Vergütung

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Hier haben Sie Zugriff auf einen Vergütungsrechner und die Gebührentabelle.

Der Vergütungsrechner

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In Insomacs steht Ihnen ein Vergütungsrechner zur Verfügung, mit dessen Hilfe Sie die Höhe Ihrer Vergütungsforderungen bestimmen. Sie erreichen diesen Rechner alternativ auch aus einem Aktenfenster heraus (Registerkarte "Buchhaltung" > Gruppe "Zubehör" > Button Vergütung; die Buchhaltung der Akte muss hierfür geöffnet sein). Im zweiten Fall sind bereits einige Daten der betreffenden Akte eingetragen. Es steht auch der Button Textprozessor zur Verfügung.

Das Fenster "Regelvergütung"

Durch die Auswahl im Drop-down-Menü Berechnung werden die Vorbelegungen entsprechend gesetzt. Folgende Berechnungsarten stehen zur Verfügung:

  • "Insolvenzverwalter – Regelvergütung"
  • "Treuhänder – vereinfachtes Verfahren"
  • "Treuhänder – § 293 der Insolvenzordnung": In dem oberen, linken Fensterbereich werden unter dem Feld Summe zwei weitere Felder sichtbar: Ausl. OHNE USt. und Ausl. MIT USt. Auf der Registerkarte "Regelvergütung" wird unten zusätzliche Vergütung gem. § 15 InsVV als Eingabezeile sichtbar.
  • "Vorläufiger Insolvenzverwalter – Regelvergütung": Es wird keine Vorbelegung der "Insolvenzmasse" vorgenommen und der Faktor auf 0,25 geändert.
  • "Sachwalter – Regelvergütung": Der Faktor wird auf 0,60 geändert und die Auslagen § 8 Abs. 3 werden von 250,00 € auf 125,00 € reduziert.

Hinweis: Wird der Vergütungsrechner über die Akten-Registerkarte "Buchhaltung" aufgerufen, steht hier noch die Option "Sachverständiger – Vergütung nach JVEG" zur Verfügung. Am Ende des Kapitels wird auf diese Option näher eingegangen.

Wenn die Check-Box ab 2021 "aktiviert" ist, werden die Änderungen aus dem "Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz" SanInsFoG vom 22.12.2020 berücksichtigt.

Hinweis: Falls das Antragsdatum nicht vor dem 01.01.2021 liegt, wird beim Erstellen einer neuen Vergütungsberechnung die Check-Box automatisch aktiviert.

Über eine Key-Tabelle kann die Bezeichnung für die Vergütungsberechnung geändert werden.

Wenn die Check-Box mit Masseberechnung "aktiviert" ist, blendet Insomacs in dem vorliegenden Fenster rechts die Registerkarte "Masseberechnung" ein. Falls die Akten-Buchhaltung den Kontenrahmen SKR-InsO verwendet, werden automatisch die Daten aus der Schlussrechnung angezeigt (sofern vorhanden).

Das Fenster "Regelvergütung"

Die Grundlage der jeweiligen Berechnung bilden sonst die im Folgenden dargestellten Daten.

Zeitraum von, bis, Dauer Tätigkeit (Monate) sind zum Teil Datumsfelder.

Wenn Sie ein Start- und ein Enddatum eingeben, berechnet Insomacs, wie viele Monate Sie tätig waren. Alternativ können Sie die Dauer Ihrer Tätigkeit auch direkt im zugehörigen Nummernfeld angeben. Die Dauer ist relevant für die pauschale Berechnung der Auslagen gemäß § 8 III InsVV.

Den Wert der Insolvenzmasse des Verfahrens müssen Sie in diesem Nummernfeld eintragen.

Weiterhin können Sie den Bruttobetrag von Absonderungen im Sinne des § 1 II Nr. 1 InsVV (verwertet durch den Verwalter) angeben.

Durch einen Klick auf den Button rechts des Eingabefeldes Ust.-Rückfluss wird die aktuelle Summe der Umsatzsteuer auf Vergütung, Auslagen und Zustellungen übernommen und die Vergütung neu berechnet.

Hinweis: Daher sollte das Feld als letztes im Vergütungsrechner ausgefüllt werden!

Der berechnete USt.-Rückfluss kann auch manuell geändert werden.

Das Feld hiervon aus Bf ist für die Masse, die durch erfolgreiche Betriebsfortführung generiert worden ist. Wenn zusätzlich das Feld Zuschlag § 3 Abs. 1b) ausgefüllt wird, erscheint rechts im Fenster der Reiter "Vergleichsberechnung Bf"

Ausl. OHNE USt. (Auslagen ohne Umsatzsteuer) ist nur sichtbar bei Berechnung "Treuhänder – § 293 der Insolvenzordnung".

Ausl. MIT USt. (Auslagen mit Umsatzsteuer) ist nur sichtbar bei Berechnung "Treuhänder – § 293 der Insolvenzordnung".

Bei Vorschuss 1 und Vorschuss 2 entspricht der Nettobetrag jeweils der Vergütung, die Sie bereits erhalten haben.

Im Nummernfeld Anzahl Gläubiger geben Sie die Anzahl der Gläubiger an, die im Verfahren ihre Forderungen angemeldet haben. Die Anzahl ist relevant für die in § 2 II InsVV geregelte Mindestvergütung.

Für die Anzahl der von Ihnen veranlassten Zustellungen sind die Nummernfelder Anzahl erste Zustellungen und Anzahl weitere Zustellungen vorgesehen. Da einige Insolvenzgerichte für die erste Zustellung eine höhere Kostenerstattung gewähren, stehen zwei getrennte Nummernfelder zur Verfügung.

Die Nettobeträge in den Feldern Betrag pro erste Zustellung und Betrag pro weitere Zustellung möchten Sie für erste und weitere Zustellungen erstattet bekommen. Sie werden dann mit der jeweiligen Anzahl der Zustellungen multipliziert.

Hinweis: In den Parametern der Buchhaltung einer Akte können Sie die Nettokosten einer ersten oder weiteren Zustellung angeben(Akten-Registerkarte "Buchhaltung" > Bereich "Optionen" > Button Parameter > Registerkarte "Allgemein" > Bereich "Vergütungsberechnung"; die Buchhaltung der Akte muss hierfür geöffnet sein). Diese Beträge sind dann hier als Vorschlag eingetragen.

Sofern Sie die Berechnung "Insolvenzverwalter – Regelvergütung" durchführen, können Sie als Basisbetrag der Mindestvergütung in dem Drop-down-Menü 1.000,00 oder 800,00 auswählen. Dies entspricht den in den §§ 2 II und 13 InsVV genannten Beträgen. Andernfalls steht hier ein fest vorgegebener Betrag.

In dem Drop-down-Menü Ermäßigung sind Ermäßigungen der direkt über dem Steuerelement angezeigten Regelvergütung auf 90 % oder 80 % verfügbar. Zusätzlich können Sie im Nummernfeld Faktor einen Faktor eintragen, mit dem die genannte Regelvergütung multipliziert wird. Auf diese Weise können Sie Zu- und Abschläge gemäß § 3 InsVV berücksichtigen.

Zuschlag § 3 Abs. 1 a, b, c, d, e: Zuschläge gemäß § 3 InsVV können detailliert eingestellt werden.

Abschlag § 3 Abs. 2 a, b, c, d, e: Abschläge gemäß § 3 InsVV können detailliert eingestellt werden.

Wenn die Check-Box keine Auslagen "aktiviert" ist, erfolgt keine Berechnung der Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV.

Insomacs schlägt basierend auf Ihrer Eingabe im Nummernfeld "Absonderungen" einen Umsatzsteuerbetrag vor. Diesen können Sie hier im Feld Umsatzsteuer (Absonderungsrecht) optional auch direkt eingeben.

Im Nummernfeld Feststellungskostenbeitrag legen Sie fest, welcher Betrag dem Verwalter für die Feststellung der Absonderungsrechte und die zugehörige Verwertung zusteht.

Am oberen Rand des Fensters befindet sich eine Button-Leiste, die Ihnen verschiedene Wege zur Weiterverwendung der Berechnungsdaten bietet.

Klicken Sie auf den Button Druck, um den Druck-Dialog zu öffnen und die angezeigten Berechnungsdaten auszudrucken.

Mit dem Button Export exportieren Sie eine Textdatei (durch Tabulatoren und Zeilenumbrüche getrennte Datenfelder), welche Sie dann in einer anderen Anwendung verwenden können. Insomacs fragt Sie, in welchem Ordner die Datei erstellt werden soll und bietet Ihnen anschließend noch das Öffnen mit Microsoft Excel an.

Der Button Textprozessor erstellt die Vergütungsberechnung als Word-Dokument (Rohtext mit der Rohtextklasse "Vergütung").

Hinweis: Der Button steht nur zur Verfügung, wenn der Vergütungsrechner über die Akten-Registerkarte "Buchhaltung" aufgerufen wird.

Mit dem Button Zwischenablage kopieren Sie die Berechnungsdaten in die Windows-Zwischenablage. Von dort können Sie die Daten dann in einer anderen Anwendung einfügen.

Beim Öffnen des Vergütungsrechners aus einem Aktenfenster heraus können Sie mit dem nur bei diesem Weg des Aufrufs eingeblendeten Check-Box Überschrift erweitert die Darstellung ausführlicher Angaben (Art des Verfahrens, Insolvenzschuldner, Gericht, Aktenzeichen des Gerichts, Insolvenzverwalter, Akte zugeordneter Kanzleistandort, Aktenzeichen der Kanzlei und Eröffnungsdatum des Hauptverfahrens) zur jeweiligen Akte in der Überschrift der zu druckenden oder zu exportierenden Berechnungsdaten aktivieren.

Sachverständigen-Vergütung nach JVEG

Wenn bei Berechnung "Sachverständiger – Vergütung nach JVEG" eingestellt ist, ändert sich deutlich das Erscheinungsbild des Fensters.

Das Fenster "Regelvergütung"

Die Beträge für die Aufwendungen können Sie für alle Akte hinterlegen (Hauptfenster-Menüband "Einstellungen" > Gruppe "System-Parameter" > Button Programm-Parameter > Registerkarte "Vergütung nach JVEG"), so dass Sie nur noch die Stückzahlen aktenspezifisch eingeben müssen.

Tipp: Legen Sie für die Ansicht der Auswertung eine kanzleiweite Vorlage (oder gleich mehrere) an. Lesen Sie dazu das Kapitel Auswertungen verwalten.
Stellen Sie bitte hinterher die Vorlage in dem Fenster ein, in dem sie zum Einsatz kommen soll – selbst wenn Sie nur eine Vorlage erstellt haben. Das dafür notwendige Drop-down-Menü finden Sie nach Erstellung der Vorlage links, direkt über der Kopfzeile der Auswertung.

Der Button Zeit öffnet folgendes Dialog-Fenster:

Das Dialog-Fenster "Auswahloptionen"

Für die Vergütung kann die komplette Zeiterfassung der Akte berücksichtigt werden. Durch Datumseingaben in den Feldern von und bis lässt sich der Zeitraum, aus dem die Zeiterfassungen übernommen werden sollen, genauer definieren.

Sobald Sie den Button OK anklicken, erscheinen in der Liste des Vergütungsrechners unter dem Punkt "Zeitaufwand für die Sachverständigen nach § 9 JVEG" die Zeiterfassungseinträge.

Die Gebührentabelle

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Um einen schnellen Überblick über Anwalts- und Gerichtskosten bei einem bestimmten Streitwert zu erhalten, steht Ihnen die Gebührentabelle zur Verfügung.

Das Fenster "Gebührentabelle"

Wählen Sie in Grundlage aus, ob Sie die RVG- oder BRAGO-Gebührentabelle sehen möchten.

Zu dem in Streitwert eingegebenen Betrag werden dann alle wesentlichen Gebührensätze einschließlich der Gerichtskosten automatisch berechnet.

Die Optionen BRAGO, Beträge in und Ermäßigung können nur bei BRAGO verwendet werden. Stellen Sie im Drop-down-Menü BRAGO ein, welche Fassung der BRAGO dabei verwendet werden soll: die Fassung "von 1994-2001" oder "ab 1.1.2002 (EURO)".

Über Button Druck können Sie das aktuell angezeigte auf Papier ausdrucken.

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