RVG-Gebühren erfassen

Dieser Artikel zeigt Anwältinnen und Anwälten sowie Kanzleimitarbeitenden, wie Sie gesetzliche Gebühren nach dem RVG an einer Akte erfassen. Amberlo berechnet die Beträge aus den amtlichen Gebührentabellen, Sie müssen nicht von Hand rechnen. Dieser Artikel beschreibt die Bedienung von Amberlo und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Voraussetzungen

  • Die Akte ist angelegt.
  • Wer darf das? Alle, die die Akte bearbeiten dürfen, können RVG-Gebühren erfassen, ändern und löschen.
  • Ihr Tarif enthält RVG-Gebühren. Andernfalls sind die RVG-Aktionen ausgegraut – der Hinweis daran verweist auf Einstellungen > Abonnement –, und der PKH-Beleg steht nicht zur Verfügung.

Schritt für Schritt

  1. Öffnen Sie die Akte und klicken Sie im Seitenmenü der Akte auf Aktenkonto.
  2. Klicken Sie auf RVG-Gebühren erfassen. Der gleichnamige Dialog öffnet sich.
  3. Angelegenheit: Gebühren erfassen Sie immer für eine Angelegenheit der Akte, zum Beispiel die außergerichtliche Tätigkeit oder das Klageverfahren. Eine Akte kann mehrere Angelegenheiten haben. Wählen Sie zuerst eine bestehende Angelegenheit aus oder legen Sie über Neue Angelegenheit (letzter Eintrag der Auswahlliste) eine neue an. Hat die Akte genau eine Angelegenheit, ist sie bereits ausgewählt; hat sie noch keine, öffnet sich der Dialog Neue Angelegenheit direkt. Im Dialog tragen Sie Gegenstandswert – den Wert, nach dem sich eine Wertgebühr richtet – und Name ein und wählen, falls vorhanden, die Vorangehende Angelegenheit; dann klicken Sie auf Angelegenheit speichern. Zur ausgewählten Angelegenheit zeigt Amberlo den Gegenstandswert, die angewendete Fassung der Gebührentabelle („Gerechnet nach …“) und die dort bereits erfassten Gebühren. Gebührenvorlagen und Positionen stehen erst zur Verfügung, wenn eine Angelegenheit gewählt ist.
  4. Optional: Nutzen Sie Schnellstart über Gebührenvorlagen. Ein Klick auf eine Vorlage übernimmt typische Gebühren in die Liste Positionen; ein zweiter Klick nimmt die Vorlage wieder heraus:
    • Zivil außergerichtlich (Nr. 2300 VV RVG)
    • Klage 1. Instanz (Nr. 3100 und 3104 VV RVG)
    • Arbeitsrecht 1. Instanz (Nr. 3100 und 3104 VV RVG)
    • Strafrecht Amtsgericht (Nr. 4100, 4106 und 4108 VV RVG)
    Alle Positionen landen in der gewählten Angelegenheit.
  5. Einzelne Gebühren fügen Sie im Bereich Einzelne Gebühr hinzufügen hinzu:
    • Wählen Sie den Gebührentatbestand (VV).
    • Prüfen Sie Gegenstandswert und Satz. Der Satz ist der Gebührensatz, mit dem Amberlo die Tabellengebühr multipliziert, zum Beispiel 1,3. Bei Gebühren mit festem Satz ist er vorgegeben. Hat der Tatbestand einen Satzrahmen, zeigt Amberlo ihn an; ein Satz außerhalb lässt sich nicht speichern. Festgebühren trägt Amberlo in der gesetzlichen Höhe ein. Bei Betragsrahmengebühren, zum Beispiel in Straf- und Sozialsachen, tragen Sie den Nettobetrag innerhalb des angezeigten Rahmens ein.
    • Liegt der Satz über der Schwelle, zum Beispiel über 1,3 bei der Geschäftsgebühr (Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG), verlangt Amberlo eine Begründung.
    • Klicken Sie auf Gebühr hinzufügen. Die Gebühr landet in der gewählten Angelegenheit.
  6. Prüfen Sie die Positionen. Über das Stiftsymbol einer Position korrigieren Sie Gegenstandswert, Satz oder Betrag und ergänzen eine Begründung.
  7. Wählen Sie unter Abrechnungskontext, ob Sie die Vergütung gegenüber dem Mandanten oder nach PKH (Prozesskostenhilfe) abrechnen. Der Abrechnungskontext lässt sich nach dem Erfassen nicht mehr ändern. Im Abrechnungskontext PKH (Prozesskostenhilfe) berechnet Amberlo Wertgebühren nach der Tabelle des § 49 RVG. Einen eigenen Abrechnungskontext oder Beleg für die Abrechnung der Beratungshilfe mit der Staatskasse gibt es derzeit nicht.
  8. Prüfen Sie die Summe und klicken Sie auf Alle übernehmen. Die Gebühren erscheinen im Aktenkonto unter der gewählten Angelegenheit.

Weitere Gebühren für eine bestehende Angelegenheit erfassen Sie über RVG-Gebühren erfassen und wählen dort die bestehende Angelegenheit (im Rechnungsentwurf: Gebühr in dieser Angelegenheit erfassen).

Welche Gebührentatbestände stehen zur Auswahl?

Unter Gebührentatbestand (VV) suchen Sie nach der VV-Nummer oder öffnen die Liste, gegliedert nach den Teilen des Vergütungsverzeichnisses. Nicht erfassen lassen sich unter anderem die Erhöhungsgebühr (Nr. 1008 VV RVG), die Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG) und die Beratungshilfegebühren außer Nr. 2503 VV RVG.

Auslagenpauschale und Umsatzsteuer

  • Jede Gebührenvorlage bringt die Auslagenpauschale für Post und Telekommunikation (Nr. 7002 VV RVG) einmal je Art der Angelegenheit (außergerichtlich, gerichtlich …) mit, zu der ihre Gebühren gehören; Sie können den Betrag anpassen oder die Zeile entfernen. Die Pauschale ist als automatisch gekennzeichnet. Amberlo berechnet sie mit 20 % der Gebühren, höchstens 20 Euro. Einzeln hinzugefügte Gebühren lösen keine Pauschale aus. Haben Sie Gebühren einzeln hinzugefügt, erfassen Sie die Pauschale als Auslage Nr. 7002 VV RVG in derselben Angelegenheit; Amberlo berechnet sie dort aus den Gebühren dieser Angelegenheit.
  • Die Umsatzsteuer geben Sie bei der Gebühr nicht ein. Der Dialog zeigt nur einen geschätzten Bruttobetrag. Die Umsatzsteuer berechnet Amberlo auf der Rechnung.

Welche Tabellenfassung gilt?

Amberlo wählt die Fassung der Gebührentabelle nach dem Feld Datum der Beauftragung in den Aktendaten (vorbelegt mit dem Anlagedatum der Akte), nicht nach dem Rechnungsdatum. Hinterlegt sind die Fassungen ab 1. Januar 2021 und ab 1. Juni 2025. Gilt für eine spätere Angelegenheit eine neuere Tabelle, nutzen Sie Fassung übersteuern. Liegt die Beauftragung vor 2021, meldet Amberlo „Die anzuwendende Tabellenfassung ist nicht verfügbar“. Tragen Sie den Betrag dann manuell ein.

Anrechnung

Bei einer Anrechnung wird eine Gebühr ganz oder teilweise auf eine spätere Gebühr angerechnet. Amberlo schlägt eine Anrechnung automatisch vor, wenn die anzurechnende Gebühr in einer vorangehenden, verketteten Angelegenheit steht oder in derselben Angelegenheit, dort aber zu einer anderen Art der Angelegenheit gehört – etwa die außergerichtliche Geschäftsgebühr und die gerichtliche Verfahrensgebühr. Die Verkettung legen Sie beim Anlegen oder Bearbeiten der späteren Angelegenheit im Feld Vorangehende Angelegenheit fest. Automatisch angerechnet werden zum Beispiel:

  • die Geschäftsgebühr (Nr. 2300, 2301 VV RVG) auf die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG),
  • die Beratungsgebühr (§ 34 RVG) auf eine folgende Geschäfts- oder Verfahrensgebühr,
  • die Verfahrensgebühr im Mahnverfahren (Nr. 3305 VV RVG) auf die Verfahrensgebühr im streitigen Verfahren.

Die Anrechnung der Geschäftsgebühr Beratungshilfe auf die Gebühren eines nachfolgenden Verfahrens (Anm. Abs. 2 zu Nr. 2503 VV RVG) berechnet Amberlo nicht, und Sie können sie auch nicht als Anrechnungszeile erfassen. Berücksichtigen Sie sie selbst, bevor Sie die Gebühren des nachfolgenden Verfahrens abrechnen.

Bei einer Anrechnung bleiben beide Gebühren in voller Höhe bestehen. Die Anrechnung erscheint als eigene Abzugszeile Anrechnung von … unter der Gebühr, auf die angerechnet wird. Dort sehen und steuern Sie:

  • Anteil identischer Gegenstand, wenn sich die Gegenstände nur teilweise decken,
  • Anrechnung übersteuern, um den Betrag selbst festzulegen,
  • Anrechnung entfernen und Automatische Anrechnung verwenden,
  • Anrechnung manuell eingeben, wenn zwei Anrechnungen auf dieselbe Gebühr treffen und Amberlo deshalb keinen Betrag berechnet.

Im Aktenkonto steht die Anrechnung als eigene Zeile Anrechnung mit der Rechtsgrundlage und dem Hinweis „automatisch angewendet“. Über „aus …“ springen Sie zur Angelegenheit der angerechneten Gebühr; stammt sie aus derselben Angelegenheit, nennt die Zeile die angerechnete Gebühr.

Mehrvergleich (Nr. 3101 VV RVG)

Bei der Verfahrensgebühr Nr. 3101 VV RVG wählen Sie die Variante: Nr. 1 — vorzeitige Beendigung oder Nr. 2 — Mehrvergleich. Bei Nr. 2 — Mehrvergleich tragen Sie zusätzlich den Mehrwert ein, also den Wert der Ansprüche, die der Vergleich über den Gegenstand des Verfahrens hinaus mitregelt. Amberlo berechnet die Nr. 3101 dann aus dem Mehrwert und legt beim Speichern automatisch die Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG auf den Mehrwert an; diese Position ist als automatisch gekennzeichnet.

Übersteigen die auf die Wertteile gesondert berechneten Gebühren die Gebühr aus dem Gesamtbetrag der Wertteile, begrenzt Amberlo den Betrag nach § 15 Abs. 3 RVG. Die betroffene Position zeigt dann die Obergrenze, die Gebühr aus dem Gesamtbetrag und den abgezogenen Betrag. Abgezogen wird nur bei der Nr. 3101 auf den Mehrwert; eine Anrechnung passt sich automatisch an.

Häufige Fragen und Stolpersteine

Der Gegenstandswert ändert sich. Was muss ich tun?

Ändern Sie den Gegenstandswert im Aktenkonto über Angelegenheit bearbeiten. Erfasste Gebühren behalten ihren Wert. Im Rechnungsentwurf tragen sie den Hinweis Wert veraltet – klicken Sie auf An den aktuellen Gegenstandswert anpassen, um sie auf den neuen Wert zu bringen. Die vorangehende Angelegenheit und die Anrechnungskette bleiben unverändert. Weicht nur für eine einzelne Gebühr der Wert ab, ändern Sie ihn an der Position.

Der Gegenstandswert ändert sich nach der Rechnung. Was passiert?

Eine festgeschriebene Rechnung bleibt genau so, wie sie ausgestellt wurde. Amberlo zeigt den Hinweis „Gegenstandswert geändert — eine festgeschriebene RVG-Rechnung ist betroffen“ mit der Differenz und der Angabe, ob sie zugunsten des Mandanten oder der Kanzlei ausfällt. Die betroffene Position trägt den Hinweis Wert veraltet. Über Zur Berichtigung (Storno / Berichtigung) korrigieren Sie die Rechnung, siehe Rechnung stornieren. Nach dem Storno stehen die Gebühren wieder zur Abrechnung bereit, aber mit dem alten Wert: Klicken Sie im neuen Rechnungsentwurf auf An den aktuellen Gegenstandswert anpassen.

Warum kann ich eine Gebühr nicht mehr ändern oder löschen?

  • Die Gebühr steht auf einem Rechnungsentwurf. Amberlo meldet „Diese Gebühr steht auf einer Rechnung — entfernen Sie sie dort, um sie zu ändern.“ Nehmen Sie die Gebühr aus dem Entwurf heraus; danach können Sie sie wieder ändern.
  • Die Gebühr ist abgerechnet. Nach der Festschreibung zeigt die Gebühr statt der Bearbeitungssymbole abgerechnet mit der Rechnungsnummer. Korrigiert wird über eine Stornorechnung, siehe Rechnung stornieren.
  • Die Gebühr wurde bereits auf eine abgerechnete Gebühr angerechnet. Dann lässt sie sich nicht löschen.

Die Verkettung ändern Sie über Angelegenheit bearbeiten im Feld Vorangehende Angelegenheit. Das ist gesperrt, solange eine Gebühr der Kette auf einem Rechnungsentwurf steht oder eine von Hand festgelegte Anrechnung trägt, und sobald eine Gebühr der Kette abgerechnet ist.

Kann ich eine gelöschte Gebühr wiederherstellen?

Nein. Eine gelöschte RVG-Gebühr wird aus dem Aktenkonto entfernt und landet nicht im Papierkorb. Erfassen Sie sie bei Bedarf neu.

Amberlo zeigt keine Anrechnung, obwohl eine anzurechnende Gebühr vorhanden ist.

Zwischen zwei Angelegenheiten berechnet Amberlo Anrechnungen nur, wenn diese verkettet sind. Verketten Sie die Angelegenheiten über Vorangehende Angelegenheit. Die Verkettung lässt sich nicht ändern, solange eine Gebühr der Kette auf einem Rechnungsentwurf steht oder eine von Hand festgelegte Anrechnung trägt, und nicht mehr, sobald eine Gebühr der Kette abgerechnet ist.

Mein Gebührentatbestand fehlt in der Auswahl.

Nicht jeder Tatbestand des Vergütungsverzeichnisses ist erfassbar. Fehlt Ihrer, ist er derzeit nicht als RVG-Gebühr möglich.

Kann ich eine Angelegenheit löschen?

Das ist derzeit nicht möglich. Name und Gegenstandswert ändern Sie über Angelegenheit bearbeiten.

Wie kommen die Gebühren auf die Rechnung?

Erfasste Gebühren stehen im Aktenkonto als abrechenbare RVG-Gebühren. Beim Erstellen der Rechnung wählen Sie sie einzeln aus. Die Auslagenpauschale steht dort in der Gruppe Steuerbare Auslagen und ist automatisch ausgewählt, solange mindestens eine Gebühr derselben Art der Angelegenheit ausgewählt ist. Auf der Rechnung erscheinen die Gebühren nach Angelegenheit gruppiert. Details unter Rechnung erstellen und versenden.

Warum ist eine RVG-Gebühr ausgegraut?

Sie wurde im Kontext PKH erfasst und gehört auf einen PKH-Beleg. Im Rechnungsentwurf trägt sie das Kennzeichen PKH und den Hinweis „Diese Gebühr kann auf diesem Belegtyp nicht abgerechnet werden“. Der Kontext ist nach dem Erfassen fest; löschen Sie die Gebühr und erfassen Sie sie im richtigen Kontext neu.

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