Advoware Legal Twin Chat (Aktenchat)

Überblick

Der Aktenchat ermöglicht die Interaktion mit der KI im Kontext einer konkreten Akte.

  • aktenbezogener KI-Chat auf Basis der Analyse
  • mehrere parallele Chats möglich
  • Anzeige des Gesprächsverlaufs
  • mehrere parallel geführte Chats
  • automatische Speicherung aller Chats

Der Aktenchat steht nur zur Verfügung, wenn die Akte zuvor durch Legal Twin analysiert wurde.

  • ohne Analyse → Chat deaktiviert
  • mit Analyse → vollständige Nutzung möglich

Integration

Der Aktenchat ist als eigene Schaltfläche in die Aufgabenleiste integriert.

Rechtsprechungsrecherche im Chat

  • unabhängig vom Analysezustand verfügbar
  • mehrere parallele Recherchen möglich
  • Speicherung pro Akte

Synchronisation

  • Legal Twin arbeitet immer im Kontext der aktuell geöffneten Akte
  • beim Wechsel der Akte in Advoware erfolgt automatisch eine Aktualisierung der Inhalte des Aktenchats

Ein Wechsel der Akte in Legal Twin über "Öffnen" führt nicht zu einem Wechsel der aktiven Akte in Advoware.


Voraussetzungen für die Nutzung

  • Advoware 6.9.1 oder höher
  • Voraussetzungen unter Advoware Legal Twin
  • zur Nutzung des Aktenchats muss die Akte analysiert sein (Rechtsprechungsrecherche sind auch ohne vorherige Analyse möglich)

Bedienung im Alltag

Typischer Workflow:

  • Akte in Advoware öffnen
  • Legal Twin Case Knowledge starten
  • Zusammenfassung prüfen
  • Beteiligte und Dokumente sichten
  • Beteiligte vor Übernahme in Advoware prüfen
  • Aktenchat zur weiteren Analyse nutzen

Arbeiten mit dem Aktenchat:

  • Fragen gezielt formulieren
  • Antworten als Arbeitsgrundlage verwenden
  • mehrere Chats für unterschiedliche Themen verwenden

Rechtliche Hinweise

Legal Twin verarbeitet Inhalte der jeweiligen Akte zur Analyse und Unterstützung der Bearbeitung.

Die KI liefert Unterstützung, ersetzt jedoch keine fachliche Prüfung.

KI-generierte Inhalte können fehlerhaft oder unvollständig sein und müssen geprüft werden.

  • keine rechtlich verbindlichen Aussagen
  • Verantwortung verbleibt beim Anwender

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