Nach § 5 Abs. 1 und 2 GWG haben Rechtsanwälte und Notare im Rahmen ihres Risikomanagements als Verpflichtete in Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs in den unter § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG genannten Fällen die Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu ermitteln und zu bewerten.
Advoware unterstützt Sie bei der Einhaltung der Pflichten aus dem GwG mit weitreichenden Möglichkeiten zur Erfassung, Überprüfung, Dokumentation und Auswertung für die Identifizierung von Personen, inkl. Merkmale wirtschaftlich Berechtigter und politisch exponierter Personen (PeP), sowie der Risikobewertung Ihrer Mandate.