Eine Frist ist erst dann gut aufgehoben, wenn sie rechtzeitig wieder auf dem Tisch liegt. Amberlo zeigt Ihnen Ihre Fristen an mehreren Stellen: im Modul Fristen mit allen Fristen, die Sie sehen dürfen, im Dashboard-Widget Fristen mit dem, was heute ansteht, direkt in der Akte und beim Kontakt, der eine Frist gesetzt hat.
Amberlo verschickt keine Erinnerungen per E-Mail oder Benachrichtigung zu Fristen. Werfen Sie deshalb regelmäßig einen Blick in das Widget oder die Fristenliste. Wie Sie eine Frist anlegen, lesen Sie im Artikel Wie lege ich eine Frist an?
Das Modul Fristen
Sie öffnen das Modul über das Sanduhr-Symbol Fristen in der oberen Menüleiste. Die Liste zeigt Ihre Fristen über alle Akten hinweg.
- Filterspalte (1) – Über Suchen und die Filter grenzen Sie die Liste ein, zum Beispiel nach Status, Fristende, Notfrist, Fristgrund, Verantwortlicher Anwalt, Zugewiesen an oder Verknüpfte Akte. Unter Frist vorgegeben von filtern Sie nach dem Beteiligten, der im Feld Gesetzt durch steht. Im Filter Status heißen erledigte Fristen Abgeschlossen. Mit SPEICHERN sichern Sie eine Filterkombination, die Sie oft brauchen, mit LEEREN setzen Sie die Filter zurück. Gespeicherte Filter rufen Sie unter GESPEICHERTE FILTER wieder auf.
- Neue Frist (2) – Die runde Schaltfläche + öffnet das Dialogfenster Frist.
- Sortieren und Gruppieren (3) – Klicken Sie auf das orange Feld hinter „sortiert nach“, um zum Beispiel nach Fristende, Verantwortlicher Anwalt, Akte-Nr. oder Status zu sortieren. Das Symbol daneben kehrt die Reihenfolge um. Das Datum im Eintrag ist das Fristende oder die Vorfrist, nicht der Fristbeginn; im Bild, sortiert nach Fristbeginn, wirken die Daten deshalb ungeordnet. Wollen Sie die Einträge nach Fälligkeit ordnen, wählen Sie Fristende. Den Eintrag einer Vorfrist ordnet Amberlo dabei nach dem Fristende seiner Frist ein. Hinter „gruppiert nach“ fassen Sie die Liste nach denselben Merkmalen in Gruppen zusammen; Keine zeigt alle Einträge unter Alle.
- Einträge (4) – Jeder Eintrag zeigt das Datum, den Fristgrund, die Akte-Nr., den verantwortlichen Anwalt und rechts den Status. Hat die Frist eine Vorfrist, erscheint sie zweimal: einmal mit dem Datum der Vorfrist und dem Hinweis Vorfrist, einmal mit dem Fristende. Beide Einträge öffnen dieselbe Frist. Beim Eintrag einer Vorfrist steht Erledigt, sobald die Vorfrist oder die Frist selbst erledigt ist; sonst zeigt er den Status der Frist (Offen oder zu genehmigen). Der Eintrag des Fristendes zeigt immer den Status der Frist selbst.
- Zähler (5) – Oben rechts zählt Amberlo die Einträge der Liste, so wie sie gerade gefiltert ist, nach dem Status der Frist selbst: Offen und Erledigt. Eine Frist mit Vorfrist zählt deshalb zweimal. Eine erledigte Vorfrist zählt weiter unter Offen, solange die Frist offen ist; das gilt auch für die drei erledigten Vorfristen im Bild. Fristen mit dem Status zu genehmigen zählen in keinem der beiden Zähler.
Weitere Hinweise in der Liste:
- Ein rotes Datum bedeutet: Datum und Uhrzeit sind verstrichen, und die Frist selbst ist noch nicht erledigt. Eine Frist, die heute um 23:59 abläuft, wird erst danach rot. Auch eine erledigte Vorfrist bleibt rot, solange die Frist selbst noch nicht erledigt ist.
- Notfrist und Vorläufige Frist stehen als farbige Hinweise rechts im Eintrag, so wie Sie sie beim Anlegen gesetzt haben.
- Anhang zeigt, dass an der Frist ein Dokument hängt.
- Mit einem Klick auf die Akte-Nr. öffnen Sie die Akte. Ein Klick an einer anderen Stelle des Eintrags öffnet die Frist.
Das Widget Fristen im Dashboard
Im Dashboard sehen Sie im Widget Fristen, was heute zu tun ist.
- Über das + (1) legen Sie eine neue Frist an.
- Der Reiter HEUTE (2) zeigt Ihre Fristen und Vorfristen, die heute fällig oder bereits abgelaufen und noch nicht erledigt sind. Dazu zählen alle Fristen, bei denen Sie Verantwortlicher Anwalt sind oder unter Zugewiesene stehen. Eine Frist oder Vorfrist, die heute fällig ist und die Sie heute erledigen, bleibt bis zum Ende des Tages mit dem Status Erledigt stehen; eine bereits abgelaufene verschwindet nach dem Erledigen.
- Der Reiter ZU GENEHMIGEN zeigt Fristen, die auf eine Genehmigung warten und für die Ihre Kanzlei Sie namentlich als Genehmigende oder Genehmigenden eingetragen hat. Mehr dazu im Artikel Wie richte ich Fristen für meine Kanzlei ein?
- Ein Eintrag (3) zeigt Fristgrund, Akte-Nr., verantwortlichen Anwalt, Status sowie Datum und Uhrzeit. Vorfristen tragen den Hinweis Vorfrist. Ein Klick öffnet die Frist.
Steht nichts an, meldet das Widget Keinen Eintrag gefunden. Mehr zum Dashboard lesen Sie im Artikel Aufbau des Amberlo-Dashboards.
Fristen in der Akte und beim Kontakt
- In der Aktenliste zeigt eine rote Sanduhr mit Zahl, wie viele offene Einträge eine Akte hat: Fristen mit dem Status Offen oder zu genehmigen und ihre Vorfristen. Eine Frist mit Vorfrist zählt dabei doppelt, auch wenn die Vorfrist schon erledigt ist.
- In der Akte führt das Sanduhr-Symbol Fristen im Seitenmenü zum Reiter Fristen. Dort sehen Sie alle Fristen dieser Akte, sortier- und gruppierbar wie im Modul. Über das + legen Sie eine Frist an, bei der die Akte bereits eingetragen ist. Die Zahl an der Sanduhr im Seitenmenü zählt die offenen Einträge wie in der Aktenliste.
- Auf der Übersichtsseite der Akte zeigt das Widget Fristen unter HEUTE die heute fälligen und die abgelaufenen Fristen dieser Akte sowie unter ZU GENEHMIGEN die wartenden Fristen dieser Akte, die Sie genehmigen dürfen.
- Wer eine Frist angelegt oder geändert hat, sehen Sie in der Akte unter Einstellungen (Zahnrad-Symbol im Seitenmenü) im Reiter HISTORIE. Dort führt Amberlo jede neue Frist als „Erstellte Aktivität“ und jede Änderung als „Aktualisierte Aktivität“, jeweils mit Name, Datum und Uhrzeit. Als Änderung erscheinen auch Schließen, Genehmigung abbrechen, GENEHMIGEN und WIEDERERÖFFNEN; welche Angabe sich geändert hat, zeigt der Eintrag nur bei manchen Feldern, etwa bei Zusätzliche Informationen (im Eintrag „Beschreibung“ mit altem und neuem Text). Bei Fristen steht im Eintrag der Name der Akte; ein Klick darauf öffnet die Frist.
- Beim Kontakt zeigt der Reiter Fristen die Fristen, bei denen dieser Kontakt unter Gesetzt durch eingetragen ist, zum Beispiel ein Gericht.
Im Kalender der Planung erscheinen Fristen nicht, auch nicht über den Filter Typ. Fristen tauchen außerdem nicht im Aktivitäts-Feed auf, und die Suche in der oberen Menüleiste findet sie nicht. Um eine bestimmte Frist zu finden, nutzen Sie im Modul Fristen das Feld Suchen oder die Filter.
Eine Frist bearbeiten und abschließen
Klicken Sie in der Liste, im Widget oder in der Akte auf eine Frist. Das Dialogfenster Frist öffnet sich mit allen Angaben.
- Das Feld Status (1) zeigt, ob die Frist Offen, zu genehmigen oder Erledigt ist.
- Vorfrist erledigen (2) – Haben Sie die Vorfrist bearbeitet, schalten Sie unter Status der Vorfrist den Schalter Erledigt ein und klicken auf SPEICHERN. Amberlo vermerkt darunter das Datum und wer die Vorfrist erledigt hat, im Bild „25/09/2026 durch Julia Sander“. Der Eintrag der Vorfrist zeigt danach Erledigt; der Status der Frist selbst ändert sich dabei nicht.
- Frist abschließen (3) – Klicken Sie auf SCHLIESSEN und dann auf Schließen. Die Frist erhält sofort und ohne Rückfrage den Status Erledigt, und das Dialogfenster schließt sich. Andere Änderungen im Dialogfenster speichert Schließen dabei nicht (siehe unten). Mit Genehmigung abbrechen setzen Sie eine offene Frist zurück auf zu genehmigen; eine gespeicherte Genehmigung entfällt dabei.
- Änderungen speichern (4) – Ändern Sie Angaben, etwa das Fristende, und klicken Sie auf SPEICHERN. Beim Speichern prüft Amberlo den Status der Frist neu (siehe „Gut zu wissen“ unten). Wollen Sie eine Frist nur ansehen, schließen Sie das Dialogfenster mit ABBRECHEN.
Weitere Schaltflächen erscheinen je nach Status. Auch sie wirken sofort, ohne Rückfrage, und schließen das Dialogfenster:
- Bei einer erledigten Frist finden Sie die Schaltfläche WIEDERERÖFFNEN. Damit wird die Frist wieder Offen.
- Bei einer Frist mit dem Status zu genehmigen sehen die namentlich eingetragenen Genehmigenden sowie Administratorinnen und Administratoren die Schaltfläche GENEHMIGEN. Genehmigen können Genehmigende die Fristen der Personen, die in ihrer Regel unter Frist anlegen stehen. GENEHMIGEN erscheint nur, solange im Dialogfenster nichts geändert ist. Klicken Sie zum Genehmigen deshalb auf GENEHMIGEN und nicht auf SPEICHERN. Wollen Sie die Frist nur ansehen, schließen Sie das Dialogfenster mit ABBRECHEN. Nach dem Genehmigen ist die Frist Offen; Amberlo speichert, wer sie wann genehmigt hat. Diese Angaben stehen auf dem Fristenblatt.
Schließen, Genehmigung abbrechen und WIEDERERÖFFNEN übernehmen keine Änderungen, die Sie im Dialogfenster vorgenommen haben; diese gehen ohne Rückfrage verloren. Wollen Sie vor dem Abschließen etwas vermerken, etwa unter Zusätzliche Informationen, klicken Sie zuerst auf SPEICHERN, öffnen die Frist erneut und schließen sie dann ab. Muss Ihre Kanzlei Ihre Fristen genehmigen, steht die Frist nach SPEICHERN allerdings wieder auf zu genehmigen (siehe „Gut zu wissen“ unten). SCHLIESSEN erscheint dann erst wieder, wenn die Frist erneut genehmigt ist.
Hat Ihre Kanzlei in den Einstellungen für Fristen das Häkchen verpflichtend gesetzt, öffnet Amberlo nach GENEHMIGEN und WIEDERERÖFFNEN das Druckfenster Ihres Browsers.
Ob Sie den Status ändern dürfen, legt Ihre Kanzlei in den Rollen fest. Wie Genehmigungen und Rechte eingerichtet werden, lesen Sie im Artikel Wie richte ich Fristen für meine Kanzlei ein?
Gut zu wissen
- Speichern Sie eine bestehende Frist, prüft Amberlo den Status neu: Muss Ihre Kanzlei Ihre Fristen genehmigen, steht die Frist danach auf zu genehmigen. Legen Sie nur den Schalter Erledigt bei der Vorfrist um, bleibt der Status der Frist unverändert. Wollen Sie eine Frist nur ansehen, schließen Sie das Dialogfenster mit ABBRECHEN.
- Einen Befehl zum Löschen von Fristen gibt es nicht. Eine Frist, die Sie nicht mehr brauchen, schließen Sie ab.
- Mit DRUCKEN erhalten Sie das Fristenblatt mit allen Angaben zur Frist, einschließlich Genehmigung.