Um in einer Akte die Mahn- oder Zwangsvollstreckungsdaten per AuGeMa zu übermitteln, muss auf der Akten-Registerkarte "Gericht" > Unterregisterkarte "Mahnverfahren" als Verfahrensstand das "Mahnverfahren" eingestellt sein. Außerdem ist dort als Antraggericht MB ein Gericht einzutragen, das im AuGeMa-Modul hinterlegt ist (AuGeMa-Gericht einrichten).
Die Bearbeitung der Forderung findet dann auf der Registerkarte "Forderung" der Akte statt. Erstellen Sie den Antrag auf Erlass des Mahn- oder Vollstreckungsbescheids wie gewohnt. Achten Sie darauf, dass Sie auf der ersten Unterregisterkarte "Parameter" im Bereich "Mahnverfahren" die Option AuGeMa markiert haben:
Füllen Sie das Forderungskonto wie üblich aus. Abgewichen von diesem Vorgehen wird erst, wenn die Dokumente erstellt werden. Auf der Registerkarte "Dokumente" klicken Sie auf den Button AuGeMa. Dieser ist in Nicht-AuGeMa-Forderungsakten gar nicht sichtbar ist:
Weiter geht es unterschiedlich, je nachdem, ob Sie einen AuGeMa-Mahnbescheid oder einen AuGeMa-Vollstreckungsbescheid beantragen.
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