprechend im Feld "Wert" der überschießende Vergleichswert eingetragen werden. 

Speichert man die Änderung des Streitwerts bei der Gebühr Nr. 3101 ab, wird automatisch der Abgleich auf die Gebühr vorgenommen.

Als nächste Gebühr wird die Terminsgebühr aus dem Gesamtvergleichswert angelegt.

Sodann können die Einigungsgebühren Nr. 1003 und 1000 VV RVG erfasst werden.

Die Rechnung kann durch Eingabe ggf. weiteren Gebühren/Auslagen ergänzt oder mit dem Einfügen von Endpositionen abgeschlossen werden.

 

Hinweise für die manuelle Rechnungserstellung:

Ist der Haken für die Vergleichsmehrwertautomatik "Automatik beim Hinzufügen anwenden" gesetzt und der überschießende Streitwert höher als der Streitwert für das rechtshängige Verfahren, muss zwingend bei der Frage, ob Vergleichsmehrwertautomatik angewendet werden soll, auf nein geklickt werden, da alle über die Vergleichsmehrwertautomatik anzulegenden Gebühren bereits in der Rechnung enthalten sind.

 

Ist der Haken "Automatik beim Hinzufügen anwenden" nicht gesetzt, muss auch die Zeile des Abgleichs manuell über den Button "Neu" angelegt werden. Die Höhe des Abgleichs ist selbstständig zu berechnen und zu erfassen.

Da in das Feld "Gebühr" eine negative Zahl eingetragen werden muss, empfehlen wir erst den Eintrag der Ziffern, dann auf der Tastatur das Minuszeichen anzuwählen. 

 

 

 

 

 

 

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