Die verschiedenen Forderungsarten, die von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind, verwalten Sie als Kanzlei-Einstellung: Hauptfenster-Menüband "Einstellungen" > Gruppe "Kanzlei" > Button Ausgenommene Forderungen.
Bei der Erfassung von Forderungen in den Unterakten der Gläubiger stehen Ihnen diese Forderungsarten zur Verfügung und werden im Einzelfall von Ihnen ausgewählt (Registerkarte "Forderungen" > Drop-down-Menü "RSB ausgenommen ").
Der zu einer Forderungsart erfasste Text wird zusammen mit den vorangestellten Trennzeichen der Bezeichnung in der Tabelle der Gläubigerforderungen hinzugefügt. Beim Exportieren der genannten Tabelle für das Insolvenzgericht verwendet Insomacs stattdessen einen Exporttext, um die Bezeichnung zu ergänzen.
In der Tabelle der Gläubigerforderungen und in der Gläubigerliste der Akte verwenden Sie die "ausgenommenen Forderungen" auch als Filterkriterium.
Verknüpfung mit