Auf der Registerkarte "Insolvenzstatistik" einer geöffneten Akte können Sie die benötigten Daten über die Beendigung des Verfahrens erfassen.
Sichtbar ist diese Registerkarte nur, wenn das Eröffnungsdatum des Verfahrens nach dem 1.1.2009 liegt (einzugeben auf der Akten-Registerkarte "Ereignisse").
Wählen Sie zuerst am unteren Fensterrand die Unterregisterkarte "Allgemeine Daten". Tragen Sie dort die bei der Eröffnung des Verfahrens gültigen Kontaktdaten des Schuldners ein. Über den Button Aktualisieren kann die aktuelle Schuldner-Adresse übernommen werden.
Wählen Sie dann, ob es sich um eine "Meldung über das Ergebnis" oder um eine "Meldung für die Erteilung der Restschuldbefreiung" (sieht man nur bei natürlichen Personen und Einzelfirmen) handelt, indem Sie die entsprechende Unterregisterkarte aufrufen.
Stellen Sie dort im Drop-down-Menü Art der erfolgten Beendigung bzw. Entscheidung über die Restschuldbefreiung den zutreffenden Grund ein. Je nachdem, welchen Grund Sie auswählen, werden weitere Angaben erforderlich. Vergessen Sie nicht das Pflichtfeld Nicht befriedigte Absonderungsrechte.
Soweit finanzielle Ergebnisse abgefragt werden, können diese mit dem Button Übernehmen direkt aus dem Buchhaltungsbereich übertragen werden.
Überprüfen Sie die Angaben und setzen Sie zum Schluss die Markierung in die Check-Box Meldung RB geprüft bzw. Meldung X geprüft.
Die Felder im Bereich "Höhe des zur Verteilung verfügbaren Betrages" sind Pflichtfelder.
Hinweis: Da die meisten Gerichte das Datum "Schlussbericht am" (einzustellen auf der Registerkarte "Termine Fristen") benötigen, ist dieses Feld als Pflichtfeld definiert. Ist dieses nicht ausgefüllt, erscheint ein Fehlerhinweis. Wenn man die Prüfung deaktivieren will, muss der Haken in der Check-Box von Datum Schlussbericht als Pflichtfeld (Meldung RB/ VB) in den Programmeinstellungen (Hauptfenster-Menüband "Einstellungen" > Gruppe "System-Parameter" > Button Programm > Registerkarte "Insolvenzstatistik") entfernt werden.
Erst jetzt wird der Button eStat. in der Akten-Menüband "Akte" aktiv geschaltet. Über den Button nehmen Sie die Übermittlung der Meldung vor:
Es wird ein Fenster geöffnet, in dem der Inhalt der Meldung in XML-Struktur angezeigt wird. Mit dem Button Senden erfolgt das Abschicken an das Statistische Bundesamt (dies ist erst möglich, nachdem die Absenderinformationen hinterlegt wurden, vgl. unten). Über den Button E-Mail und/ oder den Button EGVP wird eine Mitteilung an das Insolvenzgericht geschickt, dass die Meldung vorgenommen wurde.
Hinweis: Zum Versenden der Insolvenzstatistik müssen die Absenderinformationen eingetragen (Hauptfenster-Menüband "Einstellungen" > Gruppe "System-Parameter" > Button Programm > Registerkarte "Insolvenzstatistik") und das entsprechende Benutzerrecht zugewiesen sein (vgl. Benutzerverwaltung > Registerkarte "Rechte").
Die Vollzähligkeitsmitteilung an das Gericht kann auch einzeln aus der Akte erstellt werden (Button eStat. im Akten-Menüband "Akte" mit Ansicht "Protokoll") und per E‑Mail oder EGVP an das Gericht gesendet werden.
Zum Abschicken der Meldungen und für eine Übersicht der beendeten Verfahren klicken Sie auf das Hauptfenster-Menüband "Start" > Gruppe "Auswertungen" > Button Insolvenzstatistik.
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