Finanzbuchhaltung

Die Buchhaltung in Advoware basiert auf der Einnahmenüberschussrechnung (§4 Abs. 3 EstG), das heißt, dass alle steuerrelevanten Daten für die Gewinnermittlung dem Zufluss- und Abflussprinzip zu Grunde liegen. Somit ist der Zeitpunkt des tatsächlichen Zahlungsflusses relevant. Es werden nur die Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt. Der Gewinn ermittelt sich aus der Differenz von Einnahmen und Ausgaben.

Falls Sie bilanzieren (Sollversteuerung) rufen Sie uns bitte an, Advoware wird dann umgestellt, so dass Sie weiter mit Advoware buchen können.

Advoware bietet Ihnen ein Einfaches und schnell erlernbares Buchungskonzept, mit dem in einer Buchung folgende Konten und Tools einbezogen werden:

    Die Mandantenbuchhaltung mit den Konten Vergütung, durchlaufende Posten, Fremdgeld und Merkposten

    Honorarübersicht, Umsatzlisten, Aktenjournal, Mandantensalden (bei mehreren Akten eines Mandanten)

    Die Berücksichtigung des Forderungskontos

    Die Berücksichtigung der offenen Postenstelle (automatisiertes Mahnwesen)

    Auswertungen und Nachweise in der Finanzbuchhaltung

    verarbeitete Buchungssätze (Nachvollziehbarkeit der eingegebenen Buchungen 1:1)

    Anzeige der Konten mit Endsaldo und Zwischensaldo des angegebenen Zeitraums.

    Anpassung des Kontenrahmens an Ihre Kanzleiorganisation (auch nach Absprache mit Ihrem Steuerberater)

    Berücksichtigung des Aktenkontos (Mandantenbuchhaltung), der Konten der Finanzbuchhaltung, des Forderungskontos und der OP-Liste (automatisches Mahnverfahren) mit einer einzigen Buchung

    Verwaltung von Anlagen und Erstellen von automatischen Abschreibungen

    Verwendung von Buchungsperioden

Buchungsperioden sind eine reine Kontrollfunktion ohne weiteren Auswertungscharakter. Sie dienen zum strukturierten Arbeiten mit Jahresperioden (Halbjahren, Quartalen, Monaten). Wenn eine Firma jedes Quartal eine MwSt.-Abrechnung präsentieren soll, macht es z.B. Sinn, Quartalperioden zu eröffnen. Wenn die Firma eine MwSt.-Abrechnung gefertigt hat, kann man das Quartal schließen, und ein neues eröffnen. Mit dieser Methode kann man sicherstellen, dass man die Steuerabrechnungen immer genau beweisen kann. Nachdem man mit der jeweiligen Buchung in einer Buchungsperiode fertig ist, sollte sie blockiert werden, damit sie sicher nicht geändert wird.

    Verwendung von Buchungsvorschriften (automatische Buchung bei regelmäßig wiederkehrenden Buchungen wie z.B. Miete, Löhne, Leasing- und Darlehnsraten etc.)

    Verwendung des Reverse Charge Verfahrens – innergemeinschaftlicher Erwerb (Steuerabrechnung nach § 13b)

    Aufteilung der Honorare auf mehrere Sachbearbeiter

    Ermittlung der Honorare per Sachbearbeiter oder Referat (Umsatzlisten)

    Einsicht des Buchungsjournals mit Filtern für Zeitraum und Konten

    Erstellung der Summen - und Saldenliste, Journal und verarbeitete Buchungssätze

    Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuererklärung und Anlage EÜR mit Anlagenverzeichnis an Elster

    Betriebswirtschaftliche Auswertungen

    Schnittstelle zur DATEV

    automatischer Jahresabschluss zur Ermittlung der Anfangsbestände

    Export der Auswertungen nach Excel

Bevor Sie mit dem Buchungen beginnen müssen Sie einige Einstellungen in den Grundeinstellungen vornehmen: klicken Sie dazu auf folgenden Link:

Grundeinstellungen – Finanzbuchhaltung link