Der Geschäftswert für die Vollzugsgebühr bestimmt sich aus der Summe der Werte aller Beurkundungsgegenstände des Beurkundungsverfahrens.
Der Gebührensatz bestimmt sich abhängig vom zugrunde liegenden Beurkundungsverfahren, entweder nach Nr. 22110 (Gebührensatz 0,5) oder 22111 (Gebührensatz 0,3, bei einem Beurkundungsgebührensatz von weniger als 2,0). Bei diesen KV-Nummern spielt die Anzahl der ausgeführten Tätigkeiten keine Rolle. Die Gebühr für Tätigkeiten, die nur nach 22110 oder 22111 abgerechnet werden, berechnet sich "ganz normal" anhand des Gebührensatzes nach 22110 oder 22111 und zugrundeliegendem Geschäftswert.
Die Vollzugsgebühr KV-Nr. 22110 kann nun auch betragsmäßig prozentual aufgeteilt werden (bisher nur prozentual vom Geschäftswert).
Im Kostenverzeichnis gibt es noch zwei weitere Nummern für die Vollzugsgebühren:
• Nr. 22112: Begrenzung auf 50 EUR für einfache Tätigkeiten pro Vollzugstätigkeit
• Nr. 22113: Begrenzung auf 250 EUR für Erstellung von Gesellschafterlisten
Diese Nummern sind nicht in der Auswahlliste vorhanden, sondern können direkt über die Eingabe von einer der Nummern 22110 und 22111 mit angegeben werden. Bei Auswahl dieser Nummern öffnet sich ein Dialog, in der optional die Anzahl der Tätigkeiten nach 22112 oder 22113 eingegeben werden können. Möchten Sie keine dieser Nummern, sondern nur die ausgewählte Nummer 22110 bzw. 22111 erfassen, können Sie das Fenster über Übernehmen sofort wieder schließen.
Wenn Sie die Anzahl der Tätigkeiten nach Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 - 3 für die Nummern 22112 bzw. 22113 angeben (mehrfaches Vorkommen und Kombinationen möglich), erfolgt automatisch eine Berechnung der Gebühr durch Multiplikation der angegeben Anzahl mit dem Faktor 50 (22112) bzw. 250 (22113) oder einer Kombination dieser Tätigkeiten.
Ändert sich der Geschäftswert von Beurkundungsgegenständen, werden diese gelöscht oder kommen Beurkundungsgebühren hinzu, wird der Geschäftswert für die Vollzugsgebühr automatisch aktualisiert und die Gebühr neu berechnet.
Haben Sie eine der Nummern 22112/22113 angegeben, dann setzt sich der Gebührentatbestand aus mehreren Nummern des Kostenverzeichnisses zusammen. Diese werden automatisch kommagetrennt von Advoware im Rechnungsdokument zitiert.
Beispiel:
22111, 22112, 22113 (Vollzugsgebühr)
Die Gebühr für Tätigkeiten nach 22112 und 22113 wird jeweils wie folgt bestimmt:
• Berechnung der Gebühr anhand Satz nach 22110 oder 22111 und zugrunde liegendem Geschäftswert
• Berechnung der Maximalgebühr als Vielfaches von 50 und/oder 250 EUR entsprechend Anzahl Tätigkeiten
• Die Vollzugsgebühr ist der niedrigere Wert aus 1 und 2.
Pro Verfahren ist nur maximal eine Vollzugsgebühr zulässig. Wenn Sie eine zweite Gebühr eingeben, erscheint ein Warnhinweis.
Beachten Sie auch die Ausführungen unter Aufteilung einer Vollzugsgebühr zwischen Verkäufer und Käufer im nächsten Kapitel unter den FAQs.