Diverse Gebührenkataloge stehen zur Verfügung unter Hauptfenster-Menüband "Einstellungen" > Gruppe "Rechtsgrundlagen" > Drop-down-Menü Button Gebührenkataloge:
- "Gebühren (alle Neuentwicklungen)": nur für berechtigte Benutzer
- "Gebührenkatalog RVG"
- "Gebührenkatalog RVG 2006"
- "Gebührenkatalog RVG 2013"
- "Gebührenkatalog BRAGO § 11"
- "Rahmengebühren BRAGO"
- "Gebühren KostO"
- "Gebühren GNotKG"
Das Fenster "Gebühren (alle Neuentwicklungen)"
Benutzer mit dem Winmacs-Recht "Sicherheit" > "Administrator" (in der Benutzer-Verwaltung von RAG User zu vergeben) dürfen die mit den Gebührenkatalogen für Anwaltsrechnungen (Neuentwicklung 2018/ 2021 ausgelieferten Bezeichnungen der Gebühren und Auslagen anpassen.
Benutzerrecht ermöglicht
GNotKG-Bezeichnungsanpassung
An einem
Notariatsarbeitsplatz können mit dem genannten Benutzerrecht auch die
Bezeichnungen des GNotKG angepasst werden.
Beim Erstellen neuer Rechnungen verwendet Winmacs für die Gebühren die Bezeichnungen, die hier in der Spalte "Bezeichnung (angepasst)" stehen.
Benutzen Sie ggf. das Drop-down-Menü Rechtsgrundlagen als Filter, um nur die Gebühren bestimmter RVG- bzw. GNotKG-Fassungen" anzuzeigen:
- "RVG (alle Fassungen)"
- "RVG (Fassung 2013)"
- "RVG (Fassung 2021)"
- "RVG (Fassung 2025)"
- "GNotKG (Fassung 2021)"
- "GNotKG (Fassung 2025)"
Klicken Sie auf den Button Bearbeiten, um eine neue Bezeichnung für die ausgewählte Gebühr festzulegen. Wenn die hierbei eingegebene Bezeichnung leer ist oder der Original-Bezeichnung entspricht, wird eine zuvor erfolgte Anpassung automatisch gelöscht.
Bitte beachten Sie, dass Gebühren aus dem Katalog nicht gelöscht werden können. Mit dem Button Entfernen ist es lediglich möglich, die vorgenommenen Anpassungen an den Bezeichnungen zu löschen. Sie können eine oder mehrere Einträge mittels Check-Boxen markieren, um die Anpassungen zu entfernen. Die Gebühren bleiben in der Liste.
Ältere Gebührenkataloge
Das sind die Gebührenkataloge, auf die Winmacs im klassischen Honorarfenster der Akte zurückgreift. Sie können einzelne Gebührentatbestände bei Bedarf ergänzen und ändern. Die Fenster, z. B. bei "Gebührenkatalog RVG", sehen so oder so ähnlich aus:
Geben Sie die Nummer des Verfahrensverzeichnisses, z. B. 2100, ein.
Im Feld basiert auf ist die Nummer des Verfahrensverzeichnisses einzutragen, auf der die Nummer in der Zeile davor basiert. Beispiel: Nr. 1003 VV verweist auf Nr. 1000 VV, so dass hier 1000 einzutragen ist.
Stellen Sie im Drop-down-Menü Art ein, ob es sich um eine Wert-, Rahmen- oder Festgebühr handelt.
Das Feld Bezeichnung ist für den Namen der Gebühr, z. B. Beratungsgebühr.
Die Eingabefelder in der Zeile darunter richten sich danach, was im Drop-down-Menü Art eingestellt ist:
Bestimmen Sie mit dem Satz wie oft die Gebühr berechnet wird.
Tragen Sie in die Felder min. Gebühr und max. Gebühr einen Minimal- bzw. Maximal-Wert für diesen Gebührentatbestand in Euro ein, soweit erforderlich.
Die Felder von ... bis ..., Mittel und Pflichtverteidigung stehen nur bei Art "Rahmengebühr" zur Verfügung.
In die Zeilen von und bis tragen Sie den Minimal- bzw. Maximal-Wert
für diesen Gebührentatbestand in Euro ein.
Mittel enthält den typischen Mittelwert, der
vorgeschlagen werden soll.
Unter
Pflichtverteidigung geben Sie den Wert für
eine Pflichtverteidigung ein.
Das Feld Festgebühr steht nur zur Verfügung, wenn als Art "Festgebühr" eingestellt worden ist.
Tragen Sie hier einen typischen Zehntelwert der Gebühr ein. Dieser Wert kann im Einzelfall beim Hinzufügen zu einer Rechnung nach oben oder unten korrigiert werden.
Wenn die Check-Box gerichtliche Gebühr "aktiviert" ist, handelt es sich um eine gerichtliche Gebühr.
Wenn die Check-Box erhöhungsfähig § 7 RVG "aktiviert" ist, darf die Gebühr ausnahmsweise bei mehreren Auftraggebern mehrmals berechnet werden.
Wenn die Check-Box keine Auslagen "aktiviert" ist, fallen für diese Gebühr keine Auslagen an.
Darunter werden Notizen und Beschreibungen zum Gebührentatbestand hinterlegt.
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