Ausbuchen von uneinbringlichen Honoraren

Hin und wieder kommt es vor, dass man dem Mandanten Rechnungen stellt, diese dann anders abgerechnet oder nicht bezahlt werden.

 

Buchungen von uneinbringlichen Honoraren sollten nicht über die Finanzbuchhaltung gebucht werden, da sonst steuerrechtliche Buchungen vorgenommen werden, dies es eigentlich nicht gibt. Daher geben Sie die betreffende Buchung über die Mandantenbuchhaltung ein. Sie erhalten den Hinweis, dass Buchungen, die in der Mandantenbuchhaltung eingegeben werden, nicht die Finanzbuchhaltung betreffen.

 

Und so wird gebucht:

Gehen Sie in die Aktenverwaltung - Mandantenbuchhaltung und dort auf den Punkt „Konten bearbeiten“. Es öffnet sich das Aktenkonto. Im Konto „Vergütung“ machen Sie einen Rechtsklick und wählen den Punkt „Gutschrift buchen“ aus. Achten Sie darauf, dass hier ein positiver Betrag eingegeben wird.

Geben Sie die Daten ein.

 

 

Gehen Sie auf „Speichern“.

 

Damit die Rechnung auch aus der offenen Postenliste verschwindet, müssen Sie den Status der Rechnung abändern. Dazu gehen Sie per Rechtsklick auf die Rechnungssollstellung in der Mandantenbuchhaltung und wählen „Rechnung“. 

 

Sie können nun den Status auf „ausgebucht“ setzen.

 

 

Hinweis:

Wir können vorstehend nur erläutern, wie die Vorgänge in Advoware erfasst werden können.

 

Die vorstehenden Ausführungen ersetzen in keiner Art und Weise die Notwendigkeit, dass Sie alle steuerrechtlichen Fragen mit Ihrer Steuerberaterin / Ihrem Steuerberater abklären müssen. Die endgültige steuerliche Behandlung ist immer abhängig von den persönlichen Verhältnissen des/der Steuerpflichtigen.

 

Bei weiteren Rückfragen können Sie sich aber auch gerne mit dem Advoware Anwendersupport unter der Telefonnummer 02573 93 93 170 in Verbindung setzen. Weitere Hilfestellungen zu diesem Thema finden Sie auch im Handbuch https://support.stp.one/hc/de/sections/23792479122717-Handbuch, in der Onlinehilfe sowie in unserer Kanzleiakademie. https://academy.stp.one/learn