Wenn der Mahn- oder Vollstreckungsbescheid nicht zugestellt werden konnte, weil z. B. die Adresse falsch war, korrigieren Sie den alten Antrag und lassen ihn neu zustellen. Dadurch müssen Sie den Vorgang nicht noch einmal neu erfassen. Außerdem ist eine Neuzustellung günstiger, da nur die Zustellkosten, nicht aber Gerichts- oder ähnliche Kosten neu anfallen.
1. Vorarbeiten im Forderungsbereich der Akte
Korrigieren Sie die entsprechenden Angaben (z. B. Adresse). Erzeugen Sie auf dem Register "Forderung" der Akte ein neues "Dokument": Öffnen Sie dazu die bereits erfasste Forderung und rufen Sie die Registerkarte "Dokument" dort auf.
Wählen Sie dann als neuen Vorgang die "MB NEUZUSTELLUNG" bzw. "VB NEUZUSTELLUNG" aus und klicken Sie zum Abschluss auf den Button AuGeMa. Es öffnet sich das Fenster "AuGeMa – Auftrag VB Neuzustellung". Hier sind nun die richtigen Einstellungen zu treffen.
Manuelle Anlage von
Neuzustellung
Falls die Vorgänge "MB
Neuzustellung" oder "VB Neuzustellung" im
Forderungsbereich nicht zur Verfügung stehen, müssen diese zuerst
angelegt werden. Rufen Sie dazu das Hauptfenster-Menüband
"Einstellungen" > Gruppe "Kanzlei" > Button
Forderungsmaßnahmen und legen Sie den Vorgang jeweils über
den Button Neu an. Der Suchbegriff sollte "MB
NEUZUSTELLUNG" bzw. "VB NEUZUSTELLUNG" und unter
Grundform ist der Eintrag
"Neuzustellung MB" bzw. "Neuzustellung
VB" auszuwählen. Alle restlichen Felder können leer
bleiben.
2. Neuzustellung mit WM AuGeMa veranlassen
Begeben Sie sich ins Hauptfenster-Menüband "AuGeMa". In der Gruppe "Auftragsverwaltung" starten Sie dann eine erneute Datenübermittlung des Auftrags, indem Sie auf den Button MB Neu für Mahnbescheide bzw. den Button VB Neu für Vollstreckungsbescheide klicken.
Das Vorgehen in diesem Fenster ist das gleiche wie beim erstmaligen Antrag eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheids.
Verknüpfung mit