Grundbucheinsicht

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Dieses Modul soll eine Übersicht über alle Grundbucheinsichten verschaffen, die die Kanzlei für die Notare vornimmt und zugleich alle derzeit auslesbaren Informationen aus der PDF-Datei automatisiert in Advoware einbringen. Das Tool ist aus der Praxis für die tägliche Anwendung entwickelt worden. Für im Immobilienbereich tätige Notare gibt es eine sinnvolle Unterstützung, z.B. ein automatisches Buchen der Auslagen, Hinzufügen der Dateien, Ausfüllen der referatspez. Daten, Hinzufügen des Grundbuchamtes oder der Zuordnung des Bundeslandes (für die Veräußerungsanzeige).

Wer seine Grundbucheinsichten stets über dieses Modul vornimmt, kann nicht nur einen umfassenden Überblick aller Grundbucheinsichten inklusive Kostenübersicht erhalten, sondern genießt bei der täglichen Arbeit viele automatisierte Funktionen. Viele Mehrfacheingaben von Hand entfallen.

Neben der bequemen Zuordnung zu einer Akte mit der Verknüpfung zu den referatspezifische Daten (Grundbuchmodul), sollen auch aus den Informationen der PDF selbstlernend Einstellungen in Advoware vorgenommen werden, beispielsweise die Zuordnung des Grundbuchamtes zur Akte, die Hinterlegung des Bundeslandes zur Akte (für die richtige Veräußerungsanzeige), das automatische Ausfüllen des Grundbucheinsichtsdatums sowie das Buchen der Kosten in der Auslagenerfassung, damit diese nicht untergehen.

Jede neue Grundbucheinsicht erhält eine einmalige laufende Nummer zur Grundbucheinsicht, die Sie sich bei Bedarf in der noch notwendigen analogen Handakte notieren können:

 

Beim Aufruf der Grundbucheinsicht öffnet sich eine Tabelle, in der alle bereits angelegten Grundbucheinsichten aufgelistet werden, eingegrenzt nach Zeitraum, Art der Grundbucheinsicht, nach Mitarbeitern und dem Bundesland:

Es gibt vier Arten der Grundbucheinsichten. "alle Grundbucheinsichten", "Grundbucheinsichten mit Aktenbezug", "Grundbucheinsichten ohne Aktenbezug" und "aktuelle Akte":

Da der Abruf des Grundbuchauszuges nicht nur durch einen Notar erfolgt, wird hier auch der zuständige Mitarbeiter erfasst. Umgekehrt kann ein Mitarbeiter sich nur die Grundbücher anzeigen lassen, die er selber abgerufen hat. Dies erfolgt unter der Auswahl "MA".

Beim Bundesland können Sie neben "alle" auch das jeweilige Bundesland auswählen oder sich die "nicht zugeordneten" Einträge anzeigen lassen:

Unter den Optionen können Sie festlegen, ob bei der Anzeige der Grundbücher abgelegte Akten berücksichtigt, werden sollen. Änderungen hinsichtlich der Eingrenzungen werden zum nächsten Aufruf der Tabelle gespeichert. Für das Anlegen einer neuen Grundbucheinsicht kann direkt ein Name vordefiniert werden (Grundbuchname nach Blattnummer), das Datum der Datei kann das Datum der Grundbucheinsicht darstellen (wenn beispielsweise nachträglich Grundbücher erfasst werden sollen), ein einmal eingestelltes Bundesland kann vorbelegt werden und die Möglichkeit der Einbindung des Viewers kann so ermöglicht werden:

Um bei den Rechnungsempfängern eine bessere Transparenz zu erzeugen, gibt es nunmehr die Option, die Auslagenbezeichnungen bei der Rechnungsstellung zu konkretisieren.

Die Einstellung muss zusätzlich aktiviert werden, andernfalls wird, wie gewohnt, die Auslagenposition in der Rechnung dargestellt.

Statt des allgemeinen Standardtexts wird in den Auslagen die Formulierung wie folgt eingetragen:

     Auslagen an Dritte – Grundbuch von Blatt (für Betrag = 8 €)

     Grundbucheinsicht – Grundbuch von Blatt (für Betrag = 8 €)

Über die rechte Maustaste (Kontextmenü) können neue Grundbucheinsichten erstellt, Grundbucheinsichten geändert und gelöscht sowie die Tabelleneinträge gedruckt werden. Ist bereits ein Grundbuch angelegt, so kann man darüber zur Akte, Aktengeschichte, Grundbuchdatei als solche oder in die referatspezifischen Daten (Grundbuchmodul) gelangen. Sollte ein Eintrag fehlerhaft sein, so kann zusätzlich der Grundbuchname geändert werden oder auch die Zuordnung zu einer Akte wieder aufgehoben werden:

Sollte ein Eintrag fehlerhaft sein, so kann zusätzlich der Grundbuchname geändert werden oder auch die Zuordnung zu einer Akte wieder aufgehoben werden:

Die Grundbucheinsicht können Sie zudem über Doppelklick auf eine Zeile ändern.