Die Idee des Grundbuchmoduls ist es, dass beliebig viele Grundbücher zu einer Akte abgespeichert werden können. Neben dem Auslesen der Daten in ein Worddokument oder in die Veräußerungsanzeige des Finanzamtes sollen diese Daten auch für das Vollzugsmodul abrufbar sein, das dann über entsprechende logische Abfragen automatisch einzelne Tätigkeiten in einem Vorgang hinzufügt oder entsprechend mit den dort hinterlegten Inhalten füllt.
Vor der Erstellung eines Grundbuches sollte also die entsprechende Akte mit den Beteiligten angelegt sein. Die für das Grundbuchmodul benötigten Beteiligten sind:
• Grundbuchamt (Amtsgericht)
• Finanzamt
• Eigentümer (Verkäufer)
• Erwerber (Käufer)
• Gemeinde (für das Grundstück = Gemeindebezirk im Sinne von § 1 Abs. 1 GBV)
• eventuell Gläubiger (für Abteilung III)
• eventuell Genehmigender (für Rechtsvorgang)
• eventuell Verwalter (wenn die Grundbuchart aus dem WEG stammt)
• eventuell Eigentümer des Erbbaurechtsgrundbuches
Dies erleichtert das Anlegen des Grundbuches enorm, ansonsten werden Sie im Laufe des Anlegens auch auf das Fehlen von Beteiligten hingewiesen und können dies nachholen.
Sie können gemäß den Vorgaben maximal 12 Veräußerer, 7 Erwerber und 12 Grundstücke für die Veräußerungsanzeige anlegen.