Massegläubiger werden in der Akte auf der Registerkarte "Masseglb." erfasst.
Der Button Unterakte öffnet die Unterakte des markierten Massegläubigers. Über das Drop-down-Menü rechts neben dem Button Unterakte gelangen Sie direkt auf die benötigte Unterebene der Unterakte.
Der Button Verteilung dient der Erstellung von Verteilungsverzeichnissen.
Der Button Automatik fügt vordefinierte Adressen in die Liste der Massegläubiger ein.
Hinweis: Dazu
müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
1. In den
Programm-Parametern (Registerkarte "Massegläubiger")
haben Sie programmweit die Regeln für das Einfügen der Massegläubiger
hinterlegt.
2. Für diese Wenn-Dann-Regeln müssen die Felder
Gericht, Verwalter
und Standort in den Stammdaten der
vorliegenden Akte ausgefüllt sein.
Der Button Übersicht öffnet eine Übersichtstabelle über die einzelnen Masseansprüche.
Die Massegläubiger-Übersicht
Der Button Druck öffnet den Druck-Dialog.
Der Button Unterakte öffnet zu dem in der Liste markierten Anspruch die Unterakte des Beteiligten.
Der Button Export exportiert die Liste als txt.-Datei.
Bereich "Auswertungszeitraum"
Der Auswertungszeitraum kann unter Vorgabe eingestellt werden: "insgesamt" (gesamter Zeitraum, voreingestellt), "von-bis-Datum" (umfasst nur bestimmen Zeitraum), "bis Aufhebung", "ab Aufhebung", "vor Anordnung vorl. Verwaltung" (Zeitraum berechnet sich bis einschließlich Tag vor "Anordnung vorl. Verwaltung" ), "nach Anordnung vorl. Verw. bis Eröffnung" (Zeitraum bemisst sich ab einschließlich "Anordnung vorl. Verwaltung" bis zum Tag vor "Eröffnung") und "ab Insolvenzeröffnung" (Zeitraum bemisst sich ab einschließlich "Eröffnung").
Bereich "Anzeigefilter"
Es werden nur Ansprüche aus der ausgewählten Kategorie dargestellt, z. B. Masseschulden oder Verfahrenskosten.
Adress-Gruppen der Massegläubiger lassen sich im Drop-down-Menü auswählen.
Nur offene Verbindlichkeiten "aktiviert": Die bereits bezahlten Masseverbindlichkeiten werden ausgeblendet. So erhalten Sie eine Übersicht der noch ausstehenden Verbindlichkeiten.
Wenn Sie die Check-Box mit Rückstellungen "aktiviert" haben, werden Datensätze mit Rückstellungen eingeblendet.
Bereich "noch offen"
Aktivierung bzw. Deaktivierung der Check-Boxen ohne "ungeprüft" und negative OPs für die Anzeige in der Tabelle.
Es ist eine Gruppierung nach "Massegläubiger", "Kategorie" oder "Status" möglich.
Im Drop-down-Menü Spalten ein-/ ausblenden können Sie mit den Check-Boxen Spalten ein- bzw. ausblenden. In der Tabelle enthält die Spalte "Wertber. €" (Wertberichtigungen) die in der Buchhaltung eingebuchten oder in den Zahlungen zu einem Massegläubiger erfassten Wertberichtigungen. Eine als "unberechtigt" eingestufte Masseverbindlichkeit wird ebenfalls in voller Höhe als "ausgebucht" angezeigt.
Wenn die Check-Box Kleine Schriftart "aktiviert" ist, ermöglicht Insomacs einen kompakteren Ausdruck.
Wenn die Check-Box Überschrift erweitert "aktiviert" ist, wird die Überschrift auf dem Ausdruck größer und zentriert dargestellt.
Tipp: Legen Sie
für die Ansicht der Massegläubiger-Übersicht eine kanzleiweite Vorlage
(oder gleich mehrere) an. Lesen Sie dazu das Kapitel Auswertungen
verwalten.
Stellen Sie bitte hinterher die
Vorlage in dem Fenster ein, in dem sie zum Einsatz kommen soll – selbst
wenn Sie nur eine Vorlage erstellt haben. Das dafür notwendige Drop-down-Menü
finden Sie nach Erstellung der Vorlage links, direkt
über der Kopfzeile der Massegläubiger-Übersicht.
Die Unterakten von Massegläubigern (Masseverbindlichkeiten)
In der Unterakte eines Massegläubigers werden alle seine Angaben verwaltet, die nur für ihn in genau diesem einen Verfahren gültig sind.
Die Erfassung der Masseverbindlichkeiten erfolgt auf dem Register "Verbindlichkeiten".
Laufende Nr.: automatisch vergebene, laufende Nummer der Buchung
Mit dem Button neben dem Eingabefeld Personenkonto weisen Sie dem Massegläubiger eine Kreditorennummer zu, die vom Verfahrensstand abhängig ist.
Für Kreditoren gibt es die Nummernkreise 70000-79999 für "vor Eröffnung", 80000-89999 für "vorläufige Verwaltung" und 90000-99999 im Insolvenzverfahren. Diese bekommen Sie auf dem Register "Allgemein" angezeigt.
Hinweis: Diese Eingabemöglichkeit besteht nur für Nutzer von Insomacs PLUS.
Kategorie: Auswahl der Verbindlichkeitsart aus:
- "Massekosten § 54 InsO"
- "Masseschulden § 55 InsO"
- "Sonstige Masseschulden nach InsO"
- "Kosten des Insolvenzverfahrens"
- "Neumasseschulden"
- "Altmasseverbindlichkeiten"
- "Unterhaltsansprüche"
- "Sozialplanforderungen"
Rang: Die Ränge ergeben sich aus § 209 InsO. Zur Auswahl stehen:
- "1. § 209 Abs. 1 Nr. 1 InsO Verfahrenskosten"
- "2. § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO Neumassenverbindlichkeiten": automatisch eingestellt, wenn das Feld Anzeige Masseunzulängl. mit Datum auf der Akten-Registerkarte "Ereignisse" versehen worden ist.
- "3. § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO Altmassenverbindlichkeiten"
-
"4. § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO
Unterhaltsverbindlichkeiten"
Im Verteilungsverzeichnis der Massegläubiger kann dann nach Rangklassen verteilt werden.
Das Leist-Datum ist das Leistungsdatum. Beim Buchen (Button Buchen) von Masseverbindlichkeiten wird für die Soll-Versteuerung das Leistungsdatum als Belegdatum für übernommen.
Hinweis: Diese Eingabemöglichkeit besteht nur für Nutzer von Insomacs PLUS.
Hinweis: Der Button Buchen ist nur sichtbar, wenn auf der Akten-Registerkarte "Buchhaltung" > Bereich "Optionen" > Button Parameter > Registerkarte "Allgemein" > Bereich "Umsatzsteuer" die Soll-Versteuerung aktiviert worden ist.
Erfassen Sie im Feld FIBU-Wert € den Finanzbuchhaltungs-Wert.
Re.-Nr. ist die Rechnungsnummer.
Ins Feld Anmeldung gehört das Datum der Forderungsanmeldung.
Geben Sie bei Betrag € die Höhe der Forderung ein.
Rückstellung kann per Check-Box-Haken aktiviert werden. Für Rückstellungen erfolgt keine Verteilung über das Verteilungsverzeichnis.
Geben Sie die genaue Bezeichnung der Forderung ein.
Hinterlegen Sie die Konto-Nr. des Kontos,
über das diese Forderung gebucht wird: In der Massegläubiger-Unterakte
werden sowohl Masseverbindlichkeiten als auch Verfahrenskosten erfasst.
Deshalb gehören Gericht und Verwalter auch als Massegläubiger in diese
Unterakte.
Bei "echten" Massegläubigern müssen die
Masseverbindlichkeiten solchen Konten zugewiesen werden, deren
Bezeichnung mit MV beginnt (Konten 5300 - 5340).
Die
Verfahrenskosten als Forderungen des Gerichts und des Verwalters werden
über Konten gebucht, deren Bezeichnung mit VK beginnt (Konten
5200 - 5230).
Andere Konten als die vorstehend beschriebenen
dürfen für Masseverbindlichkeiten nicht verwendet werden. Diese
Konten entsprechen genau den Passiva-Positionen der Vermögensübersicht
(vgl. Verzeichnisse).
Sie reichen aus, müssen also nicht durch weitere Konten ergänzt
werden.
Das Datenbankfeld I‑Gegenkonto ist nur sichtbar, wenn im Akten-Fenster die Buchhaltungs-Parameter entsprechend eingestellt worden sind. In diesen ist die Check-Box I‑Gegenkonto im Forderungsbereich setzen (nur für SKR InsO) zu aktivieren. Wird nun hier ein I-Gegenkonto eingespeichert, wird dieses im Fenster "Zahlungen buchen" aus der ausgewählten Masseverbindlichkeit übernommen.
Stellen Sie bei Vorsteuer ein, ob und ggf. welche Steuer anfällt. Wenn ein Steuersatz ausgewählt wurde, wird der USt.- und Netto-Betrag ausgerechnet und angezeigt.
Die Check-Box tituliert wird "aktiviert", wenn bezüglich der Forderung ein Titel vorhanden ist.
Die Check-Box bei den Akten dient nur der Information, ob der Titel zu Gericht gereicht wurde. Diese Check-Box kann logischerweise nur aktiviert werden, wenn die Check-Box tituliert markiert ist.
Die Check-Box in Quote ist standardmäßig "aktiviert". Die Masseverbindlichkeit wird bei der Berechnung der Quote berücksichtigt.
Die Check-Box Auszahlung ist standardmäßig "aktiviert". Die Masseverbindlichkeit wird bei der Auszahlung berücksichtigt.
Das Feld Titel zur Bezeichnung des Titels ist ebenfalls nur dann aktiv, wenn tituliert markiert ist.
Bewerten Sie den Status der Forderung mit den Einstellmöglichkeiten "Ungeprüft", "Unberechtigt", "Berechtigt", "Bezahlt" und "Berechtigt i. H. v.". Im Verteilungsverzeichnis zu Massegläubigern wird der Status der Verbindlichkeiten berücksichtigt.
Das Feld Unberechtigt wg. ist nur aktiv, wenn Status auf "Unberechtigt" steht. Geben Sie einen Grund für das Bestreiten ein.
Im Feld Bemerkung kann eine Anmerkung gemacht werden.
Ins Feld Intern kommen weitere Informationen, die nicht veröffentlicht werden.
Falls zu der Forderung eine Akte in der Kanzleisoftware Winmacs existiert, kann diese bei MACS-Akte verlinkt werden.
Der Button Zahlungen zeigt die Zahlungen zu Masseverbindlichkeiten an. Eine Wertberichtigung wird erfasst. Der Betrag der Wertberichtigung wird analog zu Skonto in der Übersicht Masseverbindlichkeiten und im Verzeichnis §§ 151 – 153 (mit Check-Box § 153 zum Stichtag) ausgegeben.
Falls auf eine Forderung bereits verteilt wurde, darf diese nicht mehr gelöscht werden. Sonst gibt es ein fehlerhaftes Verteilungsverzeichnis. Aus diesem Grund kommt in dem beschriebenen Fall nach Betätigen des Buttons Entfernen die Meldung, dass die Forderung bereits verteilt wurde und nicht mehr gelöscht werden kann.
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