Über die Registerkarte "OLGA" in einer geöffneten Akte können Daten für die Online-Gläubiger-Auskunft im Internet veröffentlicht werden.
Hinweis: Die OLGA-Funktionen stehen nur dann zur Verfügung, wenn Sie eine Lizenz für das Zusatzmodul IM OLGA ("Online-Gläubiger-Auskunft") besitzen. Ansonsten sind die Funktionen ausgegraut.
Was ist OLGA?
Über OLGA veröffentlichen Sie Informationen zum Insolvenzverfahren, so dass sich Gläubiger auf einer zugangsgeschützten Internetseite selbst einen Überblick über den Verfahrensstand verschaffen können (wie Gläubiger dazu vorgehen, ist im nachfolgenden Unterkapitel Das OLGA-Webportal nutzen beschrieben).
Folgende Daten des Insolvenzverfahrens werden im OLGA-Webportal des Insolvenzverwalters veröffentlicht:
- Schuldnername und -anschrift
- Gericht mit Anschrift und Aktenzeichen
- Insolvenzverwalter mit Anschrift
- PDF-Dokumente, soweit diese in den öffentlichen Bereich eingestellt wurden, z. B. den Eröffnungsbeschluss
Wenn sich der Gläubiger identifiziert, erhält er darüber hinaus auch Zugriff auf:
- Prüfungsergebnisse für seine angemeldeten Forderungen
- Termine des Verfahrens (z. B. Datum des Insolvenzantrags, der Verfahrenseröffnung etc.)
- PDF-Dokumente, die im geschützten Bereich eingestellt wurden, z. B. das Verteilungsverzeichnis
Voraussetzung
Zunächst müssen Sie die neue Lizenz für Insomacs mit IM OLGA einspielen (über die Benutzerverwaltung RAG User). Anschließend müssen Sie einmalig die Zugangsdaten für Ihr OLGA-Webportal erfassen (Hauptfenster-Menüband "Einstellungen" > Gruppe "Schnittstellen" > Button OLGA).
Daten veröffentlichen
Um die Daten eines Insolvenzverfahrens zu veröffentlichen, öffnen Sie die entsprechende Akte in Insomacs und rufen dort die Registerkarte "OLGA" auf:
Wenn die Check-Box
Akte in Online-Gläubiger-Auskunft
veröffentlichen "aktiviert" ist, wird
OLGA für die Insomacs-Akte aktiviert. Die Daten des Insolvenzverfahrens
werden automatisch im OLGA-Webportal bereitgestellt und können dort
abgerufen werden, wenn der Seitenbesucher den Schuldner-Namen kennt
(öffentlicher Bereich: Schuldnername und ‑anschrift, Gericht und
Aktenzeichen, Insolvenzverwalter sowie PDF-Dokumente, soweit diese in
den öffentlichen Bereich eingestellt wurden, z. B. den
Eröffnungsbeschluss).
Wenn der Seitenbesucher (Gläubiger) zusätzlich
seinen Nachnamen oder Firmennamen und die Höhe der insgesamt von ihm
angemeldeten Forderungen eingibt, erhält er Zugriff auf weitere Daten
(geschützter Bereich: Prüfungsergebnisse für seine
angemeldeten Forderungen, Verfahrenstermine sowie PDF-Dokumente, die im
geschützten Bereich eingestellt wurden, z. B. das
Verteilungsverzeichnis).
Diese Angaben werden automatisch in
OLGA bereitgestellt und aktuell gehalten, ohne dass dies
separat autorisiert werden muss. Lediglich die PDF-Dokumente des
öffentlichen und des geschützten Bereichs müssen noch manuell
hinzugefügt werden. Dies geschieht mit Hilfe des anschließenden
Bereichs.
Hinweis: Die Check-Box Akte in Online-Gläubiger-Auskunft veröffentlichen kann nur bedient werden durch Nutzer, die das Benutzerrecht "OLGA-Akte veröffentlichen" besitzen.
Über das Schlüssel-Icon hinter dem Feld PIN wird eine 8-stellige, numerische PIN erzeugt. Diese PIN können Gericht, Schuldner und Verwalter verwenden, um sich im OLGA-Webportal anzumelden. Über Platzhalter ^FAkte.OLGA_PIN^ wird die PIN über den Textprozessor ausgegeben.
Stellen Sie ein, ob sich die Gläubiger die Authentifizierung im Online-Bereich mit ihrem Namen und der Forderungssumme oder mit der PIN vornehmen.
Hinweis: Das Drop-down-Menü Authentifizierung kann nur bedient werden durch Nutzer, die das Benutzerrecht"OLGA-Authentifizierung" besitzen.
Die Registerkarten "Geschützter Bereich" und "Öffentlicher Bereich"
Den Hauptbereich der Registerkarte "OLGA" machen die beiden Registerkarten "Geschützter Bereich" und "Öffentlicher Bereich" aus.
Dateien im "geschützten Bereich" können nur Gläubiger abrufen, die zusätzlich ihren Namen und ihre gesamte Forderungshöhe eingeben.
Über das Datenbankfeld Forderung – Lfd.Nr (Rangklasse: § 38 InsO) können die Dokumente im geschützten Bereich für einen bestimmten Gläubiger freigegeben werden. Dies ist für "Bereitstellung der Forderungsunterlagen nach § 5 Abs. 5 InsO". Punkt 4 bis 6 in der Anleitung.Dateien im "öffentlichen Bereich" können abgerufen werden von allen Internetnutzern, die die genaue Internetadresse und den Namen des Schuldners kennen.
Das Hinzufügen von Dokumenten zu einem dieser beiden Bereiche erfolgt jeweils auf die gleiche Weise:
1. Legen Sie mit dem Button Neu ein neuen Datensatz an.
2. Es öffnet sich das Fenster "Auswahl Dokumente", in dem alle Dokumente zur Akte dargestellt sind: Texte aus dem Textbestand, aus WM Doku und aus der Aktenhistorie. Markieren Sie das Dokument, das veröffentlicht werden soll, und bestätigen Sie mit dem Button OK. Das Fenster schließt sich.
3. Tragen Sie eine Bezeichnung ein. Das ist der Name des Links, der im OLGA-Portal erscheint (z. B. "Bericht" oder "Beschluss").
4. Wenn Sie im öffentlichen Bereich Dokumente bereitstellen, dann fahren Sie mit Punkt 6. fort. Wenn Sie im geschützten Bereich (s. o.) Dokumente für nur bestimmte Gläubiger sichtbar machen wollen, klicken Sie auf den Button (Lupe) rechts neben dem Feld Forderung – Lfd.Nr.
5. Es öffnet sich das Fenster "Bitte Forderung -Lfd.-Nr. auswählen". Wählen Sie per Doppelklick eine Forderung aus der Liste aus. Oder: Markieren Sie eine Forderung in der Liste und klicken Sie auf den Button Ja, diesen.
6. Das Fenster schließt sich. Bestätigen Sie mit dem Button OK.
Tipp: Sie können Dokumente auch direkt der Akten-Historie über den Button OLGA hinzufügen.
Die Reihenfolge, in der die Dokumente im OLGA-Webportal dargestellt werden, kann über die Pfeil-Buttons angepasst werden.
Hinweis: Das Hinzufügen, Editieren, Löschen und Verschieben von OLGA-Dokumenten ist nur möglich für Benutzer, die das Benutzerrecht "OLGA-Dokumente verwalten" besitzen.
Hinweis: Nutzer von STP Documents können externe Dokumente an OLGA übergeben.
Das OLGA-Webportal nutzen
Wenn das Zusatzmodul IM OLGA im Einsatz ist, können Gläubiger schnell und einfach die für sie relevanten Informationen über eine geschützte Internetseite selbst abrufen.
So gehen Gläubiger dazu vor:
1. Internetseite aufrufen: Der Gläubiger öffnet eine bestimmte Internetseite, deren Adresse er vom Insolvenzverwalter erhalten hat (dieser erhält sie wiederum von Septeo). Die Internetadresse gilt für alle OLGA-Fälle eines Insolvenzverwalters.
2. Suche nach Schuldner: Im Suchfeld wird der Name oder ein Namensbestandteil des Schuldners eingetragen (= Name des Insolvenzverfahrens; im Bild a). Ein Klick auf den Button Suche (b) zeigt die Trefferliste. In der Trefferliste muss dann der Link "Details" (c) angeklickt werden, um den Insolvenzfall zu öffnen.
3. Öffentliche Verfahrensinformationen werden angezeigt: Zu dem gewählten Verfahren werden Schuldner, Insolvenzverwalter und Gericht angezeigt sowie ggf. öffentliche Dokumente (z. B. der Eröffnungsbeschluss).
4. Aufruf der geschützten Informationen: Um Zugang zum geschützten Bereich zu erhalten, muss der Gläubiger je nach Voreinstellung des Insolvenzverwalters seinen PIN oder Name und Betrag aller Forderungen (ohne Cent-Beträge) eintragen und auf den Button Anmelden klicken.
Nun werden auf der Seite zusätzlich eingeblendet: weitere (geschützte) Dokumente zum Herunterladen, Termine des Verfahrens, Forderungen (nur) des angemeldeten Gläubigers mit Prüfungsergebnis.
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